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Dresdner Journal : 08.06.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189906087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18990608
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18990608
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-06
- Tag 1899-06-08
-
Monat
1899-06
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Journal : 08.06.1899
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B«,mw,r«t»r Für Dresden vierteljährlich: , «ar, Sv Pf , bei den Kaiser lich deulschtn Postanstatten vu-ritijähttich 3 Mark; außer halb de« Deutschen Reiche« Post» mrd Stempelzuschlaa. Linseln« Nummern: 1V Pf. Grschet»e»r Lägltch mit Ausnahme der Soun- und Feiertage abend«, yernspr.-Anschluß:Nr1L»L Zres-ner Immml. >»tü»»t,»»«»««»ühre«: Kilr den Rau» einer gespal tenen Zeile kleiner Schrift «v Pf. Unter „Sinaesandt" die Zeile Sv Pf. Lei Tabellen- und giffernsatz entsprechender Aufschlag. Hera »«ged er. »dnigliche Expedition de« Dresdner Journals Dresden, Zwmgerstr. SV Fernspr.-Anschluß: Nr. 12»» ^130. Donnerstag, den 8. Juni abends. 18SS. Amtlicher Teil. Dresden, 1. Juni. Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer und stellver tretenden Direktor an der Bürgerschule in Franken berg, Gustav Adolf Meister, das Verdienstkreuz zu verleihen. Dresden, 3. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Kirchschullehrer Kantor Theodor Mäbert m Lohmen das Verdienstkreuz zu verleihen. Die Preußische Nationalversicherungs-Ge sellschaft zu Stettin hat den für den Geschäfts betrieb der Transportversicherung erwählten Sitz in Dresden wieder aufgegeben. Dresden, am 3. Juni 1899. 5586 Ministerium des Innern, Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. vr. Roscher. Edelmann. Die Norddeutsche Feuerversicherungs-Ge sellschaft zu Hamburg hat an Stelle ihre- bis herigen hierländischen Vertreters Robert Oelschlägel in Leipzig den Versicherungs-Beamten Herrn Ernst Theodor Mey in Leipzig zum Bevollmächtigten für das Königreich Sachsen ernannt und zum ständigen Stellvertreter desselben den Versicherungs-Beamten Herrn Felix Otto Bajohr daselbst bestimmt. Die Genannten sind von der unterzeichneten König lichen Brandversicherungs-Kammer bestätigt und vom Stadtralhe zu Leipzig für das ihnen übertragene Amt in Pflicht genommen worden. Dresden, den 6. Juni 1899. Königliche Brandversicherungs-Kammer. S58S vr. Haberkorn. Leonhardi. Sn»e«nuv-en, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. 3» Geschtftsberetche tze« «t»tftrrt»»s »e» E»lt»s na» -ffentltche« Unterrichts, l. Gymnasien. Bautzen. Friedrich Arthur Büttner, bisher Oberlehrer an der Real schule in Bautzen, in gleicher Eigenschaft; Leipzig, Thomas« schule: Alfred Max Donner, bisher stündiger Fachlehrer, al» ständiger wissenschaftlicher Lehrer mit dem Titel „Oberlehrer"; Leipzig, Nikolaischule: vr. pdil. und baoe. tkool. Kari Willibald Steuer und vr. pbil. Oskar Klemen- Francke, bisher nichtständiger wissenschaftlicher Lehrer, als ständige Lehrer; Wurzen: Johanne- Heinrich Meusel und Ernst Otto Hartlich, bisher nichtständige wissenschaftliche Lehrer, al» personalständi-e Lehrer mit dem Titel „Oberlehrer". — II. Realgymnasien. Annaberg: Oauä rsv. mio. Moritz Weidauer, bisher nichtständiger wisienschastlicher Lehrer, al» ständiger Lehrer mit dem Titel „Oberlehrer'; Döbeln: Ernst MoritzHeim, vr. xilil. Karl