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M 287 Dienstag, den 10. December 1878 ErMb.Holkssrmnd worden. tigen bekannt St. Stück von 3„ M. L., vahl, unt. iei K als und der aus als und gewählt worden. Schneeberg, am 7. Dezember 1878. Hein ke. Stark. Bekanntmachung tt. 78. 22 492 209 75 2121 1253 200 10- 14 13—15 16—22 23—32 8—12 10—15 ualer k. 50 - 18 ll zu bst- iester und Lth eisen r Stangenklötzer Dcrbstangen Reisstangen weiche Stämme - Klötzer Solches wird zur Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen gemacht. Schwarzenberg, am 5. Dccember 1878. Königliches Gerichtsamt. Hattaß. auf das laufende Kalenderjahr bis längstens zum Jahresschlüsse anher einzureichen. Den Bormündern wird Solches hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die für diese Anzeigen bestimmten Formulare an Amtsstelle und bei den OrtSge- richten in Empfang genommen werden können. Johanngeorgenstadt, den 5. Dezember 1878. Königliches Gerichtsamt. Bauer. In der Zeit vom 22. bis 26. August dieses Jahres ist aus einem Hause zu Raschau ein Paletot von schwarzem Tnchstofs mit breiten Sammtstreifen besetzt, gestohlen Herr Seminar-Oberlehrer Hermann Möckel, - Schuhmacher Julius Hergert Etm. Mittenstärke, - ob. St., ' Bekanntmachung. Nachdem das am 9. November dieses Jahres erlassene Verbot des „Ortsve- reinS zu Trünzig" endgültig geworden, sind von der unterzeichneten Königlichen AmtS- hauptmannschaft, als der von der Königlichen Kreishauptmannschaft nach Masgabe der Vorschrift in 8 7 Absatz 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemocratie vom 21. October 1878 bestimmten Verwaltungsbehörde, zur Abwicke lung der Geschäfte des gedachten Vereins Herr Gemeindevorstand Schaller und „ Ortsricher Gröschel in Trünzig als Liquidatoren ernannt worden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Zwickau, am 6. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. Vodel. D. »as unbefugte Tragen von Uniformen betr. Das Königliche Ministerium des Innern hat, da zeither feste Normen für das ragen von nicht durch die Negierung verliehenen Uniformen, insbesondere Seiten com- munlicher Beamten und Offizianten nicht bestanden haben, verordnet, daß künftig sowohl die Verleihung, als anch die Modalität solcher Uniformen an die Genehmigung der Ne gierung gebunden werde. Die Herren Bürgermeister zu Johanngeorgenstadt, Aue und Grünhain, sowie die Herren Gemeindcvorstände im Verwaltungsbezirke Schwarzenberg werden hiervon mit dem Hinzufügen, daß das unbefugte Tragen von Uniformen nach 8- 360,8 des Reichsstrafgesetzbuches ausdrücklich mit Strafe bedroht ist, und mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, von jetzt an über jede von ihnen für ihre Beamten und Officianten beabsichtigte Einführung neuer Uniformen, wie über die Modalität derselben, ingleichen über beabsichtigte Veränderungen fchon in Gebrauch gewesener dergleichen Uniformen behufs Einholung der Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau Bekanntmachung, die Einreichung der Erziehungsberichte bett Für die bei dem unterzeichneten Königlichen Gerichtöamte Bevormundeten ist, beziehendlich für die "von ihnen vertretenen Stiftüngen^Änstalten etc. 'soweit dieselben die von den Vormündern über die Person der Pflegebefohlenen zu erstattende Anzeige I ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen bei dem Stadtrathe bis zu dem Bekanntmochüng. Nachdem das am 16. November dieses Jahres erlassene Verbot des „Arbei ter-Hortt»ttdnngsverei»s zu Schedewitz" endgültig geworden, ist von der Kö niglichen Kreishanptmannschaft gemäß der Bestimmung in 8- 7 Abs. 2 dcö Gesetzes ge gen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemocratie vom 21. October dieses JahreS die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft als diejenige Verwaltungsbe hörde bezeichnet worden, welche die Abwickelung der Geschäfte des