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Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen geahndet werven. Grünhain, am 2. November 1878. Der Stadtgememderath das. Kolibabe, Brgrmstr. . Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß der hier bestehende Ma- schinensticker-Vcrein durch Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau vom 2. November 1878 unter eine außerordentliche staatliche Kontrole gestellt und der unterzeichnete Stadtrath mit deren Ausübung beauftragt worden ist. Schneeberg, den 5. November 1878. Dkl' Slüdlralh. Heinke. Die Vomtnunanlagen und Ablöjnnusrenten p. 4 Termin, sowie die Einkommensteuer p S. Termin d I sind vom 1.—14. November a. v., bciVermeidunu der sofortigen «xeeutivischen Beitreibung an unsereStadt steuercinnahme abzuführen. Schneeberg, am 30. Oktober 1878. Der Stadtrath. Heinke. Böttcher. Auct i o n. Künftigen Freitag, de« 8 November, nachmillags 3 Uhr, sollen an hiesiger Kirche eine Partie alte Kirchen fcnster, Thürcn und Thürchen an den Meist bietenden gegen Baarzahlung abgegeben werden, was hierdurch bekannt macht Schwarzenberg, am 5. Novbr. 1878. Der Kirchenvorstaud Bekanntmachung. Gesetzlicher und ortsstatutarischer Vorschrift zu Folge scheidet mit Schluß die ses Jahres aus hiesigem Stadtgemeinderathscollegium ei» Drittheil seiner Mitglieder aus und hat demnächst die Ergänzungswahl stattzufinden. Bon den derzeitigen Stadtverordneten haben auszuscheiden die Herren Kaufmann Gottlob Friedrich Herberger und Schuhmachermeister Fedor Gruner als ansässige und die Herren Kaufmann Otto Kircheisen und Kaufmann Richard Brändel als unansüssige sowie von den Ersatzmännern Herrn Schmiedemeister*) Fedor Teller. Nachdem nun für die vorzunehmcnden Ergänzungswahlen eine Liste aller Stimm berechtigten sowie der Wählbaren ausgestellt worden ist, liegt dieselbe vom 8 bis 2V Nbvcmbcr d I tägtiM Vormittags von 8—12 Ubr und von 2 bis » Uhr NacknnittagS an hiesiger RathSexpevitionsstclle zur Einsichtnahme aus und steht jedem Bethciligten frei, gegen dieselbe bis zum 29. November d. I. Einwendungen geltend zu machcu, wogegen alle später eingehenden Einsprüche unberücksichtigt bleiben müssen. Johanngeorgenstadt, den 2. November 1878. Der Stadtrath. Sarfert. *) Nicht Schneidermeister wie in Rr. 258. Deutschlanv. „Der deutsche Handclstag erkennt in der Ein führung von Baarzahlungen in Verbindung mit der Annahme fester Preise im Kleinhandel seitens der .Verkäufer ein wesentliches Mittel zur Hebung der deutschen Kreditverhältnisse und beschließt: seine Mitglieder aufzufordern, in den einzelnen Plätzen Vereine zu bilden, welche die Baarzahlung imKlcin- verkehr und das Trattensystcm im Großverkchr an streben;" Tagesgefchichte. Die Reform der koufmännischett Zah- lirngsweise. Die Mittel zur Beseitigung der verderblichen Borg- wirthschaft, welche alle Kreise des Volkes, Konsumenten sowohl wie Produzenten, so empfindlich schädigt, sind wie der einmal in der hierfür besonders maßgebenden Ver sammlung des deutschen Handelstages zur Sprache ge bracht worden; die Debatte schloß mit der Annahme fol gender Resolution: Verpflichtung dem Kleinhändler einen so empfindlichen , Schaden, daß ein dauernder Bestand derartiger Vereini- - gungen zur Unmöglichkeit-wird. ES muß nämlich der i Kleinhändler, welcher bisher seinen Kunden auf Buch verkaufte, mit Recht eine starke Verminderung dieser ! Kunden befürchten, wenn er ihnen plötzlich die Baarzah lung als Verpflichtung aufcrlegt, — andererseits werden sich stets genug