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als der Staatsanwalt beantragte. als Sachverständigen s ch r eck I i ch," stürzte sie schluchzend und - — 170 — und wurde gewöhnlich mit dem Kurhute überdeckt, wie man das noch Häufig auf alten Münzen usw. sieht. Als Kurfürst August der Stark 1697 die polnische Königskrone unnahm, vereinigte er das sächsische mit dem polnischen Wappen, welches aus einem silbernen Adler im roten Felde bestand, so daß das sächsische Wappen als Mittelschild dem polnischen eingesetzt wurde oder, wie auch auf Münzen namentlich noch zu finden ist, daß der polnische Adler im roten Felde neben das sächsische Wappen gesetzt wurde. Mit dem Regierungsantritt Friedrich August des Gerechten fiel das Polnische Wappen weg, und das frühere Kurwappen wurde allein wieder Landeswappen, bis derselbe im Jahre 1806 den Königstitel annahm. Am 22. Dezember 1806 erschien eine Generale, wonach bis auf weiteres bas seitherige sächsische Wappen, die fünf schwarzen Balken im goldenen Heide mit dem Rautenkranze als das königliche von den Behörden an- -genommen wurde und in der Regel von den Behörden auf den Siegeln geführt werden sollte. Was nun die Landesfarben und die Gordons usw. beim Militär anlangt, so waren solche bis 1697 schwarz und gelb, nach den Wappen farben, sowohl beim Militär als auch sonst. Kurfürst August der Starke aber führte, als er König von Polen wurde, um den Polen eine Ehre zu erweisen und weil die kursächsische Armee gleichzeitig die königlich pol itische war, bei allen Truppen die weißen Kokarden und als Farben der Schärpen und Hutcordons usw. silber und rot — eigentlich karmoisin — «in. Das blieb auch, nachdem der nachmalige König Friedrich August der Gerechte die polnischeKönigskrone ausgeschlagen hatte, und zwar bis 1813. Nach Besetzung Sachsens durch die Verbündeten erließ der russische Gouverneur, Fürst Repnin, auf Anordnung Kaiser Meranders eine Ver ordnung des Inhalts, daß die sächsische Nationalkokarde von nun an grün, nach der Farbe des Rautenkranzes, und mit einem schwarz und gelben Rande umgeben sein sollte — wie es in der betreffenden Bekannt machung heißt: „zum ewigen Andenken an die erhabenen Befreier Deutsch- kands" (die Russen?). Die Farben wurden auch laut Bekanntmachung vom 13. November 1813 in Nr. 218 der „Leipziger Zeitung" den Feld zeichen aller sächsischen Truppen, einschließlich Banner und Landwehr, gegeben mit der Bestimmung, daß die Portepees, Hutkordons usw. von Silber mit grünen, schwarzen und gelben Streifen sein sollten. Hier findet sich zum ersten Male die Zusammenstellung von Weiß And Grün; allein ohne die Zusätze von Schwarz und Gelb erscheint die Landesfarbe und besonders das Feldzeichen der sächsischen Truppen erst vom Juni 1815 an. Am 7. Juni 1815 erfolgte die Rückkehr des Königs Friedrich August des Gerechten in sein« Erbstaaten; bei seinem Empfange war alt und jung mit Weiß und Grün geschmückt, und seitdem sind diese Farben die Landesfarben geblieben. Ob eine offizielle Einführung derselben erfolgt ist, Hai dH Verfasser nicht ermitteln können, aber für die Armee muß «ine diesbezügliche Order ergangen sein, was daraus zu schließen ist, daß in einem Reskripte vom 17. Juni 1815 den Zivilbeamten gestattet wird, die und Gelb Osn -eul den- -elb S«re den woll «m auch -er und Jnqi Spis undr Anl< fam Ang hm Sacf fchre tisch' Eins fruch der« keim über bis f -urck -er < unrü «Verb feine feinst und -em «Dort Kirch