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Antün»t,u»«S,ebübre«: Dresdner iiffernsa- k Ps Aufschlag lr die Zeile Untenn Sie- M 299 1902 Sonnabend, den 27. Dezember nachmittags einbart werden. hauMm annschaft arbeitet, zunächst denr Amtshaupt- mar , im Uebrigen demjenigen Kreishauptmann, in er Kreishauptmann hat die Beschäftigung sowie das v. Metzsch I21S1 den höheren Verwaltungsdienst Die Prüfung Knnst und Wissenschaft. pastorale fiir Orgel voraus. U. S. defs bar zur Prüfung für zugelassen werden. ne Beschäftigung bei einer Bank oder einem schaftlichen oder industriellen Betriebe wer- äyercn Bestimmungen von dem Ministerium mit dem Bctriebsvorstande besonders ver- ' ^Ncüdcnzthcater. — Am 25. Pepi". Operette in drei Akten Musik von Johann Strauß. land; den jedes stan Ref Ministerium des Innern gebildete Kommission. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Kommission werden durch Königliche Ernennung aus der Zahl der höheren Verwaltungsbeamtcn und der Mitglieder des Obcrverwaltungsgerichts bestimmt. Die Kommission 8 10. erfolgt durch eine bei dem dächtigen Hörerschaft durch Hrn. Kantor Römhild und feinen berühmten Chor in vorzüglicher, sorgfältig vor bereiteter Ausführung dargeboten, an der auch die Ge werbehauskapelle verdienstlich beteiligt war. Die neun Sätze des Werkes sind abwechselnd dem Chor („Die Erde schweigt, es leuchten die Sterne"), einem Sopran (Erscheinung des Engels) und einem Baß Solo (An betung der Weisen) zuerteilt. Der vor Jahren bereits mehrfach in Dresden (Krcuzkirche) vorgeführten Kantate, deren Dichtung von der gleichfalls verstorbenen Gattin des Komponisten herrührt, ging als eindrucksvolles Vor spiel G. Merkels echt kirchlich empfundenes Weihnacht« Regierungsbezirk er beschäftigt wird, unmittcl- ienstlich uuterstellt. Gebühren - Ermäßigung bei öfterer Wiederholung Annahme der Anzeigen di« mittag- 12 Uhr für die nach mittag- erscheinende Nummer. Für den Bezug in der Stadt Dresden (mit Aus nahme der entfernteren Vorstädte) empfiehlt sich un mittelbare Bestellung bei der Geschäftsstelle selbst und nicht bei der Post, um die letzte Ausgabe mit den »tuesteu Drahtnachrichten zu erhalten. In der Umgebung Dresdens gelangt das Dresdner Journal noch am Abend zur Ausgabe; so in den Ortschaften des oberen Elbthales bis Schandau, in denjenigen des unteren Elbthales bis Meitze« und in den an der Tharandter und Radeberger Linie gelegenen Orten. Wo in diesen Orten die Blätter gen Beziehern nicht mehr zugetragen werden, wollen sich letztere mit der Post wegen AbholenS ins Ein vernehmen fetzen. Geschäftsstelle -es vres-uer Journals. 8 13. Die Referendare, welche die Prüfung mit Erfolg bestanden haben, erlangen damit die Berechtigung, den Titel „Assessor" zu führen. Dresden, den 22. Dezember 1902. Ministerium des Innern. Verordnung, den juristischen Vorbereitungsdienst im Geschäfts bereiche der inneren Verwaltung und die Wiedereinführung einer Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst in diesem Geschäfts bereiche betreffend vom 22. Dezember 1902. Mit Allerhöchster Genehmigung wird nach Ver Kindliche Zurechtweisungen kann auch der Bor derjenigen Stelle erthcileu, bei welcher der endar beschäftigt wird 8 6. Has Ministerium des Innern kann den Referendar jedeveit aus dem Vorbereitungsdienste entlassen, wen« er feine Dienstpflichten vernachlässigt oder sein Verhalten sonst zu begründetem Tadel Anlaß giebt. 8 7. Mit besonderer Genehmigung des Finanz ministeriums kann der Referendar während eines Teils der Vorbereitungszeit auch bei einer der Steuer-, Zoll- oder Eisenbahn-Verwaltung an- gehörendcn Dienststelle beschäftigt werden. Tie dienstlichen Verhältnisse des Referendars werden in diesem Falle von dem Finanzministerium bestimmt. 