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AM hlrabi, Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. xemplaren Sonntag, den 4. Juni 127 berg. (1-2) ! 1—2 H. Hattaß. Kircheis. zu vergrößern. D. Bekanntmachung ,K Dev Stadtrath Heinke. »e«e- ve» billig i 8SKW ist! Trömel. er and dauem- cht von In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Dres. ate er» en. Zwickau, am 26. Mai 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft v. Bose. hat sich die unter dem 25. November 1879 erlassene öffentliche Vorladung des Dienst knechts Gustav Adolf Hofmann aus Albernau. Königliches Amtsgericht Schwarzenberg, den 31. Mai 1882. geboten w ordert. Auf Antrag der Hofmann'schen Erben wird Solches mit der Aufforderung be kannt gemacht, daß, wer einen höheren Preis zu bieten beabsichtigt, binnen 14 Tagen und längstens bis zum LS Juni L882 bei dem unterzeichneten Amtsgerichte sich anzumelden hat. Schneeberg, am 24. Mai 1882. Das Königliche Amtsgericht. Bernhardi. ichtfest s. Reuter. 4) Herr Fabrikant Heinrich Dietel in Wilkau die in dem unter Nr. 2V des dasigen Brandkatasters gelegenen Fabriketablissement befindliche Wäfchereiantage Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. - Jnsertionsgebühna ! die gespalten« ZU»* . l 10 Pfennige, t-' die zweispaltige Zelle i amtlicher Inserat« Lü Pfennig«. 1882. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882 und nach Anordnung des Bundesraths findet am 5. Juni 1882 eine Erhebung der Berufsverhältnisse der Bevöl kerung, verbunden mit einer Erhebung der landwirthschaftlichen und der gewerblichen Be triebe statt. Die hierfür bestimmten Zählformulare sind sorgfältig auszufüllen, und es ist dem Zähler jede sachdienliche Auskunft zu ertheilen. Die Zählbogen sind von den Haushaltungsvorständen, die Gewerbekarten von den selbständigen Gewerbetreibenden auszufüllen; letztere können, wenn sie nicht selbst Haushaltungsvorstand sind, von Vent Haushaltungsvorstande vertreten werden. Sollten diese Personen an der Ausführung verhindert sein, und kann nicht ein Mitglied der Haushaltung oder eine andere geeignete Person dieselbe in deren Namen besorgen, so wird der Zähler die Ausfüllung vornehmen, jedoch ist von jenen Personen oder deren Vertretern die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierfür gemachten Angaben auf der Titelseite deS betreffenden Zählformulars zu bescheinigen. Wer die an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen sich weigert, welche ihm nach dem oben bezeichneten Reichs gesetze und den zur Ausführung desselben erlassenen Vorschriften obliegen, unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 M. Schneeberg, den 3. Juni 1882. Freiwillige Versteigerung. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte sollen den 8. Juni 1882, Vormittags 11 Uhr die zum Nachlasse des Gartengutsbesitzers Friedrich Oswald Wetzel hier gehörigen Grund stücke in zwei Ausgeboten: 1) die aneinander geschlossen rechts oberhalb des sog. Stein in der Richtung nach dem Schiebhause gelegenen, in Feld, Wiese und Garten mit inlie gendem Wohn-, Stall- und Scheunengebäude bestehenden, auf den Fol. 771, 772 und 773 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lößnitz einge tragenen Parzellen Nr. 447a und 447V (Nr. 381, bez. 6 Abth. 8 des Brandcatasters) und Nr: 444, 445, 446, 448, 449, 450, 451 und 452- Abth. 8 des Flurbuchs für diesen Ort, sowie die rechts oberhalb des Schiebhauses ebenfalls geschlossen gelegenen Feldparzellen Nr. 458, 459, 460», 464 Abth. 8 desselben Flur- ' buchs und Fol. 778, bez. 779, 780 und 784 desselben Grund- und Hy- pothekenbuchs und 2) die links des Schießhauses am sog. Röhrensteige gelegenen, an einander Bekanntmachung. ES beabsichtigt: 1) der Gutsbesitzer Herr Albin Bernhard Heinicke in Marienthal auf dem unter Nr. 617s des dasigen Flurbuchs aufgeführten Grundstücke eine Ziegeleianlage zu errichten, 2) Herr Rittergutsbesitzer Oswald Mummert auf Carthause die zu dem dasigen Ritter guts Nr. 57 des Brandkatasters für Neukirchen gehörige Kalkofen-Anlage durch Erbauung eines Schornsteins zu verändern, 3) Herr Fabrikant Heinrich Neubert in Wahlen die in dem unter Nr. 218 des dasigen Brandkatasters, Nr. 58 des dasigen Flurbuchs gelegenen Grundstücke befindliche Färberei und WoÜwäfchereianlage zu erweitern und Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Finanzministeriums soll die an Abtheilung 42 des Lauterer Staatsforstrevieres vorhandene Wasserkraft die Mulde nebst dem zur Anlegung einer Holzschleiferei erforderliche», zwischen der Aue- Adorfer Eisenbahn und der Mulde gelegenen Areale von genannter Revierabtheilung am 19. d. M. Vormittags 114 Uhr im Hotel zum Erzgebirgischen Hofe zu Aue unter den im Termine bekannt zu gebenden, vorher aber auch an unterzeichneter Stelle zu erfahrenden, bezw. gegen Erstattung der Schreibgebühren von hier zu beziehenden Be dingungen versteigert werden. Königliche Oberforstmeisterei Schwarzenberg, am 2. Juni 1882. Greiffenhahn. gute einzufinden. Eine Beschreibung des Grundstücks nebst den Versteigerungsbedingungen und ein Verzeichniß der zu versteigernden Mobilien hängt an hiesiger Gerichtstafel aus. Lößnitz, am 16. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. Uhlemann. ' Bekanntmachung. Für das zum Nachlasse des Maurers Anton Friedrich Hofmann in Griesbach gehörige Hausgrundstück mit Garten, Nr. 10 des Brandcatasters, Fol. 10 des Grund- und Hypothekenbuchs für Griesbach, ist bei unentgeltlicher Uebernahme des darauf haftenden Auszuges ein Kaufpreis von 1410 Mark sser t 2 Tröger, Hof Aue. en von heute :t, Schneeberg. grenzenden Feldparzellen Nr- 559» und 563 Abth. 8 desselben Flurbuchs und Fol. 1426 und 849 desselben Grund- und Hypothekenbuch-, von welchen Grundstücken diejenigen unter 1. (4 Hekt. 10,, Ar. — 7 Acker 127 Q-R. und 148,,, Steuer- Z ErMö.Mlkslmmö Bekanntmachung, die öffentlichen Tanzvergnügungen betr. *Die Königliche Amtshauptmannschaft hat unter Zustimmung des Bezirksausschusses beschlossen, Mädchen vor vollendetem 16. Lebensjahre den Zutritt zu öffentlichen Tanz vergnügen zu untersagen. Hiernach erhält Punkt IX. des Tanzregulativs für den amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirk vom 14. August 1876 folgende Fassung. „Der Zutritt zu öffentlichen Tanzvergnügungen ist verboten »., Kindern und Lehrlingen, d., Mädchen vor vollendetem 16. Lebensjahre und allen solchen jungen Leuten, welche zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichtet sind, o., allen Personen, welche der Ortsarmenversorgung zur Last gefallen sind." Vorstehende Bestimmung tritt mit dem 1. Juli laufenden Jahres in Kraft. Die Königliche Amtshauptmannschaft hofft, daß alle Eltern und Vormünder, sowie die Dienstherrschaften und Arbeitgeber für Aufrechterhaltung dieser, lediglich das Interesse der Betheiligten und Förderung von Zucht und Sitte bezweckenden Maaßregel mitwirken werden, sie macht aber auch auf die Strafbestimmung in Punkt X des Regu lativs aufmerksam, nach welcher dis gegen die Bestimmungen in Punkt IX » und b Han delnden, beziehentlich deren Eltern, gesetzliche Vertreter und Lehrherren mit 3 bis 30 Mark zu bestrafen sind. Wenn im Uebrigen zur Kenntniß gekommen, daß an mehreren Orten das Ver weilen von Frauen mit kleinen Kindern auf den Tanzböden oft bis in die Nacht hinein geduldet, hie und da auch trotz der bestehenden und eingeschärften Vorschriften, Fortbil dungsschülern der Zutritt zu Tanzbelustigungen gestattet wird, so werden die Ortspolizeibe hörden angewiesen, gegen diese Unsitte energisch einzuschreiten und mit Wegweisung und Bestrafung der Schuldigen zu verfahren. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände wollen sich nicht nur selbst hiernach achten, sondern auch die mit Ueberwachung der Tanzstätten beauftragten Aufsichtspersonen mit gemessener Weisung versehen. Inhaber von Tanzlocalen, welche gegen die das Tanzwesen betreffenden polizei lichen Vorschriften handeln, sind nach tz 140 der Armenordnung vom 22. Oct ober 1840 mit Geld- beziehentlich Haststrafe, im öfteren Contraventionsfalle mit Einziehung der er- theilten Erlaubniß zu bestrafen. Gegenwärtige Bekanntmachung ist neben dem Tanzregulative vom 14. August 1876 in jedem öffentlichen Tanzlocale auszuhängen. Schwarzenberg, am 31. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. s auf 13380 Mark, l unter 2. (1 Hekt. 12,.^Ar — 2 Acker 10 Q.-R. und 36,90 Steuerein heiten) auf 2680 Mark - , > - - einschließlich der Früchte ohne Berücksichtigung der Oblasten gewürdert wmgwn sind, mit den am obigen Tage anstehenden Früchten unter den im Termine noch speciell bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle an den Meistbietenden versteigert werden. Ebenso gelangt an demselben Tage von Nachmittags 1 Uhr an und nach Besin- : den anderen Vormittags das im Wetzel'schen Gartengute befindliche bewegliche Besitzthum an Rind- und Federvieh, Schweinen, Getreide, Stroh, Heu, Schiff und Geschirr, land- - wirthschaftlichem Geräth, Möbeln, Kleidern, Wäsche u. s. w. gegen sofortige Baarzahlung - zur Versteigerung. Kauflustige werden geladen, sich zu den gedachten Zeiten im Wetzel'schen Garten- c age eberg. »r «V ach tzter Di- Mitwirkung stich). 3 Personen, ufm. Lenk. in treins. s empfohlen smach. erg. Zusicherung Vertreter. e arbige :rstoffe Pompadour, d Cattun uswahl w. Legat Kugeln nelum, Mc stehlt (2 vmann lberg. eber. »rd-Arbei ft töhner, rin. c Witterung > Pst ikdirector. mussk