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Dresdner Journal : 21.02.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189902218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18990221
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18990221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-02
- Tag 1899-02-21
-
Monat
1899-02
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Journal : 21.02.1899
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Beilage zu 43 des Dresdner Journals. Dienstag, den 21. Februar 1899, abends. Tagkögeschühtt. Forflttzun, a»- dem Hauptdlatt«) «sie«. Peking. (Meldung de» „Rruterschen Bureau»".) Uder den Vorfall von Talienwan herrscht in sjnaesischen Krelsen große Erregung Zwar fehlen noch genauere Einzelheiten, indessen weisen die Chinesen darauf hin, daß da» Vorgehen der Russen äußerst willkürlich fei, da sie da» Recht zur Erhebung einer Grundsteuer bean spruchen und dadurch die im Port Arthur-Verträge ge- »Hhr leisteten Hoheitsrechte China» antasten — Die Verhandlungen betr die Bahn von Tientsin nach Tfin- kiang sind heute wieder ausgenommen worden Deutscher keichstaz. »7. Sitzung vom »0. Februar, nachmittag» 1 Uhr «m Tische de« Vunde-r-t«: Gras Pusatzamsktz, vr «tetzer- tztus und Kom nissarien. Da« Hau« beschSsiigt sich »unSchst mit Wahlprüsungen und erklärt die Wahlen der Vbgg. Beck Aichach, Fahle, Faller, Fttz, ». Grand-Ry, Hahn, Herrmann, Hosmann-Divenburg, Irrobsen, Schmidt, Schrader, Weißenhagen, Weitzel v Mud«,-- dach, Witzltberger, Prin, zu Hohenlohe-Schilling-sürst, Holtz, Sraf Sanitz, Kellner, v Manteuffel, Mllller-Fulda, vr Mallrr- Meiaingrn, Münch-Ferber, Pierson. Lntemann, Hoeffel und Lenzmann sür giltig. Die Lnt!che>dung über die Wahl de» Abg. Sachse wird au-grsetzt bi« zur Beweiserhebung über rimge Protestbehauptungen Der gleiche Beschluß wird bezüglich der Wahl de« Adg. Foerster (Sachsen) gefaßt G« solgt die erste Beratung de» Gesetzentwurse« betreffend Arnderungrn der Zivilprozeßordnung und der Straf» Prozeßordnung fowie die Bestrafung falscher uneidlicher «»«sagen Aba. Rintelen (Z.) beantragt die Vorlage der bereit« mit juristischen Vorlagen befaßten sechsten kommftsirn zu über tragen Abg ». LaUsch (dk.) hält eigentlich kommisiarische Be ratung nicht mehr für notwendig, hrfst aber, daß die Vorlage, die lchon hätte erledigt werden tonnen, wenn der vorige Sirich-- tag einige Tage länger zusammen geblieben wäre, aoch von dem neuen Reichstage bald erledigt werde» wird Abg. vafferman« (nl ): Ich kann kein große« Bedürsni« anerkennen, dre eben erst abgeschloflene Zivilprozeßordnung schon wieder zu ändern. Ob durch den Racheid die Zahl der Meineide erheblich vermindert werden würde, darüber gehen di» Meinungen aufeinander. Line große Resorm wird durch den Racheid nicht geschaffen, sonst hätten die verbündeten Re- girrungen ihn wohl bei der Reform der Zivilprozeßordnung selbst vorgrschlagen. Ich würde vorziehen, daß die Reform argamsch gemacht wird mit der Berufung zusammen, sonst wird die Regierung sagen, daß für die Berufung ein Bedürsni« nicht »orliegt, da die andern dringenden Angelegenheitr» erledigt find. Staat«sekretär vr. Niebertztug: Für die verbündeten Re gierungen ist e« maßgebend gewesen, daß in der Militärpras- prozeßordnung an die Stelle de» Voreide« der Nacheid getreten ist Die Milltärstrafprozeßordnung enthält allerdings auch die Brrusung, di» viel wichtiger ist