8 5. Der Referendar ist, folange er bei einer Amts- d. Mts.: „Gräfin von Victor Leon. Herausgegeben von der Königl. Expedition de- Dresdner Journals, Dresden, Zwingerstraße 20. — Fernspr.-Anschluß Nr. 1295. GrjHetiiriir Werktag« aach«. » Uhr. — Origi «albert chtr »ah Mitteilungen dürft» osr «it voller Quellenangabe uachgedruckt werden 8 2. Der Vorbereitungsdienst beginnt mit einer sechs monatigen Probedienstleistung bei einer Amtshaupt mannschaft, welcher der Referendar von dem Ministerium des Innern zugewiesen wird. Will der Referendar nach Ablauf der Probezeit den Vorbereitungsdienst in der inneren Verwaltung fortsetzen, so hat er vorher um die Verlängerung nachzusuchen. Die Bewilligung hängt außer von der Befähigung, dem Fleißc und dem sittlichen Verhalten des Nachsuchenden auch davon ab, ob feine persön lichen Eigenschaften und Verhältnisse ihn zu einer späteren Anstellung im höheren Verwaltungsdienste geeignet erscheinen lassen. 8 3. Wird die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes in der inneren Verwaltung genehmigt, so hat in dessen weiterem Verlaufe jedenfalls eine sechsmonatige Beschäftigung bei einer Gemeindeverwaltung einzu treten. Außerdem kann der Referendar auch bei einer Handels- und Gewerbekammcr und in geeigneten Fällen auch in einem Bankunternehmen oder in einem landwirtschaftlichen oder industriellen Betriebe beschäftigt werden. Die Auswahl der Beschäftigung nnd die Be stimmung der Stelle, bei welcher sie stattfindet, er folgt durch das Ministerium des Innern. 8 4. Die Beschäftigung bei den Amtshauptmannschaften und Gemeindeverwaltungen ist dergestalt einzurichten, daß der Referendar unter der persönlichen Leitung des Behördenvorstandes oder seines Stellvertreters nach und nach thunlichst in alle Zweige des Ge schäftsbctriebs eingeführt wird. Bei den Handels- und Gewerbckammern ist daraus (Nach „SimpliciuS" und „Blinde Kuh" gemeinsam mit Victor Leon arrangiert von Ernst Rciterer.) Zum ersten Male. Rücksicht zu nehmen, daß er auch einen EinHiG in die wirthsthastlichen und gewerblichen VerhälkWe des Kammerbezirks erhält. Ernennungen, Versetzungen re. im öffent lichen Dienste. Im tStschäslöv,reiche des Ministeriums de» Kultus u. öffentl. Unterrichts. Zu besetzen: Die ständ. Lehrerstellc zu Eichgraben b. Zittau Koll: Da- Ministerium des Kultus rc. Außer ft. Wohnung im Schul Hause u. Gartengenuß 1200 M. Grundgehalt, v 25. Lebensj an 1300 M, steigt durch bj. Zulagen bis 2400 M Gesuche m d gesetzt Beilagen bis 12. Jan. an Bezirksschulinsp Schulrat Or. Hanns, Zittau faßt ihre Entschließungen nach Stimmenmehrheit Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 8 11- Die Prüfung ist eine schriftliche und eine münd liche nach folgenden Bestimmungen: a) Dem Referendar werden von dem Vorsitzenden der Kommission für die schriftliche Prüfung nach einander fünf Aufgaben aus den Gebieten des Privat rechts, des öffentlichen Rechts einschließlich Strafrecht und Prozeßrecht und der Staatswissenschaften gestellt. Mindestens eine dieser Aufgaben soll praktischer Natur sein (Revision einer Landgeincindcverwaltung, eines Standesamts, einer Krankenkasse und schrift licher Bericht hierüber und dergl.). Bei der Stellung der Aufgaben und der Ueberwachung ihrer Erledigung kann der Vorsitzende der Kommission die Hülfe der Verwaltungsbehörden in Anspruch nehmen. b) Für jede Aufgabe wird von der Prüfungs Kommission die Frist, in welcher die schriftliche Ar beit anzufertigen und abzuliefcrn ist, innerhalb del Tauer bis zu 3 Woche» bestimmt. Tie Gcsamtdaucr der schriftlichen Prüfung soll jedoch ft Wochen nicht übersteigen. Die Frist für die einzelne Arbeit kann von der Kommifsion verlängert werden, wenn der Referendar au deren rechtzeitiger Fertigung durch Krankheit oder durch äußere Umstände gehindert war o) Unter jede schriftliche Arbeit hat der Referendar