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Dresdner Journal : 23.06.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-06-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189906234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18990623
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18990623
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-06
- Tag 1899-06-23
-
Monat
1899-06
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Journal : 23.06.1899
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vezuASprrt«: A»r Drrsde» dtetteljährlich: «MattovPs ,beiden Kaiser- ltch beuts«hcn Poftanstuircn »«tlUDHrUch 8 Mark; außer halb »es Deutsche» Reiche« Pvß- und Eirmpclzuichiug Einzelne Rümmer»: 10 Pf. Erscheine» r Täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage abend«. Fer»spr.-Anschluß:Nr.ir,S. V I«:r. Journal. A«tü»di,un«»,ebühre»: Für de» Raum einer gespal tenen Zeile kleiner Schrift SO Pf Unter „Eingesandt" die Zeil« LV P>. Bei Tabellen- und Ziffernsatz entsprechender Aufschlag. Hera»»,eher: Königliche Expedition des Dresdner Journal- Dresden, Zwingerstr S0. Fernspr.-«nschlub:Rr.ir9». Freitag, dm 23. Juni abends. 18SS. Amtlicher Teil. Dre-Se«, 23. Juni. Se. Majestät der König sind heute nach«. 1 Uhr 54 Min. von Niedersedlitz nach Berlin bez. Stettin und Heringsdorf gereist. Verordnung, die Vornahme einer Neuwahl für den Reichstag im 8. Wahlkreise des Königreichs Sachsen betreffend. Nachdem von dem Reichstage beschlossen worden ist, die am 16. Juni vorigen Jahre- stattgefundene Wahl eines Abgeordneten für den 8. Wahlkreis deS Königreiches Sachsen für ungültig zu erklären, ist in diesem Wahlkreise eine Neuwahl vorzunehmen. Diese Wahl wird hiermit angeordnet und al» Wahltag der 12. Juli I8SS bestimmt. Als Wahlkommifsar ist der Amt-Hauptmann Freiherr v. Teubern in Pirna bestellt worden. Der Wahlkreis umfaßt wie zeither die Stadt Pirna, sowie die zur Zeit de» Erlasse- deS Wahlreglements vom 28. Mai 1870 zu den Bezirken der damaligen Gerichtsämter Pirna, Stolpen, Neustadt, Sebnitz, Schandau, Königstein, Gottleuba und Lauenstein ge hörig gewesenen Städte und ländlichen Ortschaften. Die betheiligten Obrigkeiten werden unter Hinweis auf die Bestimmung in 8 34 deS erwähnten Regle ment- und mit dem Bemerken, daß ihnen die für die allgemeine ReichStag-wahl am 16. Juni vorigen Jahre aufgestellten Wahllisten sowie die für die bevorstehende Neuwahl nöthigen Vordrucke zu den Wahlprotokollen und Gegenlisten, und zwar was die ländlichen Ort schaften anlangt, durch die AmtShauptmannfchaften, demnächst zugehen werden, veranlaßt, hiernach da« Erforderliche mit Beschleunigung zu besorgen. Gegenwärtige Verordnung ist sofort in sämmtlichen Amtsblättern de- 8. Reichstag«-Wahlkreise- zum Ab druck zu bringen. Dresden, am 17. Juni 1899. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Krauß. Die Versicherungsanstalt „ Vaterländische GlaS- VersicherungS-Aktievgesellschaft" zu Köln a. Rh. ist nach Erwählung eine- Sitze- in Dresden zum hierländischrn Geschäftsbetriebe zugelaffen worden. Auf Grund von 8 6 der Verordnung vom 16. Sep tember 1856 wird die» hiermit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. «irr Dresden, den 14. Juni 1899. Ministerium des Innern, Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel, vr. Bodel. Edelmann. Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. 