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Schuldir. - Hr. H. . Segnitz ssessor I. — Hr. nanu G. )mnitz in n Pirna. Schwar- - Hrn. r. Guts- rath CH. '. Gelbcke Weineck für die cöniglichen Md städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, I hau Neustadtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. die gespalten« >jct le 10 Pfennige -»chpattige mit «ulnabme dn Sem- und yefttage. vitrteljähli» » Mark 80 Pfennige. ' ' 'R''' Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. M 9.z^ 1882 Donnerstag, den 12. Januar 1 M. lang, Unterstärke, nnd Januar a c am 5. Januar 1882. Wettengel. Gläsel. Bekanntmachung von m am 7. Januar 1882. igma- Wettengel. nn List, einzeln und ' 1882. «der. M. lang, M. lang, 13—15 16—22 23 8—12 3 4 5 fran des kahr alt. Machers alt. — Zahre 8 r Vater, >u früh. warst itz. ochmann 'ich Otto ad Be- lafenen rh und nähme, lichsten 1882. eäi er. 285 3 5890 1200 950 720 § renge- halber waige -2) ch weil erfrische in un- n stan- ahre. — . Dein Deine ben Dir kannten einen Vater, Kreise mthal- ivald emein, be ich, ndiger Werk- >ntal- n Be- 3,. e! ät tief- Stangenkl. Reisstangen Holzauktion aus Eibenstocker Revier. Dochte* ncisco ich Mich en 1882. ne!, el, Aegypten, das Land der alten Pharaonen, acht in der neuern Zeit viel von sich reden, und wie die inge gegenwärtig liegen, ist es sehr leicht möglich, daß wir gar nicht ferner Zeit eine „ägyptische Frage" am Mischen Himmel erscheinen sehen, die den Diplomaten en so viel Arbeit und Mühe verursachen dürfte, wie fei er Zeit die jetzt auf einige Zeit zur Ruhe gebrachte orien- 'ische Frage. Das fruchtbare Land des Nils, Aegypten, jener lang- edehni.' nordafrikanische Küstenstrich, der die Weltstratze der Uen, das Mittelländische Meer im Süden begrenzt, war von folgende in den Bezirken: Heck- und Ctm. Oberst, u. 3,5 Mtr. Länge, - - - 3,5 - - - - 3,5 - - - - 3,5 - - Unterstärke, gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Forstinspector zu wenden. Forstrentamt Eibenstock und Revierverwaltung Auersberg zu Eibenstock, Januar bis 1. Februar d. I. in hiesiger Rathsexpedition sich anzumelden. Die nicht hier geborenen Militärpflichtigen haben ein Geburtszeugnis und dieje nigen Militärpflichtigen aus früheren Jahrgängen ihren Losungsschein vorzulegen. Sind Militärpflichtige, welche sich hier anzumelden haben, abwesend, so hat die Anmeldung durch die betr. Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Die Unterlassung der Anmeldung zur Stammrolle zieht eine Geldstrafe bis zu reißig Mark oder Haftstrafe bis zu drei Tagen nach sich. Wildenfels, am 10. Januar 1882. Der Stadtgemeinderath. Junghänel. schönster üasenen, ers und Zasthofs- Unter Bezugnahme auf die Bestimmung des 8 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 werden Behufs Anlegung der diesjährigen Rekrutirungsstamm- rolle alle die Militärpflichtigen, welche hier ihren dauernden Aufenthalt haben und im i Jahre 18S2 geboren, oder bei früheren Aushebungen nicht eingestellt worden sind, aufge fordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. Nutzhölzer, als: birkener Stamm von 14 Ctm. Mittenstärke, Im Hendel'schen Gasthofe zu Schönheiderhammer sollen Mittwoch, den 18 Januar a. e, Vormittags 9 Uhr an Spitzleithe in den Abtheilungen 14 bis 27 und 49 als: den Unternehmungsgeist kühner Handelsherrn und todesmu- thiger Seefahrer mehr in die Welt hinaus. Doch wieder nach mehrern Jahrhunderten, und die volle Aufmerksamkeit der Welthandel Ireibendcn Völker wandte sich abermals dem von Vormittags 9 Uhr an die ebendaselbst aufbereiteten Brennhölzer, und zwar: 42 Rmtr. weiche wandelbare Brennscheite, Mittenstärke, Oberstärke, i - 3, Bekanntmachung. Nachdem für den Jmpfbezirk Oberpfannenstiel Herr vr. in Grünhai« als Jmpfarzt bestellt und in Pflicht genommen worden ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schwarzenberg, am 5. Januar 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. Wdlch. 