al« der Bor- oder Nacheid. «der die Lid,«frage spielt für da« Leinöl de« Volke« rin» größere Rolle. Ferner war e« sür die Regierung nicht zweifel haft, daß die betreffenden Anträge wegen Einführung de-Nach eidc« wiederkehren würden. Die Regierungen müßten dafür sorge», die Frage zu erledigen. Die Stimmung des Hause« war überwiegend in der vorigen Session zu Gunsten de» Nach eide« Dieser Stimmung glaubt,n die verbündeten Regierungen rnt-eaenkommen zu sollen Der von Hrn. Bassermann bezeich nete Einwand wird nicht von der Regierung erhoben werden, denn die LideSirage ist gegenüber der Berufung ein« fehr unter geordnete Froge. Adg Kirsch (g): Im Gebiete de« franzvsischen Rechte« gilt dc» Boreid seit hundert Jahren, und da» hat niemal« die Heiligkeit de» Lide» beeinträchtigt. Der Voreid entspricht mehr der religiösen Bedeutung de« Lide« al» der Nacheid; da« An sehen dr« Lide« muß darunter leiden, daß auch unridliche Au«- sogen unter Strafe gestellt werden fallen Abg Müller-Schaumburg (srs.Bp): Ich halte e« auch für mißlich, fortwährend Aenderungrn der Gesetzgebung herbei- zusührrn. Aber wenn ein schwer empfundener Urbelstand vor handen ist, muß man sich über diese Bedenken hinwegsetzen. Li wird aber zu prüfen sein, ob ncht einige Änderungen der Horlage notwendig sind; e« darf n cht Vorkommen, daß der Richter «inen Zeugen al» unglaubwürdig ohne weitere» unver eidigt läßt, weil dem Zeugen dadurch der Stempel al» Lügner «usgedrückt würde Auch die Befreiung der Redakteure von der Zeugni-pflicht würde wie bei den Ärzten und Geistlichen notwendig sein. Zihlreicher al» bei dem Zrugeneide kommen die Meineide bei den Partrieiden vor; nach dieser Richtung hin savt, die Gesetzgebung Vorgehen. Abg. Herzfel» (Soz ): ES wäre am Platze gewesen, einen kirchlichen Lid überhaupt abzuschaffen und den Lid aus da» »urSeftusühren, wa« er sein soll, ein rein staatliche» Mittel. Redner empfiehlt die Einführung de« NacheideS und die Ein führung uneidlicher Aussagen in dem Boroersahren, ferner eine Reform der Vereidigung der Beamten. Der Grundsatz, den die Vorlage aufstellt, daß al» Wahrheit darjenigr gelten soll, wa« da» Gericht ei> stimmig al« solche anerkannt, kann nicht anerkannt werden. Denn die Richter gehören alle der besitzen den Klaffe an und kommen leicht zur Einstimmigkeit; sie sind rinseitig erzogen und haben keine Kenntnis von den Gefühlen der arbeitende , klafft. (Vizepräsident v Fr^ge: Der Redner greis» den deutschen Richlerftand in einer Weise an, die ich al- parlamentarisch nicht anerkennen kanu. Widerspruch bei den > W-"» n«. dichter »'N» Au»sna» al» un wahr oder unerheblich erklären, so wird auch da» Schwurgericht dadurch beeinfluß« werd n. Aber da« Schwurgericht muß al« Volktgrricht erhalten werden, in dem aber alle Volk-klassen verirr en sein müssen Adg Graf ». Beruft-rst (Ro): Die Angriffe de- Vor- rednrr- auf unseren Richterftand finden ihre Erklärung in dem Aerger, daß unter den Richtern noch kerne Sozialdemokraten sitzen. (Sehr wahr! recht- ) Seine Aeußerungen über dir Verbreitung de- Gotte-uuglauben- waren sicher übtrtrieben; setne Ausführungen waren auch nicht mit dem sozialdemo- kiatischen Satze vereinbar, daß die Religion Pnvaisache st«. (Beifall rrchi« ) Wir sind mit dtr Borlagt vollkommen «iu- »erstandrn. Al- wesentliche Fortschritte begrüßen wir vor ollem die Ersetzung de- voreide- durch den Nacheid und dir Verminderung der Eide im allgemeinen