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M 231. Donnerstag, den 3. October. 1878. -- »— > ,i — .— Grzgcb.'FolLssreund. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — Jnsertionsgebiihrcn: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — Jnsertionsannahme für die am Abende erscheinende Nummer bis Vormittags 10 Uhr. Erlaß, - die vorschußweise Bezahlung der zuständigen Marsch gebührnisse an die einbeorderten Heerespflichtigen betreffend. Nachdem die in Punct IX. der Verordnung vom 23. Angust 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Jahr 1877 Seite 201 ff.) erwähnten Entfernungstabel len an die Ortsbchördcn ausgcgeben worden sind, treten nunmehr die Bestimmungen dieser Verordnung in ihrem vollen Umfange unv demnach auch in Betreff derjenigen Fälle in Kraft, in welchen das Meilengcld beziehentlich das Marschgeld von den OrtS- Lehörden festzustcllcn ist. Die Ortsbch^ 'n haben daher von jetzt ab in den angegebenen Fällen den > einberusenen Hecreöpfl^ ugcn die zuständigen Marschgebührnisse nach Maasgabe der Bestimmungen der obcubcmcrktcn Verordnung vom 23. Angust 1877 zu zahlen. Solches wird zu Folge Verordnung der Königlichen Ministerien des Krieges, > des Innern nnd der Finanzen vom 14. September 1878 andurch bekannt gemacht. Zwickau,, am 28. September 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. — Vodel. Die Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zum Amte eines Gcschwornen befähigt sind, liegt in der Zeit vom 5. bis 24. October dieses Jahres in der Naths- ! expedition zu Jedermanns Einsicht öffentlich ans. Während dieser Zeit kann jeder volljährige und selbstständige Ortseinwohner wegen Nebergchung seiner Person, dasern er zum Amte eines Gcschwornen fähig zn > sein behauptet, sowie wegen Ucbergehung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung un- ' fähiger Personen hier Einspruch erheben; innerhalb derselben Zeit haben auch diejenigen, > welche nach dom kni'. T abgedruckten 8- 5. des Gesetzes vom 14. September 1868, die Bi düng der Geschornenlisten und der Geschwornenbank betreffend, von dem Ge- schwornenamre befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche, bei deren Verlust, schriftlich hier einzureichen. Schneeberg, den 1. October 1878. Der Stadtrat h. Heinke. Erdm. O Ablehnen können das Amt eines Gcschwornen: 1) Personen, welche zur Zeit der Bilvung der Urliste das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben, oder vor Beginn des Jahres, für welches die Geschwor.wnliste auf gestellt ist, zurücklegcn werden; 2) Mitglieder des Reichstags oder des Landtags für die Dauer ihrer Wahl; 3) Geistliche aller Religionen und Confessionen, welche sich nicht mehr im Amte befinden; 4) Staats- und Communalbeamte und Lehrer an öffentlichen Bildnngsanstalten ohne Unterschied, dafcrn ihre Unentbehrlichkeit im Dienste, von der vorgesetzten Behörde bezeugt wird; 5) Aerzte und Apotheker, die keinen Gehilfen haben; 6) Diejenigen, welche nach ihrem geringen Einkommen die durch daö Gcschworneimmt auferlegten Kosten nicht tragen können und darüber ein Zeugniß der Ortsbehördc ver legen ; 7) gebrechliche und mit längerer Krankheit behaftete Personen, deren Zustand die Ucbcrnahme eines GeschwornenamteS nicht znläßt, wenn solches vom Bezirksarzte bescheinigt wird. — Tie vorstehend unter 1, 3 genannten Personen können das Ge- schworncnamt für immer in einer Eingabe an den Stadtrath oder Gemcindevorstand ihres Wohnortes ablehncn. Holz-Auction. Im Gasthofe zum Brünlasberg sollen Montag, den 14. Oktober 1878 von Vormittags 9 Uhr an, die im Hover ambereiletc» 280 Raummeter weicbe Swcke und 3 Wclleubmcrerr dickes Reißig gegen sofortige Bezahlung und umcr r« zu macbenren Bedingungen an den Meistbietenden verneigen ivencn Schneeberg, am 1. Onobcr 1878. Der Stadtrath. (1—3) Heinke. Arnold. Kommenden Tomeabeud, den 5. October, Nachmitt. 