3» GeschSftsberetche des Minifterinm» der Atnunze«. Bei der Verwaltung der Staatseifenbahnen find er nannt worden: Walther, zeither vetriebsfekretär, als Eisrn- bahufekretär in Dresden; Mey, zeither Bureauaffifie»t, al« Betriebssekretär in Chemnitz; die nachgenannten Hils-babnsteig- schaffner al« Bahnsteigschaffner: Ehsold in Wurzen, Gr »ruß und Hahmann in Radebeul, Gommlich in Döbel», Heineck», Köhler, Lorenz und F A. H. Schmid» in Leipzig II, Rother in Meißen-Cölln, F. H. Schmidt in Oschatz, Schulze und Thoma« in Riesa: I. H Adler, zeither Wigenrückcr- vormann, und Locke, zeiiher Hils«weichenwörter, als Keichen- wärter II. Klaffe in Johanngeorgenstadt, K- Lhr Adler und Rank, zeither Stellvertreter, als Bahnwärter für Poste» Leipzig Hos 8« I und 8«L* l; Thost, zeither Stellvertreter, als Bahnwärter für Posten Drrsdeu-Werdau »4»* U. I» Eeschäststeretche de« Mtniftertum« de« Kult»« »ud Sffentttchen Unterricht«. Zu befetzea: die » stän dige Lehrerfteve in Rvdlttz. Kollator: die oberste Schul behörde ÄiundgehaU »100 M, soo M. vorausgevLhrte Alter-zulag«, 7> M. für Fortbilduugäschuluuterricht und freie Wohnung im neuen Schulhaust. Btwerbun-sgtsuche mit sämt lichen Zeugnissen bis in die neueste Zeit siud bis zum «. Juli bei dem König!. Bezirttschulinspektor Schulrat Lötzsch in Glauchau einzureichen. Im Geschäftsbereiche de» evangelisch-lutherische» Landeseonsistoriums sind oder werden demnächst folgende Stellen erledigt: davon find zu besetzen ^., nach dem Kirchengrsetze vom 8. Dezember 189« im ersten Halbjahr 1809: ravat. — S, im regelmäßigen BefetzungSversahren: das Pfarr amt zu Dittmann-dors (Meißen) — Kl. III(8) — Lollator: Kammerherr v. Schönberg auf Mockritz, Bez. Leipzig, das Pfarramt zu Hormersdorf (Stollberg» — nach Abtrennung des Filials Auerbach Kl. V (ö) — Collator: da» evaogelisch- lutherische Lande»konststorium, da» Pfarramt zu Deuben (Dresden H) — Kl V(^) — Collator: das evaugelisch-luther- ische Lande-konfistorium, das Pfarramt zu Reinhardts grimma (Dippoldi-walde) — Kl. VII (L), Einkommens- Minderung bei event. AuSpiarrung der Antheil» von Reinholds hain und Reinberg Vorbehalten — Lollator: RiilergutSbcsitzer Nitzsche auf Reiuhardlsgrimma, das Pfarramt zu Beerwalv« mit Tanneberg (Leisnig» — Kl. IV (v) — Lollator: Ritter gutsbesitzer v. Arnim aus Prossen und Kriebstetn, das Pfarr amt zu Seisersbach (Rochlitz) — Kl. IV (8) — Lollator: das evangelisch-lutherische Landeskonfistorium — Dagegen wurden angestellt, bez. befördert: Gotthold Hermann Engelmann, Diaconu- in Alt- und Neugersdorf, als Pfarrer in Walddorf (Oberlausitz), Ernst Emil Gräfe, Predigtamts- kandidat, al» Diaconu» in Alt- und Reuger»dorf (Oberlaufitz), Paul Georg Wecker, Diaconu« in Olbernhau, al» Diaconu« in Schneeberg und Pfarrer in Grie»bach (Schneeberg). Nichtamtlicher Teil. Der Reichstag hat gestern die Kommissionsberatung de» Gesetz entwürfe» betreffend den Schutz de» gewerblichen Arbeitsverhältnisse- gegen die Stimmen der konser vativen Fraktionen und einer Anzahl Nationalliberaler abgelehnt Damit ist geschehen, wa- schon vor der ersten Lesung der Regierungsvorlage wahrscheinlich geworden war: der Entwurf soll im Plenum abgethan werden. Richt überraschend, ist diese» Ergebnis darum doch höchst bedauerlich. ES zeigt wiederum, daß der Reichstag tn seiner gegenwärtigen Zu sammensetzung für derartige Maßnahmen, wie sie dieses notwendige Gesetz bezweckt, nicht zu haben ist. Di« Sozialdemokratie hat allen Grund darüber zu triumphieren. Sie