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Hochschulspiegel
- Bandzählung
- 1970
- Erscheinungsdatum
- 1970
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A 812
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770833978-197000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770833978-19700000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770833978-19700000
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- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
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Zeitschrift
Hochschulspiegel
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Band
Band 1970
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- Ausgabe Nr. 3, Februar 1
- Ausgabe Nr. 4, Februar -
- Ausgabe Nr. 5, März 1
- Ausgabe Nr. 6, März 1
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- Ausgabe Nr. 12, Juni 1
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Band 1970
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Nach 25 Jahren Historisch-völkerrechtliche Betrachtung zum Potsdamer Abkommen, II. Teil (und Schluß) „Pacta sunt servanda“ („Verträge müssen eingehalten werden“) ist das Grundprinzip des Völkerrechts. Ohne dieses Grundprinzip ist weder die internationale Zusammenarbeit noch das Vertrauen zwischen Staa ten und Völkern noch die Sicherung aes Friedens denkbar. Diese Fest stellung traf W. Wysozki in der Moskauer „Meshdunarodnaja Shisn“ besonders im Hinblick auf das vor nunmehr einem Viertel) ahrhundert von den Staatschefs der Haupt mächte der Antihitlerkoalition un terzeichnete Potsdamer Abkommen. Dieses, neben der am 26. Juni in San Franzisko beschlossenen Charta der Vereinten Nationen (UNO) be- Der Schüler eines Kriegsverbrechens . : , Die DDR-Fernsehautoren Walter Heynowski und Gerhard Scheumann haben uns in ihrer Dokumentation „Der Mann ohne Vergangenheit“ sehr einprägsam einen Prototyp je nes Apologeten der reaktionärsten und aggressivsten Kräfte in der Bundesrepublik vorgeführt, der „of fensichtlich die Hauptsache verges sen“ hat. Dieser Horst Rudolf Übelacker, ein Erzrevanchist, wurde von Scheumann und Heynowski ge fragt: „Sie sprechen von Völker Potsdam gilt! Nach Abschluß des Potsdamer Abkommens ist bereits ein Vierteljahr hundert vergangen. In diesem Zeitraum ist ein Friedensvertrag nicht zu stande gekommen. Angesichts dieser Tatsache sind die in Potsdam von den Siegermächten des zweiten Weltkrieges gefaßten grundlegenden Beschlüsse endgültig, völkerrechtlich verbindliche und, grundlegende Elemente der europäischen Friedensregelung und auch der angestrebten Gewährleistung der euro päischen Sicherheit. Friedrich August Freiherr von der Heydte, Kriegsverbrecher (im DDR- Braunbuch auf Seite 340 zu finden) und Strauß-Intimus, war, der über das Potsdamer Abkommen schrieb: „Für uns Deutsche war Potsdam immer nur ein Geschehnis, das nur andere anging, uns aber nicht ver pflichten konnte...“ („Der Mann ohne Vergangenheit“, S. 116). Es wäre sicher verkehrt, die Infa mie des Horst Rudolf Übelacker auf Unkenntnis des Völkerrechts, einer Geschichte, seiner Quellen und sei ner Wirksamkeit zurückzuführen. Hier handelt es sich nicht um Völ kerrecht, sondern um eine üble ju ristische Konstruktion, die den herr schenden Kräften in der Bundesre publik helfen soll, die Verwirkli chung der Bestimmungen des Potsdamer Abkommens im Inneren auch in Zukunft zu umgehen und — was für den europäischen und den Weltfrieden noch gefährlicher ist — sich den Weg für ihre Aggressions absichten gegen die Völker der So wjetunion, Polens, der Tschechoslo wakei und auch der DDR frei zu halten. Oder, um es anders auszu drücken, damit soll die Anerkennung der Ergebnisse des zweiten Welt krieges umgangen, soll die Möglich keit für die Revision dieser Ergeb nisse offengehalten werden. Das betrifft insbesondere solche Entscheidungen von Potsdam wie die Festlegung europäischer