die eigenhändig zn schreibende Versicherung zu bringen, daß er die Arbeit selbst und ohne fremde Beihülfe gc fertigt und anderer als der von ihm angegebenen Littcratur sich dabei nicht bedient habe. Diese Ver sichcrung hat der Referendar bei Einreichung der letzten Arbeit in Bezug auf diese und auf die vorher eingereichten mittelst Handschlags zu bekräftigen. ä) Erachtet die Prüfungs-Kommission die schrift liche» Arbeiten für ungenügend, so wird der, Referendar ohne mündliche Prüfung zurückgewiescn. v) Sind die Arbeiten genügend, so findet die mündliche Prüfung statt, welche sich auf die Gebiete des Staats- und Vcrwaltungsrcchts und der Staats Wissenschaften, sowie auf die Hauptgrundsätze des Privat-, Straf- und Prozeßrechts erstreckt. 8 12. Ein wegen der Beschaffenheit der schriftlichen Arbeiten oder auf Gruud der mündlichen Prüfung zurückgewiesener Referendar foll zu einer andcrweiten Prüfung nicht vor Ablauf eines Jahres nach erfolgter Zurückweisung zugelasscn werden. Zulassung zu einer drittmaligen Prüfung findet nicht statt. »ienstliche und außerdienstliche Verhalten des Resi mdars in geeigneter Weise zu beaufsichtigen iktionSstiich (Eingesandt) die Lextzeile mitiler Schrift oder deren Raum 50 Ps. Ämtlicher Teil. Dresden, 27. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundes- rathe, Geheime Rath vr. Fischer das ihm von Sr. Durchlaucht dem Regenten von Reuß ä. L. Fürsten Heinrich XIV. Reuß j. L. verliehene Ehrenkreuz 1. Klasse annehme und trage. > Dresden, 24. Dezember. Se. Majestät der König haben dem Restaurator bei der Gemälde galerie Otto Paul Melchior Nahler das Ritter kreuz 2. Klasse des Verdienstordens Allergnädigst zu verleihe» geruht. tzkSe Majestät der König haben dem Oberstall amts - Rcchnungsführer, Rechnnngssekretär Ernst Eduard Krauße das Verdienstkreuz Allergnädigst zu verleihen geruht. Wissenschaft. Theologische Littcratur. Augustins Bekennt nisse, gekürzt und verdeutscht von E. Pfleiderer. Göttingen. Bandcnhoeck u. Ruprecht. Brosch. 1,40 M, geb. 2L0 M. Augustin gehört dem 4. und 5. christlichen Jahr hundert an, dennoch findet sich in ihm so viel unserer modernen Denkweise Verwandtes, vaß seine Bekenntnisse, in denen er „sein eigenes Leben dem Menschengeschlecht erzählt, feine Leiden, seine Angst und Not, feine Freuden, seine Kämpfe und sein Glück", noch heute für uns Menschen des 20 Jahrhunderts Interesse haben. Sehr oft find sie übersetzt worden, trotzdem sind sie Laien und selbst Theologen fast unbekannt Diese neue Ueber- sctzung von Pfleiderer ist insofern verdienstlich, als sie alle für unser Gefühl langweilige theoretische Erörterungen, alle uns peinlichen und fremden Gedankengänge weg- gelaffcn hat. Sie macht nicht den Anspruch, wortgetreu zu fein; sie will den Lebensquell, der in den „Bekennt nissen" sprudelt, vom Sande befreien und vielen zeigen Man muß sagen, daß eS ihr gelungen ist. ES ist in der That hochinteressant, eine so tiefe und reiche Natur Musikalische Arrangements haben sehr ost, wenn nicht zumeist ihr Bedenkliches. Das erweist aufs neue dieses Leon Rcitcrcrsche Arrangement von Johann Straußschen Melodien zu einer Operette. Was der Wiener Meister dazu an Walzern, Märschen rc. hergegeben hat, erinnert, dcß ist man sich mit Entzücken bewußt, an die längst vergangenen guten Tage der Operette. Aber aus frischen, quellenden Melodien allein setzt sich ja leider eine Operette noch nicht zusammen Es gehört nun einmal ein Textbuch dazu, das nicht auf alle und jede Handlung Verzicht leistet. Das aber ist der Fall bei dem von Victor Leon zu der Straußschen Musik geschaffenen Stoffe Au« bereit« vorhandenen Ideen zusammengeftigt, stellt das ganze ein Gewirr von tollen Einfällen dar, in dem ein Zurechtfinden schlechthin unmöglich ist. An Witz und Laune fehltS in der Handlung