4 Uhr, Reißig- und Klötzer-Auction im Grünhainer Communwalde. Der Stadtrath zu Grünhain. Kolibabe. Bekanntmachung. Die AblösnngSrenten pro III. Termin v. sind bis spätestens den 5. Oktober d. I. bei unserer Stadtstenereinnahme abzuführen. Aue, den 30. Septbr. 1878. Der Stadtgemeinderath das. Beck, Brgrmstr. cungen die 88 erklärte Minister Eulenburg, daß die RegXc aus der ersten Lesung hervorgcgangene Falmig des Ge- gemacht werden. Dieses nächste Ziel aber verfolgt der dem Reichstag vorliegende Gesetzentwurf; seine Festsetzung in einer Form, welche es ermöglicht, die Massen von dem durch die Agitatoren, besonders aber die sozialdemokrati sche Presse auSgeübten moralischen Drucke zu befreien, ist also Vorbedingung eines günstigen Erfölgs der auf Herbeiführung eines dauernden Friedens gerichteten Thä- tigkeit des Staates wie der Privaten." Berlin, 1. Octbr. Die Kommission zur Bera- thung des Sozialistengesetzes nahm heute die zweite Le sung der Vorlage des Sozialistengesetzes vor. Von den Mitgliedern der Kommission war v. Stauffenberg beur laubt; seitens des Bundesrathes war Minister v. Eulen burg und die Minister der Mittelstaaten anwesend, Fürst Bismarck war nicht zugegen. Bei Berathuna der ersten setzcS im Allgemeinen für annehmbar hiell. >, dieselben wünschten aber, daß statt des in 8 1 hinein amendirten. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 22. Septbr. Aus industriellen Kreisen erhält die Nat.-Lib. Corresp. „von geschätzter Hand" eine Zuschrift, in welcher es heißt: „Jeden, der sich einiger maßen eingehend mit wirthschaftlichen und socialen Dingen beschäftigt hat, wird die Aeußerung des Reichskanzlers bei der ersten Lesung des SocialistengesetzeS, daß er noch heute „Arbeiter-Productivgenossenschaften" für geeignet halte, den größeren Theil der bisher durch Einzelunter nehmer geleiteten gewerblichen Thätigkeit selbständig zu betreiben, aufs höchste in Staunen gesetzt haben. Die urtheilsfähigen Leute, die jetzt noch auf diesem Stand punkte stehen, sind zu zählen; 99 Procent aller Sach kundigen sind längst z» der Uebcrzcugnng gekommen, daß der Glaube an die Realisirnng dieses an und für sich gewiß schönen Gedankens utopisch ist in des Wortes weit gehendster Bedeutung, und daß die Möglichkeit der Durch führung immer ferner rückt, je mehr sich die Großindu Factor. Die Vereinigung der Functionen des Arbeiters und Arbeitgebers in Einer Person, wie sie die Arbeitcr- Productivgenosscnschaft darstellt, wäre allerdings das durch schlagendste Mittel, die Gegensätzlichkeit zwischen Arbeitern lind Arbeitgebern zu beseitigen nnd somit die Arbeiter frage, den schwerwiegendsten Theil der socialen Frage, zu lösen; daß dieses Ziel sich aber nicht in größerem Um fange erreichen lassen wird, dürfte selbst dem Laien schon aus obiger kurzer Darstellung klar werden. Wir erachten eö für unsere Pflicht, dies offen auSzusprcchen, einerseits damit nicht unerfüllbare Hoffnungen geweckt und aus sichtslose Experimente angestellt werden, andererseits da mit nicht der Blick abgezogen werde von dem richtige» Wege. Dieser Weg aber wurde, wenigstens soweit cS sich um die hierbei in Frage kommende Privatthätigkeit handelt, in derselben NeichstagSsitzung angedcutet von dem Abg. Dollfus. Derselbe hat sich ein entschiedenes strie entwickelt, eine Entwicklnng, welche zn verhindern keine Macht der Erde stark genug sein dürfte, mau müßte den» nicht davor zurückschrecken, nnserc ganze Cultnr zu vernichten. Die