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Dienstag, de» 1. Oktober. 1878 M S2S ßrzgeö."DMsfteuni> ge- Mittcnstärke cm. Klötzer Obcrstärke Untcrstärke crbstaug. - 8—10 2 ReiSstan^ werdenden nm 66 Stück von 10 und bis US. Ä (1-3) ße. aus «ladet —4, i« -ro- lma, lMU, Nett en 3(p ^lam» :e:reu- futter- tollens. 6M. großs idinm... 11 cm. Mittenstärke 17 - 23 - 29 - 36 - > und- hlt i» 624 312 75 8 straße. 12 18 24 30 gegen das Meistzcbot und unter den vor 10—12 13—15 3 5 K für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels 1 - 5,41 Hundert " - 2„4 - - l',°° 10—19 m. Länge, 17,5—22 - 18—24 - 17 3,. - - 3 Uhr kffee 10 3 1 14 - - - - 4 Raummeter Nadelholz-Klöppel .. . . , von Vormittags 9 Uhr an, die tn den Bezirken: am Mückenwinkel, an den Schwalbenwiesen und an Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — Jnsertionsgebührcn: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — Jusertiousaunahme für die am Abende erscheinende Nummer bis BormittagS 10 Uhr. Tic auf dem Stämme nämlich: 23—29 30—36 37 13-22 23—29 30—36 37 Naarzahlung Beginn der Auctiou bekannt gemacht Das Königliche Gerichtsamt das Geißler. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gcrichtsamte soll den L2. November 1878 Ter von der hiesigen Lebens-, Pensions- und Leibrenten Versicherungsgesellschaft Iduna ausgestellte Versicherungsschein Nr. 83728 vom 11. Juli 1867 über 1000 Thlr. Versichernngösnmme auf das Leben des Beutlers Eduard Lllbcrt Zcitzer und dessen Ehefrau Auguste Caroline, geborene Pleil zu Hnndshübcl, ist an geblich verloren gegangen. Es werden Alle, welche an dieser Versicherungs-Summe, oder au den darüber ausgestellten Versicherungsschein aus irgcuo einem Rechtsgruuvc Ansprüche zu haben mei nen, aufgcfordcrt, dieselben bmucu drei Monaten vom ersten Erscheinen dieser Bekannt machung ab, spätestens aber in dem ans den 3. Januar 1879 Vormittags 11 Uhr vom Herrn Kreisgcrichtsrath Metsch an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 11 auberaum- tcn Termine anznmcldcn, widrigenfalls der gedachte Schein für amortisirt erklärt wcr- . den wird. Königliches Kreisgericht i. Abtheilung. Nutzholz-Verkauf ans - ".iL Nutz- u. Brennholz-Auction f Lößnitzer Kirchenwald (Gotteswald) Om Gasthaus zum deutsche« Haus in Lößnitz sollen Freitag, de« 4 Oetober 1878, der Schwarzenberger Straße, Abthl. 6, 9, 10, 11 und 13 aufbcreiteten Höl zer, als: 32h Stück Nadelholz-Stämme von 11—22 Hartensteiner Revier. Schlage Häußeihau 27 ausbereitcten zusammen 1085 Stück Nad.- Bedingungcn verkauft werden. Die Cassen- und Revierverwaltung der Kirche zu Lößnitz Bekanntmachung. 9. diesjährige öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Glauchau Sonnabend, den 5. October 1878, Nachmittags 3 Uhr, im Vcrhandlungssaale der Königlichen VerwaltungS-Eommission hier, Königsstraße Nr. 3., Eingang pttrtvrio. Glauchau, den 27. September 1878. Königliche Verwaltungs-Commission. i. v. Schfart, NcgieruugSassessor. sollen im Wege des Meistgcbots unter den gewöhnlichen Auctionsbedingungen und nur gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden. Kaufliebhabcr werden ersucht, Offerten (Stückzahl, Sorte, Preis per Fcstm.) mündlich oder schriftlich bis spätestens den 2. October 1878 beim Rcntamte anzubringcu. Tie Kaufliebhaber blcibcu an ihre Offerten bis zum 5. October 1878 gebunden und haben sich an diesem Tage und zwar im Laufe des Vormittags des Zuschlags zu gewärtigen, hingegen behält sich das Rentamt die Auswahl unter den Käufern vor. (H. 32976 b.) Fürstlich Schönburgisches Rentamt Hartenstein das dem Weber Earl Friedrich Hermann Bleyer in Weißbach zugehörige Hausgrund stück mit Garten Nr. 104 dcö Katasters uns Nr. 105 des Grnnd- uns Hypothckcu- buchS für Weißbach, welches Grundstück am 26. Augnst 1878 ohne Bcrüsichtiaung der Oblasten auf 1715 M. - - gewürdert wordeu ist, nothweudigcr Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GcrichtSstcllc aushängcndcu Anschlag hiervurch bekannt gemacht wird. Wildenfels, am 28. August 1878. Für den abwcseuvcn Lohgerber Friedrich Ferdinand Ott ans Schneeberg ist Herr Schlosscrmcister Carl Wilhelm Muth hier am 23. dss. Alts, als Vor mund verpflichtet worden. Schneeberg, den 26. September 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Bernhardi. _ Fck^ Tcm Restaurateur Cdr. Fr. Auerswald, dessen lcptcr bekannter Aufent haltsort Schneeberg gewesen, ist in hier anhängigen Rechtssachen der Gcbr. Deckel in Burkersdorf, Kläger, gegen ihn, Beklagten ein Erkenntniß erster Instanz bekannt zu machen. Ta Auerswald's derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist; so wird derselbe hiermit öffentlich vorgeladcn, am 23. October 1878, vor 12 Uhr Mittags, an unterzeichneter Gcrichtsstclle zu erscheinen und der Bekanntmachung des Erkenntnisses gewärtig zu sein. Schneebcra, am 25. September 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Bernhardi. . Schs. Mcl. Halle, den 26. August 1878. Bekanntmachung. Tie dritte Rate der cemmunlichcn Abgaben ist in der Zeit vom 1—15. October a. 6., an unsere Stadtcassc zu bezahlen, dagegen werden die Beiträge zur Königl. Jmmobili- arbrandcasse für den >>. Termin dss. Jahres nicht erhoben. Nach Ablauf des Termins für die communlichcn Abgaben erfolgt cxecutivische Beitreibung der Reste. Lößnitz, am 27. September 1878. Der Rath der Stadt. vr. Krauße. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Ergäuzungswahl des Stavtver- ordnetcn-Collegiums fordcn wir diejenigen hiesigen Bürger, welche die Abcntrich- tung von Staats- oder Gcmeindcabgabcn, einschließlich der Abgaben zur Schul- und Armenkasse länger als 2 Jahre ganz oder theilwcisc in Rückstand gelassen haben, hier mit auf, die rückständigen Abgaben ««gesäumt anher abzuführcn. Nichtberücksichtigung dieser Aufforderung zieht nach 8- 44§. der rcvidirten Städteordnung den Ausschluß der Stimmberechtignng und Wählbarkeit nach sich. Schneeberg, den 30. September 1878. Der Stadtrath. — Heinke. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß, daß Bauschutt außer auf dem bisher hierzu benutzten Platze an der Hartensteiner Straße auch am Fetsel auf dem alten Excrcierplatze abgeladen werden darf. Das Ablagern von Schutt auf andern Plätzen hiesiger Stadt wird mit Geld strafe bis zu 60 M. oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Schneeberg, am 28. September 1878. Der Stadtrath. Heinke.