darf aufatmen, daß diese schwere Gefahr, die ihrer Partei-Agitation drohte, vorderhand abgewendet worden ist. Und zwar mit Hilfe deS Freisinns, des Zentrum- und der Mehrheit der national- liberalen Partei, welcher letzteren die sozialdemokratische Presse für die freundliche Unterstützung ihren ganz besonderen Dank auszusprechen denn auch nicht ver absäumt. Nun hofft man auf Seite derjenigen, die den Kern der Regierungsvorlage gerettet sehen möchten, noch auf eine bessere Wendung in der Herbst-Tagung deS Parlament-; man hält e» nicht für ausgeschlossen, daß alsdann da- Zentrum, wie angekündigt, einen eigenen Entwurf über das Koalitionsrecht embringen und daß mit eben dem Entwürfe die Regierungs vorlage doch noch an eine Kommission gebracht werden wird. Sich dieser Annahme anzuschließen, ist rein Sache deS Optimismus und noch mehr von letzterem gehört zu der weiteren Hoffnung, daß au» den allfalstgen Kommission-Verhandlungen etwas herauSkommen werde, wa- dem wesentlichen In halte deS jetzigen Gesetzentwurfes entspräche. Gerade mit Hilfe deS Zentrums, das die Organisationsfreiheit der Arbeiter noch erweitern möchte, wird ein gang barer Weg schwer zu finden sein. Im übrigen hat sich der Reichstag gestern bis zum Herbst vertagt. Ueberblickt man die bisher von ihm geleistete Arbeit, so stellt sich heraus, daß er den ReichshauShaltetat für 1899 sowie zwei Nachtrag»- etatS, darunter den auf den Ankauf der Carolinen bezüglichen, genehmigt hat. Ferner sind die beiden zu Beginn der Tagung eingegangenen HeereSvorlagen im Anfänge der laufenden Jahres erledigt worden, ebenso der Entwurf, der sich mit der Errichtung eines bayerischen Senats beim Reichsmilitärgericht befaßte. Sehr ein gehende Beratungen hatten die Bankgesetznovelle, die bereit- auch vom Bundesrate verabschiedet ist, sowie da- neue JnvalidenverficherungSgesetz nötig gemacht. Namentlich der letztere Entwurf hat sowohl in der Kommission wie im Plenum eine lange Zeit zur Fertigstellung gebraucht. Mehrere verabschiedete Ent würfe betreffen Handelsbeziehungen zu anderen Ländern, so derjenige, welcher in gleicher Weise wie bisher da» Handel-provisorium mit England auf ein Jahr ver längert, und die Vereinbarungen zwischem dem Deutschen Reiche einerseits sowie Spanien, Brasilien und Uruguay anderseits. Bon den dem Reichstage zugestellten Justizgesetzen ist der Hypothekenbankentwurf erledigt. Bon kleineren Entwürfen sind außerdem die Novelle zum Gesetz über die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, das Gesetz betreffend den ReichS- invalibenfond», das über die Gebühren für die Be nutzung deS Kaiser Wilhelm-Kanal- und da- über da- Flaagenrecht der Kauffahrteischiffe angenommen. Bon wichtigeren Gesetzen sind noch unerledigt die drei Postgesetze, da- Fleischbeschaugesetz, die Gewerbenovelle, die Justizvorlagen, diese find jedoch größtenteils in den Kommissionen schon durchberaten. Von den in der Thronrede angekündigten Vorlagen stehen die über die Patnuanwälte und über den Checkverkehr noch auS. »Für seine Herbsttagung bleibt dem Reichstage demnach ein reiche- Arbeitspensum und vor allem tritt an ihn nochmals die Frage heran, ob er den anerkanntermaßen mit der Koalitionsfreiheit getriebenen schweren Mißbräuchen zum Schutze der Arbeiter und im eigensten Interesse dieser wie der Arbeitgeber- schaft einen Damm entgegensetzen will. Wünschen w»r, daß die Volksvertretung all' diese Aufgaben in einer dem Gemeinwohl