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.—-— - ng Redaetion, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. M 102 1882 Donnerstag, den 4. Mai Das Königliche Amtsgericht. Uhlemann. 1—2 2) 3) 4) Frhr. von Wirsing. Wdlch. Lößnitz, am 29. April 1882. lehrer. 2 2 2) 3) 4 5' 7) irznberg Verlassen «id bitte InftrtionSgckührcn die gespaltene 10 Pfennige, die zweispaltige Zeil« amtlicher Inserat« Lö Pfennige. Wo sagt eberg. 1280 - 630 - 582 - 84 - 9013 - 950 - und Hypothekenbuche erfolgen wird. Lößnitz, am 29. April 1882. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Der Rath der Stadt, vr. Krauße. 6) das Scheunengrundstück Nr. 15 Abtheilung 8 des Brandkatasters und Nr. 1182 des Flurbuchs Abth. 8, sowie die Feld- und bez. Wiesengrundstücke Nr. 259->, 190, 176, 162, 177-., 156, 262, 155k, 1591., 178, 161, 179, 160 des Flurbuchs Abth. 8, sämmtlich auf Fol. 684 desselben Grund- und Hypothekenbuchs eingetragen und zwischen dem sog. Hasenschwanz und der Lichtensteiner Straße in der Richtung nach der Grünaer Lücke gelegen, 7) das oberhalb des Gasthofes zum Schönburg'schen Hause an der Grenze der Flur Grüna gelegene Wald- bez. Feldgrundstück Nr. 386 des Flurbuchs und Fol. 102 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederaffalter, von welchen Grundstücken, bez. Grundstücksantheilen diejenigen zu 1) auf 3040 M. — Pf. Vormittags 11 Uhr folgende zum Nachlasse des Handelsmanns Carl August Naumann hier eigenthümlich gehörigen Grundstücke bez. Grundstücksantheile 1) das an der Hospitalstraße hier gelegene Hausgrundstück mit Hintergebäude Freiwillige Versteigerung Von dem unterzeichneten Amtsgericht sollen an Gerichtsstelle den 20. Mai 1«82, Bekanntmachung. Im Anschlusse an die in Nr. 54 des Er-gebirgschen Volksfreundes abgedruckte Bekanntmachung vom 25. Februar 1882 wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des von Hundshübel verzogenen Gasthofsbesitzers Johann August Geyer der Gutsbesitzer und Schlachtsteuereinnehmer Herr Adolf Werner in Hundshübel als von den Ortsbehörden zuzuziehender Sachverständiger zur Ermittelung der nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 bei austretenden Seuchen für getödtete Thiers zu gewäh renden Entschädigungen auf das Jahr 1882 ernannt und in die hierüber aufgestellte Liste eingetragen worden ist. Schwarzenberg, den 29. April 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. Bon dem unterzeichneten Amtsgerichte ist behufs^ Löschung folgender alten Hypotheken: 1 ., 10 Thlr. Conv. G. oder 10 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. im 14 Thalerfuße Mit Zinsen zu 5 v. H. unbezahltes Kaufgeld dem Rathmann Christian Carl Günther in Lößnitz, haftend auf Fol. 78 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lößnitz, laut Kaufs vom 21. August 1816; 2-, 100 Thlr. pr. Cour. Handelsschuld Wenzeln Reicheln, Franz Roschern und Franz Fritzsche» in Sebastiansbcrg in Böhmen, haftend auf Fol. 204 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lößnitz, laut Hülfsschein vom 8. August 1828; 3 ., 11 Thlr. 7 Gr. 3 Pf. Preuß. Cour. Waarenschuld dem Secretair Georg Christoph Scharf in Lößnitz, haftend auf Fol. 503 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lößnitz; 4 ., 44 Meißn. Gulden, 12 Gr. Conv. M. oder 40 Thlr. 2 Ngr. 5 Pf. im 14 Thalcrfuße unbezahltes Kaufgeld an Johann Gottlieb Zimmermann in Breitenbrunn, 10 Meißn. Gulden 4 Gr. 8 Pf. Conv. M. oder.9 Thlr. 5 Ngr. 8 Pf. im 14 Thalerfuße rückständige Zinsen von dem gedachten Kaufgeld an denselben, 2 Meißn. Gulden 6 Gr. Conv. M. oder 2 Thlr. 1 Ngr. 7 Pf. im 14 Thalerfnße unbezahltes