Viktor Fricker und vr. piül. Karl Friedr. Ludw. Rich. Linder, bisher nichtständige wissen schaftliche Lehrer, al- ständige Lehrer mit dem Titel „Ober lehrer"; Zittau: vr. pbil. Walter Theodor Opitz, bi-her personalständigerOberlehrer, al- etatmäßiger ständigerOberlchrer; Zwickau: vr. pkil. Konrad Hermann Meltzer, bi-her Bikar, al- ständiger wisienschastlicher Lehrer; Karl Hugo Oßwald, bisher ständiger Zeichenlehrer an der 7. Bezirk-schule in Dresden, als ständiger Fachlehrer. — III. Realschulen. Aue: Konrad Alexander Richter, bisher ständiger wisien schastlicher Lehrer, an der Realschule in DreSden-Friedrichstadt, in gleicher Eigenschaft; Friedrich Otkar Hohlfeld, bisher provisorischer Fachlehrer, als ständiger Fachlehrer; Bautzen: vr. pbll. Richard Bluhm, vorher Realschuloberlehrer in Zeichenbuch, zuletzt in Pari- aushüülich, al- ständiger Ober lehrer; Chemnitz: vr. vdil Theodor Bruno Hörnig, bisher Oberlehrer an der Realschule in Stollberg, in gleicher Eigen schaft; August Max Kuhnert, bisher ständiger Lehrer an der U. höheren Mükch,»schule in Chemnitz, als ständiger Fach lehrer; Dresden, l Realschule: Robert Paul Eduard Hoß feld, bisher Sprachlehrer an der höheren Volksschule in Plauen bei Dresden, al- ständiger wisienschastlicher Lehrer; Dresden, ll. Realschule: vr. pdil. Ernst Emil Hunger, bi-her Oberlehrer an der öffentlichen HandelSanstalt in Dresden, in gleicher Eigenschaft; DreSden-Friedrichstadt: Karl Max Grützner, bisher Oberlehrer an der Realschule Leisnig, in gleicher Eigenschaft; Erimma: Karl Otto Welle», bisher Bürgerschullehrer in Reichenbach, al- ständiger Fachlehrer; Großenhain: vr. pdil Emil Max Diersch», bi-her nicht ständiger wisienschastlicher Lehrer, al-ständiger Lehrer; LeiSnig: vr. pdil. Karl Theodor Emil Kallenbach, bi-her ständiger Bürgerschullehrer in Limbach, als ständiger wisienschastlicher Lehrer; Meißen: Gustav Martin Putzer, bisher nichtständiger wissenschaftlicher Lehrer, al» ständiger Lehrer; OelSnitz: vr. Robert Clauß, bisher Oberlehrer an der Realschule in LeiSnig, al» 1. Oberlehrer und Stellvertreter de- interimistischen Dl- rektor»; Gustav Albin Gebhardt, vorher Bürgerschullehrer in Leipzig, al» ständiger Lehrer; Karl Gustav Heinz, bisher Lehrer an der Selekta in OelSnitz, al- ständiger Fachlehrer; Pirna: vr. pdil Ernst Robert Richard Barth, vr. pdil. Georg Gustav Willy Muhle und Herm. Theodor Walter Kötzschke, bi-her uichständige wissenschaftliche Lehrer, al» stän dige Lehrer; Plauen: vr. pdil. Franz Paol Güttner, vr. pdil. Karl Gustav Otto Bocksch, August Theodor Alexander Kurzwelly und Alwin Reinhold Körselt, bischer mchiiändige wissenschaftliche Lehrer, al» ständige Lehrer; Franz Heimann Rudorf, bi»h«r ständiger Fachlehrer an der Realschule Grimma, als ständiger Fachlehrer mit dem Titel „Oberlehrer". — IV. Seminare. Annaberg: Alfred Bernhard Kurze, bis her Hilfslehrer, al- ständiger Lehrer; Dre-den-Frirdrich- stadt: Richard Ernst Brockmeier, biiherVikar, alS ständiger Lehrer; Kandidat der Pädagogik vr. Hermann Paul Ged an, bisher Hilfslehrer am Seminar Grimma, al- ständiger Lehrer; Dresden <Lehrerinnen): Lunä. tkeol. et paeä Friedr. Rob. Ferdingnd Preil, bisher ständiger Lehrer am Seminar Roch litz, in gleicher Eigenschaft; Martha Adelheid Lasche, bisher sländige Lehrerin an der städtischen höheren Mädchenschule in Chemnitz, als ständige Lehrerin; Grimma (Parallelsrminar): Georg