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s Hrzgeb.WLsfreund. ist veib es- des im nd Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. Freitag, den 10. März 1882 .HF. 58. Wähner. Keil, Ref. (1-2) e. von Neuem in Pflicht ge- auer Bochmann. Erstehungslustige wollen sich hierzu einfinden. (1-2) em zeither >en Stuben, passend, ist ende wollen für »n 7. Mär» nann aus Nummern, 'tand. AnsnIionSgebühren die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserat« Lü Pfennige. ommen worden ist. ' ' Johanngeorgenstadt, den 7. März 1882. ,d a- Dresden, l2. und 13. ckwürstchen. (1-3) »aase. 3 Uhr ent- iden meine ne Wag- Alter von chler « sucht w- en nt le- L- >e. cr Handels- Kobaldstraße. -et Freitag,. Für Blu gedankt. Üärz 1882. ner, r übrigen .r te :d 1—S stein. bei den geringeren Sorten verhältnißmäßig am größten sein. Daß die Qualität durchschnittlich schlechter werden muß, geht daraus hervor, daß künftig drei Fünftel inlän discher und zwei Fünftel ausländischer Tabak verarbeitet werden soll, während jetzt bei uns nur ein Drittel inlän discher und zwei Drittel ausländischer Tabak zum Consum gelangt. 7^ t Wiese zu. » Künftigen Donnerstag, den 16. März 1883, von Vormittags 8 Uhr an >llen die zu des vormaligen Fürst!. Schönburg. Forstaufsehers Herrn Traugott Schulze! Mier, Nachlaß gehörigen Gegenstände, an Möbeln, Kleidern, Gewehren, Jagdutensilien,! Mittwoch, den LS. März L882, ! - Vormittags 10 Uhr -llen im Gasthause zum Anker in Lößnitz ein Kutschpferdegeschirr, ein Kesselgurt, drei Kohlenkörbe und ein Kanarien vogel mit Bauer m das Meistgebot gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden. Lößnitz, am 8. März 1882. Der Gerichtsvollzieher. Richter. d. Ob. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Herr Hutmachermeister Karl August Seifert i der Sitzung des hiesigen Stadtgemeinderaths vom 7. Februar n.^-. als Mitglied des esigen Stadtraths wieder gewählt und am 27. Februar « Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zum Tabakbau für den Export erhalten haben, und deren Produkt die»Regie dann nicht kauft, Tabak exportiren dürfen. Wir glauben kaum, daß unsere deutschen Tabakpflanzer ge neigt sein würden, unter solchen Verhältnissen Tabak zu bauen, thun sie es aber, so würden sie wenig Freude am Monopol haben. Den Fabrikanten und dem technisch gebildeten Hilfs personal, den technisch gebildeten Arbeitern und den Händ lern wird freilich im Gesetzentwurf eine Entschädigung in Aussicht gestellt, welche pon dem einfachen Betrage eines Jahreseinkommens bis rzum Fünffachen desselben steigt. Aber jetzt müssen diese Leute mit Staunen und Schrecken wahrnehmen, daß diese Entschädigung bei weitem geringer angesetzt ist und sich auf einen viel engern Kreis von Be rechtigten beschränkt, als in der Tabakenquete Commission v. I. 1879 von der Regierung selbst angegeben war, so daß es sich wohl begreift, wenn ein Berliner Blatt meldet: „Unsere Tabakhändler und Fabrikanten befinden sich in nervöser Aufregung; der Monopol Gesetzentwurf übersteigt ihre schrecklichsten Erwartungen." Und das wird nicht nur der Fall sein bei Fabrikanten und Händlern, sondern noch weit mehr bei dem großen Kreise nicht „technisch" gebilde ter Arbeiter, der Krämer, die sich aus dem Verkauf von Tabakfabrikaten ein Nebenverdienst machten, denn diese Heu, Grummet circa 130 Cntr., ein fettes Schwein u. s. w., gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Hartenstein, am 7. März 1882. (1—2) Die Localgerichte das. Die mündlichen Reifeprüfungen bei dem Königl. > Seminare zu Schneeberg werden am 11., 14., 16. und 18. dies. Mon. von vorm. 8—12 Uhr stattfinden. Zu zahlreichen Besuche derselben sowie auch zur feierlichen Entlastung der Abitu rienten (18. März nachm. 