Kaufgeld an Joha,ine Rosine verehel. Zimmermann in Breitenbrunn, 5 Meißn. Gulden Conv. M. oder 4 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf. im 14 Thalerfuße dergl. an ebendieselbe, Bekanntmachung, die Erhebung einer Berufsstatistik betr. In Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882 und der Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 8. April c. hat am s Juni >882 eine allgemeine Erhebung der Berufsverhältnifie der Bevölkerung in Ver bindung mit einer Erhebung der landwirthschaftliche» und gewerblichen Be triebe nach Maßgabe der angezogenen, den Gemeindebehörden mit der näheren Justruc- tion und dem erforderlichen Zählpapiere in den nächsten Tagen zugehender Verordnung stattzusinden. Die Ausführung dieser Erhebung liegt für jeden Gsmeindebezirk, einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Güter den Gemeindebehörden — Bürgermeistern, Ge meindevorständen — ob, welchen unter fortdauernder eigener Verantwortlichkeit überlassen bleibt, aus geeigneten Ortsbewohnern eine besondere Zählungseommission bis zum 15. Mai e. zu bilden. Durch die Ortsbehörde bez. Zählungscommission sind bis zum 20. Mai c. größere Gemeindebezirke in Zählbezirke, welche in der Regel nicht mehr als 40 Haushaltungen zu umfassen, im Uebrigen aber sich an die in der Gemeinde bereits bestehenden Ein- theilungen möglichst anzuschließen haben, einzutheilen und ist für jeden Zählbezirk eine be fähigte Person als Zähler zu bestimmen, welche von der Ortsbehörde bez. Zählungscom mission gehörig zu instruiren und mit den nöthigen Drucksachen rechtzeitig zu versehen ist, sodaß die Zählung den 5. Juni e. Bormittags von Haus zu Haus und von Haushaltung zu Haushaltung anstandslos erfolgen kann. Die Ausfüllung der Zähl bogen hat für jede Haushaltung durch den Haus haltungsvorstand, für Gasthöfe und Herbergen, sowie für Anstalten aller Art durch die Besitzer, Vorsteher, Verwalter oder deren Stellvertreter, die Ausfüllung der Gewerbe- karteu durch die selbstständigen Gewerbetreibenden zu geschehen. Die Wiedereinsammlung der ausgefüllten Zählungsformulare hat am 5. Juni c. Mittags zu beginnen und ist da nöthig am 6. Juni fortzusetzen, jedenfalls aber am 7. Juni zu beenden. Das gesammelte Zählungsmaterial ist nach gehöriger Prüfung und Bescheinigung unter Beifügung der gehörig ausgefüllten, aufsummirten und vollzogenen Gemeinvc- bogen (0) nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen bis zum 22. Juni 1882 anher einzureichen. Die Mitglieder der Zählungscommission, sowie die Zähler, deren Geschäft als ein Ehrenamt zu betrachten ist, sind, dafern sie nicht schon als Mitglieder einer Gemeinde behörde verpflichtet sind, für die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Wahrnehmung ihres Amtes mittels Handschlags zu verpflichten. Unter Hinweis auf die Bestimmung in tz 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Er hebung einer Berufsstatistik im Jahre 1882, vom 13. Februar 1882, nach welcher der jenige, welcher die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wohr- heitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetze und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt gemachten Vor schriften obliegen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark zu bestrafen ist, rechnet die Königliche Amtshauptmannschaft bei der Wichtigkeit der angeordneten Erhebungen auf die thatkräftige und sorgfältige Thätigkeit der Ortsbshörden und auf Unterstützung der letzteren durch alle selbstständigen Ortsbewohner. Schwarzenberg, am 1. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. St. haftend auf Fol. 23 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederaffalter, laut Kaufs nebst Kaufgelderanweisung vom 10. April 1809 auf Antrag zu 1., des Böttchermeisters August Enoch Richter in Lößnitz, zu 2., des Schuhmachermeisters Johann Gottlieb Graf daselbst, zu 3., des Fleischers Christian August Leichsenring daselbst, zu 4., des Strumpfwirkers Carl Louis Schettler in Niederaffalter die Einleitung des Aufgebotsverfahrens beschlossen und als Aufgebot-termitt der Juli 1882, Vormittags 10 Uhr, bestimmt worden. Alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Hypotheken Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem anberaumten Aufge botstermin ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigensfalls auf Antrag der Eigen thümer der belasteten Grundstücke dis Löschung dieser Hypotheken im betreffenden Grund- Bekanntmachung. Zufolge Anzeigen vom 21. und 29. April 1882 ist heute auf Fol. 115 des hiesigen Handelsregisters verlautbart worden, daß der Mitinhaber der Firma Wedtstei« «L Dietz zu Lößnitz Herr Eberhardt Gustav Wedtftein ausgeschieden ist und daß die Firma künftig „Wilhelm Dietz" firmirt. Löbnitz, am 1. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. Uhlemann. am 25. dss. gerichtlich ohne Berücksichtigung der Oblasten gewürdert worden sind, an den Meistbietenden unter den im Termine noch besonders bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden, was unter Bezugnahme sauf den an hiesiger Gerichtstafel aushäygen- den, die Beschreibung der Grundstücke und die Versteigerungsbedingungen enthaltenden Anschlag mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht wird, daß weitere Auskunft sowphl von dem unterzeichneten Amtsgericht, wie von dem Miterben Herrn Handelsmann Montz Christian Naumann ertheilt wird. (1—2) Lößnitz, am 29. April 1882. Königliches Amtsgericht. Uhlemann. u. nach öen und Tochter, Anna g, sowie irdischen at Liebe , sowie ür seine : unsern Z82. liebenen. md Be- unseres ges, des Klein- Blumen r letzten innigsten ges und ülnahme )er Herr iücksfälls nebst rinnen. t, welche nk, be- Mohlen, >erer ge- g besitze, lästig zu Beierfeld. uchtung. m'Pöli- Bekanntmachung. Die Einkommensteuer auf den ersten Termin dieses Jahres ist in der Zeit vom 1. bis 15. Mai a. c. Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr an unsere Stadtsteuer- Einnahme abzuführen und zwar die erste Hälfte der Normalsteuer für dieses Jahr. Nach Ablauf des Termins werden die Neste executivisch beigetrieben werden. s Grzgeb.^DoLssreund der Hospitalstraße hier gelegene Hausgrundstück mit Hintergebäude und Garten, Nr. 592 Abth. des Branbkatasters, Nr. 445s, 437b und 445b des Flurbuchs Abtheilung 4 und Fol. 437 des Grund- und Hypo thekenbuchs für Lößnitz, die hinter den Grundstücken unter Nr. 1 gelegenen Gartengrundstücke Nr. 437«, 438 des Flurbuchs Abtheilung L und Fol. 430 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, das am Dietzgraben gelegene Wiesen- bez. Feldgrundstück Nr. 1059o, 1060« des Flurbuchs Abtheilung v und Fol. 1093 desselben Grund- und Hypothe kenbuchs, das am Schnepfenberge gelegene Feldgrundstück Nr. 11734 des Flurbuchs Abtheilung « und Fol. 1320 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 5) drei Sechszehntheile des am Affalterer Kirchsteig gelegenen Scheunengrund stücks Nr. 17 Abtheilung 0 des Brandkatasters, Nr. 124 » des Flurbuchs Abtheilung 6 und Fol. 644 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, Bskann md Be-- ter ihre nschmuck den ge- rhebende für die r letzten veran- ank hjer- ü 1882. amilie L len Be- hme ge- Begräb- ter sagt :n Dank. 2. Sock.