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Dresdner Journal : 28.04.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189904287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18990428
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18990428
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-04
- Tag 1899-04-28
-
Monat
1899-04
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Journal : 28.04.1899
- Autor
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Nachbestellungen auf das „Dresdner Journal" für die Monate Idlai d Juni Nichtamtlicher Teil Gesuche sind bi« zum 11. Mai beim König! BezirkSschul- inspektor Sieber in Großenhain einzureichen. werden für den hiesigen Stadtbezirk bei unserer Ge schäftsstelle (Zwingerstraße 20), sowie in der Hof musikalienhandlung des Hrn. Adolf Braver (F. Plötner) Hauptstraße 2 zum Preise von « I«. 70 angenommen. Der Bezugspreis durch die Postanstalten beträgt auf die Monate Mat und Jnvi 2 ». In den meisten Bade- und SommeranfenthaltS- orten der näheren und weiteren Umgebung Dresdens gelangt das „Dresdner Journal" noch am Abend zur Ausgabe. So in den Ortschaften des oberen Elb- thales bis Schandau, in denjenigen de» unteren Elbthales bis Meisten und in den an der Tharandter und Radeberger Linie gelegenen Orten. Wo in den vorgedachten Orten die Exemplare der „Journals" den Beziehern nicht mehr zugetragen werden, wollen sich letztere mit der Post wegen Abholenr ins Ein vernehmen setzen. Amtlicher Teil. Dresden, 28. April. Ihre Kaiserl. und Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich August ist heute vormittag 10 Uhr 14 Min. aus Südfrankreich nach Dresden zurückgekehrt. Dresden, 28. April. Se. Königl. Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserl. und Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich August haben heute die Weinberg-villa zu Wachwitz bezogen. Dresden, 28. April. Ihre Durchlaucht die Frau Prinzessin Friedrich von Hohenzollern ist gestern abend 11 Uhr 25 Min. nach Regensburg ab- gereist. Dresden, 15. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer und Organisten Karl Gustav Dörfel in Zwönitz das AlbrechtSkreuz zu verleihen. Se Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Kaufmann Eberstein, Inhaber der Firma Gebrüder Eberstein in Dresden, den ihm von Sr. Hoheit dem Herzog - Regenten von Mecklenburg Schwerin verliehenen Titel als Groß herzoglicher Hoflieferant annehme und führe. Ernennungen, verfetzLnge« rc. im öffentlichen Dienste. ,1m «es»rft«bereiche »e» Ministerium« »er Finanzen. Len BahnhosSinspelioren I. Kl. Karl Friedrich Ernst Enge- mann in Dresden-Reust. I, Edmund Otto Abendroth in Leipzig I und Moritz Euaen v. Brandenstein in Leipzig 1l ist der Rang in der VI. Bekleidungsklasse erteilt worden. gm GrschiftSbereiche »e» «inifterium» de» Kult«» au» »stenlliche« Unterricht». Zu besetzen: Die F.lial- tirchschulstelle zu Colmnitz. Kollator: Da» König!. Mini sterium de» Kultu» und öffentlichen Unterricht«. Einkommen: anßer freier Wohnung und Bartengenust 1000 M vom Schul dienste, 250 M. vom Kirchendienste, 72 M für den Fort- bildunglschulunterricht und nach Befinden 72 M. der Frau de» Lehrer» für Erteilung de« Unterricht« in weiblichen Handarbeiten. Die Gewerbeorb«u«Mobeke im Reichstage. Die „Nordd. Alla. Ztg." kommt auf die zweitägigen Verhandlungen de» Reichstags, die in der vorigen Woche über die neueste Gewerbeordnungsnovelle stattgefunden haben, mit folgenden Ausführungen zurück: Die Reichstagsverhandlungen reichen in ihrer Bedeutung über die Erledigung des unmitteÄar vorliegenden gesetzgeberischen Stoffes hinaus-, sie haben dargcthan, daß die staatliche