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Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. Sonntag, den 16. Juli 1882 M 163 -» 1—2 Martini, Asi. 1—2 weiche Stämme von Oberstärke, Klötzer lang, Unterstärke 5 Raummeter weiche gute Brennscheite, Schulze. staalsiekretärs im neukreirten Ministerium für Sudan, Aly eine Art geheime Gesellschaft, welche, da der Khedive von^ 11 531 127 56 102 231 AnstrtionegekShrm die gespaltene ZiV 10 Pfennige, die zweispaltige Zeil« amtlicher Inserate 2S Pfennig«. 1647 1264 151 2 450 1355 1080 324 45 2 2001 8200 7260 16-22 23—29 30—36 13—15 16—22 23—29 30—36 37—43 44 u. m. 8—12 3 4 11—22 Mir. lang, Stangenklötzer Reisstangen - Brennscheite 2. Cl. - 3. - Brennknüppel 2. - Neste, gute Stöcke, In Stellvertretung: Günnel. von früh 9 Uhr an 10—15 C.-M. Mittenstärke, 4,« Mtr. lg. 3,o - - 4,. - - Schwarzenberg, am 10. Juli 1882. Das Königliche Amtsgericht I. A. .Martini, Asi. Mittwoch, den IS. Juli 1882, von Vormittags 10 Uhr an, im Rathhause zu Lötznitz. Schwarzenberg, am 13. Juli 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. E. Holzversteigerung auf Georgengrüner Forstrevier. An den nachgenannten Orten und Tagen sollen folgende in den Abtheilungen: 1, 3, 4, 5, 6, 24, 25, 27, 28, 29, 30. 31, 38, 50, 51, 52, 59, 65, 78, 80, 81, 82, 83 und 84 aufbereitete Hölzer, und zwar: 1) im Gasthofe zu Rautenkranz Mittwoch, den 19. Juli ds. Js-, Amtsvlatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. die Ausstellung von Arbeitsbüchern für Berg arbeiter betr. Bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft ist wiederholt darüber Beschwerde geführt worden, daß Bergarbeitern nicht selten neue Arbeitsbücher an Stelle früherer unter nicht genügender Beobachtung der einschlagenden gesetzlichen Vorschriften ausgestellt würden. Zur thunlichsten Vermeidung der hieraus entspringenden großen Uebelstände wird den Ortspolizeibehörden des hiesigen Bezirkes die strengste Handhabung jener gesetzlichen Bestimmungen hiermit noch besonders zur Pflicht gemacht, und werden dieselben nament lich auf die Vorschriften in tztz 16, 17, 18, 20 und 22 der Revidirten Verordnung über die Arbeitsbücher des gewerblichen Hilfspersonals vom 23. November 1868 verwiesen. Von diesen Bestimmungen ist besonders hervorzuheben, daß 1 ., daß neue Arbeitsbücher nur ausgehändigt werden dürfen, wenn »., die alten vollgeschrieben oder k., sonst unbrauchbar geworden oder o., verloren gegangen sind ; daß 2 ., bei Ausfertigung eines neuen Buches des Grundes der Ausfertigung des selben attsdrüSlich zu gedenken und, soweit möglich, auf den letzten Eintrag des alten Arbeitsbuches hinzutveisen ist, 3 ., daß ein unbrauchbar gewordenes Arbeitsbuch auf geeignete leicht in die Augen fallende Weise ausdrücklich als ein solches zu bezeichnen ist, welches nicht weiter geführt werden darf, 4 ., daß jeder Verlust eines Arbeitsbuches durch den Arbeiter ohne Verzöge rung der Sicherheitspolizeibehörde seines jeweiligen Aufenthaltsortes anzuzeigen ist, diese aber nach Erörterung der Umstände entweder ein neues Arbeitsbuch auszustellen, oder im Faste Bedenkens den Verlustträger mit seinem Gesuche an diejenige Polizei behörde verweist, von welcher die Ausfertigung des ersten Arbeitsbuches erfolgt ist, 5 ., daß es von dem pflichtmähiqe« Ermessen der Polizeibehörde abhängt, ob sie in dem einzelnen Falle den Verlust eines Arbeitsbuches zu Vermeidung einer miss bräuchlichen Benutzung im Amtsblatts bekannt zu machen, für nöthig erachtet, 6 ., daß für die erforderlichen Erörterungen einschließlich der deshalb zu erlassenden öffentlichen Bekanntmachung die taxmäßigen Sporteln an Gebühren, Verlägen und Sepa ralgebühren in Ansatz zu bringen und von dem bisherigen Inhaber des verloren gegan genen Arbeitsbuches einzuziehen sind, sowie 7 ., daß Zuwiderhandlungen gegen die in Rede stehenden Bestimmungen mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmäßiger Haftstrafe zu ahnden und in Sonder heit der Inhaber eines Arbeitsbuches, welcher dasselbe aus böswilliger Absicht unbrauchbar gemacht