Nachkriegsgrenzen, die Beschlüsse über Entnazi- . . . und das Völkerrecht fizierung, Entmilitarisierung und Einschränkung der Macht der imperia ¬ listischen deutschen Monopole. (Aus dem Referat Walter Ulbrichts auf der 12. Tagung des Zentral komitees der SED vom 12. und 13. Dezember 1969) Wie verhält es sich wirklich mit dem Völkerrecht? Der Aggressionskrieg, nationale und koloniale Unterdrückung waren im Rechtsbewußtsein der Völker, be sonders aber der Arbeiterklasse, schon immer strafwürdige Verbre chen. Und Karl Marx stellte bereits deutendste, völkerrechtliche Doku ment der Nachkriegsgeschichte trug die Unterschriften J. W. Stalins (UdSSR), Harry S. Trumans (USA) und C. R. Attlees (Großbritannien). Frankreich schloß sich später dem Potsdamer Vertragswerk an. Gegen alle Bemühungen der in Westdeutschland herrschenden reak tionären imperialistischen und mili taristischen Kräfte sowie ihrer ideo logischen und juristischen Apologe ten gewandt, die Gültigkeit des Potsdamer Abkommens zu bestrei ten, schrieb Wysozki in seinem Bei trag. „Wer mit solchen Behauptun gen auftritt, hat offensichtlich die Hauptsache vergessen: Die Aggres soren werden nicht gefragt, wie der Frieden aussehen soll.. Nicht sie ha ben über die Gültigkeit des Pots damer Abkommens zu entscheiden. Es war gültig, es ist gültig und wird weiter gültig sein.“ rechtsgrundsätzen; war es denn nicht so, daß die Antihitlerkoalition sich gebildet hatte, um gigantische Völ- kerrechtsverletzungen durch Hitler deutschland zu bestrafen? und daß Jalta und Potsdam etwas mit die ser Zielsetzung zu tun hatten?“ Und dieser Übelacker — Nomen est Omen — antwortet frech und an maßend: „...diese ganzen alliierten Beschlüsse — es handelt sich ja nicht um Abkommen, wie man im mer hört, Potsdamer Abkommen oder Jalta-Abkommen — diese al liierten Beschlüsse sind praktisch gesehen Verträge zu Lasten Dritter, und die gibt's weder im Völkerrecht noch im Privatrecht.“ (S. 153 der 1969 im Verlag der Nation, Berlin, erschienenen Buchausgabe „Der Mann ohne Vergangenheit“). Was sollte auch anderes von einem Mann zu erwarten sein, dessen ..Völkerrechtslehrer“ an der Univer sität Würzburg ein Prof. Dr. Dr. in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in der von ihm verfaßten Inaugural- adresse der I. Internationale, den Arbeitern die Aufgabe, „ . . die ein fachen Gesetze der Moral und des Rechts, welche die Beziehungen von Privatpersonen regeln sollten, als die obersten Gesetze des Verkehrs von Nationen geltend zu machen.“ Damit begann die Arbeiterklasse den herr schenden Kreisen ihrer Länder das „Recht auf Krieg“ zur Regelung in ternationaler Konflikte zu bestreiten. Diese Maxime konnte in größerem Umfang natürlich erst wirksam wer den — und das gilt für die Normen des Völkerrechts im allgemeinen —, als die Völker über die Kraft ver fügten, ihre Regierungen zu zwin gen, dementsprechende internatio nale Verträge abzuschließen und diese auch einzuhalten. Als mit der Sowjetunion der erste Arbeiter-und- Bauern-Staat der Welt entstanden war, erhielt die internationale Ar beiterklasse, erhielten die Völker eine feste staatliche Basis für die Durchsetzung eines progressiven Völkerrechts, begann eine neue Etappe der völkerrechtlichen Ent wicklung. Um es nur anzudeuten: Bereits am 27. August 1928 waren die Regierungen von 36 Staaten — darunter auch Deutschland, Italien und Japan — gezwungen (wenn auch nur als papierenes Zugeständnis an ihre Völker) in Paris den sogenann ten Kellog-Briand-Pakt zu unter zeichnen, in dem es wörtlich heißt: „Die Hohen vertragschließenden Parteien erklären feierlich im Na men ihrer Völker, daß sie den Krieg als Mittel für die Lösung in ternationaler Streitfälle verurteilen und auf ihn als Werkzeug nationa ler Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verzichten.