Auch wir stimmen für die Ueberweisua »« Entwurf- an eine Kommifsio». (Beifall) Abg Riff (Hospitant der sreis. Vg): Die Vorlage enthält Aenderunaen der Zioilprozeßordnung, der Etrafprozeßordnung and de- Siralges,-buche- Die Zivilprozeßordnung ist erst im vorigen Jahre neu gestaltet worden; zur Strasprozeßordnung liegt un- der Antrag Rintelen vor; und für da- Strafgesetz- buch Haden wir die le» Heinze zu erwarten Unter diesen Um ständen bin ich damit nicht einverstanden, daß hier wiederum Aeuderungen der drei Besetze vorgeschlagen sind Mit dem In halt der Vorla.» aber sind meine Freunde und ich einverstanden. Die Bestimmungen wetzen d.r Massenvereidigung und wegen der Nichtverridigung bei einstimmigem Urteil de» Gericht» Über die Unglaubwürdigkrit de- Zeugen sind inde- sür unt unannehmbar. Die Bestimmung, daß zur Nichtverridigung die allgemeine Ueberzeugung de- Geriet« von der offenbaren Unrichtigkeit erforderlich ist, würde zu tzroßen Unzuträglichkeilen führen Der nicht beeidete Zeuge wird dann bereit- unter dem Ver dachte einer falschen Aussage stehen. DaS gesunkene Ansehen von dem Lid wird wesentlich durch die Verminderung der Zahl der Parieieide gehoben werden. Ich stimme dem An:r»ge auf Verweisung an die Kommission bei Abg ». Erlisch (kons.): In der Massenvereidigung der Zeugen erblicke ich einen großen Fortschritt Die Zeugt» braucht» ja nicht zusammen am Schluffe der Verhandlung ver eidigt zu werden, sondern eS wird da« in angemessenen Gruppen geschehen. E« ist vollkommen tzerechifertigt, daß «ine offenbar unrichtige Au«sage nicht vereidigt wird. Wohl aber kann ein unglaubwürdiger Mensch vereidigt werden, weil er im speziellen Falle sehr wohl glaubwürdig sein kann. Auch ich bin kein Freund der stückweise» Regelung dieser Materien Aber e« durfte nicht gewartet werden, die uebelstände waren zu groß Lasten Sie übermäßige Wünsche bei seite, damit dir Vorlage in kurzem angenommen werden kann. (Beifall) Damit schließt die Di-k»ssio» Der Entwurf wird an die Vl. Kommission (Justiz kommission) überwiesen. Nächste Sitzung Dien«tag »1 Februar 1 Uhr Fort setzung d,r zweiten Beratung de« Etat«. Schluß '-HS Uhr Artliches. Dre-de«, 21. Februar - Mit Rücksicht auf die «mDonnerstag, den23. d. Mts , stattfindende Beisetzung Ihrer Kaiser! und König! Hoheit der Frau Erzherzogin Maria Immaculata ist d,e sür diesen Tag bei dem Kaiser!, und König! Oestrrreichisch- Ungarischen Gesandten Grafen Lützow angesagte Soiröe auf den darauffolgenden Tag, aus Freitag, den 24. d. Mts, verlegt worden -- Das König! Ministerium de» Jnnrrn hat folgende Verordnung, den Verkehr mit Fahrrädern betreffend, an die Kreithauptmannschaften gerichtet: „Das Ministerium de» Innern verkennt nicht die Nützlichkeit der vom Stadt rate zu Leipzig angeregten und von einer großen Zahl anderer Verwaltungsbehörden dr» Lande» befürworteten Maßnahme, wonach jeder Radfahrer verpflichtet sein soll, an seinem Rade eine weithin letbare, polizeilich einge tragene Nummer zu führen. Jn»besondere würde es sich von einer solchen Vorschrift auch eine gewiss« erzieherische Wirkung auf die Radfahrer versprechen können, sodaß durch deren Einführung nicht blo» eine leichtere und sichere Feststellung der Persönlichkeit ordnung»widrig Fahrender ermöglicht, sondern für die Zukunft vorautsichtlich auch die Zahl der betreffenden Uebertretungen selbst und der damit verbundenen Gefährdungen und Unfälle verringert werden