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Sie „Sächsische ErhosimMürsorge" Daö Ergebnis von Untersuchungen deS Staats- rcchaungshoses über die Ftnanzgestaltnng. Der Sächsische Staatsrechnungshos hat das Geschäftsgebaren der vom Arbeite- und Wohl- sahrtsministeriuln errichteten und verwalteten „Säch sischen Erholuugöfürsvrge" einer Prüfung unterzogen und deren Ergebnis dein Gesamtministerinm und dem Landtag in einer vom Präsidenten Geh. Nat Schieck unterzeichneten Denkschrift übermittelt. In dieser wird zunächst ein Bild der Vorgeschichte der Erhol ungsfürsorge gegeben. Man ersieht daraus, welch außerordentlich hohe Summer. das im Vorjahre in Ottendorf bei Sebnitz errich tete Iugenderholungsheim verschlungen hat. Die Kosten für dieses Heim waren nach der Denkschrift ursprünglich auf 493 OüO Reichsmark gesetzt, haben sich aber schließlich auf 1290 900 Reichsmark erhöht. Fer ner wurden aus den vom Reiche für das Grenz land zur Verfügung gestellten Mitteln 30 000 Reichs mark für das Ottendorfer Heim verwendet. Diese Summe ist fast restlos für die Ausgestaltung eines Festsaales aufgegangen, die 29140 Reichsmark ge kostet hat. Die Denkschrift beschäftigt sich weiter mit dem von der Erholungsfürsvrge errichteten Bettnässerheim in Wachwitz, das für 435640 Reichsmark erworben und ausgestattet wurde. Es wird festgestellt, das; der Durchschnittsbestand im Dezember v. I. 62 Kinder betrug, für die ein Personal von 26 Köpfen vor handen war. Zur Wirtschaftsführung der Erholungsfürsorg« heißt es in der Denkschrift: „Die Uebersicht über die Einnahme» und Aus gabe» der „Erholungssürsorgc" läßt zunächst erken- «e«, baß eine Zusammenfassung der vom Ministerium betriebenen Erholungsfürsorge, wie sie von der Gründung einer selbständigen juristischen Person hätte erwartet werden sollen, nicht einmal aagestrebt worben ist. Die im Haushaltsplan hierfür vorgesehe- «e« Mittel find teils der „Erholungsfitrsorge" zur Bewirtschaftung überlassen, teils ohne deren Mitwir- lktng unmittelbar ans der Staatskasse an Erholungs- «inrichtungev gegeben worden, ohne daß hierbei be stimmte Grundsätze erkeuubar werden. Dabei sind die gleichen Einrichtungen teils aus der „Erholungsfür- sorge", teils aus dem Etat unmittelbar gespeist wor den. Andererseits muß es auffallen, -atz die un Haus haltsplan 1928 für die gesamte Erholungsfürsorge vorgesehenen Mittel allein von dem Bettuässerheim in Anspruch genommen worden sind. Auch über die Lei der „Erholungsfürsorge" selber zusammengefatzten Mittel und den jeweils bevorstehenden Bedarf hat nicht immer der nötige Ueberblick bestan den, besonders, seitdem der Erwerb des Wachwitzer Grundstückes in Angriff genommen wurde. Der Staatsrechuuugshof kann sich daher nur der in einem Schreibe« der Sächsischen Wohlfahrtshilfe vom 8. Oktober 1929 zum Ausdruck gebrachten Ansicht anschließen, daß die Finanzgestaltung der „Erhoümgs- sürsorge" keine so klare Uebersicht aufweist, wie es erforderlich wäre. Liest man die Akten, so kann man sich des Eindrucks der Planlosigkeit nicht erwehren." Konkurse im Monat Zanuar 1930 Im Monat Januar sind 191 Anträge auf Konkurs eröffnungen gestellt worden. Von diesen entfallen 86 auf die Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau. 140 Anträgen ist statt gegeben worden, während 51 mangels Masse av- gelehnt sind. Neben den Konkursen sind noch 58 gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Davon betrafen 39 nicht eingetragene Erwerbsunternchmungen und Einzel firmen, 12 Gesellschaften und 7 natürliche Personen, 20 entfielen auf die Industrie, 25 ans den Waren