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«eitere S»«»<id»aWe» Berlin, S. Juli. Reichsfinanzminister Dietrich hat nunmehr dem Reichs tag und Reichsrat eine zweite Ergänzung zum Haushalt 1930 oorgelegt, nachdem vor kurzem der frühere Reichs» sinanzminister Moldenhauer den gesetzgebenden Körper schaften eine zweite Ergänzung zum Entwurf eines Reichs haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1930 übermittelt hatte. In dieser berichtigten Ergänzung werden auch Er mächtigungen für die neuen Einsparungen in Höhe von 100 Millionen gefordert, und zwar heißt es über diese Sparmaßnahmen: Bei den Ausgaben des ordentlichen Kaushalts sind Be träge in der Gesamthöhe von 100 Millionen Mark abzu sehen, deren höhe im einzelnen von der Reichsregierung sestgcstellt wird. Die hiernach verbleibenden Ausgabenmit- tel treten für die Haushaltsführung und Rechnungslegung im Sinne der Reichshaushaltsordnung an die Stelle der im Reichshaushaltsplan vorgesehenen Ansätze; sie sind dem Rechnungshos des Deutschen Reiches mitzuteilen." In der Begründung wird noch gesagt, daß die Ab str i ch e, die sich naturgemäß auf eine großeZahl von Einzelposten erstrecken müssen, von der Reichsregie rung festgestellt werden sollen. Wie verlautet, sind auch neue Einsparungen im Wehretat, und zwar in Höhe von mehr als 200 Millionen Mark geplant. Die gestrige KabinettMung Berlin, 3 Juli. Wie wir zu der gestrigen Kabinettssitzvng noch erfah ren, ist die Antwort auf das Briandsche Memoran dum gestern noch nicht behandelt worden Der Ent wurf ist bereits so weit fertiqqestellt, daß er in der nächsten Kabinettssitzung Anfang nächster Woche oder vielleicht schon am körnenden Sonnabend dem Kabinett vorgelegt werden dürfte. Die Dreissenkungsfrage die eine ganze Reihe von Problemen umfaßt, wird in einer besonderen Kabinettssitzuna behandelt werden. Das Kabinett hatte gestern ein so umfangreiches Arbeitsgebiet zu bewäl tigen, daß auch der Entwurf einer Verordnung zur Herab- '»tzung der Verkebrssteuer abgelebt werben mußte War wird aas der Breirsealuns? Seit Wochen wird in der Oeffentlichkeit die Frage der Preis- und Lohnsenkung leidenschaftlich erörtert. Bekanntlich ist man auf diesem Wege leider noch nicht zu praktischen Ergebnissen gekommen. Eine Wiederaufnahme der diesbezüglichen Verhandlungen erscheint angesichts der ausgebliebenen Auswirkungen der Eisenpreissenkung aus Las allgemeine Preisniveau auch ziemlich aussichtslos, wenn nicht völlig neue Wege beschritten werden . Au« unterrichteten Kreisen verlautet, daß seht die Frage der karlellpreisfestsehung stark in den kreis der Erwägungen gezogen werden müsse, da hier in der Hauptsache der Grund des hohen Preisniveaus zu suchen sei. Bisher hat keine Partei gewagt, diese Frage anzu schneiden. Die Tatsache, daß das Reichswirtschaftsministe rium zurzeit von keinem Parteiminister, sondern von einem Fachreferenten verwaltet wird, legt den Gedanken nahe, den Versuch zu unternehmen, das Preisdiktat der Kartelle aus allen Gebieten zu brechen und den Weg zur freien Kon kurrenz auch auf dem Warenmarkt zu ebnen. Wenn ein solcher Versuch gelänge, wie es zum Teil auf dem Roh stoffmarkt der Fall ist, dann könnte mit einem allgemeinen Preisabbau gerechnet werden. Spimageprorrh vor dem Reichsgericht Leipzig, 2. Juli. Vor dem Reichsgericht begann am Mittwoch ein Spio- nageprozeß, der mehrere Tage in Anspruch nehmen wird. Angeklagt sind der in Frankfurt am Main geborene Musiker Hessel, der Elektromonteur Rech aus Rammelsbach in der Pfalz, der Arbeiter Lemm aus Gelsenkirchen-Buer