würde Indessen ergeben sich bei näherer Erwägung und auf Grund der angestellten Er örterungen so viele praktische Schwierigkeiten hinsicht lich der Durchführung jener Maßnahme, daß da» Mini sterium de« Innern sich doch für deren Ablehnung hat entscheiden müssen Diese Schwierigkeiten liegen eines teils in der äußeren Beschaffenheit de» Verkehrsmittel» selbst, bei dem schon die Anbringung einer nach allen Seiten hin sichtbaren und leicht erkenntlichen Nummer, noch mehr aber deren ausreichende Beleuchtung während der Dunkelheit technisch nur schwer zu erreichen ist, andern- teil» aber und hauptsächlich in der großen Zahl der Rad fahrer, welche durch Nummern kenntlich gemacht werden müßten Letzterer Umstand würde bedingen, daß die Nummerschilder äußerlich nicht blo» nach den vier Kreis hauptmannschasten, sondern auch nach den einzelnen un teren Verwaltungsbezirken (Amtthauptmannschaften und Städten mit revidierter Etädteordnung) durch verschi»dene Forme» oder Farben und durck Zusäße von Ruckstaben verschlungene Pfade. Roman von L. v. Eynatten. 17 (Fortsetzung.) Sechste» Kapitel. Seit vier Tagen schon bewohnte Edgar Bolevand ein weißgetünchte» Zimmerchen im Untersuchung» gesängniffe. Ein kleine», engvrrgitterte» Fenster, das den Blick nicht über die Dächer der Nachbargedäude hinaus dringen ließ, erhellte diesen Roum, dessen ganze Möblierung in einem Bette, einem Tischchen und zwei Holzstühlen bestand. Die Anstrengungen der letzten Tage hatten Bole- vond ihre Spuren aufgedrückt. Wa» auf ihn wirkte, war indessen keineswegs die Sorge nm da» eigene Schicksal. L» traf sich allerdings unglücklich, daß er an jenem verhängnisvollen Abende bi» in die späte Nacht hinein allein im Walde geblieben war, ein Alibi also nicht nachzuweisen vermochte, aber er fühlte sich schuldlos, und das genügte, ihm die innere Ruhe zu bewahren. Doch wie ertrug Margarete diese Prüf ung, paukte sie an seine Unschuld? Die qualvolle Ungewißheit, in welcher er sich hierüber befand, war da», worunter er schmerzlich litt. Da« Klirren der Riegel an der Zellenthüre riß ihn au« seinem Sinnen. Holte man ihn zu einem neuen Verhöre? Nein, die hohe Gestalt eine« jungen Priester« erschien auf der Schwelle. Weil der Untersuchungsrichter nicht» au» «hm herausbrachte als die Wahrheit, sollte wohl der Priester sein Heil versuchen! In Bolevand regte sich leiser Unwille, und wenn er auch zu sehr Weltmann war, um den Besucher nicht höflich zu empfangen, so be schloß er doch, sich zu keinen langen Erklärungen zu verstehen Als er ihn dann aber schärfer anschaute, wurde er stutzig — das Gesicht kam ihm so seltsam bekannt vor, ähnlichen Augen, einem ähnlichen Blicke mußte er schon oft begegnet sein, nur wußte er im Augenblicke nicht, wo. „Wenn Hochwürden kommen, um mir in-Gewissen zu reden, bedauere ich die vergebliche Mühe, denn ich habe absolut nicht» zu bekennen", sagte er unter dem Eindrücke de» Wohlbekannten, den de» Geistlichen Er scheinung auf ihn machte, weniger kurz, al« in seiner Absicht gelegen hatte. „Da» weiß ich bereit«, mein Herr, denn gestern wurde mir durch die Beichte alle« bekannt, wa« sich auf den Fall Ott bezieht. E« liegt überhaupt kein Mordversuch, kein Attentat vor, sondern ein Unglücks fall", erwiderte Lercheuseld mit etwa« beklommener Stimme. Bolevand, auf eine derartige Mitteilung keine»- weg« gefaßt, prallte zurück, und alle« Blut wich au« seinem Antlitz „Mein Gott, wie danke ich