Konkurrenten finden, welche ihren Kunden nach wie vor die „Erleichterung" gewähren, auf Borg zu kaufen, und diese Erleichterung als ein sehr wirksames Lockmittel für borglustige Käufer ausnutzcn. Diese auf den wirklichen Thatsachen beruhenden Erwägungen haben bisher auch stets noch dazu geführt, derartige Vereini gungen von Kleinhändlern (und auf diese allein kommt eS hierbei an) von vornherein unmöglich zu machen oder sic nach kurzem Bestände zu sprengen. Der Mißerfolg aller derartigen Vereinigungen be ruht auf dem vollständigen Verkennen der einfachsten wirthschaftlichen Grundsätze. Im wirthschaftlichen wie im staatlichen Leben der Völker ist die Thalsachc vor . Allem maßgebend, daß eine Verpflichtung, gleichgültig von welcher Seite her, nur dann befolgt wird und Aus- ! sicht hat, stets befolgt zu werden, wenn sie aus der or ganischen Entwicklung der Verhältnisse sich sozusagen von selbst ergiebt; dies aber ist nur daun der Fall, wenn dem Verpflichteten aus der Erfüllung seiner Verpflich tung ein Vortheil erwächst, werm er also durch seinen ei genen Vortheil dazu angeleitet wird, das ihm und Ob liegende nach allen Richtungen hin Zweckmäßige zu thun. Sonst ist die Erfüllung einer von anderer Seile her auf erlegten Verpflichtung nur durch Gewalt zu erzwingen und diese Gewalt steht den kaufmännischen Meisen, wel che in erster Linie unter der Borgwirthschaft zu leiden haben, nicht zu Gebote. Wohl ist cS zweifellos wahr, daß die Borgwirth- schaft in ihren unausbleiblichen Folgen den Konsumenten ebenso gut wie den Händler schädigt, — aber diese Er- kcnntniß ist unter den Konsumenten so sehr wenig ver breitet, daß sie zur Beseitigung des Uebelstanoes nicht vcrwerthet werden kann. Mag man noch so unwider leglich darthuu und durch die einfachste Rechnung be weisen, daß die Borgwirthschaft alle Waaren vertheuert und dieser theurere Preis in letzter Linie unbedingt von dem Konsumenten bezahlt werden muß, so wiro man doch nicht dahin gelangen, alle Kreise des Volkes von dieser Thatsache zu überzeugen und sie zum Aufgeben deü Kau fens auf Borg zu veranlassen. ES muß also, da eine bindende Verpflichtung, nur noch gegen baar zu kaufen, den Konsumenten seitens der Verkäufer nicht aufcrlegt werden kann und eine freiwillige Umkehr der Konsumen ten zur Baarzahlung vorläufig nicht zu erwarten ist, zu dem einzig noch übrigbleibenden Mittel, zu dem der Prä- miirung der Baarzahlung, gegriffen werden. Setzt jeder Kleinhändler, jeder Hanowerker, seinen Kunden einen Rabatt für sofortige Baarzahlung aus, hat also der Kunde einen Vortheil davon, wenn er baar bezahlt, und einen greifbaren Nachtheil dadurch, daß er dies unterläßt, dann ist am eheste» zu erwarten, daß diejenigen Konsu menten, welche nur aus altgewohntem Schlendrian auf Borg kaufe», von selbst zur Baarzahlung übergehen und damit zur Besserung der Verhältnisse beitragen werden, die einzig und allein von Seiten der Konsumenten auS- gehen kann. Wie dies am besten und wirksamsten zu erstreben ist, wie die Einzelnen und die Vereine Vorgehen müssen, um ihr Ziel zu erreichen, — das werden wir in einen, zweiten Artikel ausführlicher darlegen. die von dem Antragsteller (Schnoor-Leipzig) geforderte Ab kürzung der Verjährungsfristen auf gesetzlichem Wege wurde abgelehnt. Mit dieser Resolution ist in der Sache selbst frei lich herzlich wenig gcthan. Daß die Borgwirthschaft enorm schädlich wirkt, daß sie die Waaren unnöthig vertheuert, den geregelten Hausstand namentlich der Mittelklassen syste- matisch untergräbt, die Solidität