und der in Dresden geborene Musiker Albert. Die Angeklagten sind verdächtig, im Jahre 1929 in Luxemburg, Straßburg, Longwy, Rieh, Diedenhosen, Frei berg in Sachten usw. vorsätzlich von Dingen, die lm Inter- esse der Lanoesverteidigung geheimzuhalten waren, Ange hörigen fremder Mächte Mitteilung gemacht zu haben. Die Verhandlung wird wegen Gefährdung der Staatssicherheit unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geführt Berlin wird rwamsetatiliert Berlin, 2. Juli. (Eig. Meldg.) Zn der letzten Sitzung des Berliner Stadtparlaments wurde die Deckung de» Ltatsdefizils abgelehnl. keine ein zige Partei hat sich entschließen können, den neuen Steuer- oorschläaen des Magistrats ihre Zustimmung zu geben. — Die Folge dieser Abstimmung ist die Zwangsetatisierung der Reichshauptstadl durch den Oberpräsidenlen der Mark Brandenburg. Nach Eingehen des Berichts des Magistrats beim Ober präsidium wird von diesem sofort Beschluß über die weitere Verwaltung der Stadt gefaßt und auch das preußische In nenministerium informiert werden. Demnächst werden, um die Verwaltung der Stadt aufrecht zu erhalten, vom Ober präsidenten die Steuern bestimmt werden. Nach dem Kommunalabgabengesetz hat der Oberpräsident als Aufsichtsbehörde dazu das Recht, da sich die Stadtver ordnetenversammlung über die Einnahmequellen der Stadt innerhalb der ersten drei Monate des Etatsjahres nicht eini gen konnte. Als weitere Zwangsmaßnahme wird der Ober präsident die der Stadt gesetzlich obliegenden Leistungen feststellen. Er wird also einen Plan darüber aufstellen, welche Ausgaben die Stadt notwendig zu leisten hat, z. B. die Fürsorgelasten, Schullasten, Kran kirnlasten usw. Die Stadt wird vom Oberpräsidenten dazu angehalten werden, die von ihm festgestellten Leistungen zu erfüllen. Auch die Auflösung des Stadtparlaments durch den Preußischen Landtag kommt in Betracht, ist aber zunächst nicht wahrscheinlich, da nach dem vorliegenden Gesetzentwurs über die Äerwaltung der Stadt Berlin Neuwahlen in die sem Jahre ohnehin stattsinden müßten. rmmilt Md Amdil üt Paris Lärmszenen la der Kammer. pari», 3. Juli In der französischen Kammer kam es zu tumultartigen Szenen. Ein sozialistischer Abgeordneter protestierte dagegen, daß die Beratung in der letzten Nacht vor fast leerem Hause stattgefunden habe. Der Abgeordnete Bedouce erinnerte an einen eingebrachten Antrag, wonach künftig die Abstimmun gen stets namentlich oorgenommen werden müssen. Der Kammerpräsident wies darauf hin, daß er sich, so lange dieser Vorschlag nicht Gesetz sei, an die bestehenden Re geln Halle. Unter ungeheurem Lärm, bei dem es nicht mög lich war. den Ausführungen der durcheinandersprechenden Redner zu folgen, erklärte dec Abgeordnete Bedouce, daß er bereit sei, sein Mandat nlederzulegen MeWandleiem in Aeberlee Rio de Janeiro, 2. Juli. Die deutsche Kolonie hat die Räumung des Rheinlandes festlich begangen. Der deutsche Gesandte hielt bei dieser Gelegenheit eine Ansprache. Solland und Briands Jenlschrilt Paris, 2. Juli. Einer Havas-Meldung aus dem Haag zufolge wird die niederländische Regierung in ihrer Antwort aus Briands Memorandum über die föderative Gestaltung Europas zum Ausdruck bringen, daß das unternommene Werk nur Erfolg haben würde, wenn alle europäischen Staaten sich gruppie ren könnten und wenn das wirtschaftliche Problem dem politischen nicht mehr untergeordnet würde. .,Gra? Zeppelin" über dem Bayrischen Wald Friedrichshafen. 