Dir!" rief er bebend, die Arme unwillkürlich gegen den Himmel hebend. In Richard wallte e« bei dieser Aeußerung ge waltiger Seelenbew.gung heiß auf. Wa« mußte dieser Mann gelitten haben! Und an diesem Leiden trug allein de« Brudcr» Leichtsinn die Schuld. „Ich habe soeben einen schrifllichen Bericht an den Herrn Präsidenten gemocht, der unglücklicherweise in Begleitung de« Herrn Untersuchungsrichter« für einige behörden im Sinne von teils durch eine konsequente und energische Handhabung der Vorschriften des 8 3 unter u und § 6, im weiteren aber auch durch besondere Anordnungen der Ort-polizei ordnung vom 23. November I8S3, soweit diese aber für besondere örtliche Verhältnisse nicht aulreicht, durch ent sprechende polizeiliche Anordnungen der unteren Ver- waltungsbehördrn auf Grund von 8 ? der Verordnung »u begegnen gesucht werde. Hierbei wird zwar in erster Linie den vorliegenden örtlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, soweit diese aber rin Einschreiten erfordern, selten der Polizeibehörden in möglichst gleichmäßiger Weise unter Beachtung der oben angegebenen Gefichtt- punkte zu verfahren sein Die Kreishauptmannschasten werden deshalb veranlaßt, hiernach die ihnen unterstellten Verwaltungsbehörden mit entsprechender Anweisung zu versehen und nach Verlaus eine« Jahres darüber zu berichten, was in ihren Regierungtbezirftn auf Grund dieser Anordnung geschehen ist und welchen Erfolg die getroffenen Maßnahmen gehabt haben " * Ueber die letzte Gesamtratssitzung entnehnen wir dem „Dresdner Anzeiger" nachstehende Mitteilungen: Der Rat nimmt mit Dank Kenntnis davon, daß da» am 2. Dezember 1884 hier verstorbene Frl Auguste de Wilde zu Ehren ihres Bruders Georg Heinrich de Wilde einen Fond« ausgesetzt hat, durch dessen Verteilung am 25 Marz d. I. der auf diesen Tag fallende hundertjährige GeburtSiag desselben festlich begangen werden soll An diesem Tage sollen 5000 M. durch die Armenbehörde an die Armen verteilt und 200 M zu einem bei den Waisenkindern zu veranstaltenden F.-ste verwendet werden — Ter Nat ver leiht erledigte Stellen beim Güntz-Hause, beim Materni- hospitale, beim Bürgerhcspitale und zwei Stellen aus der Tischer-Stiftung — Der Rat beschließt, sich mit der Ge währung von Unterstützungen an vormalige städtisch« Arbeiter, welche wegen Alter« oder Invalidität erwerbs unfähig sind, grundsätzlich einverstanden zu erklären, da« hierüber aufgestellte Regulativ nach Form und Inhalt zu genehmigen und zur Bestreitung des Aufwande« für solche Unterstützungen im laufenden Jahre die Summe von 1500 M zu bewilligen — Die Grundstück« Freiberger Platz 25, 27, 29, 31 und 33 waren Anfang vorigen Jahre« namentlich zur Verwendung als Bauplatz sür Schulzwecke anqekauft worden. Mit dem Bebauungs plan», nach wrlchem ein Bezirktlchulgebaude mit 26 Klaffen- riwmern und «rsorderlicken Nebenräumen in die Mitte daß dem übermäßig schnellen, die öffentliche Sicherheit Anordnungen der Ortlpolizei- gefährdenden Radfahren zunächst durch eine strenge Hand- 8 7 der Verordnung wirksam habung der allgemeinen Vorschrift de« 8 3 unter » der Ver- begegnet werden kann Denn di« hi«r drn Polizeibehörden «ingrräumt« Befugnis umfaßt alle durch besondere örtliche Verhältnisse gebotenen Anordnungen zur Rege lung de« Verkehr« und ermöglicht daher nicht blo« da« gänzliche Au.schließen bestimmter Straßen und Plätze vom Radfahrverkehr, sondern ermächtigt die Behörden vor Allem