des Kleinhandels und schließlich nach allen Richtungen hin die sozialen Verhält nisse schädigt, — all das ist bekannt und bedarf keiner Erörterung mehr; aber um die Mittel handelt cs sich, diesem Uebelstandc abzuhelfc», und über diese Mittel, wie über den Erfolg der an verschiedenen Stellen bereits ge- thanen Schritte, ist im Handelstage so gut wie gar nichts verlautbart worden. Der Handclstag wird seine Mitglie der auffordcrn, Vereine zu bilden, welche „die Baarzah lung in, Klcinverkehr und das Trattenshstem im Großver kehr", »»streben" — angestrebt ist auch bisher genug wor den, aber erreicht wurde nichts, was eben die Unwirksam keit der bisher versuchten Mittel zur Genüge kennzeichnet. Ueber die Art und Weise, wie die zu bildenden Vereine vorgehen sollen, ist der Hauvelstag mit Stillschweigen hin- weggegangcn, und diese Vereine habe« somit ganz und gar keinen Anhaltspunkt über den cinzuschlagenden Weg, nm das «„gestrebte Ziel zu erreichen. Daß die gesetzliche Abkürzung der Verjährungsfristen kein geeignetes Mittel gegen die cingerissene Borgwirth schaft sei, ist durch die Ablehnung des dahin zielenden Vorschlages auch vomHandclstage ausgesprochen worden; dagegen scheint dieser die Bildung von BaarzahlungS- Vereinen, — d. h. solcher Vereinigungen von Konsumen ten und Händlern, deren Mitglieder sich verpflichten, nur noch gegen baar zu kaufen bezw. zu verkaufen, — für ein zweckentsprechendes Hülfsmittel gegen den beklagten Uebelstand zu halten. Wie durchaus unbegründet diese Annahme ist, hat die Erfahrung leider nur allzu deutlich bewiesen: sämmt- liche Vereine dieser Art, gleichgültig wo sie sich bildeten, haben schließlich die Fruchtlosigkeit ihrer Bemühungen einsehen müssen. Und wie sollte es auch anders sein? Handelt eö sich um eine Vereinigung von Konsumenten, so ist es doch ganz selbstverständlich, baß die gewohnheits mäßigen Borger, die ihre Einkäufe entweder nicht baar bezahlen können oder es nicht wollen, einen, solchen Ver eine fernbleiben, der ihnen nur die Verpflichtung der Baarzahlnug auferlegt, ohne ihnen dafür irgend ein Recht, eine Vergünstigung zu gewähren; und diejenigen Konsumenten, welche ohnehin schon, aus Liebe für ihren crn, die sich Berlin, 4. Movbr. Nach der „Krcuzzeitung" ließ ' nur noch Schuwalow als Gegner Gortschakow'- schon während des geregelten Haushalt, baar bezahlen, haben von einem solchen Vereine auch nichts zu erwarte». Handelt es sich dagegen um eine Vereinigung von Verkäusi also verpflichten, ihre Waaren (im Kleinhandel) i argen baar abzugeben, so ist hier wohl eln Gegenwerth CongresseS durchfühlen, daß 'er nicht wieder auf seinen m Gestalt der mannichfachen Vorthcile vorhanden, welche Londoner Posten zurückkehren, ja nicht unter seinem bis- den Verkäufern au- dem geregelten Kassegeschäft erwach- herigen Chef weiter dienen wolle, und er soll dieser Ab sen, — auf der anderen Seite aber bereitet eine solche sicht jetzt durch ein formelles Entlassungsgesuch Ausdruck gegeben haben, welches Anlaß zu seiner Berufung nach Livaoia geworden. Fürst Gortschakow, der noch in Baden- Baden weilt, wird jetzt nicht mehr geneigt sein, zurück- zutreten als im Frühjahr, aber die Umstände gestatten nicht mehr, den seit Abschluß des Berliner Friedens dau- erndcn Zwischcnzustand fortwähren zu lassen. ES handelt sich um folgenschwere Entschlüsse, cs fragt sich, wie Ruß land sich zu den neuen Wirren in der Türkei wie zu dem Kriege Englands mit Afghanistan stellen will, cs handelt sich auch uin das Verhältniß zu Deutschland; denn