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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 13.1969
- Erscheinungsdatum
- 1969
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 39-2-77
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-196900006
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- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19690000
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19690000
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- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
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- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
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Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 13.1969
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- Ausgabe Nr. 3, 16.01.1969 1
- Ausgabe Nr. 4, 23.01.1969 1
- Ausgabe Nr. 5, 31.01.1969, Sonderausgabe 1
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- Ausgabe Nr. 9, 20.02.1969 1
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- Ausgabe Nr. 14, 27.03.1969 1
- Ausgabe Nr. 15, 03.04.1969 1
- Ausgabe Nr. 16, 10.04.1969 1
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- Ausgabe Nr. 19, 08.05.1969 1
- Ausgabe Nr. 20/21, 15.05.1969 1
- Ausgabe Nr. 22, 22.05.1969 1
- Ausgabe Nr. 23/24, 05.06.1969 1
- Ausgabe Nr. 25, 12.06.1969 1
- Ausgabe Nr. 26, 19.06.1969 1
- Ausgabe Nr. 27, 26.06.1969 1
- Ausgabe Nr. 28, 03.07.1969 1
- Ausgabe Nr. 29, 10.07.1969 1
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- Ausgabe Nr. 31, 31.07.1969 1
- Ausgabe Nr. 32, 04.09.1969 1
- Ausgabe Nr. 33/35, 18.09.1969 1
- Ausgabe Nr. 36, 25.09.1969 1
- Ausgabe Nr. 37/38, 02.10.1969 1
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- Ausgabe Nr. 42, 30.10.1969 1
- Ausgabe Nr. 43, 06.11.1969 1
- Ausgabe Nr. 44, 13.11.1969 1
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- Ausgabe Nr. 46, 27.11.1969 1
- Ausgabe Nr. 47, 04.12.1969 1
- Ausgabe Nr. 48, 11.12.1969 1
- Ausgabe Nr. 49/50, 18.12.1969 1
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Band 13.1969
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VÖLKER RECHTLICHES GUTACHTEN Zu den Greueltaten der USA-Streitkräfte in Son My und anderen südvietname sischen Dörfern Die ungeheuerlichen Verbrechen von US-Soldaten in Son My und anderen süd- vietnamesischen Dörfern sind keine Ein zelerscheinungen, sondern Ausdruck des menschenfeindlichen imperialistischen Sy stems. Imperialistische Aggressionen er zeugen gesetzmäßig Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wo immer sie in Erscheinung treten. Deshalb ist das schwerwiegendste Völkerrechts delikt der USA in Vietnam, das die ande ren Verbrechen erst möglich macht, die gegen das im Art. 2,4 der Charta der Vereinten Nationen allgemein verbindlich verankerte Verbot der Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen ver stoßende bewaffnete Aggression. Die Verbrechen in Son My sind nur ein besonders bestialisches Beispiel der das Völkerrecht mißachtenden Kriegsführung der USA in Vietnam. Das „search-and- destroy“-Programm der USA schließt von vornherein Deportationen, Konzentrations lager (sogenannte strategische Dörfer), Mißhandlungen, Folterungen und Tötun gen ein. Die USA-Aggression in Vietnam erfüllt eindeutig den Tatbestand des Verbrechens gegen den Frieden, wie es im Art. 6 a) des ..Statut für den Internationalen Mili tärgerichtshof', das in London am 8. August 1945 beschlossen wurde, formu liert ist. Solche Verbrechen, wie sie in Son My begangen wurden, sind Kriegsverbre cher! und Verbrechen gegen die Mensch lichkeit, die in den Absätzen b) und c) des gleichen Artikels unter Strafe gestellt werden. Im Artikel 6 heißt es: a) ..Verbrechen gegen den Frieden, näm lich : Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffs krieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der vor genannten Handlungen. b) Kriegsverbrechen, nämlich: Verletzungen der Kriegsgesetze und -gebräuche. Solche Verletzungen um fassen, ohne jedoch darauf be schränkt zu sein, Mord, Mißhand lungen oder Deportation zur Skla