Sozialpolitik nach sestumrissenem Plane nnd in folgerichtiger Ent wicklung bedeutungsvollen Aufgaben zustrebt. Ander seits verrieten manche Auslassungen aus dem Hause, daß in sozialreformatorischen Kreisen die Anschauungen doch noch recht wenig darüber geklärt sind, waS zur Besserung unserer sozialen Zustände erreichbar ist, ohne den praktischen Verhältnissen der Gegenwart Gewalt anzuthun. Wir haben hierbei namentlich die Anträge behufs Ausdehnung der Arbeiterschutzes auf die Werk stätten der Hausgewerbetreibenden im Auge; aber auch manche andere Wünsche weckten die Empfindung, als wenn ein an sich gewiß sehr löbliche- Streben nach Reformen über die Grenzen der Realpolitik sich zu leicht hinwegzusetzen geneigt ist. Das trifft beispiels weise auf die im Reichstage vorgebrachte Idee zu, daß, um die Uebelstände der Hausindustrie zu mildern, die Prinzipale veranlaßt werden müßten, sich ehrenwörtlich zu verpflichten, weibliche- Personal vom 16. bi» 19. Lebensjahre überhaupt nicht anzunehmen; die jungen Mädchen sollen auf diese Weise genötigt werden, im Haushalt Beschäftigung zu suchen. Diesem Gedanken wird zum mindesten der Vorzug der Eigenart sich uicht absprechen lassen. Bon den recht verschiedenart'gen Materien, die in dem Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle Auf nahmegefunden haben, wurden die Bestimmungen, welche die Befugnisse und Verpflichtungen der Gesindever mieter und Stellenvermittler feststellen wollen, von einigen Rednern abfällig beurteilt. Daß die staatliche Aufsicht auch auf den Geschäftsbetrieb der Theateragenten ausgedehnt werden soll, wurde be mängelt. Und da überzeugende Gründe für eine Aus nahmestellung dieser Kategorie von Agenten sich nicht wohl beibringen lassen, wurde daS Prinzip der Ge- werbefreiheit zu ihren Gunsten angerufen. Die Oppo sition fand aber im Reichstage nur ein schwaches Echo; selbst der Abg. Bebel stimmte dem Staatssekretär des Innern zu, daß ein Teil unserer modernen „Künstler agenturen" arge Verstöße gegen Rechtlichkeit und Sitt lichkeit sich zu schulden kommen lassen. Das gilt aber auch für die Gesindevermieter, in deren Reihen vielfach unlautere Elemente Fuß gefaßt haben. Ma die Regierungsvorlage diesen Leuten gegenüber an polizeilicher Kontrolle fordert, dürfte das Mindeste sein, was zur wirksamen Verhütung einer mißbräuch lichen Ausnutzung des StellenvermittelungSgewerbes erforderlich ist. Daher wird auch der Einwurf, daß in den Vorschriften über die Gesindevermieter der „agrarische Pferdefuß" zum Vorschein komme, schwerlich Eindruck machen. DaS wichtigste Stück der an der Gewerbeordnung vorzunehmenden Ergänzungen bildet die Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten für die Angestellten im HandelSgewerbe. ES wird damit auf der sozial politischen Bahn ein Schritt vorwärts getan, dessm Bedeutung sich in den lebhaften Erörterungen aller kaufmännischen Vereinigungen der Handelsangestellten über diese- Thema widerspiegelt. Je größer die Trag- Lunss und Wissenschast. Königl. Opernhaus. — Am 27. d Mt«.: „Sieg fried". Zweiter Tag au» der Trilogie: Der Ring de» Nibelungen von Richard Wagner. In der gestrigen Aufführung wirkte Hr. Hans Rüdiger vom Großherzogl. Hof- und National theater in Mannheim mit. Die schwierige Rolle des Mimen gab ihm weniger Gelegenheit zur Entfaltung seiner stimmlichen Eigenschaften und seine« gesanglichen Können«, al« zur erfoiqreichcn Bethätigunq seiner darstellerischen Befähigung. In letztgenannter Hinsicht deckte sich die Leistung vielfach mit der ausgezeichneten Wiedergabe der Rolle durch Hrn Hofmüller, wenn sie auch die letztere hinsicht lich einer bi« ins Einzelste und