handel, 2 ans Banken und 4 ans sonstige Gewerbe (Handwerk, Gast- und Schonkwirlschastcn usw > Gerichtsfaal. Todesurteil im neuen Szolnoker Giftmordpro» »eg. In Szoluok wurde das Urteil im Giftmord prozeß gegen die Frau Lydia Cseri verkündet. Die Angeklagte wurde des zweifachen Mordes für schuldig erklärt und zum Tode durch den Strang verurteilt. Der Verteidiger meldete die Nichtigkeitsbeschwerde an. ^a^äfsigcr Falschcid. Das Schwurgericht in Stolp in Pommern fällte in den späten Abendstun den das Urteil gegen den wegen Meineides angeklag ten Bankier Reiße. Der Angeklagte wurde wegen fahr lässigen Falscheides zu drei Monaten Gefängnis verur teilt. Gegenstand der Anklage war die eidesstattliche Aussage des Vautiers Neiße im Ehescheidungsprozeß Caspari am 25. April 1928. Reitze hatte beschworen, zu Frau Caspari keine chewidrigen Beziehungen unter halten zu haben und mit ihr auch nicht in seiner Pri vatwohnung gewesen zu sein. Reiße wollte seine Aus sagen lediglich auf verabredete Besuche bezogen haben. An die tatsächlich stattgefundenen, aber nach seiner Darstellung rein geschäftlichen Zusammenkünfte mit Frau Caspari in seiner Wohnung hätte er nicht ge dacht. Beweisaufnahme im Bernhard-Prozeß. Schacht, Bögler, Krupp von Bohlen-Halbach, Dr. v. Siemens und Geheimrat Kastl als Jengen geladen. — Berlin, 17. Februar. Zu dem Belcidignngsprozeß des Chefredakteurs der „Vossischeu Zeitung", Professor Georg Bernhard, gegen den stellvertretenden Vorsitzenden der Vereinig ten Stahlwerke. Dr. Poensgen, verkündete der Einzel- > richter, AmtsgerichtSrat Hirte, den Beschluß, tn vle - Beweisaufnahme einzutreten. i Durch die Beweisaufnahme soll klargestellt werden, ' ob Dr. Fritz Thyssen in der Besprechung in der Villa Hügel — die bekanntlich während der Pariser Sach verständigenkonferenz stattfanv — auf die Erklärung des Rcichsbankpräsidenteu Dr. Schacht, bei Beibeha^ tung des Dawesplans könnte in zwei bis drei Jahren eine Reparationskrifc eintreten, die den Zusammen bruch der deutschen Wirtschaft bedeuten würde, geäußert hat: „Diese Krise brauche ich jetzt!" Als Zeugen sollen vernommen werden: Der Ge neraldirektor der Vereinigten Stahlwerke, Dr. Bög ler, Neichsbankpräsident Dr. Schacht, Gesandter Krupp von Bohlen-Halbach, Dr. Karl Friedrich v. Siemens, Generaldirektor Dr.-Jng. Paul Reusch, Geheimer Kom merzienrat Emil Kirdorf-Mülheim, Geheimer Regie rungsrat Dr. Kastl, Neichstayöabgeordneter Dr. Klönne und das Mitglied des Neichswirtschaftsrats Fabrik besitzer Kraemer-Berkin Der Wunderdoktor Zeileis. Kroßes Aufsehen erregen die Angriffe des Berliner Klinikers Paul Lazarus in der Medizinischen Gesell schaft zu Berlin gegen den Gallspacher Heilkünstler ZeileiS. In seinen Ausführungen kommt Lazarus vom wissenschaftlichen Standpunkt aus zu einer scharfen Ablehnung des Verfahrens, dem er im wesentlichen eine suggestive Wirkung zuschreibt. Zeileis will aus einem indischen Fürstcngeschlecht stammen und behaup tet, er sei nach einem Kobrabiß mit dem Speichel eines Fakirs am Leben erhalten worden und habe von Wien aus mittels elektrischer Wellen einen Holzstoß in In dien in Brand gesetzt. Vor dem ArteiL in Leipzig. Am Montag Entscheidung des Staatsgerichtshofs iibev ^ic Wahlklage gegen Preuße». — Leipzig, 17. Februar. Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich wird am heutigen Montag in der Wahlklage der Volksrechts partei und der Völkischen gegen Preußen das Urteil verkünden. In den Schlußvorträgen um die Gültigkeit des preußi schen Landeswahlgesetzes trat namentlich noch einmal Mini sterialrat Dr. Kaisenoerg, der Beauftragte des Reichsimren- ministers, hervor. Ten Schluß seiner gutachtlichen Aeutze- rungen bildeten folgende Ausführungen: Tas Reichs-Wahlsystem hat den Grundsatz der Gleich heit in keiner Weise verletzt. Deshalb mutz gefordert werden: 1. Der Staatsgerichtshof möge erkennen, das Reichswahlgesetz und damit das preußische Wahlgesetz widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz der Reichsverfassung, 2. das Reichs- Wahlgesetz ist mit verfassungändernder Mehrheit zustande- gekommen. 3. Man kann, wenn etwas ganz gleichmäßig in den Grundlagen für Reich und Länder geregelt ist, nicht einfach die Regelung für das Land als verfassungswidrig ansehen, während die Regelung für das Reich als ver- fassungsgemäß bezeichnet werden muß, wie sie ja auch von den Antragstellern bezeichnet worden ist. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde u. a. die Frage behandelt, was die preußische Regierung zu tun gedenke, wenn der Slaat^gerichtshof ihre Anträge ablehnen ; würde. Dr. Badt erklärte hierzu, daß die preußische Re gierung ein ihre Ansprüche abweisender' Urteil nur in der Weise ausführen könne, daß sie eine Vorlage zur Asnk-- , rung des Wahlgesetzes dem Parlame-.: Rußlands .Kampf gegen vie Kirche ' Unser Bild zeigt Soldaten der Roten Armee beim Fortschaffen der Kirchenschätze aus dem Simonow- : Klotter in Moskau, das nm Todestag Lenins in die s Luft gesprengt wurde. i Das Urteil 1m Pletschkaitisprozetz GefängniSsiraße« von 2—S Jahve». Im Pletschkaitisprozeß wurde folgendes Urteil j gefällt: I Der Angeklagte Pletschkaitts wird aus Grund des ! Paragraphen 8 des Sprengstosfgesetzes, fernerhin wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Vergehens gegen die « Verordnung über die Ablieferung von Kriegsgerät, fer ner wegen Paßvergehens, zu insgesamt drei Jahren ! Gefängnis, die anderen fünf Angeklagten zu je zwei ! Jahren Gefängnis verurteilt. Bei allen Verurteilten § kann Polizeiaufsicht für zulässig erklärt werden. Die § Untersuchungshaft wird bei sämtlichen Angeklagten in ! voller Höhe angerechnet, die Vorgefundenen Sachen und Bomben werden für eingezogen erklärt. Der Oberstaatsanwalt hatte gegen den Angeklagten - Pletschkaitts eine Gesamtstrafe von sieben Jahren sechs s Monaten Zuchthaus, gegen die fünf anderen Angeklag- ' ten je sechs Jahre und sechs Monate Zuchthaus und s Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf - Jahre sowie Einziehung der gefundenen Bomben und > Waffen beantragt. Krebs und Genutzgifte. ! Der Krebs, eine Zivilisationskrankheit. — Was die Statistik lehrt. — Das Schuldkonto der Gennßgifte. Kaffer und Tee sind schädlich Von Dr. med. G. Zick graf. , Daß die Lösung des Krebsproblems nicht allein . durch das Mikroskop, nicht durch die Beobachtung des einzelnen Krebskranken erfolgen kann, darüber ist man sich jetzt auch in wissenschaftlichen Kreisen klar gewor den. Diese unheimliche Krankheit, die in den zivi lisierten Ländern rapid fortschreitet, findet die grüßte Aufmerksamkeit aller dazu berufenen Persönlichkeiten. Vor einiger Zeit hat das Buch von Ellis Barker, eines Nichtmediziners, großes Aufsehen erregt, der aus den besten und größten Krebsstatistiken geschöpft hat. Barker nennt den Krebs eine Zivilisationskrankheit, d. h. eine Krankheit der zivilisierten Völker. Sein Beweismaterial für diese These ist umfassend und über zeugend. Der Verfasser kommt in seinen Schlußfolge rungen aus dieser Tatsache zu der Ansicht, daß der i Mangel an Vitaminen und Mineralsalzen bei der Er- > nährung der zivilisierten Völker die Ursache des Kreb- , ses sein müsse. Ihm ist