auch dazu, sür gewiße Stellen oder Strecken oder unter bestimmten Verhältnissen da« Langsamfahren oder andere besondere Vorsicht«maßregeln vorzu schreiben. In dieser Richtung sind in anderen Staaten bereit« mehrfach Vorschriften getroffen worden, die für Sachsen zum Anhalte auch für eine örtliche Regelung dienen können Hiernach wird ortspolizeilich da« Lang samfahren entweder für bewohnte Ortschaften überhaupt oder wenigsten« für einzelne Straßen und Plätze besonder« vorzuschreiben sein, aus denen die« nach den örtlichen Verhältnissen im Interesse de« allgemeinen Verkehres ge boten erscheint; ferner wrrd e« allgemein (also auch außerhalb der bewohnten Ortschaften) angeordnet werden können: beim Passieren von engen Brücken, Thoren und Straßen, beim Eindiegen von einer Straße in die andere, bei scharfen, unübersichtlichen Straßenkrümmungen, bei der Ausfahrt au« Grundstücken, die an öffentlichen Straßen oder Plätzen liegen und bei der Einfahrt in solche Grund stücke, sowie überall da, wo ein lebhafter Verkehr von Wagen, Reitern, Radfahrern oder Fußgängern stattfindet. Die nähere Bestimmung de» Begriffs de« „Langsam fahrens" könnte der Praxi» überlaßen werdln Cie wird sich für den Radfahrverkehr durch die thatsöchliche Uebung und die allgemeine Anschauung bald von selbst herausbildrn, auch wenn eine besondere behördliche Normierung nicht erfolgt. Wollen aber einzelne Polfteibehörden in den betreffenden Vorschriften besondere Anhaltspunkte dafür geben, so würde das „Langsamfahren" unter Berück sichtigung der Eigenart de« Verkehrtmittel« dahin zu bestimmen sein, daß hierbei nicht die Geschwindigkeit eines im langsamen Trabe gehenden Pferde« überschritten wird, worau« sich zugleich ergiebt, daß auf den betreffenden Straßenstrecken oder Plätzen auch nicht Geschirre, die in diesem Tempo fahren, von Radfahrern überholt werden dürfen Bei dieser dem Wesen de« Radsabrverkebr« binreickend Recknuna troaenden Aus schränkung in größerem Umsange, nach Befinden auch für ganze Ortschaften angeordnet würde. Damit würde der Gefährdung de» übrigen Verkehr« durch da» jetzt übliche schnelle Fahren ihr hauptsächlichste» und eigent liche» Feld entzogen werden, und e« würde sich dann auch einer der wesentlichsten Gründe für Einführung de« Nummerzwangt« erledigen, da die Radfahrer sich bald an da« innerhalb der bewohnten Ortschaften und sonst auf verk«hr«reichen Straßen einzuhaltende geringere Geschwindigkeit«maß, sofern et nun aller orten vorgcschneben und seine Beobachtung von den Polizeiorganen energisch durchgesetzt wird, ge wöhnen und hierin einen sicheren Maßstab für ihr Verhalten finden werden, al« in der nach der Verordnung vom 23. November 1893 geltenden allgemeinen Norm der „nicht übermäßigen" Geschwindigkeit, welche zwar bei richtiger Anwendung auch «ine Anpassung ter Fahr geschwindigkeit an den sonstigen Straßenverkehr beding», für den einzelnen, besonder« gearteten Fall aber dem subjektiven Ermessen einen allzuwriten Spielraum läßt. Hierfür sind entsprechende orttpolizeiliche Anordnungen am Platze und auch durch 8 7 der bezeichneten Verord nung vorgesehen Außer jener allgemeineren Einschränkung wird aber ort«polizeilich sür bestimmte einzelne Falle auch noch ein Fahren mit besonderer Vorsicht und zwar dergestalt vorgeschrieben werden können, daß dabei nicht die Geschwindigkeit eine« gewöhnlichen Fuß gänger« überschritten wird, oder, der Wirkung nach «»«gedrückt, daß