hat, mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark, bez. Haftstrafe zu belegen ist. Zwickau, am 12. Juli 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bose. Dr. B. am 17. August 1882, Vormittags 11 Uhr, öffentlich meistbietend zur Versteigerung gebracht werden. Das zum Nachlaß gehörige Mobiliar soll einige Zeit darnach in einem noch zu bestimmenden Termine ebenfalls öffentlich versteigert werden. In dem s»b Nr. 1 gedachten, an der Schwarzenberg-Johanngeorgenstädter Chaussee günstig gelegenen Hause ist vom Erblasser die Gast- und Schankwirthschrft mit Erfolg be trieben worden, es findet sich daselbst ein geräumiger Tanzsaal, Stallcaum, Wagenschuppen, Kegelhaus und Garten.- Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben weiland Johann Gottlieb Markerts, gewesenen Gasthofsbesitzers in Schwarzenberg, sollen durch das unterzeichnete Amtsgericht die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstücke, als: 1 ., das Hausgrundstück, der sog. „Gasthof zum Anker", bestehend aus Wohnhaus und Scheune Nr. 131 im Brandcataster für hiesige Stadt, Nr. 18, 56a. 57a, 58, 59 Abth. Flur des Flurb., Fol. 114 des Grund- und Hypo- -thekenbuches, 2 ., das Feld- und Wiesengrundstück, Nr. 56b, 57b Abthl. Flur des Flurb., Fol. 288 des Grund-^und Hypothekenbuches für hiesigen Ort, unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen ohne Inventar in dem ge- nannten Gasthofe selbst 7 - wandelbare Stöcke, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung in caffenmäßigen Münz s orten und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revier verwalter zu wenden. Kömgliches Forstrentamt Auerbach und Königliche Revierverwaltung Georgengrün, 10. Juli 1882. 1 yar; jevcniuu» cv vup "" —V Gesellschaft, welche bett i intimste Rathgeber Arabis wurde und eigentlich derjenige Sturz des Khedive zu ihrem Ziele gemacht hatte. Die Fel- i, Bekanntmachung. Eine Ledertasche mit verschiedenen Kleinigkeiten, welche darauf schließen lassen, baß die Eigenthümerin eine Harsinistin ist, wurde hier am 21. vorigen Monats gefunden und an uns abgegeben. Die Eigenthümerin wird ersucht, sich binnen Jahresfrist bei uns zu melden, widrigen Falls über den Fund anderweit verfügt werden wird. Der Stadtrath zu Neustädtel. Speck, Brgm. -- - --. > u > - - .1, > «»„MW- Z Grzgeb-^olkssteM- 2) im Gasthofe zu Hohengrün Donnerstag, den 20. Juli ds. Js., von früh 9 Uhr an c/k»/ staalsiekretärs NN neukrelrten Ministerium für Diwan, Aly eine Art geyetme Ge)eu,cyast, weiche, da der Khedtve vom" Pascha El Rubi, damals noch Aly Bey El Rubi, gemacht wichtigen Ereignissen eingenommen war, unentdeckt blleh. s ÄurGeküUÄte und Charakteristik Arabi Vafckas. hat; jedenfalls ist es Thatsache, daß dieser Aly Pascha der Aly Pascha war die Seele dieser Gesellschaft, welche dett ' ' 2. ' intimste Rathgeber Arabis wurde und eigentlich derjenige Sturz des Khedive zu ihrem Ziele gemacht hatte. Die Fel- Es ist nicht genau bekannt, wann und auf welche ist, der letzteren aus der Obskurität hervorzog. Im Jahre lah-Offiziere arbeiteten hieran im Verein mit den euroväi- ' Weise Arabi die Bekanntschaft des gegenwärtigen^ Unter- 1876 organisirte Aly Pascha unter den Fellah-Offizieren schen Bankier-, ohne das Endziel der letzteren und ihre ^ Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben Carl Friedrich Traugott Bogel's, gewesenen Hausbesitzers und Rentiers in Pöhla, soll durch das unterzeichnete Amtsgericht tms zu dessen Nachlaß gehörige Hausgrundstück mit neugebauter Scheune, Nr. 41 des Brand katasters, Nr. 61», 61b, 61o des Flurbuchs, Fol. 39 des Grund- und HyoothekenbuchS für Grobpöhla am 16. August 1882, Vormittags 11 Uhr, im Wege des Meistgebots öffentlich an Ort und Stelle zur Versteigerung gebracht werden. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Schwarzenberg, am 14. Juli 1882. Das Königliche Amtsgericht. I. A. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Montag, den 2L Juli 1882, Nachmittags 3 Uhr, im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 12. Juli 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. E.