Bernhard Stiehler, bisher Hilfslehrer am Se minar Borna, als ständiger Lehrer; Wilhelm Richard Thalemann, bisher Vikar, als ständiger Lehrer; Plauen i. B.: Ernst Robert Weniger, bisher Bügerschnl- lehrer in Dresden, als ständiger Lehrer; Rochlitz: Kurt Bruno Schönbach, bisher Bürgerschullehrer in Leipzig, als ständiger Lehrer unter gleichzeitiger Verleihung de» Titels „Oberlehrer"; Zschopau: Ferdinand Clemen» Pilz, bisher Bürgerschullehrer in Dresden, und Ernst Gustav Geißler, bisher Vikar, als ständig» Lehrrr. Hirrüber ist den ständigen Lehrern vr. Karl Maximilian Herrmann, Max Bauer und Karl Theodor Herrmann au der Realschule in Grimma, vr. Martin Gebhardt und vr. Ernst Emil Hofmanu an der Anuenschule i» Dresden, vr. Gust. Friedr. Ana. Gottlieb TeSmer an der ThomaSschole in Leipzig, Friedrich Wilhelm Koch am Seminar in Annaberg, Karl Bern hard Lohse am Seminar iu Auerbach, Ernst Robert Handke am Seminar in Pirna, Karl Alexander Eißner am Seminar in Plauen bei Dresden der Litel „Oberlehrer", sowie dem stän digen Turnlehrer an der Annenschule in Dresden Johann Brun» Friedrich Eckardt der Titel „Oberturnlehrer" verliehen worden. Demnächst zu besetzen: die erledigte S. ständige Lehrer stelle in Mockau bei Leipzig. Kollalor: der Gemeinderat da selbst. Einkommen 1200 M. JahreSgehalt und 200 M Wohnung-geld für einen verheiratete», bez. 150 M. für einen unverheiratete» ständigen Lehrer. Am 1. Januar 1200 tritt eine neue GehaltSstaffel in Kraft, wonach der Ansang-gehalt eines ständigen Lehrers, einschließlich des Wohnung-grldeS, jährlich 1500 M. beträgt. Dieser erhöht sich mit vollendetem 2ü. Lebensjahre auf 1650 M, m. v. 28. L. a. 1800 M., m. v. «1. L. a 2000 M„ m v. 3». L. a. 2200 M., m. v. 38. L. a 24VV M-, m. v. 42. L. a 2600 M„ m v. 47 L. a. 2SVV M. und m. v. ö2. L. a 3100 M. AukwärtS verbrachte Dienst jahre werden von Beginn deS 2S. Lebensjahres ab in Anrech nung gebracht. Gesuche sind bi» zum 17. Juni bei dem Ge meinderate i» Mockau einzureichen. — Zu besetzen: die ständige Lehrerstelle zu Niederlauterstein. Kollator: die oberste Schulbehörde. Einkommen: 1043 M. Gehalt bei freier Wohnung und Heizung, bi» zum Eintritt des neuen Lehrer- qchall-geseye- 200 M. persönliche Zulage, 72 M für Fort bildung-schale, 36 M für Sommerturnen, außerdem SO M. an die Frau de» Lehrrr» für den Handarbeitsunterricht, fall- sie diesen erteilen kann. Gesuche mit allen erforderlichen Bei- :agc» sind bi» zum 15 Juckt bei dem König!. Bezirksschul inspektor vr, Bräutigam in Marienberg einxureichen. Nichtamtlicher Teil. Koalitio»Srecht ««ß Schutz öer ArbeitS»illige«. Solange ein Gesetzentwurf zum besseren Schutze der Arbeitswilligen gegen Terrorismus ihrer Kameraden nur angekündigt, aber sein Inhalt noch nicht bekannt war, hatte eS die sozialdemokratische Agitation leicht, unter der Losung „DaS Koalitionsrecht der Arbeiter ist in Gefahr", in der Presse und in Versammlungen zu lärmen und zu toben. Jetzt, da der Gesetzentwurf vorliegt, der mit peinlicher Gewissenhaftigkeit die Koalitionsfreiheit unangetastet erhält sowie Arbeit gebern und Arbeitnehmern in jeder Hinsicht die gleiche rechtliche Behandlung angedeihen läßt, wäre es doch zu schmerzlich, vor der Oeffentlichkeit eingestehen zu müssen, daß man gegen Windmühlen gekämpft hat. Nun gilt es für die sozialdemokratische Agitation, unbedenklich den Kampf unter der alten Parole fort- zusetzen, und von neuem