“ Wenn die deutschen Imperialisten und Militaristen trotz des völker rechtlich gültigen Friedensgebotes, unter totaler Mißachtung auch aller anderen völkerrechtlich gültigen Ab kommen und Gebote, zum Beispiel über die Kriegführung und die Be handlung der Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten, die Welt in den verheerendsten Krieg der bisherigen Geschichte stürzten, was konnten sie anders erwarten, als daß die Völker diese Verbrechen ahnden und Be dingungen erkämpfen würden, um solche Verbrechen für die Zukunft auszuschließen. Im Schloß Cecilienhof in Potsdam, das alljährlich von vielen Menschen besucht wird, wurde das Potsdamer Abkommen unterzeichnet. druck neben der Magna Charta des modernen Völkerrechts, der UN- Charta, auch im Potsdamer Abkom men. „Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und Welt bedrohen kann“, heißt es im Potsdamer Abkommen, das damit die Interessen der Völker der Anti hitlerkoalition aber auch des deut schen Volkes selbst zum Ausdruck bringt. Natürlich wurden die ge schlagenen Aggressoren nicht ge -------*--------**----****************************************• Grenzpfähle werden nicht versetzt Wer das Völkerrecht in den Beziehungen zwischen den Staaten ablehnt — und das gilt insbesondere für das Verhältnis BRD zur DDR —, der ver folgt offenkundig Absichten, die dem Völkerrecht zuwiderlaufen. Wenn sich die Regierung der BRD hartnäckig weigert, die DDR und ihre Grenzen völkerrechtlich anzuerkennen, so läßt das keinen anderen Schluß zu, als daß sie sich damit die Hände freihalten will für aggressive Absichten gegen die DDR. ihre Grenzen und ihre Staats- und Gesell schaftsordnung. Offenbar meint man, eines Tages Grenzpfähle versetzen zu können, ohn dafür als Aggressor völkerrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. fragt, als J. W. Stalin, Harry S. Tru man und R. Attlee ihren Namenszug unter das Potsdamer Abkommen setzten, mit dem die Ergebnisse des zweiten Weltkrieges für Deutschland völkerrechtlich verbindlich fixiert und das Völkerrecht selbst positiv einen Schritt vorangebracht wurden. Das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes wurde mit den Worten: „Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit ge ben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen“, ausdrücklich ga rantiert. Derartige Spekulationen sind selbstverständlich auf Sand (gebaut, aber wir unterschätzen nicht die Gefahren, die aus einer solchen xölkerrechts- widrigen Haltung der herrschenden Kräfte der Bundesrepublik für die Sicherheit Europas erwachsen. (Aus dem Bericht des Politbüros an die 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Neues Deutschland vom 15. Juni 1970) Aggressoren wurden nicht gefragt Diese positive Weiterentwicklung des Völkerrechts fand ihren Aus- die Alliierten treffen nach gegen seitiger Vereinbarung in der Gegen wart und in der Zukunft auch an dere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Er haltung des Friedens in der ganzen Weil das Volk im östlichen Teil Deutschlands die Bedingungen des Potsdamer Abkommens erfüllt hat, stellt die DDR den, auch Völkerrecht lich gesehen einzig rechtmäßigen und friedliebenden Staat deutscher Nation dar. Es ist deshalb kein Zu fall, daß die DDR auch um die An erkennung des Potsdamer Abkom mens durch Westdeutschland kämpft, denn auch für die Bundesrepublik und die Regierungen der West mächte gilt aber hinsichtlich des Potsdamer Abkommens noch im mer: Pacta sunt servanda! Dipl.