obgevachtcn Vereins geeigneten Personen zu übertragen und zu überwachen hat. In Folge dessen sind Herr Gememdevorstand Weiß und „ Gemeindeältester Holler in Schedewitz als Liquidatoren ernannt worden, was vorschriftsmäßig hierdurch bekannt gemacht wird. Zwickau, am 6. December 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Vodel. D. Nachdem aus Anlaß der bevorstehenden Einschätzung zur Einkommeusteuer pro 1879 Mit der Aussendung der Dcclarationsaufforderungen hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß auch denjenigen, Aufforderung nicht zugcsendet wird, freisteht, eine Declaration 2V. lf. Monats bei dem unterzeichneten Stadtrathe, von welchem Declarationsformulare auf Verlangen unentgeldlich verabfolgt werden, einzurcichcn. Hierbei werden alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbfchasten und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs auögestatteten VermögenSmassen hierdurch aufgefordert, für die von ihnen bevormundeten Personen, anch wenn dieselben nicht alltüer wohne«. Bekanntmachung. In der Nacht zum 30. vorigen Monats sind mittelst Einbruchs aus einer Wohnung in hiesiger Stadt ein Paar kalblederne Stiefeln, 18 Ellen grau- und weißge streifter Lama, ein altes weißes Tuch, ein weiß-, roth-, schwarz- und graugckästelter Frauenrock, ein roth- und schwarzgestreifter dergleichen, ein weißer Frauenrock, ein schwarze nnd eine braune Frauenjacke, ein Paar schwarze Frauenstrümpfe, ein Kopfkissen mit roth- und weißgekasteltcm Ueberzug, ein weißer Flanellrock gestohlen worden. Behufs Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen wird dieß andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königl. Gerichtsamt Hartenstein, am 4. December 1878^ Neumann. Anzeige anher zu erstatten. Schwarzenberg, am 6. December 1878 Königliche Amtshauptmannschaft Frhr. v. Wirsiug. Bekanntmachung. In der Nacht zum 15. vorigen Monats sind mittelst Einbruchs aus einem Gasthofe in Langenbach eine grün-, schwarz- und graugemustcrte Sophadecke mit Fran sen, eine roth- und schwarzgeblumte Commodendecke, ein weißes Korbtuch, ein weißes Taschentuch »V. H Nr. v gezeichnet, 4 blaue Mannsschürzen, ein schwarzer Frauen rock mit weißen Punkten, 1 Paar angeschuhte, rindSledcrnc Halbstiefeln, ohngefähr 1000 Stück Eigarren, 4 Kilo Schweinefleisch und mindestens 7 Kilo Blut-, Leber- und Brat wurst gestohlen worden. Behufs Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen wird dieß andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. König!. Gerichtsamt Hartenstein, am 4. December 1878. Neumann. 4 Raummeter weiche Brcnnschcite, 195 - - Brennknüppel, 148 - - Aeste, 501 - - Stöcke und 1449 - weiches Streureißig einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und uHer den vor Beginn der Auktion hekannt zu machenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitun terzeichneten Revierverwalter zu wenden. Forstrentamt Eibenstock und Revierverwaltung Jo hanngeorgenstadt, am 3. Dezember 1878. Wettengel. Petasch. Bekanntmachung. Bei der am 27. November erfolgten Stadtvcrordneten-Wahl sind aus der Klafft der Ansässigen: Holzauttion aus Johanngeorgen stadter Revier. Im Hütet zum Nathskellcr zn Johanngeoraeustadt sollen Mittwoch, den L8 Dezember I., von Bormittaas s; Uhr an, folgende in den Forstorten: Farbcnlcithe, Silbcrgehan, Lehmergrund, Holbauer, Ziegel hütte, Graupen, Milchschachcr, junge AucrSbcrg und Fastenberg aufbereitete Nutz- und Brennhölzer, als: Herr Schlossermeister Wilhelm Muth, - Kaufmann Friedrich Frehtag, - Posamentier Karl Wenzel, - Kaufmann Wilhelm Bock, - Kürschnermeister Oskar Vater, deren Ersatzmänner Herr Rendant Friedrich Leibiger, - Hutmacher Hermann Looß, - Gürtler Eduard Wilisch, - Eisenhändler Emil Bach, - Fabrikant Louis Schönfelder, Klasse der Unansässigen: Herr Kaufmann Gustav Kirchner, - Dessinateur Karl Schiffmann, deren Ersatzmänner