venarbeit oder für irgendeinen an deren Zweck von Angehörigen der Zivilbevölkerung von oder in be setzten Gebieten, Mord oder Miß handlungen von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Töten von Geiseln, Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums, mutwillige Zerstörung von Städten, Markt flecken oder Dörfern, Verwüstungen, die nicht durch militärische Not- ■ Wendigkeit gerechtfertigt sind, und andere Verbrechen. c) Verbrechen gegen die Menschlich keit, nämlich: Mord, Ausrottung, Versklavung, De portation oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an irgend einer Zivilbevölkerung vor und während des Krieges, Verfolgungen aus politischen, rassischen oder reli giösen Gründen, begangen in Aus führung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, das der Jurisdiktion des Gerichts hofes unterliegt, unabhängig davon, ob die Handlungen gegen das inner staatliche Recht des Landes, in dem sie begangen wurde, verstieß oder nicht.“ Lidice Die ermordeten Lidicer Män ner im Garten des Horäkschen Gutes. Ein grauenhaftes Bilddoku ment des Völkermordes der deutschen Faschisten. Sie be gingen Verbrechen gegen den Frieden - Kriegsverbrechen — Verbrechen gegen die Menschlichkeit Dafür wurden die nazisti schen Verbrecher im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegs verbrecher von einem Tribunal der Völker verurteilt. Vietnam Söldner der amerikanischen Armee haben zwei südvietname sische Patrioten gefoltert und geköpft. Danach wurde ein „Erinnerungsfoto" gemacht. Diese bestialischen Greuel taten, von amerikanischen Aggressoren in Son My und anderen südvietnamesischen Orten tausendfach verübt, sind Kriegsverbrechen — Völkermord — Verbrechen gegen die Menschlichkeit Die Mörder und das imperia listische System, das so etwas ermöglicht, gehören vor ein Tri bunal der Völker. Diese Un menschlichkeiten müssen ge sühnt werden! Son My Warum woll'n sich die Werte mir nicht schenken. Schwer kommt ein jedes, fühlt sich blaß und schwach. Ein Wort nur folgt mir selbst im Traume nach, ich kann nur immer dieses eine denken: Son My! Son My! Ein Name! Fremde Laute! Auch Lidice war mir einst unbekannt, bis sie es ausgelöscht, zerstampft, verbrannt: Ein Leichenfeld, als erster Morgen graute. Wen würgte Haß nicht in der trocknen Kehle, sobald man Oradour, Filetto sagt. O seid verflucht, wenn ihr Son My ertragt und schamlos schwätzt: Vergeltung! Krieg! Befehle! Son My! Son My! Es schrei’n der Toten Münder, es wispern Kinderlippen Angst und Qual. Den Mördern gilt allein der Dollar Zahl, die sie verdient als Nixons Freiheitskünder. Gleichzeitig verstoßen die genannten Verbrechen in krasser Weise gegen die IV. Genfer Konvention vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Diese Verbrechen sind dar über hinaus Bestandteil eines planmäßigen Völkermordes, der sich durch den Aus rottungsvorsatz von den allgemeinen Ver brechen gegen die Menschlichkeit als ganz besonders schwerwiegend unterscheidet und vom Abkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Geno- cid-Abkommen) vom 9. Dezember 1948 unter Strafe gestellt ist. Die USA-Verbrechen in Vietnam glei chen denen der Nazis im zweiten Weltkrieg. Die Staaten der Anti-Hitler-Koalition gin gen damals davon aus, daß die unnach sichtige Bestrafung der Kriegsverbrecher eine unabdingbare Voraussetzung für eine stabile Friedensordnung in der Welt ist. Dabei waren die Vereinigten Staaten selbst an der Schaffung und Realisierung der Völkerrechtsnormen beteiligt, auf deren Grundlage die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg bestraft wurden. Die Prinzipien von Nürnberg fanden ausdrückliche Bestätigung durch die Be schlüsse der UN-Vollversammlung Nr. 95(1) vom 11. Dezember 1946 und Nr. 177 (II) vom 21. November 1947. Sie sind heute allgemein anerkanntes Völkerrecht, das in gleichem Maße auch für die Verbrechen in Vietnam gilt. Diese Rechtslage wurde von den Vertretern der USA selbst aner kannt. So sagte der amerikanische Haupt ankläger vor dem Nürnberger Tribunal, Jackson: „Dieses Gesetz (gemeint ist das Lon doner Statut) wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein — und muß das. wenn es von Nutzen sein soll —, den Angriff jeder anderen Nation zu ver dammen, nicht ausgenommen die, die hier zu Gericht sitzen.