-Historiker Alfred Hupfer. Sektion Marxismus-Leninismus Zur Einheit von Technik-, Nutur- und Gesellschafiswissenschaften Das Leitbild des sozialistischen Absolventen verwirklichen Der Aufforderung im „Hochschulspiegel“ Nr. 11 gemäß, soll zu den aufgeworfenen Fragen aus der Sicht der Sektion Sozialistische Leitungs- und Organisationswissenschaften Stellung genommen wer den. Dem Absolventen unserer sozialistischen Bildungsstätte kommt die Aufgabe zu, mit der Blickrichtung auf das Jahr 2000 und rück rechnend von der Prognose für diesen Zeitabschnitt, die Wissen schaft als Produktivkraft bei der Gestaltung des entwickelten gesell schaftlichen Systems des Sozialismus und zur Meisterung der wis senschaftlich-technischen Revolution unter den Bedingungen der ver stärkten Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus wirk sam werden zu lassen. Das verlangt von ihm die Beherrschung der Reproduktionsprozesse auf der Basis automatisierter Prozesse und Systeme und die Führung von Arbeitskollektiven mit der Zielstel lung, alle Mitglieder des Kollektivs zu befähigen, aktiv an der Pla nung und Leitung der Produktion und der gesellschaftlichen Ent wicklung im Territorium teilzunehmen. Abgeleitet aus dieser Ziel stellung und aus der Erkenntnis, daß mit zunehmender Automati sierung der subjektive Faktor immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird die Vermittlung von Kenntnissen über die Gesetzmäßigkeiten in Natur, Gesellschaft und Technik und der Erwerb von Erfahrun gen im Kampf um die Durchsetzung der gewonnenen Erkenntnisse zu einer erstrangigen Bildungs- und Erziehungsaufgabe. Da die Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften die vom Menschen zu verändernde Natur zum Gegenstand ihrer Forschung haben, müssen sie ausgehen von der Gesellschaft und den Gesellschafts- Wissenschaften. Umgekehrt können die marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften nicht ohne die neuesten Erkenntnisse der Natur- und Ingenieurwissenschaften auskommen, da sie es mit den gesellschaftlich produzierenden Menschen zu tun haben, die erst in der Auseinandersetzung mit der Natur ihre Existenz reali sieren. Auch die Fachkader und Spezialisten, die ausschließlich auf na- turwissenschaftlichem und technischem Gebiet tätig sind, benötigen marxistisch-leninistische Kenntnisse, um die Gesetze der gesell- schaftlichen Entwicklung zu verstehen und bewußt zur Durchsetzung der objektiv wirkenden Gesetze beizutragen. Ausgestattet mit aus reichendem Wissen über die Wirkung der Gesetze in Natur und Gesellschaft werden sie fähig sein, auf ihrem Fachgebiet — voraus- schauend unter Berücksichtigung aller Zusammenhänge — hohe Lei stungen zu vollbringen. Genosse Walter Ulbricht erklärte in diesem Zusammenhang auf dem VII. Parlament der Freien Deutschen Ju gend: „Genausowenig, wie der Elektrofachmann oder Chemiker auf seine Fachbücher und ständiges Studium der neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis verzichten kann, kann er als bewußter Erbauer der sozialistischen Gesellschaft, als kühn vorwärtsstreben der Mensch der modernen, der sozialistischen Epoche, auf das stän dige Studium der politischen und gesellschaftswissenschaftlichen Li teratur verzichten“. Wir betrachten deshalb den Marxismus-Leninismus als Anleitung zum Handeln und die marxistisch-leninistische Dialektik als be währte Methode zur Erkenntnis, zur Weiterentwicklung der revo lutionären Umgestaltung von Natur, Gesellschaft und menschlichem Bewußtsein. Die wissenschaftliche Weltanschauung der Arbeiterklasse ist das Fundament für die theoretische und praktische Lösung der Entwicklungsprobleme der sozialistischen Gesellschaft, für eine er folgreiche Auseinandersetzung mit der imperialistischen Ideologie und für eine schöpferische, vorwärtsdrängende Denk- und Arbeits weise. Das Denken in Zusammenhängen, Abhängigkeiten und Ver bindungen, die Prozeß- und Systembetrachtung zwingt zur Wahrung der Einheit von Natur-, Gesellschafts- und technischen Wissenschaf ten im gesamten Bildungs- und Erziehungsprozeß. Nur damit kann den Anforderungen des Leitbildes eines sozialistischen Absolventen entsprochen werden. Der Absolvent einer sozialistischen Hochschule, so heißt es im Staatsratsbeschluß zur Weiterführung der 3. Hochschulreform, zeich net sich aus durch einen festen sozialistischen Klassenstandpunkt und handelt auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus, meistert die Wissenschaft als eine Hauptproduktivkraft und Waffe 1m Klas senkampf, verfügt über Kenntnisse und Fertigkeiten, die dem Welthöchststand in der Wissenschaft entsprechen und hat es gelernt, in sozialistischen Gemeinschaften wissenschaftliche Pionierleistungen zu vollbringen, besitzt eine hohe Allgemeinbildung, eignet sich die Schätze der deutschen Nationalkultur und der Weltkultur an und treibt regel mäßig Sport, ist jederzeit bereit und fähig, sein sozialistisches Vaterland zu ver teidigen. Das Studium, die Vorbereitung der Absolventen auf ihre Funktion als künftige Leiter sozialistischer Kollektive ist als ein einheitlicher Prozeß von Bildung und Erziehung anzusehen, der die Aneignung von Wissen und Können als Grundlage der Leistungsfähigkeit so wie die Formung des sozialistischen Bewußtseins als Grundlage der Leistungsbereitschaft zum Inhalt hat. Wie wir die Einheit von Natur-, Gesellschafts- und technischen Wissenschaften in der Ausbildung und Erziehung sozialistischer Be triebswirtschaftler wahren wollen, soll abschließend am Beispiel eines Lehrkomplexes dargestellt werden. Dem Bildungsziel des Lehrkomplexes „Analyse, Optimierung und Automatisierung von Produktionsprozessen“ zufolge, sollen die Stu dierenden in die Lage versetzt werden, naturwissenschaftlich-technische Prozeßmodelle in ihren wesentlich sten Zusammenhängen zu verstehen und ökonomisch zu bewerten, Kriterien für die optimale Prozeßgestaltung auszuwählen und ihnen entsprechende Zielfunktionen zu formulieren sowie Optimierungs modelle vorzuschlagen, verschiedene Varianten der Prozeßautomatisierung nach ökonomi schen und sozialen Kriterien zu bewerten und die optimale Variante auszuwählen, ökonomische und arbeitswissenschaftliche Führungsgrößen für die technische und technologische Gestaltung der Prozeßautomatisie rung vorzugeben. Diese Bestimmung muß organisch verbunden werden mit dem Er ziehungsziel. demzufolge die Erkenntnis der Studierenden dahinge hend gefestigt werden soll, daß der Prozeß der wissenschaftlich-technischen Revolution nicht klassen indifferent ist, sondern unter dem Primat der jeweils herrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse durchgesetzt wird, unter sozialistischen Produktionsverhältnissen der Mensch nicht Ob jekt, sondern Subjekt, d. h. bewußter Gestalter der automatisierten Prozesse ist, — die Prozeßgestaltung und -automatisierung optimal gestaltet werden müssen, um den Anforderungen des volkswirtschaftlichen Gesamt systems entsprechen zu können, und die sozialistische Automatisierung verlangt, von vornherein die Ein heit von sozialistischer Ideologie, sozialistischer Persönlichkeitsent wicklung, Ökonomie und Technik auf der Grundlage sozialistischer Gemeinschaftsarbeit zu verwirklichen. Die speziellen Ziele des betriebswirtschaftlichen Studiums werden aus den Erfordernissen der Leitung ökonomisch und politisch-ideo logischer Prozesse im ökonomischen System des Sozialismus unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution abge leitet. Das soll den Absolventen befähigen, an seine Aufgaben aus der Sicht der Leitung gesellschaftlicher Prozesse heranzugehen und sich bereits im Verlauf des Studiums wesentliche Qualifikations- und Persönlichkeitsmerkmale eines sozialistischen Leiters anzueig nen. Dabei gilt es die Einsicht zu vermitteln, daß die sozialistische Leitung nicht nur Funktionen der Steuerung und Regelung komple xer und dynamischer gesellschaftlicher Systeme vollzieht, die sich aus dem Entwicklungsniveau der Produktivkräfte und der sozialisti schen Arbeitsteilung ergeben, sondern daß sie insbesondere Funktio nen des politischen und ideologischen Überbaues ausübt. Prof. Dr. Leitert, Direktor der Sektion Sozialistische Leitungs- und Organisationswissenschaften HOCHSCHULSPIEGEL SEITE 3
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