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2S2. Sountag, den 15. December. 1878. Grzgeb.ÄoLssreun-. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — Insertionsgebühren: Vie gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — JnsertionSannahme für die *m Abende erscheinende Nummer bis Vormittag« 10 Uhr. Bekanntmachung, die Arbeitsbücher und Arbeitskarten für ge werbliche Arbeiter u. s. w. betr. Mit dem 1. Januar 1879 tritt das ReichSgcsetz die Abänderung der Gewcr- icordnung vom 17. Juli 1878 (Seite 199 des Reichsgesctzblattcs vom Jahre 1878) md die Ausführungsverordnung, die Arbeitsbücher und Arbeitskarten für gewerbliche Arbeiter u. s. w. betreffend, (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1878 Seite 483) in Wirksamkeit. Bei der Wichtigkeit dieser gesetzlichen Vorschriften sieht sich die unterzeichnete Amtshauptmannschaft veranlaßt, die Herren Bürgermeister von Aue, Grünhain und Johanngeorgenstadt, sowie die Herren Gemcindcvorstände des Verwaltungsbezirkes, wel chen die Ausstellung der Arbeitsbücher und Arbeitskarten sowie die Führung der in Z. 10, 18, 20 der ungezogenen Ausführungsverordnung erwähnten Verzeichnisse obliegt, noch besonders auf die iicucn gesetzlichen Bestimmungen mit dem Anhcimgebcn aufmerk- am zu machen, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, daß deren Inhalt rechtzei tig in den einzelnen Ortschaften noch besonders bekannt gemacht werde. Die Arbeitsbücher und Arbeitskarten sind nicht unmittelbar von dem Gcn- darmcrie-WirthschaftSdepot, sondern durch die unterzeichnete Amtshauptmannschaft gegen Erlegung des baaren Verlages von 10 Pf. für jedes Buch und 1 Pf. für jede Karte zu beziehen. Schwarzenberg, am 13. December 1878. Königliche Amtshcmptmannschast. Frhr. von Wirsing. Bekanntmachung^ Nach Mitthcilung dcö Stadtrathcs zu Eibenstock ist am 7. dieses Monates ein mit der Tollwnth behafteter Hund in Eibenstock getobter worden. ES wird daher an- durch die gesetzliche Hundespcrre dergestalt angeordnet, daß in den Ortschaften Wit- dcnthat, Echöthcive, Blaitcvlhal. Sosa Neidharktsthok, Tchönheider hannner und Wolssgrü» vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an alle Hunde 12 Wochen lang, mithin bis zum S März S87-- cntwedcr cinznspcrrcn oder mit einem gut cvnstruirtcu und sicher befestigten Maulkorbe versehen, ins Freie zu lassen sind. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, wird nach Z. 12 des Mandats vom 2. April 1796 mit einer Geldstrafe von 7 Mark 50 Pf. belegt werden. Die Herren Gcmei ndevorständc von Wildenthal, Schönheide, Blaucnthal, Sosa, NeidhardtSthal, Schönhcidcrhammer und Wolfsgrün werden unter Hinweis auf die ihnen nach Z. 33 des Leitfadens für die Gcmeindevorständc hierbei znstchendcn Obliegenheiten zu strengster Aufsichtsführung, eventuell zur Bestrafung der Zuwiderhandelnden mit der Aufforderung veranlaßt, dafür besorgt zu sein, daß während der Hundespcrre die vorgcschriebcnen Umgänge Seiten des Cavillers gehörig stattsindcu. Darüber, daß das Letztere geschehen, ist nach Verlauf von 14 Tagen zur Ver meidung einer Ordnungsstrafe von 6 M. Anzeige anher zu erstatten. Schwarzenberg, ayr 13. December 1878. Königliche Amtshnuptmannschaft. Frhr. von Wirsing. E. Bekanntmachung. Im Monat November 1878 betrugen im Hauptmarktorte Schwarzenberg die Durchschnittspreise für Fourageartikel 7 Mark 68 Pf. für 1 Centucr Hafer, 2 - 63 - - 1 - Heu und 2 - 73 - - 1 - Stroh. Anordnungsgemäß wird Solches zur öffentlichen Kcnntniß gebracht. Königliche Amtshcmptmannschaft Schwarzenberg, am 12. December 1878. Frhr. v. Wirsing. St. des Vrandcatasters eingetragene Haus mit Garten ist ein Kaufpreis von 4500 M. geboten worden. Auf Antrag der Müller'schcn Erben wird solches hierdurch mit der Aufforde rung bekannt gemacht, daß wer einen höheren Preis zu bieten beabsichtigt, binnen 14 Tagen und längstens bis zum 21. December 1878 bei deni unterzeichneten GcrichtSamte sich anzumelden hat. Schnecberg, den 27. November 1878, Das Königliche Gerichtsamt. (1—2) Bernhardi. