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Mittwoch, den 6. November. 1878. LrMb."Aolkssrelmi>. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — JnsertionSgcbühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — Jnscrtionsannahme für die am Abende erscheinende Nummer bis Vormittags 10 Uhr. Oblasten auf 1715 M. — Ctz. (1-3) S. (1-2) i'. Werner. sich pCt. 77 294 138 102 164 290 146 namentlich Sachsen kk um 48„ p Ct. Verbrecher unter 18 Brandstiftung KindcSmord Mord . . . . Todtschlag Raub und Erpressung . . Betrug in schweren Fällen Betrügerischer Bankerott gcwürdcrt worden ist, nothwcndiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gcrichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wildenfels, am 28. August 1878. Tagessteschichte. Die Zunahme der Zuchtlosigkeit in finden sich 200 bis 300 pCt. Detinirte mehr wie früher. Zn der Provinz Hannover allein schätzten Sachver ständige während des Winters 1877—78 die Zahl der Bettler auf 10,000 Personen. Die Lust zur Arbeit ist verschwunden auch bei den niederen Klassen, nachdem die reicheren Herren ihnen in ihrem mühelosen Jagen nach Gewinn (Aktien- und Börsenschwindel) mit bösem Beispiel vorangingen. Alles will höher hinaus, und dieses Strebe thum läßt keinen ehrlichen Erwerb zu. Daß die Ursachen dieser traurigen Zustände nicht bloS auf dein wirthschaftlichen, sondern auch auf dem religiösen Gebiete zu suchen sind, d. h. im Kampfe des Liberalismus gegen den positiven Christenglauben, an dessen Stelle die Moral allein genügen soll, ist schon oft genug betont worden. Es mag daher heute nur ein treffendes Wort aus der Schrift Dr. Jägers: „Die darwinistischc Theorie und ihre Stellung zur Religion" citirt werden: „Eine Moral ohne Religion mag sich als Paradoxon recht gut auSnchmen, aber wenn Noth an Mann geht und ihr vom Leder ziehen sollt, so zieht ihr eine Pfauenfeder aus der Scheide, ein Din g, das nicht haut und nicht sticht. So probirt'S doch einmal, wenn ihr Kinder habt und sagt ihnen, sie sollen brav und tugendhaft sein! Ihr werdet bald scheu, daß es nicht verfängt. Aber erzählt ihnen vom lieben Vater im Him mel, der ins Verborgene sicht, vom heiligen Christ, der sie beschenkt und von den Engeln, die sic beschirmen — dann werdet ihr am leuchtenden Auge bemerken, daß das inö Herz trifft und daß die Religion das einzige Mittel ist, um die Menschen zu Menschen zu erziehen. Das Königliche Gerichtsamt das Geißler. Vorladung aufmerksam zu machen, bez. von seinem jetzigen Aufenthaltsorte Nachrich anher zu geben. Wildenfels den 30. October 1878. Das Königliche Gerichtsamt das. Geißler. Mertig, Rfdr. Deutschland. Während sich in den Jahren von 1871—75 im pr e ußi s ch en Staate die Bevölkerung nur um 4,. pCt. vermehrte, nahm, wie wir der „D. L. Z." entnehmen, von 1871—77 die Zahl der von den Schwurgerichten abge- urtheilten Verbrecherum 100pCt., sage einhundert Proccnt zu, einige Kategorien von Vergehen zeigen sogar eine Zunahme von weit über 100 pCt.; so steigerten Verbrechen gegen die Sittlichkeit Bekanntmachung. Der in Lößnitz bestehende „Arbeiter-Fortbildungsverein', ist auf Grund Z. 1 und §. 6 des RcichsgcsetzeS vom 21. October 1878 von der unterzeichneten Königlichen Krcishauptmannschaft verboten worden. Zwickau, am 2. November 1878. Königliche Kreishauptmannschaft. Hübel. Anger. Die Reichsschatzanweisuttgen. Die Börsenblätter melden unter dem 1. November: „An der heutigeu Börse gelangten wiederum Seitens der deutschen Reichsregiernng Schatzschcine zum Verkauf. Die selben fanden zu 4§ pCt. Nehmer." Diese Rcichsanweisungcn, oder, wie man sie auch kürzer nennt, Reichsschatzscheine, sind eine neuere finan zielle Einrichtung. Sie haben fast nur bei solchen Staa ten Eingang gefunden, welche stark verschuldet sind, oder sich in finanziellen Verlegenheiten befinden. Die^Schatzanweisuygen bilden theilS eine Art schwe bender Schuld, theils eine Art von verzinslichen StaatS- papiergeld. Wenn die Verzinsung dieser Scheine in der Regel auch nur eine geringere ist, (meist etwa 3^) so bilden sie doch, namentlich in Zeiten des sehr danieder- liegendcn Verkehres, wie gegenwärtig, ein sehr bequemes und angenehmes Papier, um augenblicklich disponible- Geld darin anzulegen. Diese verzinslichen Schatzanwei sungen werden nämlich nur mit einer Umlaufszeit von etwa einem