dienenden Weise bewältigen möchte. D«S A«rOli»e»bko»»e» i» Reichstage nutz i» der fraazisischex Preße. Während fast alle politischen Parteien die ReichS- regieruna beglückwünscht haben, daß eS ihr ohne Schwertstreich gelungen ist, eine qualitativ wie quanti tativ für Deutschland hervorragende Erwerbung mit den Südseeinseln zu machen, hat die Sozialdemokratie sowohl im Reichstage wie in der Presse versucht, diesen offenbaren Erfolg der deutscher» Politik herab zusetzen und gleich Rull zu erklären. Die deutsche Sozialdemokratie hat dadurch nur auf» neue ihren antlnationalen Charakter bewiesen, der sie von den Genossen anderer Länder unterscheidet und der ihr verbietet, einen Erfolg der Regierung, und wäre er auch noch so offenkundig, anzuerkenneo. Nur au» diesem Gesichtspunkte herau» ist die Rede de» Ab geordneten Liebknecht im vorgestrigen Reichstage zu verstehen. Es verlohnt sich wohl, diesen Angriffen der Sozialdemokratie auf die deutsche Kolonialpolitik einmal die Urteile der ausländischen Presse gegen überzustellen. Die gesamte Presse deS Au-landeS stimmt nämlich darin überein, daß Deutschland mit seiner Erwerbung in Ler Südsee einen äußerst vor teilhaften Griff gethan hat. Wir begnügen unS in dieser Beziehung einige Urteile französischer Blätter wiederzugeben, weil wir von dieser Seite nicht gerade mit Schmeicheleien verwöhnt werden. Wenn sich auch da» offizielle Frankreich dem Karolinenabkommen gegen über stille Zurückhaltung auferlegt, so lehrt doch ein Blick in die französische Presse, daß man jenseit» der Vogesen nicht ohne Neid von unserem jüngsten Erfolge Kennt- ni» genommen hat. „Wir find", klagt Jude» im „Petit Journal", „durch niedrige» Gczänkt, über dessen Heftigkeit — ganz außer Ver hältnis zu der Bedeutungslofiakrit de« Streitobjekts — unsere Nachkommen staunen werden, so stark beansprucht und grblcndct, daß wir nicht einmal mehr acht geben, welche geschichtlichen Ereignisse sich draußen ohne uns, vielleicht auch gegen unS vollziehen." „Mit der Erwerbung der Karolinen", meint Jude», „stellt Kaiser Wilhelm von neuem seine Kandidatur für die Seeherrscho'l aus." — Da» wichtigste bei unserer neuen Erwerb ung scheint ihm die strategische Verstärkung unserer Stellung im Großen Ozean gegenüber England und Amerika zu sei». — „In Wirklichkeit ist »in spanisch-deutsche» Bündnis entworsrn, vorbereitet und vollzogen worden, ohne daß wir auch nur zu ahnen scheinen, welch bestimmender Einfluß sich von jetzt an aus der andern Seite der Pyrenäen geltend machen wird." Judet richtet dann bittere Borwürfe an die Adri sie de- Mini ster- Delcassä, dessen lärmende unglückselige Politik nur ein« Frucht getragen hab», nämlich die erneute Sicher ung deS Dreibundes, der sich jetzt durch den Eintritt Spanien« in die Berliner Einflußsphäre vervollständige. Und der Kaiser- „Er schickt sich au, unsere Notlage zur Förderung seiner weitschauenden Pläne auSzunutzen " Etwa» unmotiviert kommt Judet dabei aus Schwartzkoppen, de» Kaiser treuen Vertrauten", um von einem au» Hinterlist undLieb«»-- würdigkeit gern schien Spiel« zu spr«chen, das der Kaistr er- sunden habe, um dir Franzosen nach seinem Willen zu lenken und irrezuführtn und da» durch die Blindheit und die klägliche Schwäche der Pariser Politiker wcugehend unterstützt werde. I» gleichen Bahnen bewegt sich ein Artikel der „Republique jrauyaife", de» M^lineschen Organs. Das Blatt geht davon au-, wie dem Kaiser Wilhelm mit der