Kleinste lebensvollen und einheitlichen Durchführung, hinsichtlich der charakteristisch scharfen Umriffe einer unmittelbar packenden Gestaltung nicht völlig erreichte. Hierzu kam, daß durch Hrn. Rüdiger der eigenartigen Figur de» Mimen in den Scenen de» ersten Auszugs mehrfach ein Anflug von Gutmütig keit verliehen wurde, der mit dem lauernden Wefen de» keifenden, falschen, in seinem Sinnen und Beginnen einzig aus da» Verderben Siegfried» bedachten Zwerge» im Widerspruche steht. Rust er dem jungen Helden vor der Neidhöhle doch unverhohlen zu: „Dich und deine Art haßt' ich immer von Herzen; au» Liebe erzog ich dich Lästigen nicht!" Diese Worte geben die deut lichsten Fingerzeige, auf welchen Ton die Dar stellung de» Mimen von Anfang bi» zu Ende gestimmt werden muß An musikalischer Sicherheit und Gewandt heit ließ die Leistung übrigen» nicht» zu wünschen übrig, wie auch die Helle Tenorstimme de» Gaste« an Kraft und Tragfähigkeit dem Orchester allenthalben stand zu halten vermochte. In der höheren Lage klang da« Organ etwa« gepreßt, schien auch nicht ganz mühelo« anzusprechen Ein Kabinettstück realistisch wirkungsvoller Darstellung war die Zankszene mit Alberich zu Anfang de« zweiten Aufzuge«. Am Schluffe derselben wurde der Gast, der übrigens in einer gar zu seltsamen Maske erschienen war, mit Hrn. Anthe«, von dem eine hinreißend schöne, bi» zu Ende stimmfrische Verkörperung der Siegfriedpartie geboten wurde, durch zahlreiche Hervorrufe de« vollständig ge füllten Hause« ausgezeichnet. Daß Frl. Malten al« unvergleichliche „Brünnhilde" zur Zeit an der Spitze aller Wagnersängerinnen steht, bedarf ebensowenig einer er neuten Bestätigung, al« daß die Königl. Kapelle unter Hrn v. Schuch in der Wiedergabe der letzten und schwierigsten Wagnerschöpfungen von anderen berühmten Orchrstervereinigungen vielleicht hin und wieder erreicht, auf keinen Fall jedoch übertroffen wird U. S. Refidenztheater. — Am 27. d. Mt» : „Der Stell vertreter." Lustspiel in drei Akten von William Bu»- nach und George» Duval Deutsch von Max Schoenau. In der Wahl der Sujet» zeigen die französischen Schwank» und Lustspieldichter bekanntlich eine vollkommene Uebereinstimmnna: immer handelt e« sich um offene oder verkappte Ehebrüche, die Anlaß zu einer Reihe unter haltender — wenn man so di« frivolen und schlüpfrigen Situationen nennen will — Episoden geben. Nicht immer aber bleibt der Witz und dir Wirksamkeit der Handlung, soweit von einer solchen in den französischen Schwänken und Lustspielen überhaupt die Red« s«in kann, sich gleich- w«rtig. Sehr matt ist btide» im „St«llv«rtreter", der gestern neu einstudiert über die Bühne de« Residenz theater« ging Der Witz beschränkt sich beinahe allein auf einige Wortscherze ältesten Datum« und die Wirksam keit der Handlung auf einige schauspielerische Posen im zweiten Akte Hr Richard Alexander, der die Roll« de« Antoine de la Mouillsre al« letzte in seinem die«jäbrigen hiesigen Gastspiel« übernommen hatte, kommt im „Stellvertreter" weite der geplanten Vorschriften ist, desto sorgfältiger muß aber auch alles vermieden werden, was das Zu standekommen der Neuerung gefährden könnte. Der Herr Staatssekretär Graf v. PosadowSky hat zweifellos darin recht, daß eS ein großer sozialpolitischer Erfolg wäre, wenn eS gelingt, den vielen Tausenden von Personen, die in den Verkaussläden gegenwärtig eine unbemessene tägliche Arbeitszeit zu absolvieren haben, eine Mindestruhezeit von 10 Stunden zu sichern. Man kann eS den Betheiligten nicht verübeln, daß sie die günstige Gelegenheit sich zu nutze machen, um eine noch weitergehende Verkürzung der Arbeitsstunden zu erlangen. Drese Bewegung