Jahre ausgegeben und müssen, nach Ablauf der Frist, von der Regierung baar zuin Ncnnwerth der Scheine eingelöst werden. Die deutsche Reichsregierung hat sich dabei so einge richtet, daß die Vortheile der Schatzanwcisungcn, welche sic ausgiebt, überwiegend und fast ausschließlich dem mo bilen Großkapital zufallcn. Die Schatzanweisungen wer den nämlich nicht durch die Kassen der Bundes staaten, sondern durch die sogenannte „Rcichöbauk" an der Börse verausgabt und zwar, wie uns das Direktorium der „Reichsbank" offiziell mitthcilte, nur in Beträgen von nicht unter hunderttausend Mark. Dadurch ist na türlich das kleine Kapital von dem direkten Bezüge sol- Bekanntmachung. Seiten der hiesigen Kirchenkasse ist ein Capital von 1233 M. 33 Pf. gegen sichere Hypothek auözuleihcn. Etwaige Anerbietungen sind an den unterzeichneten Vorsitzenden zu richten, Johanngeorgenstadt, den 4. November 1878. Der Kirchenvorstand. Bekanntmachung. Nachdem die Gewerkschaft des Berggebäudcs Weister Hirsch Erbsioll« am Hirschstein ihre Auflösung beschlossen hat, und in Folge dessen-auch das genannte Berggebäude loögcsagt und ganz aufgegcbcn worden ist, so wird Solches mit dem Be merken andurch bekannt gemacht, daß gemäs 8- 169 des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 und 8- 136 der Ausführungsverordnung dazu vom 2. Dccember 1868 den Gläubigern des gedachten Berggebäudes das Recht zusteht, binnen einer Frist von 3 Monaten von der öffentlichen Bekanntmachung angercchnet, bei unterzeichnetem Ge- richtsamte auf gerichtliche Zwangsversteigerung des besagten Berggebäudes anzutragen und ihre Befriedigung ans demselben zu verlangen. - Schwarzenberg, den 26. Oktober 1878. Königliches Gerichtsamt das. Hattaß. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 12 November 1878 das dem Weber Carl Friedrich Hermann Meyer in Weißbach zugehörige HauSgrund- stück mit Garten Nr. 104 des Katasters und Nr. 105 des Grund- und Hypotheken buchs für Weißbach, welches Grundstück am 26. August 1878 ohne Berücksichtigung der Bekanntmachung. Auf Folium 135 des Handelsregisters für Ncustädtcl, Aue und die Amtsdörfer ist als neu eröffnet die Firma M W X-Ubta in Aue und als deren Inhaberin Fran Marie Wilhelmine verchel. Hilbig geb. Schubirosky daselbst infolge Anzeige vom 30. Oktober d. Js. am heutigen Tage verlautbart worden. Schneeberg, am 2. November 1878. Das Königliches Gerichtsamt. B ernhardi. Freiwillige Versteigerung. ErbthcilungShalbcr soll das zum Nachlasse des Herrn BrauereibcsitzcrS Karl Joseph Hoffmann in Schönau mitgehörige auf 10,620 M. — Pf. gerichtlich gewür- derte, auf Folium 193 deö Grund- und Hypothckenbnchs für Wildenfels eingetragene unter Nr. 197 des Br.-Vcrs.-Cat. verzeichnete, mit Real-Gasthofögercchtigkeit verbun dene sogenannte alte Schicßhauö „znm rothen Hirsch" am IS. November d. I, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gcrichtöamtöstcllc versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den am hiesigen Gcrichtsbrete aushängenven Anschlag und mit dem Bemerken, daß das zu ver kaufende Grundstück für einen Fleischer eine vortheilhaftc Lage bietet, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Wildenfels, am 25. Oktober 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. (1—2) Geißler. Neef. Vorladung. Dem früher in Reinsdorf wohnhaft gewesenen Hüttenarbeiter Franz Richard Hain aus Röthenbach bei Lengenfeld ist in einer gegen ihn hier anhängig gewesenen Unter- § suchung ein Bescheid zu eröffnen. ! Da Hain's derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird derselbe hierdurch ge laden in dem auf den 23. November d I anberaumten PublicationStermine an unterzeichneter Gerichtsamtsstctte zu erscheinen. ! Behörden und deren Organe werden ersucht, Hain im Betretnngsfalle auf diese Verbrechen im Amt . . . „ 376 , „ ES sind dies wahrhaft erschreckende Zahlen, aber auch Meineid nahm zu . . . um 77 pCt. Urkundenfälschung in schweren Fällen „ 82 76„ In Württemberg und Baden nahmen Verbrechen gegen die Sittlichkeit zu, ebenso in um 181,, pCt. In Bayern haben Verbrechen gegen die Sittlichkeit um 139^ p^t., Verbrechen imAllgemeinen um »genommen. Auch hat sich die Zahl der und namentlich der jugendlichen Verbrecher Jahren verdoppelt und verdreifacht. Das Vagabonden- thum hat überhand genommen, in den Arbeitshäusern