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48 geschlossen, die Holzregister underschreiben lassen und ime die seinen wider underschreiben, und also dan das Holzgelt und andere Holznutzung in eure Ambtsrechnung vorschrieben und dasselbe fürder den fürstehenden Osterinarckt in unsre Cammer gegen Dreßden überantworen, denjenigen aber, welche bare Bezalung zu thun nicht vermögen, das Holtzgelt bis uff Mathei nechstkünffngk stundten, idoch das ihr, die Scbossere ides Orts selbschuldigk darsür haftet und folgends uff den Michaelismarckt in unsre Cammer richtig überantwortet, und diese noch die folgende Förstereien in keinem Ambte euch scheiden noch von einander rücken, die Forstregister seint dan uff beiden Theilen richtig? und gleichförmig!; ob sich auch in euren befohlenen Embtcrn Holtzdeuben zugetragen, die Strafen derselben nach Gelegenheit der Verbrechung zugleich zusetzen, und ihr, die Schoffcre, dieselben einbringen und vorrechnen und die Felle vleißigk verzeichnen, an welchen Enden dieselben geschehen. Daran — zu Urkundt haben wir uns mit eigner Hand unter- schriebm und unser Secrett hieraufdrucken lassen. Gegeben zu Torgaw, den 29. Jan. der weniger Zall im dreh und sieben zigsten Jahre. (1573.) Augustus, Churfürst. Wenn auf den amtlichen Waldungen Holzverkauf vorgenommen werden sollte, wurden die Leute darauf durch Ausrufen aufmerksam gemacht, wie aus Schreiben an den Rochlitzer Schösser hervorgeht: Mein willigen Dienst zuvor, erbar, wohlgeachter, insonder gutter Freund. Ich bm bedacht, diese Herbstforstei ey off den nestcn Freytack in Euren befallen ampl anzufahen und folgen Dienstak zuvorrichten. Bitte euch, morgen vor der Kirchen auszuruffen und den Holzkeuffern zu vermelden, das sie sich off geldt gefast machen. Off den neisten Donnerstak legen abendt wilch bey Euch zu Rochlitz ahnkomen und bin Euch zu dinen willik. Datum Kolditz, den 12. November (15j86. George von Karlcwitz. Aehnlich heißt es in einem andern Brief: Ich lasse euch wissen, das ich uff den 13. und 14. 15. Oct. die Forsterey in eurem anbefohlenen Ampt vorrichten will, derhalben an euch mein freundlich Bitt, ihr wollet solchs den Leuten vormelden, damit sie sich uff Geld gefaßt machen. — Datum Rabenstein im 78. Jahr. (1578.) George von Karlcwitz, Obcrforstmeister. Jedes Jahr fand auf dem Wald zweimal der übliche Holzverkaus, „die Herbstforsterei" und „dieMertzcnforsterci", statt, an der regelmäßig gewisse Ortschaften teilnahmen. Jeden Käufer schrieb man mit seinem Kauf auf, und zwar wurden diefelben nach ihren Wohnorten (Rochlitz, Geithain und verschiedenen Dörfern) zusammengestellt. Diese Holzrechnungen sind auch deshalb wichtig, weil sie uns gewissermaßen Eiuwohnerverzeichnisse überliefern. Seit Anfang des 17. Jahrh. werden die Bürger sogar nach den Straßen und Gassen, in denen sie wohnen, aus geschrieben, sodaß man hiernach z. B. eine Art Rochlitzer Adreßbuch für das 17. Jahrh. aufstellen könnte. Auf den Förstereien verkaufte man besonders Stammholz, doch auch „Afterschlege", (das ist Abfall), „Claffterholtz", „Gebuntholtz". Besonders gebucht wurde „Holtz auf