Erwerbung der Karolinen etwa- gelungen sei, woran Fürst Bi-marck auf der Höh« seiner Macht gescheitert sei, ergeht sich dann in Erörterungen der „anglo-sächsischen Hegemonie", deren Gesahren Wilhelm II. mit zuerst erkannt habe, und spricht in ähnlichen «u-drücken wie Judet von einer durch Frankreichs Minister verschuldeten Wieder erstattung de» Dreibundes, den nun auch Spanien unterstütze. Den größten Nachdruck legt auch „Rep. ft? " aus das handels politische Einverständnis zwischen Deutschland und der Pyrenäen- Halbinsel. Aber „der kommerzielle und der p olttisch« Einfluß werden, der eine den andern besepigend, Hand inHandgehen, und ma» weiß nicht, welcher von beiden berufen sein wird, uns den größeren Schaden zufügen." Der royalistische „Gauloit" betont beson ders die stralegische Bedeutung der Inselgruppen, deren „Er werbung nur die Verwirklichung der ehrgeizigen, übrigens, so weit sie die Entwickelung und Sicherung der deutschen Besitz ungen über See betreffen, ganz berechtigten Pläne Deutsch lands unterstützen kanu." Im ganze» betrachtet der„GauloiS" Misere kolonial» Ausdehnung i« Stillen Ocean mit günstigem Auge und zwar unter de« immer wieder gellend gemachten B.ßch'Spuukte, „daß jetzt rin »euer Faktor da» Lrällemihälti i» in den Gewässern des äußersten Osten« ändert und in schätz barer Weise Einflüssen entgegenwitt», deren auS'chließlichcS Uebkrgewicht zu wünschen wrr keine Ursache haben." Der „Eiöcle" saßt sich kurz dahin zusammen: „Man kann an nehmen, daß dir Karoline» und Mariane« untre der deutschen Herrschaft sich ander« entwickeln werden als unter dem spa nischen Regime des unproduktive» FiskaliSmui". Interessant liest sich, um schließlich noch ein» zu erwähnen, ein Aussatz de» „Paix"; er ist überschriebe» „der Irrtum des Hr» Richter" und führt die Nörg leiea de» deutschen freisinnige» Partei sichrer» recht geschickt aä adaurcku«. Wir sehen hieraus, daß au» allem Aerger die Hochachtung vor dem Kaiser und der Kaiserlichen Politik herautklingt, daß man jenseits der Vogesen da» Karolinenabkommen al» einen großen Erfolg der deutschen Politik betrachtet, und daß man den Wert de« neu gewonnenen Archipel» auch gebührend zu würdigen weiß. In diesem Punkte stimmt übrigen» die fran zösische Beurteilung wie mit allen übrigen, so auch mit der amerikanische.» überein. Denn unter den mannigfaltigen Preßstimmen auS der Union haben wir ebensowenig wie auS den Zeitungen anderer Länder eine gefunden, die die Inselgruppen der Karo linen, Marianen und PalauS al» wertlosen Plunder bezeichnet hätte, wie e» seiten» der sozialdemo kratischen Presse geschehen ist. Lunst und Wissenschaft. DaS deutsche Volkstum. IV. Der Abschnitt „Die deutschen Sitten und Bräuche", dessen ourchgreifende Behandlung bereit» im Eingänge dieser Besprechungen gerühmt worden ist, stammt von dem »»«gezeichneten Leipziger Germanisten Prof. vr. Eugen Mogk her. In der Einleitung schildert der Ver fasser die deutschen Sitten und Bräuche in alter Zeit; er erinnert daran, wa« ja allbekannt ist, wie schon di« Römer, denen wir die ältesten Nach- richten über altgermanische Sitte verdanken, die Sittenreinheit der Germanen rühmen, au« der sich die Htiligkeit der Ehr und die hohe Stellung, die die Frau bei unseren Voreltern einnahm, erklärt. Rächst der Sittenreinheit ist Al da« «»»geprägte RechtSgefühl, da« unser Volk über die meisten anderen Völker erhebt, und die Tapferkeit, neben der leuchtend die deutsche