nicht, wenn beide auch nicht die etwas hausbackene Wiener Art ver leugnen können; dafür aber entbehrt die Handlung bei nahe alles inneren Zusammenhanges und beschränkt sich aus die am Schluffe des Werkes feststehende Thatsache, daß, wie eine Hauptperson des Werkes es auSspricht, der eine diese und der andere jene heiratet, weil der eine jene und der andere diese nicht leiden mag und also nicht im stände gewesen wäre, die Ungeliebte zum Weibe zu begehren. Operettenstoffe haben fast nie den Vorzug einer klaren Disposition, sie brauchen ihn auch nicht, weil die Musik, wenn sie gut ist, viele und starke Vezuo-Pret«: Beim Bezug« durch die cheschästsjieae innertzak» Krüden» 2,50 M. (emschl Zutragnngi, durch die im Tcutscken Reiche 3 M. (ausschließlich Bestellgeld) vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Wird Zurückseuduna der für die SchrisUeitung bestimmten, aber von dieser nicht ein- gesorderten Beiträge bean sprucht, so ist da« Postgeld beizusügen. und hierüber an das Ministerium des Innern zu ber! en. : kann den Referendar zu vorübergehenden Die leistungcn bei der Kreishauptmannschaft hcran- zieh , soweit dies mit dessen sonstigen Obliegenheiten ven lbar ist. Die Zeile kleiner Schrift der M 7ma.' gespaltenen Ankundi W W gung« Seite oder deren Raum W W 20 Ps «n nnd SMMMl SzikloS des Hrn Karl Friese, eine von diesem Dar steller in der That vorzüglich ausgearbeitete Type, und Hr. Emil Bauer, der den Adoptivsohn dieses Grafen mit großer Trolerie spielt und auch gesanglich recht lobenswert durchführt. Die übrigen Rollen treten sehr zurück, wenngleich die der Gräfin Aranka (Frl. Schwedler) und des Arthur v. Brunau (Hr. Werk) musikalisch aus dem Rahmen des Werkes bedeutsam hervorragen. Beide Künstler bewährten in der gestrigen Vorstellung ihre an dieser Stelle wiederholt gewürdigten Vorzüge. Namentlich bestach Frl. Schwedler durch blühenden Glanz ihres schönen Organs, das mit großen dramatischen Accenten die volle Wärme der Empfindung verbindet. Kleine Jntonations- schwankungen, die der Künstlerin gestern hie und da unterliefen, waren wohl auf die vorangegangenen An strengungen bei den Proben und der ersten Aufführung zurück zuführen. An Hrn. Werks Gesang empfiehlt sich immer wieder in erster Linie der geschmackvolle, künstlerisch ab geklärte Vortrag; das Organ schien gestern etwas er müdet und desyalb nicht in voller Kraft und Frische Sehr glanzvoll hatte die Nesidenztheaterdirektion die Ausstattung des Werkes besorgt; namentlich gefielen die Aufzüge und lebenden Bilder im zweiten Akte prächtig. Die Regie lag in de« bewährten Händen des Hrn. Karl Friese, am Dirigentenpulte saß Hr. Kapellmeister Rudolf Dellinger, der den musikalischen Teil des Werkes mit Hingabe leitete. Die Tempi hätten hie und da, z. B. im „Fiakerlied" nach unserer Meinung etwas flotter genommen werden können. ». Konzert. Joseph Rheinbergers Weihnachtskantate „Der Stern von Bethlehem", ein außerordentlich stimmungsvolles und charakteristisch gediegenes Werk de« dahingcschicdenen Meisters, wurde am Nachmittage de« Heiligen Abends in der Marlin Lutherkirche einer das Gotte-Haus bis zum letzten Platze füllenden an nehmung mit den betheiligten Ministerien in Betreff des juristischen Vorbereitungsdienstes im Geschäfts bereiche der inneren Verwaltung und der Wieder einführung einer Prüfung für den höheren Ver waltungsdienst in diesem Geschäftsbereiche Folgendes verordnet: I. Den Vorbereitungsdienst betreffend 8 1 Zum Vorbereitungsdienste bei den Verwaltungs behörden kann das Ministerium des Innern auf An suchen solche Referendare zulassen, welche ») die Königlich Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, b) die Referendarprüfung in Leipzig mit Erfolg bestanden, hierauf o) miudestens zwei und ein halbes Jahr im Justizdienste, und zwar in