3 Raummeter weiche Brennscheite, * 60 - - Brennknüppel, 324 - - Neste und 320 - - Stöcke einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu wenden. Forstrentamt und Revierverwaltung Eibenstock, Holz-Auction auf Auersberger Revier Im Gasthofe zu Wolfsgrün sollen " - Donnerstag, den 19. Januar a. c von Vormittags 9 Uhr an folgende in den Bezirken: Mehlhornberg, am vorderen, mittleren und Hinteren AuerSberge, am Bucker- und Tangelberge, vordere und Hintere Plänerletthe und am Steinbächel, iu den Abtheilungeu 22, 26, 30, 31, 39, 49, 50, 52, 53, 56—58, 73 nnd 74 aufbereitete seit den ältesten Zeiten ein viel umworbener Besitzt Nicht allein wegen der Schätze, welche der reiche Boden birgt, wurde er so stark begehrt, nein, mehr noch verlangte man nach ihm wegen der yorzüglichen Handelsvortheile, welche ein Hafen wie Alexandrien, das London der alten Welt, für den damaligen Welthandel gewährleistete. Im Laufe der Jahrhunderte schlug freilich der großartige Levantehan del andere Wege ein, und Alexandrien und mit ihm Aegyp ten — verkümmerten, denn neuentdeüte Welttheile lockten von Zenker. Lande der alten Pharaonen zu. Aber in der Gegenwart steht Aegypten mehr als je im Mittelpunkte großartiger und weltbewegender handelspolitischer Interessen und Unterneh mungen. Hauptsächlich seit der Herstellung des Suezkanals ist die Frage um den Besitz am Mittelmeer von weittra gendster Bedeutung geworden. England in erster Linie, als die meerbeherrschende Macht, strebt vor allen Dingen dar nach, Aegypten als den Hauptschlüssel zu seiner ganzen Stel lung sowohl in Indien, als in Europa fest in die Hände zu bekommen. „Aegypten mit dein Suezkanal ist so wichtig für uns, wie Irland mit dem St. Georgskanal," so sagen die Engländer. Allein nun kommt auch Frankreich, das seit lange schon aufbereitete Nutz- und Brennhölzer, 768 Stück fichtene Klötzer Zur Nachachtung bringen wir nachstehend das Regulativ, das Einwohner- und Fremdenwesen hiesiger Stadt betreffend, in Erinnerung. Schneeberg, den 10. Januar 1882. Der Stadtrath. Heinke. Erdm. tz 1. Jede in Schneeberg Wohnung nehmende Person, mit Ausnahme der activen Militärpersonen, ist verpflichtet, binnen 8 Tagen vom erfolgten Anzuge 1., ihre Wohnung und dafern sie nicht selbstständig ist, binnen 3 Tagen, 2., das Verhallniß, in welchem sie hier lebt (ob als Commis, Gewerbsgehilfe, Arbeiter, Schüler, Lehrling. Dienstbote u. s. w.), an Polizeiexpeditionsstelle zu melden und über ihre Orrsangehörigkeit, sowie darüber sich auszuweisen, daß nicht gegen sie ein Ausweisungsgrund nach 8 3 des Freizügigkeitsge setzes vorliegt. 8 2. Familienmitglieder, welche sich durch eigene Thätigkeit nähren, unterliegen, wenn sie 18 Jahre alt sind, derselben Anmeldevflicht. 8 3. Die erfolgte Anmeldung wird bescheinigt, durch Ausstellung eines Woh- nungs- und Conditionsanmeldescheines resp. durch Eintrag in das Gesindezeugnißbuch. — Es ist für letzteren, sowie für jeden Anmeldeschein eine Gebühr von 25 Pf. zu entrichten, von welcher nur Schüler und Lehrlinge befreit sind. 8 4. Jede Veränderung 1., der Wohnung, 2., des Erwerbs-, Arbeits- oder Dienst- verhältnisses (8 1) der 1 und 2 bezeichneten Personen ist ebenfalls binnen der 8 1 S» aesetzten Fristen an Polizeiexpeditionsstelle anzuzeigen, wogegen 1 ein mit 25 Pf. zu bezahlender Anmeldeschein ausgestellt wird; während aä 2 eine Umschreibung auf dem beizubringenden Anmeldeschein gegen 25 Pf. Gebühr und der Eintrag in das Gesinde zeugnißbuch nach 8 14 der Verordnung vom 10. Januar 1835 erfolgt. 8 5. Die Anmeldescheine und Gesindezeugnißbücher sind binnen 24 Stunden nach der Ausstellung oder Umschreibung oder dem Einträge den Hausbesitzern oder deren Vertretern, den Prinzipalen, Arbeitgebern, Dienstherrschaften zu übergeben, von denen sie aufzubewahren sind bis nach Lösung des Contractverhältnisses. 8 6. Die 8 5 genannten Personen sind dafür verantwortlich, daß die Anmeldung beziehendlich Abmeldung rechtzeitig erfolgt. 8 7. Wenn sie am 9. Tage nach erfolgtem Einzuge, Arbeits- oder Dienstantritt oder Beginn des Contractverhältnisses überhaupt noch nicht im Besitze der Anmeldescheine oder Gesindezeugnißbücher gekommen sind, so haben sie, um sich gegen die 8 9 geordnete Strafe zu schützen, Anzeige davon an Polizeiexpeditionsstelle zu machen. 8 8. Binnen 3 Tagen nach Lösung des Contractverhältnisses haben sie dies an Polizeiexpeditionsstelle anzuzeigen. 8 9. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Regulativs werden mit Geldstrafe von 1 bis zu 15 M., im Zahlungsunvermögensfall mit entsprechender Haft strafe geahndet. 1 buchener - - 30 - 681 Stück weiche Stämme von 11—19 Ctm. 10 - 2 SS 20—25 1572 - - Klötzer - 13—15 s 1781 - SS s 16—22 2 338 - s s s 23 rc. 2 117 - SS s 16—22 - 160 - SS s 23 rc. 2 10090 - - Stangenkl. - 7—12 2 605 - - Derbstangen - 10—12 2 5 - s s s 13—15 2 1850 - - Reisstangen - 2—3 2 3865 - s s s 4 2 sowie Freitag, den 20. 4 - harte gute Brennknüppel, 138 - weiche - - 39 - - geringe - 13 - harte Aeste, 697 - weiche - und 11 - weiches Brennreißig