Treue steht. In dem Wesen der Germanen zeigt sich ferner schon nach den ältesten Quellen die Freigebigkeit, die nicht selten in Verschwendung au»artete und Ursache war zur Erzeugung zweier typischer Volk«laster: der Trinksucht und der Spielwut. E« ist nicht leicht, ja in den meisten Fällen geradezu unmöglich, festzustellen, wa« der Deutsche an Sitte und Brauch au« alter Zeit übernommen und wa« er durch den Verkehr mit anderen Völkern an genommen hat Klar ist un« nur da« eine, daß der Deutsche seit jeher die Neigung besessen hat, fremd« Ein- flüss« in sich aufzunehmen Di«s« schon in alte, Zeit, hauptsächlich au« römischer Kultur, aufgenommenen Ein flüsse lassen sich heute noch allenthalben erkennen, zugleich aber auch, daß Sitten und Bräuche, welch' mächtigen und oftmaligen Wandlungen sie auch unterworfen gewesen sind, im Kerne doch echt deutsch geblieben sind. Le« Charakter de« deutschen Volke« erkennt man am reinsten, wenn man seinen Blick in da» deutsche Familienleben wirft, vor allem auf die Ereignisse, die die wichtigsten im menschlichen Leben sind, auf Geburt, Hochzeit und Tod. Die mit diesen Ereignissen verbundenen Sitten und Bräuche find in dem zweiten Kapitel, da« die Ueberschrift „Deutscher Inhalt in heutigen Sitten und Bräuchen" führt, m gedrängter Form daraestellt. Ein Unterkapitel schildert den Deutschen im Alltagsleben und an den großen und kleinen Festtagen; ein andere« die deutschen Sitten und Bräuche bei den wichtigsten Beschäftigungen und in den verschiedenen Ständen E» ist nicht möglich, bei der Reichhaltigkeit de« Stoffe« auch nur die wichtigsten Punkte dieser Kapitel hier zu berühren; wir müssen un« beschränken, festzustellen, d itz die Abhandlung unter Bei seitelassuna alle« Nebensächlichen ein zusammenfaffendeS Bild deutscher Sitten und Bräuche giebt. Derselbe Verfasser hat auch den Abschnitt „Die alt deutsche heidnische Religion" bearbeitet. Der Abschnitt, wiederum in übersichtlicher, knapper, jedoch da« Thema vollkommen erschöpfender Form behandelt, ist einatteilt in di« Darstellung de« deutsche» Götterglauben« und de» deutschen Seelen- und Dämonrnglauben». Wie dürftig auch die Quellen über den ersteren fließen, so gewähren sie doch eine« tiefen Einblick in die Dolk»fe«le, au« dem dieser Glaube in seiner Eigenart entstanden ist Urberall spricht au« ihm die Scheu vor einem höheren unsichtbaren Wesen, verbunden mit der Ehrfurcht vor den mystischen Anlagen der Frauenseele, di« Liebe zur Natur Die Mythe», die sich an di« alten germanischen Götte, kaufen, find zu einem großen Teile ein Stück Nytur- poefie, und der Kult, in dem sich der Götterglaub« äußert, ist häufig Naturoerehrung. Aber auch dies« Naturverrhrung hat eine tiefere Wurzel, ein» Wurzel, die weder Zeit noch Christentum au« unserem Volke hat au«,otten können, e« ist der Glaub« an da« Fettleben der Seelen in der Natur und an die elfischen und dämonischen Gewalten, deren Vorhandensein die schöpferische Phantast« de« Pol ke« im Laufe der Zeit au« diesem Glauben gefolgert hat. Kann man dem Glauben an diese dämonischen Gewalten auch keinen tieferen ethischen Hintergrund zuschreiben, so spricht er doch für den Drang unsere« Volke« nach Poesie; zerstört man dem Deutschen diese poetischen Gestalten, so zerstört man damit zugleich sein individuelle» Leben. Das bat die Kirche, nachdem die Kraft de« Heidentum» ge brochen und der Sieg der christlichen Lehn entschieden war, sehr wohl erkannt und