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Freitag, den 1. December 1—2 Sb. 1—2 IMt getreten ist, wird auf tz 2V-erleben, welcheplautet? : Entrichtung und Hiuterzirhuug-NrSf««. (1-2) H- Frhr. von Wirsing. St. gewürdert worden ist, anderweit nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Be- GareiS, B. 2-2^ Tagesgeschichte. Et« franzöfifcheö Urtheil «it Aueeihmr der E»Ka, «,d Fchtsze. Prei, viutsllUNich 1 Mu»« PseaMa«. Ä D Zwickau, am 28. November 1882. Königliche Amtshauptmannschaft v. Bose. Stadtverordneten-Ergänzungswahl in Schwarzenberg. Mit Schluß dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordnetenkolleqium die Scharfsichtigkeit, seine Entschlossenheit, eine a« Borliebe für gerade Wege und eine Abneigung adgen «^ Jntrtguen, verbunden mit dem lebhaftesten Selbstgefühl, ' einer gewissen Hartnäckigkeit. Für uns mag die Lektüre dieser Korrespondenz leicht etwa» trocken erscheinen, man liest nur dH Bismarcks und erhält den Eindruck eines Monosi die Mühe wird reich belohnt. Manche feiner Dq sind Meisterwerke von Weisheit und qesundsm verstand. Man sieht gleich, wie sehr BiSma ster des Auswärtigen und seinem Könige übe^egen ist besitzt die Festigkeit Welchs jenen fehlt; klar Linie, die u» verfolgen ist; frei von bängW die Beleuchtung der Fuhrwerke betreffend. Durch Erlaß vom 23. Mai 1881 ist bestimmt worden, daß alle auf den öffent lichen Wegen des hiesigen Bezirks verkehrenden Fuhrwerke während der Dunkelheit mit brennenden Laternen und zwar die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke mit je zwei, vom .an beiden Seiten des Wagens befestigen Laternen, die Lastgeschirre dagegen mft einer, linkerseits am Vorderiheil des Wagens oder linkerseits am Kummt de- Pferdes, respective Sattelpferdes angebrachten Laterne (bei Langholzfuh ren außer der Laterne des Sterzers) versehen sein müssen. Ausgenommen hiervon sind nur Ackerfuhren, Schlitten für den Personenverkehr und Hundefuhrwerke. Da wahrzunehmen gewesen ist, daß den! vorstehenden Bestimmungen noch immer nicht allenthalben nachgegangen wird, so wird deren Einhaltung mit dem Bedeuten hier durch eingeschärft, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 6« Mark oder mit Haftstrafe bis zu 14 Tage« unnachstchtlich werde« geahndet werden. Die Octsbehöcden werden gleichzeitig anderweit aufgefordert, der Verkehrs polizei auch in dieser Beziehung ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen und die Ortspolizei- Organe zum unnachstchtlichen Einschreiten bet Zuwiderhandlungen anzuweisen, Kon traventionen auf fiscalischen Straßen aber an die Königliche Amtshauptmannschaft an zuzeigen. Endlich ergeht an die Fuhrwerksbesitzer auch vorliegend die Aufforderung, im eig nen Interesse ihr Dienstpersonal den vorstehend- eingeschärften Bestimmungen gemäß zu bedeuten. zugnahme auf den an hiesiger Berichtsstelle au-hängenden Anschlag hierdurch bekannt gk macht wird. Schwarzenberg, am 23. August.1882. Königliches Amtsgericht. Sorge. Bon dem unterzeichneten Amtsgerichte soll den N December 1882 das der Christiane Friederike verehel. Fritzsch geb. I^auß in VxetteickruM zu HauSgrundstück, Nr. 45 des Katasters für Breitenbrunn, Nr. 235 deS Grund- un thekenbuchs mit den Parzellen Nr. 142a, 142k, 743 und 745 de» Flurbuch» für ge» nannten Ort, enthaftend 2 Acker 188 Q.-Ruthen, gleich 1 Heetar, 45 Ar, 37 Q--Meter- welcheS Grundstück am 22. August 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf > - 15844 Rar! Sy Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Johanngeorgenstadt, am 2. September 1882. Königliches Amtsgericht daselbst. Gaudlitz. Heinrich,^ ren Kaufmann Friedensrichter Fr. Jacob, Schuhmachermeister Ullmann, Brandve rungS-Jnspektor Oehmichen aus und sind an deren Stelle wieder 2 ansässige und 1 unansäsfiger Bürger als Stadtverordnete zu wählen. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. AIS Wahltag wird ' Montag, den 4. December dieses Jahres anberaumt und hat die Abgabe der Stimmzettel an diesem Tage von Vormittag- 10 bis B Nachmittags 2 Uhr von den stimmberechtigten Bürgern in Person im Sitzungszimmer des ? Stadthauses zu erfolgen. ? Den Stimmberechtigten werden Stimmzettel zur Ausfüllung rechtzeitig zugestell werden. Schwarzenberg, am 15. November 1882. Versteigerung. Am 4. Dezember 1882 von Vormittags 9 Uhr an Werden im hiesigen Auctions- local eine größere Partie neue Winter-Damen-Mäntel an den Meistbietenden gegen Baarzahlung zwangsweise versteigert. Zwickau, am 29. November 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Schaller. Die angesehenste der französischen Zeitungen, das „Jour nal des DebatS", veröffentlicht heute einen überaus bemer- kenSwerthen Artikel über „Bismarck am Deutschen Bundestag e", der durch seine Objektivität einen wohl, thuenden Gegensatz zu der Gehässigkeit bildet, mit welcher die französische Presse im allgemeinen alle« behandelt, wa- auf Deutschland Bezug hat. Es verlohnt sich in der That, stelle« aüs dem Urtheil wiederzugeben, welches das che Blatt über unsern Staatsmann fällt, ein Ur- bewetst, daß ernsthafte französisch« Historiker genug besitzen, um auch der »mtSVlatt M die kSniglichm und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, NeustLdtel, Schneeberg, Schwarzenberg und WildenM Redaktion, Verlag und Druck von L. Gärtner in Schneeberg. „Zelt de» . . Das Stättegeld ist vor Auslegung der Waaren von dem Pflichtigen auf dem' ; alten Stadthause bis Montag Mittag 12 Uhr zu erlegen und ihm darüber eine Quittung zu ertheilen. Wer den Marktbetrieb eröffnet hat, ohne sich über Erlegung des tarifmäßig auf ihn ausfallenden Stättegeldes ausweisen zu können, hat den doppelten bi- zehnfachen Betrag desselben als Strafe zu entrichten. Ebenso haben diejenigen Personen, welche infolge unrichtiger Angaben der Länge, oder Stand, oder Gat tung ihrer Buden u. f. w. zu wenig Stättegeld bezahlt haben, die doppelte bis ' zehnfache Summe des Fehlbetrages als Strafe zu erlegen. Außerdem ist aber in beiden Fällen das hinterzogene Stättegeld noch nachzuzahlen. Zur Ermittelung etwaiger Hinterziehungen werden nach Beginn des Markte- alle Marktstände einer Revision unterworfen und sind alsdann den revidirenden Beamten von den Verkäufern die Stättegeld-Quittungen vorzuzeigen. Wenn die Contravenienten da- Stättegeld mit der verwirkten Strafe nichtso- fort baar bezahlen, so werden, auf Antrag der Marktdeputation, von der OrtS- . Polizeibehörde fo viel Waaren in Beschlag genommen, als zur Deckung der An sprüche erforderlich erscheint." hierdurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß diese Marktordnung pro Stück für 10 Pf. von der Marktdeputation zu beziehen ist., Wildenfels, am 28. November 1882. Der Stadtgemeinderath Junghänel. genug oentzen, um auy yeri Bunde- beleuchten, r widerfahren zu lassen. - j tn vollem Lichte, matt „Die Ereignisse, schreiben die „DebatS", welche die Korrespondenz Bismarck- behandelt, liegen schon lange hin« ter unS; sie gehören einer andern Epoche an und waren die Vorläufer jener großen Umwälzungen, die das Gesicht Europas so gänzlich geändert haben. Was unser Interesse erregt, ist indeß Bismarcks Persönlichkeit, über dessen erstes Auftreten als Staatsmann jene drei Bände authentischen Aufschluß geben. DaS Feld seiner Thätigkeit ist freilich beschränkt; e» ist nur ein Agent deS Ministers de-Aeußrrn, dessen Berichte wir lesen: die Mehrzahl der Fragen, welche er behandelt, ist kleinlich oder gar langweilig, aber trotz dieser ungünstigen Umstände weiß sich da- Genie Bahn zu brechen. Er entwickelt wahr in schonungsloser Wesse die Bekanntmachung Die nächste öffentliche Sitzung de- «ret-awStchwyss wird Mittwoch, den K. Decemder d. A, im Sitzungssaal« der unterzeichneten Königlichen KreiShauptmannschast abgehalten werden. Die Tagesordnung ist in der Hausflur des hiesigen RegierungSgebäudeS ange schlagen. Zwickau, den 28. November 1882. Königliche Kreishauptmannschaft. vr. Hübel. Meyer. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll nach Aufhebung des auf den 4. August 1882 anberaumt gewesenen Termins nunmehr den S December 1882, das der Frau Auguste Amalie verehel. Oeser in Grünhain zugehörige Hauvgrundstück Nr. 35 des Katasters, Nr. 38s sammt Garten Nr. 38b der Stadtflur im Flurbuche und Nr. 32 deS Grund- und Hypothekenbuchs für Grünhain, welches Grundstück am 12. Mai 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1050 Mark Bekanntmachung. Nachdem an Stelle der früheren hiesigen Marktordnung, die Marktordmwg vom 17. October 1882 in Kraft-getreten ist, wird auf tz 20-ersübem welch«» lautet? Bekanntmachung. Nachdem 1 ., der unter Nr. 449 des Flurbuchs für Niederaffalter eingetragene Theil des sogenannten Fürstenwegs, 2 ., der in der Flur Affalter gelegene Theil des von Lößnitz nach Grüna füh renden Communicationsweges, Nr. 450 des gedachten Flurbuchs, und 3 ., der von Lößnitz nach Lenkersdorf führende Communicationsweg in der Flur Affalter — die sogenannte Liebstrabe — Nr. 453 des Flurbuchs für Nie deraffalter als öffentliche Wege eingezogen worden sind, ingleichen 4 ., der unter Nr. 448 desselben Flurbuchs eingetragene, zwischen den Parzellen Nr. 339 und 433 liegende Theil des Fürstenweges dem öffentlichen Verkehre dergestalt entzogen worden ist, daß derselbe für die Ankunft nur noch als WirthschastSweg fortzubestehen hat, wird Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 25. November 1882.