aber könnte zur Folge haben, daß auch die Prinzipale ihrerseits zu ener gischem Widerspruch gegen eine Maßregel sich erheben, die ihnen unter Umständen nicht unbeträchtliche Opfer, z.B. für die Einstellung einer größeren Anzahl von Gehilfen, auserlegt. Die HaudlungSbeflissenen würden sich selbst am meisten nützen, wenn sie mit dem Gebotenen vorliednehmen wollten. Gänzlich ausgeschlossen nun gar ist die Gewährung des sozialdemokratischen Verlangens, die Mindestruhrzeit durch die Maximalarbeitszeit zu ersetzen. Der in dieser Beziehung seinerzeit bei der Bäckereiverordnung beschrittene Weg ist von den ver bündeten Regierungen endgültig verlassen worden, nachdem sich herausgestellt hat, daß durch jene Verord nung die sozialen Gegensätze verschärft sind und tief gehender Mißmut erzeugt worden ist. Desgleichen ist keine Aussicht vorhanden, den eigentlichen Laden schluß gesetzlich festzulegen. Eine solche Reglementierung würde zu tief in das Erwerbsleben der einzelnen Handelsbräuchen einschneiden, würde die lokale Ver schiedenheit der BerkehrSbedürfnisse und LebenSgewohn- beitcn zu schablonenmäßig behandeln, den angestrebten Liegen Ausgleich zwischen den Anforderungen der Ladeninhaber und den Wünschen ihre» Personals hin gegen nicht Herstellen. Der ZwangSladenschluß kann auf reichgesetzlichem Wege nicht erwirkt werden. Den breitesten Raum in den Reichstagsdebatten nahm die Ausgestaltung des Arbeiterschutzes in der Konfektion und verwandten Gewerben ein. Die Arbeitszeit der Werkstattarbeiterinnen und der in Werk stätten thätigen jugendlichen Arbeiter der Konfektion ist bekanntlich durch die Bundesrathsverordnung vom 31. Mai 1897 gesetzlich geregelt. Der Arbeitsüber lastung in der Werkstatt ist zwar ein Riegel vor geschoben, hingegen ist die Möglichkeit einer Über lastung, welche in Form von Mitgabe von Arbeit nach Hause sich auSprägt, bestehen geblieben. An diesem Punkte setzt die Regierungsvorlage ein. Sie will verhindern, „daß durch Mitgabe von Arbeit nach Hause die in den Fabriken und Werkstätten bestehenden Beschränkungen der Arbeitszeit illusorisch gemacht werden". Zum ersten Male soll der Versuch unter nommen werden, in das weitverzweigte, von aller Art Mißständen durchsetzte Gebiet der Heimarbeit regelnd einzugreifen. Die scheinbar untergeordnete Bestimmung, daß die Mitgabe von Arbeit nach Hause nur unter gewissen Voraussetzungen stattfinden darf, läuft in ihren Konsequenzen darauf hinaus, daß die Arbeiterin, welche in der Werkstatt die gesetzlich normierten Arbeitsstunden zugebracht hat, keine Heimarbeit mehr leisten darf, ferner, daß bei nicht voller Werkstattarbeit die Heimarbeit beschränkt bleiben muß auf daS Ausmaß des gesetzlichen Arbeits tages, endlich, daß die Heimarbeit an den Sonntagen untersagt sein soll. Wohl verstanden, das alles hat nur für die Konfektionsarbeiterinnen Geltung, die in den industriellen Werkstätten beschäftigt werden, so fern dieselben unter das Fabrikgesetz fallen. Unberührt von den Vorschriften bleiben alle anderen Heim arbeiterinnen, also das ganze weite Gebiet der Haus industrie. Die zweckentsprechende Lösung des hier in Frage kommenden Problems ist mit unendlichen am allerwemgsten auf sein« künstlerischen Kosten, da dies« Figur von den Schwankdichtern gar zu sehr al« Han« Tapp« behandelt worden ist. Wenn c« Hrn. Alexander trotzdem gelang, aus den Zuschauern hin und wieder ein beifälliges und belustigte« Lachen herau«zulocken, so darf er da« seiner unverwüstlichen trockenen Komik und seinem vielgrwandten, immer neue Feinheiten feiner scharfen Charakterisierungskunst eröffnenden Spiele zuguteschreiben Eine sehr ansprechende Leistung bot