“ Der stellvertretende amerikanische Hauptankläger Kempner führte im glei chen Sinne aus: • „Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen' Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte ge messen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, be deutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen.“ Auch General Taylor, der Hauptankläger der zwölf sogenannten Nachfolgeprozesse in Nürnberg, stellte fest: „Wir haben kein Recht, die Ver fahren als solche zu vergessen. Wer es auf sich nimmt, Recht nach dem Ge setze zu sprechen, übernimmt eine Verantwortung, deren er sich später niemals entziehen kann.“ Seit Nürnberg ist auch klar, daß der einzelne Offizier und Soldat, aber auch der, der vom Schreibtisch aus Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlich keit' und Kriegsverbrechen plant und an weist, sich nicht hinter der Anonymität des Staates verstecken, nicht auf einen höheren Befehl berufen kann, sondern der individuellen strafrechtlichen' Verantwort lichkeit unterliegt. Im Urteil von Nürnberg heißt es dazu: „Verbrechen gegen das Völkerrecht werden von Menschen und nicht von abstrakten Wesen begangen, und nur durch Bestrafung jener Einzelpersonen, die solche Verbrechen begehen, kann den Bestimmungen des Völkerrechts Geltung verschafft werden. Jener Grundsatz des Völkerrechts, der unter gewissen Umständen dem Repräsen tanten eines Staates Schutz gewährt, kann nicht auf Taten Anwendung fin den, die durch das Völkerrecht als ver brecherisch gebrandmarkt werden.“ Im Ergebnis kann es nur eine Forde rung geben: Unnachsichtige Bestrafung der Schuldigen am Völkermord in Vietnam und sofortige Beendigung der USA-Ag gression, die diese Verbrechen hervor bringt. Prof. Dr. jur. habil. R. Arzinger Dr. jur. R. Meißner Dr. jur. P. Terzopoulos Dipl.-Jur. L. Franz INSTITUT FÜR INTERNATIONALE UND WESTDEUTSCHE FRAGEN DER KARL- MARX-UNIVERSITÄT LEIPZIG Im Klassenkampf gegen die imperialistische Annexionspolitik Von Prof. Dr. Rigobert Günther Eineinhalb Monate weilte der Verfasser dieses Artikels in der SAR, Jordanien und im Libanon. Aus eigener Anschauung hat er während seines Aufenthaltes im Libanon vom 5. bis 22. November kennengelernt, wie genau und treffend die Einschätzung der Mos kauer Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien über die zunehmenden Klassenkämpfe im Nahen Osten und den Cha rakter des Imperialismus ist. Gerade der Libanon bildete in den letzten Wochen eine Nahtstelle des internationalen Klassenkamp- fes. Wie durch eine unsichtbare Grenze ist das Land gespalten, auf der einen Seite die um Recht und Befreiung kämpfende palä stinensische Befreiungsfront, der die Sympathien aller friedlie benden Menschen gewiß sind, auf der anderen die Verletzer des Völkerrechts und Verbrecher gegen den Frieden Israel und USA, die Druck auf die libanesische Regierung ausüben. Ein Besucher Beiruts ist zunächst über Vieles überrascht: die prunkvollen Hotels, die Strandalleen, die modernen Gebäude im Stadtzentrum, die riesigen Bankhäuser, Vor allem des internationalen Monopol kapitals und nicht zuletzt die unendlichen Autoschlangen in den Straßen vermitteln den Eindruck eines allgemeinen soliden Wohlstandes. Doch besonders seit April dieses Jahres zeigen die zunehmenden Auseinandersetzungen im Lande, daß die großen sozialen und politischen Fragen Unserer Tage, wie in den Dokumenten der internationalen Moskauer Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien ausgewiesen wurde, um den Libanon trotz aller Versuche herrschender rechter Grup pen keinen Bogen machen. Man kann sich nicht leicht ein politisches Bild von der Situation im Libanon ver schaffen, wenn man sich auf die Aussagen der vielen kleinen und kleinsten sich oft hart befehdenden Parteien im Parlament beschränkt. Die Kommunistische Partei ist verboten. Unter anderen Parteien tritt be sonders die Partei der progressiven Sozia listen für die Belange der werktätigen Be völkerung ein, für