der Fahrer sofort halten und «b- steigen kann. Diese weitergehende Beschränkung würde innerhalb der bewohnte» Ortschaften teil« besonder« sür bestimmte Straßen, Plätze oder Stellen, deren Benutzung für den Radfahrverkehr nur unter solchen Vorsichtsmaß regeln statthaft erscheint, teil« auch im allgemeinen für da» Passieren enger Gaffen, für da« Au«fahren au« Grundstücken und da« Einfahren in solche (sofern dies nicht in bewohnten Ortschaften, insbesondere über Fuß wege hinweg, überhaupt zu verbieten ist), ferner für da« Ueberschneidrn von Straßen und verkehrsreichen Plätzen, für da« Einbiegen von einer Straße in die andere rc anzuordnen sein Endlich würden für jeden einzelnen Nerwaltungrbezirk da« Wrttfahren uud da« Tummeln und Ueben mit Fahrrädern auf öffentlichen Straßen und Plätzen, soweit die« nicht schon geschehen ist, allgemein zu verbieten und Au«nahmen hiervon nur nach vorher eingehslter besonderer behördlicher Erlaubnis, nach Be finden gegen Erlegung einer angemeffenen Gebühr, zu gestatten sein. Da« Ministerium de« Innern wünscht, zu unterscheiden wären Dabei würden immer noch sür faffung und Begriff»brstimmu»g würde c« auch nicht al» einzelne Verwaltunglbezirke mit großer Einwohnerzahl, «ne allzu große Beemträchngung der Anwenlung de» insbesondere die größeren Städte und Lmtshauptmann- Perkehrtmittel« empfunden werden, wenn jene Be- schäften, die Nummern «ine so hohe Zahl erreichen, daß hier noch besondere Unterscheidung«m»rkm»le sür Reihen von je 1000 angebracht werden müßten, wenn man nicht zu 4- und 5 stell,gen Ziffern gelangen wollte Durch dies Alle« würde aber der Zweck der Maßnahme, ein einfaches Merkzeichen für die Radfahrer zu schaffen, welche« jeder Beteiligte leicht und sicher erkennen und im Gedächtnisse behalten kann, erheblich beeinträchtigt, wo nicht ganz ver eitelt werden Diese Bedenken neben verschiedenen anderen, untergeordneter Art haben auch einen großen Teil der hierüber gehörten unteren Verwaltung»behörden sowie die Krei«hauptmannschaften Dre«den und Leipzig dazu gesührt, sich gegen die angeregte Maßnahme zu erklären Dazu kommt noch, daß, wie von den meisten Polizeibehörden, in<- desondere auch vom Stadtrate zu Leipzig, anerkannt wird, die Maßnahme einen ausgiebigen Erfolg nur dann haben würde, wenn sie nicht bloß sür da« Königreich Sachsen, sondern auch sür andere Teile des Reich«, wenmsten« sür die angrenzenden Bunde«staaten, einheitlich getroffen würde, daß aber rn diesem Falle die der Durchführung schon für Sachsen allein rntgegenstehendrn praktischen Schwierigkeiten nur noch in Verstärktem Maße heroortreten würden Im übrigen mag noch bemerkt werden, daß der Nummerzwang für Radfahrer in staatlichen Radfahrordnungen, mit ganz vereinzelten Autnahmen, bi«her noch nicht «ngesührt, daß er in«besondere auch in der für da« Königreich Preußen entworfenen einheitlichen Radfahrordnung, und auch in der neuerding« für die Stadt Hamburg erlassenen Verordnung für den Radfahrverkehr vom 30. September 1898 nicht vorgesehen, daß er endlich in einigen öster reichischen Städten und Bezirken, in«besondere in Wien, wo er früher bestanden hat, al« unzweckmäßig wieder auf gehoben worden ist Wenn nun, abgesehen von der vor her erörterten Frage, die überwiegende Mehrzahl der in der Angelegenheit gehörten Verwaltung«behörden sich da hin ausgesprochen hat, daß di« Vorschriften der Verord nung über den Vrrkehr mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen vom 23 November 1893 sich im wesentlichen al« »»«reichend für da« allgemeine Bedürsni« erwiesen haben, von anderer Seite aber nur wenige Punkte unter geordneter Bedeutung hervorgehoben worden sind, in denen diese Verordnung zu ändern und zu ergänzen wäre, so nimmt da» Ministerium de« Innern bei dieser Sachlage Anstand, schon jetzt an eine Revision der bezeichneten Ver ordnung heranzutreten, zumal dem Uebelstände de» über mäßig schnellen, den übrigen Straßenverkehr gefährdenden Radfahren«, dem gegenwärtig zunächst abzuhelfen ist, einer Tage verreist ist. Sie müssen also noch ein wenig Geduld haben. Ich bezweifle nicht, daß meine Nieder schriften Ihnen die Freiheit wiedergeben werden", sagte der junge Priester. „Das bezweifle auch ich nicht, und ich danke Hoch würden von ganzem Herzen für diese gute Botschaft!" rief der Gefangene. Lerchenfeld wie» jedoch jeden Dank zurück, worauf er in kurzen Worten den Grund anführte, der sein Beichtkind verhindere, al» Entlastungszeuge auszu treten, hinzufügend, der betreffende Herr sei tief un glücklich über die irrtümliche Verhaftung eines Un schuldigen und mache sich die bittersten Vorwürfe. „Aber ohne Veranlassung, denn hier handelt eS sich um ein Zusammentreffen unglücklicher Zufällig keiten, für die niemand verantwortlich ist", erwidere Bolevand. DaS Anerbieten einer Geldentschädigung wie« er entschieden zurück, er habe durch seine Verhaftung keinen materiellen Schaden erlitten, da» Ganze sei ein Verhängnis ' Einer so bestimmt gehaltenen Ablehnung gegen über drang der Geistliche nicht in Bolevand und sagte nur: „Nachdem unter drn gegebenen Umständen immerhin noch mehrere Tage vergehen dürften, ehe Sie in den Wiederbesitz Ihrer Freiheit gelangen, bitte ich, mir zu vertrauen, fall» Sie Wünsche hätten, deren Erfüllung in meiner Macht steht und mit meinen Amtspflichten vereinbar ist. Sie sind hier fremd, sind verlobt —" „Ja, der Gedanke an meine arme Braut und ihie Verlassenheit in dieser Lage ist ein Gegenstand bitterer Sorge für mich " rief Bolevand „Ich möchte, daß sie von der erfreulichen Wendung in meinen An gelegenheiten Kcnntni» erhielte; ich möchte wissen, wie eS ihr geht, denn als ich sie verließ, lag sie in Be wußtlosigkeit." „Geben Sie mir die Adresse der Dame; ich will sofort zu ihr, und morgen sollen Sie zuverlässige Nachrichten erhalten " Lerchenfeld fühlte sich zu dem Gefangenen, dessen ausfallende Aehnlichkeit mit seinem Bruder ihn im ersten Augenblicke befremdet hatte, mehr und mehr hin gezogen, und dieser spontanen Sympathie Folge gebend, fragte er: „Kann ich sonst noch etwa« thnn, Ihnen mit meinem Rat und Beistand dienen?" Bolevand zögerte, e» war, al» ob er mit sich selber im Kampfe läge Der Geistliche bemerkte e» und fuhr fort: „Haben Sie etwas auf dem Herzen, so reden Sie getrost, ich werde mein Bestes thun" „Hochwürden sind sehr gütig, aber ich habe keine weiteren Wünsche." Lercheuseld nahm seinen Hut, reichte dem Ge fangenen die Hand und sagte: „Seien Sie also guten Mute», morgen bringe ich Ihnen Nachricht von Ihrem Fräulein Braut." D-mit verabschiedete er sich, alle weiteren Danket - äußerungen zurückweisend Die eisernen Riegel an der Thüre wurden wieder vorgeschober, und Bolevand, der dem Geistlichen das Geleit gegeben hatte, kehrte wieder zu dem Stuhle am Tischchen zurück (Forts«,un, sol,t.) .. - .
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