entgegenzuhalten, daß auch die k wohlhabenden Schichten der Bevölkerung mit bestens ausgewählter Nahrung und die ländliche Bevölkerung mit ihrer natürlichen Ernährung, die sicher nicht an Mineralsalzen und Vitaminen Mangel leidet, gerade so häufig wie der übrige Durchschnitt an Krebs er krankt. Die Ursache für den Krebs als Zivilisationskrank heit ist nicht in einem Mangel zu suchen, sondern im Ueberfluß der Stoffe, die man als Zivilisationsgifte bezeichnet: in Tabak, Alkohol, Kaffee und Tee. Eine außerordentlich aufschlußreiche Studie, die geeignet ist, das Krebsproblem aufzuhcllen, ist von Winkelhagcn veröffentlicht worden. Winkelhagen fußt auf den in ihrer Vollständigkeit wohl kaum zu über- ' treffenden Feststellungen Barkers. Auch er behauptet, ! daß der Krebs keine durch Lebewesen verursachte Krauk- j heit sei, sondern, wie die Pathologen schon immer fest- i gestellt haben, eine krankhafte Zellwucherung, zu deren , Entstehung einmal eine Disposition notwendig sei, zum andern aber einen Reiz, der sowohl von außen ; einwirken könne, z. B. beim Sautkrebs, oder innerlich ! in z. T. physiologischen Vorgängen seine Ursache habe, < z. B. beim Magenkrebs. Diese Disposition, erklärt Winkelhagen, erwirbt der Mensch durch die Genußgifte. Es ist selbstver ständlich, daß die Disposition zum Krebs dort am meiste» austritt, wo man den Genußgiften am meisten fröhnt: bei Reichen mehr als bei Armen, bei Städ tern mehr als bei Landleuten, bei Dicken mehr als bei Mageren. Je wohlhabender ein Volk oder eine Volks schicht, desto mehr Krebsfülle, weil die „gute" Lebens weise zum größere« Genuß der Zivilisationsgifte und damit zur größeren Krebsdisposition führt. Man faßt ja auch in wissenschaftlichen Kreisen heute die Krebs- dispositiou so aus, daß durch irgendwelche Schädigun gen die Zellverbändc dcL Körpers gelockert werden und einer krankhaften Zellwucherung, d. h. dem Krebs, die Möglichkeit geben, sich zu entfalten. Daß dabei, wie Barker meint, Mangel an Vitaminen und Mineral salzen mit eine Rolle spielen kann, ist selbstverständlich. Von den Genußgiften nun spielt der Tabak noch die am wenigsten unheilvolle Rolle. Er wirkt nur als Reiz bei schon Krebsdisponierten, und dabei ist es ohne weiteres erklärlich, daß die Männer an solchen Kreos- formen mehr als Frauen erkranken, bei denen der Tabakrauch als Reiz eine Rolle spielt, also bei den Krebsformen der Lippe, de- Mundes, des Nachens »sw. Bon dem Alkohol ist schon lange bekannt, daß sein übermäßiger Genuß eine Krebsdiöposition schafft. Neu und ganz verstau? nd aber erscheint die Be hauptung, des; ' . unsere beliebtesten Genußmt , ' u ) eu . r r sdlspo-ition s.'in sollen. Um das zu ' h-gen eine große Anzahl von Statistiken anführen, er mußte der Wir kung des Kaffeegiftes, des Coffeins, nachgeheu und zu nächst das Märchen von dem harmlosen Genußgist zer streuen. Das fiel ihm um so leichter, als auch schon andere Forscher sich dieser Sache angenommen hatten, und man heute dem Kasfeekonsum, oder, was dasselbe bedeutet, dem Teekonsum doch nicht mehr so wohlwol lend gegenübersteht. DaS Coffein ist ja nicht nur ein Herzgist, dessen Wiederangewöhnung nach dem Krieg vielen Menschen Herzklopfen gebracht hat, sondern erzeugt nach der als Anregung genossenen Coffcinwirkung eine Erschlaf fung der Gefäße, die de» Ursachen einer Kultur krankheit, der Arteriesclerose, ist. Daß das Coffein aber Krebsdisposttion zur Folge hat, beweist unser Autor aus der Statistik, indem mehr Frauen an Krebs sterben als Männer, wenn man jene Form des Kreb ses allein berücksichtigt, die nicht von äußeren Reizen