erschallt das Geschrei von einem unerhörten Anschläge auf das KoalitionSrecht; die Vorlage bedeute die Vernichtung der letzten Rechte der Koalitionsfreiheit, die vollkommenste Entrechtung der Arbeiterklasse und dergl. mehr. Worin soll denn nun eigentlich die angebliche Vernichtung des Koalitionsrechtes der Arbeiter liegen? Versteht man unter dem letzteren die Befugnis der Arbeiter, sich mit Ihresgleichen zu gemeinsamer Wahrung ihrer Interessen und zur Erzielung günstiger Arbeitsbedingungen zusammenzuschließen, insbesondere zu diesem Zwecke nach gemeinschaftlichem Plane ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer zu stellen oder anderen vorzuenthalten, also auch mittelst Einstellung oder Verweigerung der Arbeit sich annehmbare Arbeits bedingungen zu erkämpfen und für ihre Verbindungen und Kämpfe in privaten Kreisen oder auch in weitester Oeffentlichkeit durch Belehrung und Ueberredung Anhänger zu gewinnen, so wird hiervon den Ar beiten, durch den Entwurf auch nicht ein Titelchen genommen. Eine ganz selbstverständliche Forderung aber ist es, daß bei der Propaganda für eine Koalition die Rechte und Freiheiten Anderer gewahrt, insbesondere nicht Gewalt oder Zwang gegen die außerhalb der Koalition Stehenden angewendet werden. Und aus schließlich solche Handlungen, die einen mit der Ord nung eines Rechtsstaates unverträglichen Eingriff in die Rechtssphäre Anderer darstellen, sollen durch die Vorschriften deS Entwurfs verboten werden. Vor aussetzung für sämtliche nach dem Entwürfe strafbare Ihatbeftäude ist die Anwendung körperlichen Zwange- oder einer Drohung, Ehrverletzung oder BerrufS- erklärung, einer vorsätzlichen Körperverletzung, einer vorsätzlichen Sachbeschädigung, oder die Beteiligung an einer solchen Handlung. Auch daS planmäßige Überwachen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern, von Arbeitsstätten oder Verkehrsanlagen soll einer Drohung nur insofern gleichgeachtet werden, als eS das Mittel zu einem der in den 88 1 bis 3 be zeichneten Delikte bildet, also zur Einwirkung auf den Willen Anderer dient. Wie sehr sich aber eine in solcher Absicht auSgeführte planmäßige ÜberwachungS- thätigkeit in der Wirklichkeit von einer bloßen Be lehrung und Überredung Anderer unterscheidet, und im Gegensätze zu dieser vielmehr den Charakter eine- Einschüchterungsmittels schwerer Art, mithin eine» rechtswidrigen Eingriffes in die Willensfreiheit Anderer an sich trägt, das lehrt die tägliche Erfahrung, lehrt auch die in der veröffentlichten Denkschrift des Reichs kanzler» enthaltene Darstellung deS Streikposten unwesens mit voller Deutlichkeit. Die „Beil. Pol. Nachr." weisen heute darauf hin, daß im Jahre 1891 bei Beratung der Gewerbe- Lunss und Wissenschaft. König!. Opernhaus. — Am 7. d. Mt»: „Der Waffenschmied." Komische Oper in drei Akten. Musik von Albert Lortzing. In der gestrigen Aufführung wirkten zwei Gäste mit: Hr. Max Reichel, der vor einigen Tagen schon al» David („Meistersinger") aufgetreten war, und Frl Emilie Schön berger vom Stadttheater in Reval. Beider Leistungen machten nicht den Eindruck, al» könnte e» sich hier um einen Gewinn für die Hofbühne handeln. Hr Reichel bekundete durch seine Gesang»au»führung, daß er sei» Material noch nicht frei beherrscht, und durch seine schau spielerische Darbietung, daß ihm besonder» frische, eigene Farben nach dieser Seite hin nicht zu Gebote stehen. Musikalisch recht