gestern Frl Marie Leuchtmann dar. Sie spielte die schndunqslumge Gattin de« Munizipalrate« Ducloseau mit Chic und bezaubernder Anmut und im zweiten Akt, der leicht zu Uebertreibungen führen kann, mit großer Decenz, die die Wirksamkeit der verfänglichen Situation steigerte Hr. Karl Witt al« Marquis Henry stand ihr ebenbürtig zur Seite. Die Regie hatte das Werk mit Sorgfalt und gutem Geschmack in Szene gesetzt Leider war da» Hau« nur mäßig besucht. W. Dg«. Neunuuddreißigster Jahresbericht der Deutschen Schiller - Stiftung. Mit dem Ende de« laufenden Jahre» wird die achte Drrwaltungtperiode der Deutschen Schiller-Stiftung schließen, und d«r Beginn der neunten, der noch in da« neunzehnte Jahrhundert fällt, wird hinreichenden Anlaß zum Rückblick auf da« nun bald vierzigjährige Bestehen der Schiller- Stiftung bieten. Dies« Betrachtungen werden weitau« sehr erfreulicher Natur sein So beklagentwert e« war, daß im Laus« der Jahre m«hrere der kleinen Zweigstiftungen vom großen Nationalwerke abbröckelten und zur Auflösung schritten (Laibach, Nürnberg, Mainz, Nienburg, PrsKzlau), so über- raschend kam ein neuer, unerwarteter Aufschwung, der die«mal nicht weniger al« drei neue Zwerg-Schiller» Stiftungen in Aussichl stellt, ein Ergeben«, do« teilwtise allerding« von langer Hand vorbereitet war und untc. Schwierigkeiten verknüpft. Jedenfalls werden die Vorposten der staatlichen Sozialpolitik nur mit äußer ster Behutsamkeit in die hauSindustnell beherrschten Arbeitsbezirke vorgeschoben werden dürfen. Diese Vor sicht wird aber in den Initiativanträgen, betreffend die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf die Werkstätten der Hausgewerbetreibenden, zu sehr außer acht gelassen. Während die Regierungsvorlage die unter gesetzlicher Aufsicht befindliche Werkstatt oeS Unternehmers zum Ausgangspunkt ihrer Einmischung in die ungeregelten Verhältnisse der Heimarbeiterinnen nimmt, gehen die privaten Anträge sofort „auf daS Ganze", indem sie einfach die gesamte Hausindustrie, soweit sie in Werkstätten be trieben wird, m einer Anzahl von Paragraphen reglemen tieren wollen. So sollen dieBestimmungen der Fabrikgesetz gebung über dieArbeitSzeiten für Arbeiterinnen und jugend liche Arbeiter auf „alle zur gewerbSmäßwen Be- und Verarbeitung von Gegenständen dienende Arbeitsstätten, welche nicht ali Fabriken oder Betliebsstätten der Handwerker zu betrachten sind", erstreckt werden. ES soll für diese Werkstätten ein besonderer Schutz der Arbeiterinnen gegen Überarbeit einaeführt werden; letztere soll nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Arbeiterin und unter besonderer entsprechend höherer Vergütung gestattet sein; er soll bei der Bemessung der Arbeitszeit ferner auf eine etwaige Schwangerschaft der Arbeiterin Rücksicht genommen werden; eS sollen Kautelen gegen ungerechtfertigte Lohnabzüge geschaffen werden; es soll die Aufsichtsbehörde aber auch mit der schwierigen Aufgabe betraut werden, darüber zu wachen, daß bei denjenigen Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeitern, denen Lebensmittel, Wohnung oder regel mäßige Verköstigung verabfolgt wird, „den Anforder ungen an eine ausreichende und gesundheit-mäßige Ernährung und Unterkunft genügt wird". Gewiß haben alle diese Vorschläge einen guten Zweck im Auge, jedoch kann eS auch keinem Zweifel unterliegen, daß ihre Umsetzung vom Papier in die Praxis au^ die größten Hemmnisse stoßen würde. Staatssekretär Graf v. PosadowSky wie- im Reichstage Punkt für Punkt nach, daß aus den betreffenden Forderungen ein zweckmäßiges gesetzgeberisches Gebilde sich nicht gestalten läßt. Die unterschiedslose Unterordnung aller hauslndustnellen