in einer maßvoll schonenden und konservierenden Politik in Rücksicht gezogen; sie duldete den alten Götterkult stillschweigend neben sich oder bequemte sich ihm insofern an, al» sie ihm christ liche» Gewand umlcgtc und ihm christliche Färbung ver lieh Wir kommen damit in unserer Betrachtung zu dem Abschnitte „Das deutsche Christentum", der von Prof, vr. Karl Sell bearbeitet worden ist. Er gliedert sich in di« Unterabteilungen „Der Begriff de« deutschen Christen tum«", „De, deutsch« Katholizi«mu«", „Der deutsch» Protcstanti«mu«" und „Die deutsche konfessionslose Religiosität". Während die Formen de« Katholizi«mu« den Deutschen von außen her überliefett wurden und nur ein« drm Dolkscharakter entsprechend« innere Umwandlung erfuhren, sind der ProteflantiSmu« und die religionslose Religiosität spezifisch deutschen Ursprung« und von un« au« erst zu anderen Völkern gedrungen. Al« die typi schen Vertreter unserer drei Religion-sonn-m bc-cchnet Sell Karl den Großen, Luther und Goethe Alle die übrigen zahlreichen Formen deutscher Religion find au« diesen drei Hauptformen entsprungen, sind durch st« be dingt, ja, »ach Sell bedürfen fi« einander und gedeihen nur im lebendige» Wetteifer miteinander. Die drei Hauptformen erscheinen wie drei Temperament« unseres > ! giösen BolkScharaktcrS, und erst all« drei zusammen eröffnen un« den Blick in de« geheimnilvollcn Boden, au» dem sie ihre Nahrung ziehen: da» deutsche relrgiöse Gemüt Kurz erwähnt sei noch am Schluffe der heutigen Be trachtung ver von Landrichter vr. Lobe bearbeitete Ab schnitt „Da» deutsche Recht", der gegliedert ist in die Unterabteilungen: „Da« Genossenschaftlich« im Recht und die Mannigfaltigkeit der Rechtsquellen", „Da» Religiöse im Recht", „Da« Kriegerische im Recht", „Da« Sittliche im Recht", „Poesie und Humor »m Recht", „DaS Fremde und da» Philosophische im Recht" und „Die Recht«frriheit und da« Bolk«tümliche im Recht" Daß auf dem politisch zerklüfteten Boden unserer Geschichte im Laufe der Zeiten mancherlei Sonderrechte oufwuchsen, ist ohne weitere« erklärlich, dennoch aber b«hült da« deutsche Recht lange Zeit hindurch eine einheitliche Grundfärbung Sie be ruhte nach den Ausführungen de« Verfasser« auf dem Begriff der Ehre, di« al« standermäßige Vollgiltigkeit aufgeiaßt wurde. Jeder Stand in unserem Vaterlande hatte seine eigene Ehre, die er strenge bewachte, da von »hr, von der Makellosigkeit de« Ehrbegriff« sein« Existenz adhing Wer sich seiner Ehre begeben hatte, war au«, geschloffen von seinesgleichen, kein anderer Stand nahm »h« in sich auf, er »ar lo«gelöst von der festgealiedertrn Gemeinschaft Diese Anschauung «ar im Mittelalter die allgemein üblich« und geltende; sie hat sich in Deutsch- land erkalten bis aus den heutigen Tag, den« »och heute gilt, und da« mit R.cht, die Standes«hre al» ein Begriff, der unverletzt bleiben muß. Im objektiven Recht, in der Summe der vom Staate geübte» Gliche sieht der Deutsch« nicht da« Ergebni« eine« unpersönlichen Vorgänge«, der sich mit der Zeit ohne sein Wissen vollzieht, sondern da« Erzeugni« langen Suchen« und Kämpfen« Er strht zu seinem objektiven Rechte in einem subjektiv:?, persönlichen Verhältnisse Aber in demselben Maße erblickt er im subjektiven Recht« nicht bloß «inen Ausfluß de« objtktive« Recht«, sondern ein persönliche«, durch sein Wollen und Handeln ergründete« Verhältnis; er setzt im Rechtsstreit
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