3 Uhr) gestattet man sich hierdurch ergebenst einzuladen. Schneeberg, 8 März 1882. , Seminardirekt. Henne, Kgl. Prüfungs-Kommissar. olditz, lk. 1—2 Wenn aber das Monopol schon den Millionen Rauchern nichts Erfreuliches in Aussicht stellt — weit höhere Preise in jedem Fall —, so würde das Monopol für die Pflanzer, Fabrikanten und Händler in einem noch weit höheren Grad unerfreulich sein, trotz der Entschädigung, die ihnen im Ge setzentwurf zugesprochen wird. Zunächst zu den Tabakpflanzern. Die Pflanzer dürfen nur bauen, wenn sie eine Erlaubniß dazu haben, und dies« Erlaubniß wird immer nur auf ein Jahr und in Gemeinden, die mindestens 2 Hektaren Landes mit Ta bak bepflanzen, gegeben. Von welchen sonstigen Bedingungen diese Erlaubniß abhängig ist, wird nicht gesagt; dafür aber, daß sie in beschränktem Umfange und nur an wenige Ge meinden verliehen werden wird, bürgt die Bestimmung, daß der Tabakbau nur in einem Umfange gestattet wird, der den voraussichtlichen Bedürfnissen der Regie-Verwaltung genügt. Dadurch werden von den ungefähr 225,000 Ta- bakpflanzern in Deutschland sehr viele nicht mehr Tabak bauen dürfen, voraussichtlich alle die 129,833, welche jetzt in Flächen unter 4 Ar bauen. Diejenigen aber, welche die Erlaubniß bekommen, haben auch nicht viel gewonnen. Erstens sind sie gezwungen, Tabak zu bauen, selbst wenn es ihnen leid werden sollte, und zweitens werden sie beim Bau und bei der Ernte einer Controls unterzogen, gegen welche die jetzige sehr wenig drückend erscheinen muß. Allerdings wird ihnen dafür eine Entschädigung durch hohe Preise in Aussicht gestellt, und da diese Preise immer schon im No vember für das nächste Jahr bekannt gemacht werden sollen, so könnte man glauben, daß der Tabakpflanzer schon vor dem Nachsuchen um die Erlaubniß weiß, ob ihm der Preis genügen wird. Dies ist aber ein Jrrthum, denn wie dies ja schon durch die Natur eines so verschiedenwerthigen Produktes bedingt ist, wird nicht ein Preis, sondern es werden verschiedene Preise bezahlt werden, und eine wie große Differenz die Regie-Verwaltung dabei eintreten läßt, zeigt Frankreich, wo Preise von 10 bis 140 Francs pro 100 Kilogramm (4 bis 56 Mark pro Centnerl bezahlt werden. Dabei werden nur sehr wenige, etwa 15 Prozent der Gesammtmenge, mit Preisen über den Durchschnitt, der Rest unter demselben bezahlt, und der Pflanzer kann sich ' der billigen Taxirung seines Produktes nich j entziehen, da nur diejenigenZwelche vor dem Anpflanzen die Erlaubniß j Tsrgesgeschichte. Das T«bak Monopol-Gesetz i also endlich erschienen und wurde bereits am 28. Febr. dem reuß. Volkswirthschaftsrath zur Vorberathung übermittelt. )er Gesetzentwurf ist sehr umfangreich und sind nur große eitungen, denen viel Raum zu Gebot steht, in den Stand -setzt, denselben in seinem ganzen Umfang mitzutheilen. lachdem nun aber der Gesetzentwurf vollständig bekannt ist, eht bereits fest, daß derselbe allenthalben mit Staunen, : mit Schrecken ausgenommen worden ist. Selbst die We izen Anhänger des Tabakmonopols finden sehr viele Be- immungen des Gesetzentwurfs viel zu hart und weitgehend id sagen, daß er in dieser Form unmöglich Gesetz werden nne. Fragt man zuerst, was der Entwurf den deutschen lauchern bringen wird, so ist die Antwort: eine gewaltsame lnterordnung des Geschmackes des Einzelnen unter den Sillen der Regieverwaltung, und zweitens eine ganz be- eutende Vertheuerung des gebotenen Rauchmaterials. Wie ngern sich die deutschen Raucher eine solche Reglementirung ,res Geschmackes gefallen lasten, zeigt die Abneigung gegen > Produkte der Straßburger Manufactur. Was die Vertheuerung der Fabrikate anbelangt, so ist ! allerdings nach den im Gesetzentwurf enthaltenen Preis- rgaben scheinbar nicht so sehr groß, aber erstens können Iche gesetzlich normirten Preise, wie die Geschichte des anzösischen Monopols zeigt, auch sehr leicht gesetzlich sr- iht werden, wenn erst einmal das Monopol eingeführt ist, w zweitens kann die Billigkeit nur erreicht werden auf osten der Produzenten, denen voraussichtlich ganz unglaub- h geringe Preise gezahlt werden dürften. Allerdings llen die billigsten Rauchtabake nur 60 Pf. pro Pfund >sten, aber wir meinen, daß die Regieverwaltung auch dabei och ein brillantes Geschäft macht, wenn sie, wie dies in rankreich geschieht, einem Theile der Pflanzer für ihren, ohtabak nur 