seit den Enthüllungen des „Timeö"-Korrcspondenten ist cs kein Gcheimuiß mehr, daß zwischen den, Leiter der deutschen Politik und Fürst Gortschakow eine Spannung besteht, während Graf Schuwalow in, Gezentheil dem Fürsten Bismarck eng befreundet ist. Diese Frage gewinnt nm so mehr an Interesse, als eine Annäherung zwischen England und Frankreich erfolgt ist, und Graf Beust sicher kein Mittel unversucht lassen wird, Oesterreich zum Dritten im Bunde zu machen, eine Tendenz, die um so bedeutsamer werden würde, da der Botschafter längst den von ihm selbst ins Leben gerufenen Dualismus aufgcgebcn und ganz bereit ist, den slawischen Föderalisten zu dienen, welche auf den Sturz Andrassys hoffen. Graf Schuwa low würde, wenn er Minister der auswärtigen Angele genheiten würde, unzweifelhaft einerseits die deutsche Alli anz pflegen, andererseits in seiner Politik einen mäßigen Gang einschlagen, der den offenen Konflikt mit England vermiede. ES fragt sich nur, ob dies der tiefen Erregung der öffentlichen Meinung in Rußland gegenüber möglich ist, welche auch am Hofe bedeutsame Vertreter zählt. Die nächste Zeit muß uns darüber Aufschluß bringen: die Wichtigkeit der Entscheidung aber kann nicht leicht über schätzt werden. Berlin, 5. November. DaS Pariser Gclbbuch enthält über die orientalische Angelegenheit betreffende Aktenstücke vom 28. Dcccmber 1877, insbesondere Kon- grcßprotocolle. Das Circular Waddingtons vom 22. August weist nicht nur auf diese oder jene speciclle Klau sel des Berliner Vertrages hin, sondern der ganze Vertrag müsse auögeführt werden. Die Depesche Waddington S vom 27. September wünscht, daß die Pforte feste Haltung anuehme und der Unordnung in der Türkei ein Ende mache, welche verhängnißvoll werden unv die Vorthcile in Frage stellen könnte, die sie durch die Intervention der Großmächte erlangt. Salisbury theilt in der Depesche vom 7. Juli Waddington über die Convention betreffs Cyperns mit: Dieselbe sei abgeschlossen worden, nm Wcstasien nicht ohne Verthcidigung zu Füßen Rußlands zu lassen; England wollte nicht Egypten besetzen oder sich des SuczkanalS bemächtigen, um nicht die Beziehungen zu Frankreich erkalten zu lassen. Die Depesche Wadding tons vom 21. Juli konstatirt die durch die Convention in Frankreich hcrvorgerufcne Erregung, theilt dieErklärungen Salisburys mit, um Frankreich bezüglich Syriens und Egyptens zu beruhigen; Frankreich achte England als asiatische Großmacht, aber verlange für sich gleiche Ach tung als Mittelmecrmacht. Die Depesche Salisburys vom 1. August versichert den aufrichtige» Wunsch Eng lands, mit Frankreich in herzlichem Einvernehmen zn handeln und die Entwickelung der Hilfsquellen Egyptens zu sichern. Weder England noch Frankreich begehre für sich territoriale Niederlassung in Egypten oder beabsichtige irgendwie sich in dynastische Fragen einznmischen. Berlin. In dem Buche von Moritz Busch „Graf Bismarck während des Krieges in Frankreich" finden wir nachstehende Aeußcrung des damaligen Gra fen überfein persönliches Verhältniß zur Religion: „Wie man ohne Glauben an eine geoffenbarte Religion, an Gott, der das Gute will, an einen höheren Richter und ein zukünftiges Leben Zusammenleben kann in geord neter Weise, das Seine thun und Jedem das Seinelasscn, begreife ich nicht. Wenn ich nicht mehr Christ wäre, bliebe ich keine Stunde mehr auf meinem Posten. Wenn ich nicht auf meinen Gott rechnete, so gäbe ich gewiß nichts auf irdische Herren. Ich hätte ja zu leben und wäre vornehm genug. Warum soll ich mich angreifen