3 Juli. Das Luftschiff „Graf Zeppelin" ist gestern nach zehne-n- halbstündiger Fahrt nach dem Bayrischen Wald, bei der das Luftschiff aus 1000 Meter an die tlcheckwslowakißße Grenze kam. kurz vor 6 Uhr abends bei strömendem Regen und Gewitterstörung in Friedrichshafen glatt g? landet. Die ^ohrt führte nach Passau. Chiemsee, Rosenheim, Am mersee und zurück nach Friedrichshafen - Die Bemühungen um die Regierungsbildung Dresden. In den Bemühungen um die Bildung einer neuen Regierung ist insofern eine Klärung eingekreten, als die Demokraten und die Volkvnatlonalen es nach wie vor ablehnen, der Einladung der Deutschnationalen zu Bespre chungen über eine rein bürgerliche Regierung am 7. Juli zu folgen. Andererseits hat die Deutsche Volkspartei ihr Erscheinen zugesagl. Bei der Wirtschaftspakte! meh ren sich in letzter Zelt die Stimmen, die sich gegen eine Beteiligung der Wirlschastspartei an einer Großen Koa lition aussprechen. So führte u. a. der frühere Ainanz- minister Dr. Weber in einem Leipziger Blakt aus, daß unter ganz bestimmten Bedingungen eine Regierung unter Beteiligung der Nationalsozialisten durchaus möglich wäre. Die Führung der Gesamtpolilik müsse unter allen Umständen einer der bürgerlichen pareien übergeben werden, die bis her vufbauende Arbeit im Staate geleistet hätten. Andererseits stellt der sozialdemokratische Abgeord nete Arndt in der „Sächsischen Gewerkschaftszei tung" fest, daß, nachdem fast zwei Fünftel aller Mandate sich in den Händen der Natonalsozialisten, Kommunisten und Deutschnationalen sowie des Landbundes befänden, praktisch nur noch die einzige Möglichkeit einer Regierungsbildung von der Sozialdemokratie bis zur Wirtschaft-- Partei übrig bleibe. Es heißt dann weiter: Wenn es der Sozialdemokratie schon nicht leicht sein konnte, mit Demokraten und Volksp,r- teilern in einer Regierung zu sein, so muß ihr eine even tuelle Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspartei um so bit terer werden. Aber bleibt denn etwas anderes übrig, als diesen bitteren Kelch zu leeren, wenn man nicht schob in kürzester Zeit wieder Landtagswahlen ohne jede Aussicht auf ein besseres Ergebnis haben will? Am Sonnabend, dem 5. Juli, tritt der Landtagsvor stand zusammen, um über die Sitzungsperiode zu beschließen. Voraussichtlich wird sich der Landtag in seiner ersten Sitzung konstituieren, d. h. Präsidium und Ausschüsse wählen. — In der Verteilung der Sitze im Landtag ist insofern eine Veränderung eingetreten, als der Landtagsvorstand be schlossen hat, den Nationalsozialisten die Sitze auf dem äußersten rechten Flügel anzuweisen. Promotlonsrecht der Handelshochschule Lelpzlg Leipzig. Durch Verordnung des Sächsischen Wirtschafts- Ministeriums vom 13. Mai 1930 ist der Handelshochschule Leipzig das promotionsrecht verliehen worden. Sie ist da mit nach Berlin, Mannheim und Nürnberg die vierte Han delshochschule, die dieses höchste Recht einer Hochschule be sitzt. In einem akademischen Festakt -in Alten Theater er folgte die feierliche Verkündung des Promotionsrechts. Rek tor und Senat waren tn ihren neuen grauen Talaren mit den Rektoren der übrigen sächsischen Landeshvchschulen sowie den Spitzen der Reichs-, Staats- und städtischen Behörden -rschienen. Ministerialdirektor Geh. Rat Dr. Klien über- reichte im Namen des Sächsischen Wirtlchaftsministeriums und des Volksbildungsministeriums die Verleihungsurkunde und übermittelte die herzlichsten Glückwümche der Staatsre- zierungi. Die Festrede hielt Prof. Dr G r o ß m a n n. in der rr in fesselnder Weise die Synthese von Wirtschaft und W:s- enschast behandelte. Beginn des groben Abtreibungsprozesies in Gleiwitz Gleiwih, 3. Juli. Vor