sicher, blieb er doch eine günstige stimmliche Wirkung namentlich in der Hochlage der Partie schuldig Noch weniger befriedigte im Gesang wie im Spiel Frl. Schönberger, die sich auch in der äußeren Herrichtung ihrer Person geradezu auffallend vergriffen hatte Da» wenige, wa« sie an Komik erzielte, geschah vor wiegend unfreiwillig. Die ganze Leistung, die über die reine Stimmbegabung kernen Aufschluß gab, paßte nicht gut in unser Ensemble. Im Mittelpunkte der Aufführung stand wiederum Hr. Scheidemantel (Konrad), der un» durch schönen Ge sang und frisch»«, launige» Spiel gleichermaßen erfr»ute. Ein wenig Uebermut, wie er sich bnspiel»weis« im zweiten Finale durch die Wackelet mit dem Helme äußerte, nimmt man dabei in Kauf. Sehr ansprechend war ferner di« Darbietung de» Frl. Nast (Marie); di« jetzt viel be- schäftigt« und nie versagende junge Sängerin hotte nach ihrer Schluß-Scene im ersten Akte großen Beifall. Die TüHiqkeit de» Hrn Nebuschka in der Rolle de» Waffenschmied» ist bekannt. Weniger al« in der vorigen Aufführung befriedigte in der gestrigen Hr Wachter, der im Dialog unsicher war P Alexander Puschkin NI. Der Grundton von Pufchkin» Lyrik ist durchaus elegisch und entspricht damit ebensowohl dem Grundton seiner heimatlichen Volksdichtung, al» dem Grundton seine« poetischen Meisters und Vorbilde« Lord Byron. Nicht«destoweniaer bricht, wie ein roter Strahl durchs G.wölk, von Zeit zu Zeit ein kriegerisch-eherner Klang durch die weichten Laute hindurch Und wie zum Er- wri», daß auch dieser Dichter den starken Lifwallungen des russischen Selbstgefühl«, die so dicht, so scheinbar un vermittelt neben den bittersten Selbstanklagen stehen, zu Zeiten erlag, mrhnt er die Feinde, die Verleumder Ruß land« an da« heilige Jahr 1812, wo sein Land auf Mo«kau« glutumlohten Trümmern gesiegt und mit seinem Blute Europa» Freiheit, Ruhe und Ehre erkauft habe. Dann lud er die Schwätzer und die Haffer in Rußland« Grenzen und rief ihnen höhnisch zu, daß sie an ihnen wohlbekannten Gräbern Platz in Fülle finden würden. Er hätte recht gut wissen können, daß niemand in Europa von einem neuen Zuge nach Moskau träumte, aber schon da« wider Rußland feindlich« Wort empört« sein stolze« Her, und gab ihm den Zuruf ein, daß jeder slavische Fluß in« Meer der Ruffen münden müsse und «» für sein Volk nicht« Neue« sei, mit einer Welt zu ringen. Doch trotz dieser vaterländischen Hochgefühle und Stimmungen in einer Anzahl seiner Gedichte blieb Puschkin eine von den Naturen, di« «infame Wege suchen und denen «« erst Freiheit heißt, weder von Fürstenanade noch von Bolk«gunst abzuhänaen und nur in der Stille sich an der Natur zu begeistern oder vor Wirken de« Künstlergeist«« stumm da« Kni« zu b«ugen. Hier erinnert er nicht nur an Lord Byron, mit dem er zumeist ver glichen wird, sondern auch an Alfred de Muffet und ähn liche einsame Geister. Die stärkste Wirkung dieser Art Dichter knüpft sich meist an ein Stück Wellschftderung, da« sie in ihre subjektive Beleuchtung rücken. Luch Puschkin hat tiefer» und bleibenderen Eindruck durch seine epischen Dichtungen, al« durch seine Lyrik heroorgerufen, obschon einzelne seiner Gedichte zu Zeiten in aller Mund waren Aber die ganze Reihe dieser poetischen Erzählungen offen bart in allem Glanz de« Kolorit« da« innerste Wesen Paschkin«, den Reichtum seine« Phantafieleben« und die eine Grundempfindung der tiefsten Sehnsucht nach