Arbeitsstätten unter den nur für Fabrikbetriebe zugeschnittenen Arbeiterschutz müßte eine schlimme Drangsalierung der häuslichen ErwerbSarbeit zur Folge haben; auch darf nicht übersehen werden, daß der Bundesrat bereits gegenwärtig auf Grund einer Kaiser lichen Verordnung die betreffenden Bestimmungen der Gewerbeordnung ganz oder teilweise auf die Werk stätten der Hausindustrie anzuwenden ermächtigt ist. Graf PosadowSky machte daraufaufmerksam, daß der gleichfalls verlangte Erlaß von Arbeitsordnungen, „wo es die Natur eines diesem Gesetz unterstellten Betriebe» rechtfertigt", so unbestimmt ist, daß eine eventuell anzurufende rich terliche Entscheidung kein „faßbares Kriterium" für die Anwendbarkeit des Gesetzes haben würde. Er kenn zeichnete endlich treffend die Undurchführbarkeit einer Vorschrift, die den Behörden die Aufsicht über Woh nung und Nahrung bestimmter Gruppen der Haus gewerbetreibenden zuweist. Die Ricttigkeit dieser Ausführungen wurde im wesentlichen allgemein, auch von dem Redner der Sozialdemokratie, anerkannt. Als Ergebnis der Verhandlungen kann die Über zeugung gelten, daß den Übeln der Heimarbeit seitens der Gesetzgebung nur schrittweise näher gerückt werden kann. Ein überhastetes Eingreifen würde einerseitt die für breite Schichten der Bevölkerung ungemein wichtige hausindustrielle ErwerbSgelegenheit verküm mern, würde anderseits infolge des Reibungswider- standeS der thatsächlichen Verhältnisse in fiinen Wir kungen fehlschlag n. Die Mahnung des ZentrumS- rednerS, über das erreichbare Ziel nicht willkürlich hinauszugreifen, verdient allgemein beherzigt zu werden. der Gunst glücklicher Umstände der Verwirklichung ent gegenreifte — In Braunschweig wie in 'Nordamerika war schon vor Jahrzehnten, dank den Bemühungen von Lokalkomitee«, der Grundstock zu neuen Zweigstiftungen gelegt worden Leider fehlte e« damal« zur Vollendung der rühmlichen Absicht nicht bloß an den Mitteln, sondern auch an einer „glücklichen Hand" So blieb e« denn bei der ersten Sammlung, die sich im Laufe der Jahre durch Admassierung der Zinsen von selbst erhöhte, sodaß all mählich da« vorschriftsmäßige Gründungskapital von 1500 Mark erreicht wurde Dazu kam im vorigen Herbste ein unerwartete« fest liche« Ereignis in Saint Loui« Ein reicher Industrieller und begeisterter Verehrer Schiller« schenkte seiner neuen HeimatSstadt ein eherne« Standbild de« Dichter« Diese patriotische That wurde al« ein günstige« Zeichen ange sehen, um die dortige Schillergemeinde zu mahnen, wo möglich gleichzeitig eine neue erste Zweig-Schillerstiftung für Amerika zu gründen und damit dem Humanität«- werke deutschen Geiste« auch im fernen Westen, im zweiten Vaterlande der Deutschen, weitere Au«breitung zu schaffen Der Aufruf fand einen alle Erwartungen weit über treffenden Widerhall Neben diesem wachsenden Au«bau der Zentralstiftung sind auch für da« verfloßene Jahr nicht unerhebliche Zuwendungen im Gesamtbetrag« von 25 200 M zu verzeichnen, nämlich zwei letztwillige Legate, da« eine durch die Rentiere Silber geb Foy»- in Berlin im Betrage von 24000 M. da« andere ein Vermächtni« von 1200 M seiten« de« Rentier« Wiese in Stralsund. Zu diesen nicht unbeträchtlichen Bereicherungen d«r Stiftung kommt die«mal der Anfang eine« bescheidenen Versuch«, der Stiftung neue Quellen zu erschließen Von dem Gedanken autgehend, daß die Aufführungen von Werken Shakespeare«, Goethe«, Schiller« und Lessing« völlig tantiemesiei sind, erhob sich die Frage, ob nicht doch annäherungsweise der Zoll einer alten Schuld abzutragen sei — ob e« nicht eine Frag, litterarischen Anstande»
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