dem hiesigen Schwurgericht begann gestern unter großem Andrang des Publikums der große Prozeß gegen die Bergarbeiterfrau Johanna Albrecht aus Hindenburg, die sich seit dem 17. März in Untersuchungshaft befindet, und der Abtreibung in etwa hundertFällen.die aber ohne Nachwirkungen verlaufen sind, zur Last gelegt wird. Vor mnlrttt in dle Verhandlungen lehnte Rechtsanwalt Dr. Böhm den Vorsitzenden wegen Befangenheit ab. Bei Ausführuna en des Rechtsanwalts Lichtenstein, der behauptete, daß die Befangenheit des Vorsitzenden offenkun dig sei, kam es zu -einem Zusammen st oß zwischen ihm und dem Vorsitzenden. Der Antrag der Verteidigung wurde jedoch abgelehnt. Gleich darauf betrat ein Ueberfallkommanda von zehn Mann den Sitzungssaal. In den ersten Nachmit tagsstunden konnte dann erst, nachdem der Prozeß schon um 9 Uhr früh begonnen hatte, der Eröffnungsbeschluß verlesen werden, der der Angeklagten in 50 Fällen Abtreibung zur Last legt. Der Staatsanwalt beantragte Ausschluß der Oef fentlichkeit, auch der Presse. Es wurde in diesem Sinne be schlossen. Wann darf der Arzt operieren? Von Dr. W. Link Eines der wichtigsten Probleme im Verhältnis von Arz und Patient ist die Frage, wie weit die ärztlichen Befug nisse bei einem operativen Eingriff reichen sollen. So, wi die Dinge gegenwärtig stehen, kann dieses Problem juristift ' nicht gelöst werden, so daß alle Beteiligten restlos zufriedei wären. Immer wieder tauchen neue Situationen auf, di zu einer Kritik der Operationsbefuanisse eines-Arztes einer seits und der Operationsbereitwilllgkeit des Patienten an dererseita Anlaß geben und eine restlose Festlegung de Grenzen erschweren. Neuerdings beschäftigt sich der Strafrechtausschuß de, Reichstages mit dieser Frage. Wie verlautet, soll in diese Hinsicht bereits ein konkreter Beschluß vorliegen. Ganz un abhängig von den Tatsachen des Gesetzes haben wir uns ai mehrere medizinische Autoritäten gewandt, um die Ansich ten der praktischen Aerzte sowie der führenden Gelehrtei in der Medizin über diese Fragen kennenzulernen. In den leitenden Kreisen der CharitL in Berlin wir, der Standpunkt vertreten, daß sich in der ärztlichen Praxi: in bezug auf diese Frage ein gewisses Gewohnheitsrech herauskristallisiert habe. Dieses Gewohnheitsrecht gründe sich auf das unbedingte Vertrauen des Patienten zum behan delnden Arzt. Der Patient weiß, daß der Arzt niemals eine« Eingriff vornehmen wird, wenn sein Zustand dies nich unbedingt erforderlich macht. Eine Operation ist nicht mög lich, wenn der Patient es nicht will. Auch wenn eine seh schwere Krankheit vorliegt, deren Heilung eine Operativ, " voraussetzt, kann dieser Grundsatz nicht durchbrochen wer den. Besteht zwischen dem Arzt und dem Patienten abe- ein Vertrauensverhältnis — was unter allen Umstände, der Fall sein sollte — so bietet es dem Arzt stets die Mög lichkeit, den Patienten entsprechend zu überzeugen. Ein- Operation ist ferner nicht möglich, wenn der Patient ei will, die Notwendigkeit einer solchen aber vom Arzt vernein wird. Bei dieser Gelegenheit muß betont werden, daß den Patienten nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich dar Recht auf den eigenen Körper zuerkannt werden mutz. De" Patient genießt in dieser Hinsicht den vollen Schutz de: Gesetzes. Aber nicht in jedem Land und nicht zu jede: Zeit ist dieses Recht dem Patienten zuerkannt werden. I, manchem Lande wurden Selbstmörder wegen Körperver letzung bestraft, wenn es ihnen nicht gelang, mit geeignete, Mitteln sich der. Strafe zu entziehen. Nach diesem Rechts' grundsatz ist