einem andern Dasein al« da» war, wa« er gerade führen mußte. Gleichviel ob er im „Gefangenen im Kaukasus" in der Pracht und glücklichen Freiheit der Bergnatur schwelgt, ob er in de» „Zigeunern' und „Raubbrüdern" die ganze berauschende Poesie de« Wildlingsleben« entfaltet, ob er im „Grafen Nallin" die G fleisch ast» weit Rußland« mit überlegener Ironie oder im „Eugen Onjeain" mit der eigentümlichsten Mischung von Zorn, Scham, bitterem Spott und elegischer Resignation behandelt, immer bewährt sich da« Wort Iuliu« Eckardt«, daß zu einer da« Wesen der Sache er- faffenden Würdigung der poetischen Leistungen de« russischen Volke« nur durchdringen könne, wer den Gesichtspunkt fefthalte, daß alle russische Leben«darstellung Klage oder Satire fei, wa« von Puschkin« Dichtungen doppelt gilt „Nur au« der russischen Wirklichkeit herau« konnten die russischen Künstler schaffen, und die Beschaffenheit dieser bedingte de« düstern, ja unheimlichen Charakter gerade ihrer au«gez»ichnrtsten Schöpfungen" Vom „Tugen Oajegin" wird e« in jeder Litteratur- aeschichte hervorgehoben, daß er au» den Anregungen von Byron« „Don Juan" hervorgegangen sei. Bekanntlich giebt e« eia« ganze episch« Litteratur, di« auf di«fr An regungen zurück,»führen ist und in der gleichwohl eine Reihe von selbständigen Gedichten mitzählen Puschkin« „Roman in Versen" ist seinem Hintergrund nach viel Tagesgeschichte. TreS-e«, 8. Juni. DaS am heutigen Tage aus- gegebene 6. Stück deS Gesetz- und Verordnungs blattes für daS Königreich Sachsen vom Jahre 1899 enthält: Bekanntmachung vom 19. April 1899, eine weitere Abänderung des d«r Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 beigefügteu Verzeichnisses über die enger und schärfer begrenzt, al» der „Don Juan" Byron«, dessen Abenteuer un« wie im Sturm über die Breite einer halbe« Welt hinwegführen Die Anregung, moderne« Lebe» im Gedicht zu behandeln, stammt ebenso zweifel los aus Byron, al» der wirksame Wechsel objektiver Schilderung und satirischen Dreinsprechen« de« Dichter«. Aber die Erfindung, die Führung, die Charakteristik de« „Onjegin" ist doch viel eigenartiger, al« man sich in der Regel klar macht, und der Höhepunkt de« Ganzen, da« Zerwürfni« und da« blutige Duell zwischen den bisherig«« Freunden Eugen Onjegin und Wladimir Len«ki, die Forder ung auf Leben und Tod um ein Nicht», eiur schlechte Laune de» blasierten und eine überflüssige eifersüchtige Auf wallung de« jugendlich frischen Helden wirken erschütternd, obschon derDichter auch hier noch sein« bittere Skepfi« in« Spiel bringt. D«n ergreifenden poetischen AbschiedSzeilea Wladimir« an seine Olga und dem Fall de« arme» jungen Porten folge» die Verse: Mir thut e» leid, um unsern Dichter. Er fiel in seiner Blütezeit, Roch unvollendet an Geftaltung, Herau» kaum au» dem Jllngliug»kleid. Wohin nun all da» stolze Wallen, DaS edle Strebe«, da- Gewühl Bon hohen, mächtigen Gedanken, Da- zarte, innige Gft d ? Wo alle Sehnsucht heitrer Lieb«, Der Durst nach Wissen und nach That, Die Furcht vor Laster und vor Schande, Der Pb: laste so reich« Saat? De» Jenseit» Ahnung und Gesicht, Der Seele heiligste« Gedicht? Vielleicht vor er zum Heil der Erd«, Vielleicht geboren ftlr den Rahm, Und sein« nun gebrochnr Leier, Eie sollte einem Säknlnm Erhabne Weih,klänge schenken! Sei» wartete ein hoher Sproß ordnungS-Novelle im Reichstage die sozialdemokratische Fraktion beantragt hat, dem 8 153 