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten GcrichtSamte soll den 18 Deeembcr 1878 das dem Tuchmacher Gustav Adolph Monist hier gehörige, ohne Berücksichtigung der Oblasten am 25. September d. I. auf 8520 Mark — Pf. gewürderte Hausgrundstück, Nr. 279 des Brandkatasters und Fol. 38 dcS Grund- und Hhpothekenbuchs für Lößnitz, nothwcndigcrwcise an AmtSstcllc versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den am Gcrichtsbrctc und im Nathökellcr z» Lößnitz attshängenden Anschlag hiermit bekannt gemacht wird. Lößnitz, am 5. October 1878. Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt. Herrmann. (1—2) B. Oeffentliche Vorladung. Der Weber Gotthard Eiscnfcld aus Mülsen St. Niklaö ist über eine vorlie gende Anzeige zu vernehmen und wird, da sein dcrmaligcr Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen, audurch geladen de» 27. Deeembev d. I., Behufs seiner Vernehmung an hiesiger Amtsstclle zu erscheinen. Alle Eriminal- und Polizeibehörden werden ersncht, Eisenfeldcn im Bctretungs- fallc auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und vom Erfolge kurze Nachricht anher gelangen zu lassen. König!. Gerichtsamt Hartenstein, am 7. December 1878. N cuman n. Bekanntmachung. Die vierte Rate der communlichcn Abgaben dieses Jahres ist in der Zeit vom 15.—30. December ». e., an unsere Stadtcasse zu bezahlen. Nach Ablauf des Termins erfolgt die cxecntivischc Beitreibung der Reste. Lößnitz, am 13. December 1878. Der Rath der Stadt Lößnitz. vr Krauße. Bekanntmachung. Nachdem die Einschätzung zu Aufbringung der Stadtanlage auf das Jahr 1879 erfolgt ist, wird das hierüber ausgestellte AbschätzungScataster zur Einsicht der abgabenpflichtigen Gcmeinvcmitgliedcr 4 Wochen lang vom Tage des Erscheinens gegenwärtiger Bekanntmachnng an gerechnet, an RathSexpe- ditionSstelle ausgelegt werden. Wir bringen dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß etwaige Ncclamationen gegen die erfolgte Einschäynug binnen 6 Wochen und längstens bis zum 27. Januar 1879 bei deren Verlust, schriftlich und mit Gründen unterstützt in unserer Registratur ein zureichen sind. Lößnitz, am 12. December 1878. Der Rath der Stadt Lößnitz. Bekanntmachung. Darmstadt, 12. Dez. Der an das Krankenbett Tagesgeschichte Für daS zum Nachlaß des Stockfabrikanten Gottlob August Müller hier gc- hörige, auf Fol. 129 des Grund- und Hhpothekenbuchs von Schneeberg und Nr. 130 der Frau Großherzogin entsendete Leibarzt der Königin Victoria, Dr. Jenuer, ist hier eingctroffcu. — Bulletin von heute Abend 6 Uhr: Der Ficberzustand der Frau Großherzogin dauert fort, gegen Abend trat eine Steige rung ein. Die Drüsenanschwellung ist theilweise zurück- gegangen, die Membranen haben sich weiter verbreitet. Schlaf ist im Laufe des Tages nicht cingetreten. Nach dem heute 2 Uhr Nachmittags ansgegebenen Bulletin ist der Zustand der Großherzogin noch immer ein andauernd in hohem Grade besorgnißerregender. Bulletin AbendS 7 Uhr. Der Kräftczustand der Großherzogin hat sich heute Nachmittag erheblich verschlechtert. Dmtschlanv. Berlin, Dec. Die von einigen Seiten über die Form und Größe derZwanzigpfennigstückc geführten Klagen werden, wie man hört, eine Aenderung hinsichtlich einer andern Form nicht veranlassen, da nach den eingereichten Gutachten der Münzmeistcr eine Aenderung widerrathen worden. Man ist der Ansicht, daß das Publicum sich allmählich mit der jetzigen, hin und wieder unbeliebten Größe der Münzstücke vertraut machen werde. Auch in Betreff der goldenen Fünfmarkstttcke würde Attes beim Alten bleiben. . Krauße. Gotha, 10. Dec. Heute hat hier die erste Feuer bestattung Statt gefunden. Dieselbe hat, was lediglich den Bestatteten angcht, nicht weniger als ei» Jahr zu ihrer Vorbereitung beourft. Vor einem Jahre starb hier der Civilingcnienr Stier, ein thätigeS Mitglied des hiesigen Leichenverbrcnnungö-VereinS. Damals fing man aber erst an, für de». Leichenofen und die zugehörigen Gebäude auf dem Friedhöfe den Grund zu graben, und der Wunsch dcS Verstorbenen, im Feuer bestattet zu wer den, konute nicht alsbald Erfüllung finden. Pietät gegen den Todten, der für sein Streben auch im Tode noch Zeugniß ablegen wollte, hat die nachträgliche Erfülluntz seines Wunsches hcrbeigeführt. Der Bestattungsact ver«