4 Pf- pro Pfund bezahlt. Was nun aber e Preise für Cigarren (3—30 Pf. pro Stück anbelangt, fabriciren die Regieen bekanntlich vielfach sehr kleine Ci- wren, und da man jetzt eine ordinäre Cigarre von großem ormat für zwei Pfennig, auch wohl darunter kauft, so ist le Cigarre für drei Pfennig, die nur ein Drittel so viel abak enthält, immer um 350 Prozent theurer, als erstere, ehnlich verhält es sich auch mit den theureren Cigarren; st kostet eine Cigarre aus reinem Havanna-Tabak 10 bis » Pfennig, soll sie später in kleinerem Format 25 und 30 ennig kosten, so ist sie auch um mehr als das Doppelte Heuert,z immerhin dürfte aber auch hier der Aufschlag beiden Categorien erhalten einfach gar Nichts. Die Hoff nung, daß aus den Kreisen der Nächstinteressirten Viel» für das Monopol gewonnen werden könnten, ist also An gesichts dieses Entwurfs so hinfällig, daß man annehmen muß, der Reichskanzler selbst habe auf diese Unterstützung von vornherein verzichtet. So unleugbar es ist, daß gerade in Arbeiterkreisen das Monopol vielfach keineswegs mit ungünstigen Augen betrachtet wurde — schon deshalb, weil man dasselbe nicht mit Unrecht für weniger schlimm hielt als eine abermalige Erhöhung der Tabaksteuer — so sicher ist es auch, daß diese Sympathieen, wo sie vorhanden, bei Bekanntwerden dieses Entwurfes dahinschmilzen werden, wie der Schnee an der Sonne. Wir thun wohl dem Haupt organ der „Ultramontanen" kein Unrecht, wenn wir es als Beleg für diese Behauptung zitiren: „Seit Jahren", sagt die Berliner „Germania", „haben wir uns mit der Idee des Monopols vertraut machen müssen; aber wie es nunmehr in Fleisch und Blut vor unsere fünf Sinne tritt, da berührt es in seiner kalten, rücksichtslosen Starrheit fremd und abstoßend .... Die Einberufung des Reichs tags zu einer Tabak-Session im Friihjahre kann nur den Erfolg haben, einen neuen Konflikt zwischen der Regierung und der Mehrheit der Volksvertretung zu veranlassen." str. 183. anns. 'ünhain. ;, als den sischmautz u einladet Richter. neeberg. Feilenhauer- c Zwtckauer- trumpfwirker lkopf. Schuhmacher« i der Ritter- Bekanntmachung. Im Forsthause zu Lauter sollen Freitag, den 17. März, von früh 8 Uhr an gegen das Meistgebot und sofortige Bezahlung verkauft werden, als: 1 Wirthschaftswagen, 1 sogen, hollsteiner Wagen, 1 Schlitten, Ackergeräthe, 2 Pferde geschirre, 1 Neitsattel, Ketten, Gefäße, Asche, verschiedene Möbel, 1 Kugelbüchse, 1 Hirsch fänger, 1 Waschmaschine, 1 Wäschemangel, 1 Schiebebock, 2 Nutzkühe und andere Gegenstände. Zaaren >eren Posten, (Hz3831b> vtebeck, ist Zwickau, >ße9, 1. Et. Damen mgegend daß ich » bis auf -re und iten für : Saison te sortirt lema. rnd die er- n-^abrik lichsten bis bei feiner Submission. Das zur Königl. Kaserne in Schneeberg gehörige, in nächster Zeit zum Äbbrauen gelangende Braunbierloos Nr. 367 ist an den Meistbietenden zu veräußern. Termin: Montag, den 13. d. Mittags 12 Uhr in Zwickau. Gebote werden bis dahin schriftlich und franko unter untenstehender Adresse erbeten. Bedingungen: Bezahlung des Abbrauens und der Jnsertionskosten sofort nach brieflichem Zuschlags. Zwickau, den 8. März 1882. Königl. Garnison-Verwaltug Zwickau. Bekanntmachung. Wegen theilweisen Umbau wird der Holzabfuhrweg, „der sogenannte Schwarz- wasserweg" längs der Abtheilungen 46 bis 51 d-s Crandorfer Staatsforstrevieres vom 20. März 1882 an bis auf Weiteres für allen Verkehr gesperrt. Königliche Forstrevierverwaltung Crandorf zu Breitenbrunn am 8. März 1882. Sperling. Bekanntmachung. I Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll , den 27. Mai 1882 xs dem Web er und Restaurateur Friedrich Julius Emmerlich zugehörige Haus- und Gar n-Grundstück Nr. 218 des Katasters für Wildenfels, Nr. 213 des Grund- und Hypothe- nbnchs für gedachten Ort, welches Grundstück am 3. März 1882 ohne Berücksichtigung w Oblasten, auf 2890 Mark - - swürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf m an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wildenfels, am 4. März 1882. Das Königliche Amtsgericht daselbst.