Productivgenossenschaft, d. h. eine Ge nossenschaft von Arbeitern, welche ein Gewerbe für eigene Rechnung und Gefahr betreiben, ist lebensfähig lediglich dort, wo die technische und kaufmännische Leitung verhält- nißmäßig einfach ist, wo der Erfolg wesentlich von der Tüchtigkeit der Leistung jedes einzelnen Arbeiters abhängt, der Arbeitslohn den Hauptfactor der Geschäftsausgaben bildet nnd große Risiken ausgeschlossen sind, also bei de» jetzt handwerksmäßig betriebenen Gewerben, bei Bergbau mit geringen Vorrichtungen und Maschinen, Fischerei und dergleichen. Doch setzt die Möglichkeit günstigen Erfol ges auch hier eine ganz besondere technische Befähigung, allgemeine Bildung, dabei eine Tüchtigkeit des Charakters der Arbeiter voraus, welche nur höchst selten vereinigt zu finden sein dürften. Bei den meiste« Zweigen der Groß industrie ist die Concürrenz von Arbeiter-Productivgenos- senschasten gegen Cinzelunternehnm geradezn undenkbar: Wortes „Umsturz" der Ausdruck „Untergrabung" wieder hergestellt, ferner der beantragte Zusatz: „in einer den öffentlichen Frieden und die Eintracht der Bevölkerungs klassen gefährdenden Weise" wieder gestrichen werde. Die Beschlüsse der Kommission betreffs der Kontrolinsta.; wurden von den Regierungen im Prinzip angenommen, dieselben wünschten aber eine Modifikation dahin, daß die fünf vom BundeSrathe aus den Gerichtshöfen des Reichs und der Einzelstaaten zu erwählenden Mitglieder auch aus den obersten VerwaltungSgerichtcn der Bundesstaate» entnommen werden könnten und daß der Kaiser den Vor sitzenden und den Stellvertreter der Kommission ganz nach freier Wahl ernenne. Was der Termin für die Giltig keit des Gesetzes anbelange, so erscheine die Frist von zwei und einem halben Jahre viel zu gering und sei nicht acceptabel. Die Regierungen seien eigentlich gegen jeden bestimmten Termin gewesen, und hätten ihrerseits keinen solchen in das Gesetz hineingebracht. Die Kommission setzte die zweite Lesung des ersten 8 hieraus aus, damit die einzelnen Mitgliedcrgruppen sich erst untereinander verständigen können. 8 11» (Genoffenschaftskaffen) wur- wesentlich nach den Anträgen der Subkommission an- Vcrdienst erworben, indem er an der Hand eigener Er fahrungen ausführte, daß die Arbeitgeber sehr viel dazu beitragen können, den socialen Frieden anzubahnen da durch, daß sie thatkräftig für die materielle und sittliche Hcbnng der arbeitenden Classen cintreten. Mag auch die Darstellung des Herrn Dollfus eine etwas optimisti sche sein, das ist sicher, daß die relativ äußerst günstigen Verhältnisse zwischen Arbeitern und Arbeitgebern im Ober elsaß, besonders in Mülhausen, wesentlich Folge sind der vortrefflichen Fürsorge der dortigen großen Fabrikanten, des Herrn Dollfuß selbst an der Spitze, für ihre Arbei ter. In einem wichtigen Punkte aber irrt sich der elsäs sische Abgeordnete, nämlich darin, daß er glaubt, daß die Gefahr, der da- Socialistengesetz begegnen soll, beseitigt werden könne, und zwar in absehbarer Zeit beseitigt wer den könne dadurch, daß die übrigen deutschen Arbeitgeber dem ihnen von den Mülhausener Großindustriellen gege benen Beispiele folgen. Ein großer Theil unserer Ar beiterschaft ist jetzt durch die Sozialdemokratie dermaßen verhetzt, daß es auch den wohlmeinendsten Arbeitgebern nicht gelingen wird, sie für sich zu gewinnen, wenn nicht ... ... dafür gesorgt wird, daß jene Leute von der aufreizenden , v>» , gegen Cinzelunternehnm geradezn undenkbar:! Agitation der sozialistischen Führer befreit und dadurch verständigen denn hier ist die Leitung des Geschäfts der maßgebende wieder einer objektiven Betrachtung der Dinge zugänglich de wesentlich