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I . — ^L S58. Dienstag, den 5. November. 1878. HrWb.HMssreimd. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — JnsertionSgebühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — JnsertionSannahme für die am Abende erscheinende Nummer bis Vormittags 10 Uhr. Erlaß, Todesfälle von Mannschaften des Beurlaub tenstandes betreffend. Im Verfolg eines Antrags des hiesigen Königlichen BezirkScommandoS werden die Herren Bürgermeister von Ernstthal, Callnberg und Hartenstein, sowie sämmtliche Herren Gemeindevorstände des Bezirkes unter Hinweis auf die Verordnung des König lichen Kriegs-Ministeriums vom 8. April 1869 — Gesetz- und Verordnungsblatt , 40 — hiermit veranlaßt, dafür besorgt zu sein, daß bei Todesfällen von Mannschaften des Beurlaubtenstandes jedes Mal sofort das Königliche LandwehrbezirkScommando mit Nachricht versehen wird. — Glauchau, den 1. November 1878. Königliche Verwaltungs-Commission. v. Hausen. E^ Bekanntmachung. Es beabsichtigen 1) der Hausbesitzer Herr August Truppel in Wahlen, in dem unter Nr. 18. des Brandkatasters für Wahlen gelegenen Grundstücke, 2) der Hausbesitzer Herr Ludwig Däuml er in Wahlen, in dem unter Nr. 498. des Brandkatasters für Wahlen gelegenen Grundstücke, 3) der Hausbesitzer Herr Heinrich Beyer in Wahlen, in dem unter Nr. 258. deö Brandkatasters für Wahlen gelegenen Grundstücke, 4) der Gasthofsbesitzer Herr Wilhelm Ni del in Brand, in dem nnter Nr. 22 des BraudversicherungSkatasterS für Brand gelegenen Grundstücke, 5) der Fleischer Herr Wilhelm August Christian März in Niederplanitz, in dem unter Nr. 315 >. des Flurbuchs für Niederplanitz gelegenen Grundstücke, 6) der Restaurateur Herr Ernst Julius Böttge* in Remse, in dem unter Nr. 116--. des Brandkatasters für Remse gelegenen Grundstücke, , 7) der Fleischer Herr Hermann Köhler in Ziegelheim, in dem unter Nr. 13 des Brandkatastcrs für Ziegelheim gelegenen Grundstücke, 8) der Fleischer Herr Carl Heinrich Kahlert in Oberplanitz, in dem unter Nr. 160. des Brandkatasters für Oberplanitz gelegenen Grundstücke eine Schlächterei zu errichten. In Gemäßheit 8. 17 der NcichSgewcrbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen PrivatrechtS-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Zwickau, am 1. November 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Vodel. , D. Bekanntmachung. Der II. Termin der Einkommensteuer ist vom 1. bis mit 15. November a. o., an Herrn Einnehmer Lämiedewind hier abzuführcn und machen wir gleichzeitig mit darauf aufmerksam, daß Reste nach Ablauf obgedachten Termines durch militärische Epecution beigetrieben werden. Johanngeorgenstadt, den 30. October 1878. Der Stadtrath. Sarfert. Bekanntmachung. Gesetzlicher und ortsstatutarischer Vorschrift zu Folge scheidet mit Schluß dieses Jahres aus hiesigem StadtgemcinderathScolleginm ein Drittheil seiner Mitglieder aus und hat demnächst die Ergänzungswahl stattzufinden. Von den derzeitigen Stadtverordneten haben auszuscheiden die Herren Kaufmann Gottlob Friedrich Herberger und Schuhmachermeister Fedor Gruner als ansässige und die Herren Kaufmann Otto Kircheifen und Kaufmann Richard Brändel als unansässige sowie von den Ersatzmännern Herr Schneidermeister Fedor Teller. Nachdem nun für die vorzunehmenden Ergänzungswahlen eine Liste aller Stimm berechtigten sowie der Wählbaren aufgestellt worden ist, liegt dieselbe Vsm 8 bis »« N-vcmber d I täglich Vormittag» von 8-12 Uhr und von 2 bis 8 Uhr Nachmittags an hiesiger RathScxpeditionSstellc zur Einsichtnahme aus und steht jedem Betheiligtcn frei, gegen dieselbe bis zum 20. November d. I. Einwendungen geltend zu machen, wogegen