der Gewerbe ordnung folgende Gestalt zu geben: „Wrr andere durch Anwendung körperlichen Zwange-, durch Drohungen oder durch Berrus-erklärung bestimm: oder zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen (8 152) teu- zunehmen oder ihnen Folge zu leisten oder Andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Perudredungen znrückzutreten, wird mit Gefängnis bi- zu drei Monaten bestraft. Wer andere durch Anwendung körperlichen Zwange-, durch Drohungen oder durch BerrufSerklärung bestimmt oder zu be stimmen versucht, an solchen Verabredungen (8 152) oder Ver einen nicht teilzunehmeu oder ihnen nicht Folge zu leisten, sowie derjenige, welcher mit anderen vereinbart, Arbeitern deshalb, weil sie an solchen Verabredungen oder Bereinigungen teilnehmen oder teilgenommen haben, die Arbeitsgelegen heit zu erschweren, sie nicht in Arbeit zu nehmen oder sie aus der Arbeit zu entlassen, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft." Auf den letzten Teil des zweiten AbfatzeS dieses Antrags, der eine anderweite selbständige Frage be handelt, und auf die schwerwiegenden Bedenken hier gegen braucht zur Zeit hier nicht eingegangen zu werden. Im übrigen aber ist eine gewisse Ähnlichkeit deS damaligen sozialdemokratischen Antrags mit dem 8 1 deS jetzigen Gesetzentwurfs, und zwar insbesondere auch hinsichtlich der die Strafbarkeit bedingenden Mittel des körperlichen Zwange-, der Drohungen und der BerrufSerklärung, nicht zu verkennen. Der neue Gkie^nnvurf geht insofern nicht einmal fo weit wie jener Vorschlag, als der Gesetzentwurf (vergl. 8 4 Abs. 3) Drohungen mit einer Handlung, zu der der Thäter berechtigt ist, straffrei lassen will, während dem sozialdemokratischen Vorschläge von 1891 diese Einschränkung fremd war. Wenn nun aber da mals der sozialdemokratischen Partei die Nötigung der Beteiligung oder Nichtbeteiligung an Koalitionen strafbar erschien, wie kann darin heute eine Ver nichtung deS KoalitionSrecht- gefunden werden? Oder kann sie darin liegen, daß nach dem Entwürfe al- strafbare Mittel deS Zwanges und der Einschüchterung auch noch Beleidigungen, vorsätzliche Sachbeschädig ungen hinzukommen? Für eine dauernde, ungeschmälerte Aufrechterhalt ung der Koalitionsfreiheit wird erfolgreicher gewirkt und der Arbeitersache wird bester gedient, wenn man Mißbräuchen des KoalitionSrecht- thunlichst entgegen- wirkt und vorbeugt, als wenn man, wie dies auf sozialdemokratischer Seite versucht wird, die Anwendung gewisser Zwangs- und Einschüchterungsmittel als den notwendigen Ausfluß de- KoalitionsrechtS und al- unentbehrliche Art seiner praktischen Ausübung ver teidigt und Straflosigkeit dafür in Anspruch nimmt. Auf letztere Weise ist nur der Beweis zu erbringen, daß ein in solchem Sinne verstandene- KoalitionSrecht mit Wahrung der individuellen Freiheit und mit Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung unver träglich ist. Kann weder von einer Vernichtung noch auch nur von der geringsten Einschränkung der regelmäßigen Koalitionsfreiheit durch die Bestimmungen deS Ent wurfs die Rede sein, so verdient anderseits hervor gehoben zu werden, daß der Entwurf im Gegenteil die ungestörte Ausübung deS KoalitionsrechtS mit neuen Garantieen umgiebt, insofern er ausdrücklich ein zwangsweiser Abhalten von der Theilnahme an Vereinigungen oder Verabredungen unter Strafe stellt.
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