der Regel zwei Jahre bei den Gerichten und mindestens ein halbes Jahr bei einem Rechtsanwalt gearbeitet haben und 6) hierbei mit Erfolg bemüht gewesen sind^stch in der Rechtswissenschaft weitere Ausbildung und praktische Uebung zu verschaffen, auch durch ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten zu keinen: ernstlichen Tadel Anlaß gegeben haben. Ausnahmsweise können auch solche Bewerber zu gelassen werden, die die Referendarprüfung ander wärts als in Leipzig bestanden haben. Ein Recht auf Zulassung zum Vorbereitungs dienste bei einer Verwaltungsbehörde steht Nie mandem zn. 8 8. ^Dic vorstehenden Bestimmungen hindern die Gemeindeverwaltungen nicht an der: selbständigen Annahme und Beschäftigung von Referendaren. Wegen der Anrechnung des Vorbereitungsdienstes bei den Verwaltungsvehörden auf die Vorbereitungs zeit für die zweite juristische Staatsprüfung bewendet es bei der Bestimmung in 8 4 der Verordnung, den Vorbereitungsdienst zur Erlangung der Fähigkeit zum Richteramte betreffend, von: 17. September 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 370). II. Die Prüfung für den höheren Ver waltungsdienst betreffend 8 9- Nach mindestens einundeinhalbjährigem Vor bereitungsdienstc im Geschäftsbereiche der Verwaltung wird der Referendar, wenn gegen seine Befähigung, seinen Fleiß und sein sittliches Verhalten kein Be denken vorlicgt, von dem Ministerium des Innern Tcrtmänael zu verdecken weiß; in der „Gräfin Pepi" aber fällt das Fehlen einer Handlung doch so unan genehm auf, daß selbst die Vorzüge der frischen, melo diösen, rhythmisch reizvollen und interessant orchestrierten Musik bedenklich verblüffen. Von der letzteren ist natür lich nur das Beste zu sagen. Die aus der vor etwa 25 Jahren entstandenen Operette „Blindekuh" und aus dem etwa 15 Jahre alten „Simplicius" entnommenen Walzer, die der musikalische Bearbeiter der „Gräfin Pepi" sehr geschickt an den Schlüffen des ersten und zweiten Aktes angebracht hat, erinnern an die Glanz zeiten Johann Strauß'«, an den Melodienreichtum und die rhythmische Flüssigkeit der FlcdcrmauSmusik. Außer dem findet man in dem Werke noch eine Anzahl anderer höchst wirkungsvoller Musikstücke, so vor allem ein sehr an sprechendes Quintett, einen zündenden Marsch, einen flotten Galopp und mehrere prächtige Couplets. Die Aufnahme des Werkes war auch gestern in der zweiten Aufführung — der ersten konnte der Verfasser dieser Besprechung nicht beiwohnen — eine sehr enthusiastische, ein Zeichen dafür, daß man gegenüber dem Reize Straußscher Musik gern bereit ist, die Mängel de« Lsonschen Textbuches zu übersehen. Die Aufführung des Werkes war ejne vortreffliche. Mit so ausgezeichneten Kräften, wie sie das Rcsidenz- theater in den Damen Trude Schwedler und Anny Calice und den Herren Heinrich Werk, Emil Bauer, Marcell Waldeck und Karl Friese besitzt, läßt sich unter allen Umständen selbst aus einer minderwertigen Sache etwas herausholcn, wie vielmehr au« einer wenig stens musikalisch dankbaren Aufgabe. Den Haupterfolg des Abends vereinigt in „Gräfin Pepi" die Darstellerin der Titelrolle, Frl. Calice, auf sich, die sich mit Chic und Grazie und daneben höchst frischem, wirkungsvollen Humor ihrer Aufgabe entledigt. Mit ihr teilt sich in den Beifall de« Publikum« der drollige Graf Elwing- Bezugs-Einladung. Bestellungen auf das Dresdner Jourual für das I. Viei'IvIZakn 1SO3 werden in Dresden-Altstadt in unserer Geschäfts stelle, Zwingerstr. 20, und bei Herrn Ernst Petrttz, MoSczinskystraße 5, in Dresden-Neustadt in der Hof- musikalienhandlung von Adolf Brauer (F. Plötner), Hauptstraße 2, und bei Herrn Albert Grauert (F. u. M. Geißlers Nachf.), Bautzner Straße 63, zum Preise von 2 I«. SV I»1. angenommen. Bei den Postaustalteu im Deutschen Reiche be tragt der Bezugspreis für diese Zeit