alle später eingehenden Einsprüche unberücksichtigt bleiben müssen. Johanngeorgenstadt, den 2. November 1878. Der Stadtrath. - , ' ' . , Sarich , Bekanntmachung. Für die bevorstehende ErgänzungSwahl der Stadtverordneten sind die Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren aufgestellt worden und liegen solche vom 5. bis 20. November dieses Jahres in der RathSexpedition, sowie in der Tröger'schen und Stiehler'schen Schankwirthschaft zur Einsicht aus. Etwaige Einsprüche gegen diese Listen sind von den Betheiligten längsten» bi» zum 12. dirscs MonatS bei dem Stadtrathe zu erheben, über welche vor dem 20. laufenden Monates den Einsprechenden die Entschließung des Stadtrath- eröffnet wer den wird. Nach Schluß der Listen ist den etwa noch nicht erledigten Einsprüchen für die bevorstehende Wahl keine weitere Folge zu geben. Schwarzenberg, am 2. November 1878. Der Stadtrath. We^dauer, Bürgermeffter. Nach 8 6. der hiesigen Bauordnung ist zur Aufreißung des Straßenpflasters beziehentlich Ausgrabung öffentlicher Wege die Zustimmung des Stadtraths einzuholen. Da diese Vorschrift in neuerer Zeit nicht beobachtet worden ist, so wird dieselbe ... mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bi» zu 60 M. oder entsprechender Haftstrafe zu ahnden sind. Schneeberg, den 2. November 1878. Der Stadtrath. Heinke. Bekanntmachung, das Meldewesen betreffend. Da es im polizeilichen wie im eignen Interesse der Bewohner hiesiger Stadt geboten erscheint, daß jede hier wohnhafte Person zur polizeilichen Anmeldung kommt, so ist die Bestimmung, daß Beamte, Geistliche und öffentliche Lehrer von der Melde pflicht befreit sind, im Einverständnisse mit den Herren Stadtverordneten aufgehoben worden. Es werden daher die Herren Bea nien, Geistlichen und öffent lichen Lehrer hierdurch ver-nlatzt, sich binnen 14 Tagen in der Polt- zeiexpeditlon anzumelden. Gleichzeitig weisen wir daraus hin, daß unter den 8- 1 s»b 2 des Melderegu lativs bezeichneten Gewcrbsgehilfen diejenigen mit inbegriffen sind, welche aus der Volks schule entlassen als Fädler oder Auspasser fungiren, und haben daher die Arbeitgeber auch für deren An- und Abmeldung Sorge zu tragen. Schneeberg, den 4. November 1878. Der Stadtrath. Heinke. Erdmann. Bekanntmachung. Am 30. October früh sind von zwei fremden Hunden, der eine klein, schwarzer Farbe mit braunen Abzeichen und weißer Brust, der andere mittelgroß graubrauner Farbe mit weißer Brust, im hiesigen Orte Alberoda mehrere Hunde gebissen worden. Nachdem sich bei der Bezirksthierärztlichen Untersuchung ergeben hat, daß diese zwei Hunde toll gewesen sind, so wird hiermit angcordnet, daß alle Hunde hier, von heute an 12 Wochen lang, mithin bis zum SO Januar R8VS eingesperrt gehalten, oder nur mit einem gut construirten und gut befestigten Maulkorbe versehen, frei gelassen werden. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird nach 8 12 des Mandat» vom 2. April 1796 mit einer Geldstrafe von 7 Mark 50 Pf. bestraft. Alberoda, am 2. November 1878. Joh Gottlieb Müller, Oem-Borstand. « v t t » I» Auf Anordnung deö Königlichen Gerichtsamtes Schwarzenberg sollen iin Rath- hause zu Grünhain am 12. November 1878, von Vormittags 10 Uhr an, die abgepfändeten Gegenstände als: 3 verschiedene Schränke, 1 Sopha, 1 großer Dsch, Stühle, einige Kleidungsstücke, Porzellan- und Blechgeschirre, Holzdrechslerwerkzeug, Wo- rnnter 2 Hobelbänke, 1 Drehbank, 1 Falzmaschine zu Waschbretterbeschlag, 1 Handwä gen, 2 Schlitten, 1 Schubkarren und dergleichen mehr, an den Meistbietenden gegen so fortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Grünhain, am 2. November 1878. ! Goldhahn, Localrichter.