die Anerkennung der DDR, für den Kampf gegen den Imperia lismus und gegen die USA-Aggression in Vietnam. Ein religiöses Proporzsystem, verbunden mit vielen kleinen politischen Gruppierungen, hemmt die Entwicklung einer breiten nationalen antiimperialisti schen Bewegung und begünstigt die In trigen des ausländischen Monopolkapitals. Worum ging es in den Kämpfen der letzten Wochen und Monate? Seit der Ag ¬ gression Israels 1967 gegen die arabischen Staaten und der Okkupation von Teilen des ägyptischen, jordanischen und syri schen Territoriums durch Israel hat sich in den arabischen Staaten, die an Israel grenzen, eine weitverbreitete und mächtige Partisanenarmee gebildet, die dem Aggres sor zunehmend ernste Schläge versetzt. Täglich operieren Kampfgruppen der Pa lästinensischen Volksbefreiungsfront auf dem okkupierten Gebiet und fügen den Okkupanten Schäden zu. Gleichzeitig er hebt sich das arabische Volk in Städten und Dörfern der besetzten Gebiete und verstärkt die Reihen der Kämpfer. Diese Partisanen, die Feddayin, sind zur Zeit die aktivste revolutionäre Gruppe im antiimperialistischen Klassenkampf des Nahen Ostens. Die DDR unterstützt im Bunde mit den anderen sozialistischen Staaten diesen antiimperialistischen Wi derstandskampf der arabischen Bevölke rung gegen die israelischen Aggressoren. Herrschende USA-hörige Kreise im Li banon versuchten nun die Tätigkeit der palästinensischen Befreiungsfront im Li banon zu unterbinden. Die Bevölkerung sollte gegen die Partisanen aufgewiegelt werden. Es kam zu Kämpfen zwischen Einheiten der libanesischen Armee und den Partisanen. Die USA mischten sich ein und drohten, in die Auseinandersetzung gegen die arabischen Widerstandskräfte militärisch einzugreifen. Die Syrische Ara bische Republik schloß die Grenzen zum Libanon. Dabei ist zu beachten, daß die Partisanenbewegung stets die Souveräni tät des libanesischen Staates anerkannte und respektierte. Nicht die arabischen Partisanen bedrohten die Unabhängigkeit des Libanon, sondern der amerikanische Imperialismus mit seiner Globalstrategie. Der Hauptgegensatz besteht dort nicht zwi schen der arabischen Partisanenbewegung und einem unabhängigen Libanon, wie die imperialistische Presse, darunter beson ders die westdeutsche Presse, weismachen möchte, sondern zwischen den progressi ven Kräften im Lande und dem Imperia lismus. Angesichts der bedrohlichen Lage im Nahen Osten, verursacht durch die Politik des Imperialismus, ist die Einheit aller fortschrittlichen Kräfte in den arabischen Staaten notwendiger denn je zuvor. Die Erklärung mehrerer sozialistischer Staaten zur Lage im Nahen Osten vom 27. 11. 1963 hebt hervor: „Die Imperialisten sind be strebt, ihre verlorengegangenen Positionen im Nahen Osten zurückzugewinnen, um die nationalen Reichtümer der arabischen Staaten, vor allem ihre Erdölressourcen, weiter auszuplündern. Gerade deshalb fördern die imperialistischen Kreise eini ger Westmächte, insbesondere der USA, aktiv die isrealische Annexionspolitik im Nahen Osten und gewähren Israel eine immer größere finanzielle, militärische und andere Hilfe. Den Aggressoren werden in bedeutendem Umfang neueste Waffen, darunter Flugzeuge, Raketen usw. zur Verfügung gestellt.“ In diesem Kampf gegen den Imperialis mus spielt die Befreiungsbewegung der arabischen Völker eine hervorragende Rolle. In einer chauvinistischen Welle des Hasses gegen die arabischen Staaten erhebt Israel Anspruch auf die Gebiete zwischen Nil und Euphrat und begründet diese An maßung u. a. mit Hinweisen auf das Alte Testament. Israel und vor allem seine Schutzmacht, der USA-Imperialismus, be drohen mit dieser abenteuerlichen Politik nicht nur den Frieden im Nahen Osten, sondern den Frieden in der ganzen Welt. Wie überall in der'Welt, so muß auch im Nahen Osten der Frieden von den fort schrittlichen Kräften erzwungen werden. Die „Stillhaltetaktik“ herrschender rechter Kreise im Libanon gegenüber Israel dient nicht diesem Kampf, sondern ermuntert den israelischen Aggressor zu weiteren Angriffen gegen die arabischen Völker. UZ 47/69, Seite 3
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