der menschliche Körper nicht ein privates, son dern ein öffentliches Eigentum. Ein solcher Grundsatz wir! im deutschen Recht strikt verworfen. Ein besonderer Fall. Ein 19jähriges Mädchen erschein beim Arzt und verlangt einen operativen Eingriff. In drin gendem Fall ist der Arzt selbstverständlich verpflichtet, du Operation vorzunehmen, mutz aber vor derselben den Vatei oder den Vormund benachrichtigen. Sind diese nicht zu er reichen, so operiert der Arzt trotz allem. In einem solche» Falle kann er aber damit rechnen, daß der Vater oder dei Vormund ihn nachträglich wegen Körperverletzung belangen zumal wenn die Operation vielleicht nicht glückt. Die ärzb liche Praxis ist gerade hier sehr problematisch. Hat dei Arzt aber pflichtgemäß gehandelt, so steht er auch in sollt einem Fall unter dem unbedingten Schutz des Gesetzes. Im allgemeinen wird in den Kreisen der Charite — einem der größten Krankenhäuser Deutschlands — betont daß der Zustand, so wie er sich im Laufe der Jahr« gebildet hat, keine Abänderung im Wege des Gesetzes be nötige. Eine Erweiterung der ärztlichen Operationsbefug nisse könne manche Schattenseiten heraufbeschwören, welch, die gegenwärtige Praxis noch nicht habe. Ganz andere Aussichten äußern dagegen die leitender Kreise der Chirurgischen Klinik der Reichshauptstadt. Es wird von den leitenden Professoren bei der Behandlung die ser Frage vor allem darauf hingewisen, daß die Gesetzge bung, sowie die praktische Handhabung der geltenden Ge setze durch die Gerichte Mängel aufweise, die keinesfall« mit den ärztlichen Ueberzeugungen und wissenschaftlicher Postulaten im Einklang stehen. Das heute geltende Rech setzt voraus, daß eine Operation vorgenommen werden kann, wenn der Zweck nur in der Heilung besteht. Dies« Vorschrift ist veraltet und kann von den Vertretern der medh zinischen Wissenschaft nicht mehr als zu Recht bestehend an erkannt werden. Das moderne Leben stellt an einen Arzi ganz andere Anforderungen, die mit diesem mittelalterlichen Grundsatz nichts gemein haben. Die Frage taucht auf: ist es ein Heilverfahren, wenn sich jemand Alterserscheinungen, wi« z B. Runzeln auf dem Gesicht wegoperieren läßt, Solch« : Operationen gehören zu den wichtigsten des modernen Le- ? bens. Wenn jemand, der 65 Jahre alt ist, durch die Opera- ! tion von Runzeln das Aussehen einer 35jährigen Person ge- ! winnt, so trägt das zweifellos zu seinem persönlichen Kredii :m Leben bei. Wird aber vom Arzt bei dem heute geltenden Recht eine solche Operation vorgenommen, so kann der Patient nachträglich diese als Unsittlich bezeichnen und di« Zahlung verweigern. Bei einem Berliner Arzt erschien vor einiger Zeit ein ! Urtist und machte geltend, daß er seinen Beruf nicht aus- s Iben könne, wenn der Arzt bei ihm nicht einen dafür not- s wendigen operativen Eingriff vornehme. Der Arzt er- i !lärte sich nur unter der Bedingung bereit, daß es kein« j itörperoerstümmelung lein dürfe. Der Eingriff wurde vor- ! genommen, die Operation gelang. Der Artist konnte mit , »rohem Erfolg austreten. Plötzlich strengt er gegen den i rlrzt die Klage an, lein Eingriff sei unsittlich und daher ! -onoarfrei zu erklären, da ein Heilzweck darin nicht zu er- »licken sei. Die führenden medizinischen Autoritäten sind der An- ' icht, daß, wenn in solch einem Falle der Eingriff als unsitt- ich zu betrachten ist, jede Operation als Eingriff in den nenschlichen Körper als unsittlich zu erklären und zu ver- neten ist. Die Auffassung der Juristen über den Begrisj ! »er Unsittlichkeit in der Operation ist nach Ansicht dieser