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tzKb.^DMMlmd »ni, ladet )0 Acker esen soll Mitteustärke, cm. S ryfart, Re^ierungSaffessor. Mch. oben stark, s s ^rc.- c Wie- y Brückner er >arzer NNd' koste Ul' I s s s s 18 3 712 2494 1274 455 142 30 rann, mstehend« Obitz-. -2) «. Gast» adel >er. cm. s Klötzer 2 19 63 3 einzeln und partienweise Juni ds«. ch dieUn« 1 Bier- le, ferner Porzellan, ingl. 2> chluß 4^ , 4 Och- »en A^en^ u. s. w. N Gute beustein 27, Magnetenberg 29 und 30, Eisenstübcken 44—47, Tauben stein 48, öS und 56 anfbereitete Hölzer, al«: 31 Stämme bi« 15 3946 Staugeukötzer cm. 257 Rmm. weiche Scheite, harte Scheite, weiche Knüppel, - Reißigrsumcubikmeter (Neste), harte - ( - ) werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich am 22. oder 24. Juni «., an jedem Tage bi» 9 Uhr früh, an die mitunterzeichnete Revierverwaltuvg zu weno« oder ohne Wettere« in die betr. Waldorte zn begeben. Forsttentamt Schwarzenberg und Forstrevierverwaltung Crandorf zu Breitenbrunn, am 14. Juni 1878. Zn JnterimSoervaltuug: Eckelman«. die Revifion der Landtagswahllisten betr Unter Bezugnahme auf 8- 24 de« Gesetze« vom 3. Dezember 1868 (Ges. und Verordnung« blatt von 1868 Seite 1369) werden die Herren Bürgermeister von W«, Grünhain und Johanngeorgenstadt und die Herren Gemeindevorstände de« hiesigen Ver waltungsbezirke« noch besonders dcrsuf hingewiese», daß die Wahllisten der GtkuiM- berechtigten für die Landtagswahl im laufenden Monate einer Revifion z« unterzieh«» sind und, soweit die« noch nicht geschehen, sofort die in 8- 13 der Ausführungsverord nung zu dem gedachten Gesetze vom 4. Dezember 1868 vorgeschrtebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Schwarzenberg, am 15. Juni 1878. Königliche Amtshauptmannschast Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachung, die Aufstellung der Wählerlisten für die be vorstehende Reichstagswahl betr. Nachdem zufolge Verordnung de« Königlichen Minister« de« Innern vom 13. »i,fe« Monat« zur Vornahme der durch die erfolgte Auflösung de« Reichstags ersorder. Uch« Neuwahlen zum Reichstage mittelst Kaiserlicher Verordnung der 30. Juli diese« Sichre« kchgesctzt wwdeu ist, so erhalten die Herren GemeinderorstLnde de« Berwal. wmgSb'zirk» der unterzeichneten König!. Amtshauptmannschast Anweisung, sofort die «ällerlisien in Gemäßheit §. 8 de« Gesetzes vom 31. Mai 1869 (Bon-eSgesetzblatt »o« Sabre 1869 Seite 145 f.) und 8- 1 de« Reglement« vom L8 Mai 1870 (Bun- deSgestp kalt vom Jahre 1870 Seite 275 f ) insbesondere der Belage dazu (Sette 283) aus,u pellen, damit die Auslegung dieser Listen spätesten« vom 2. Juli dieses Jahres an Mßo^eu k-"* Schwarzenberg, am Lö. Juni 1878. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. »o» Wirst»-. Elsr. cetz, auf. nächstm Oeffentliche Vorladung Der vormalige HauSkmcht Ernst Louis Meyer au« LStznitz ist über eine gegen ihn wegen Unterschlagung vorliegende Anzeige verantwortlich zu vernehme» und wird daher hierdurch vorgeladen den 29. Juni 1878, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen und seiner Vernehmung gewärtig zu sein. Zugleich ergeht an alle Criminal- und Polizeibehörden das Ersuchen, Mchsru im BekewugSfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und vom Erfolge Nach- richt anher zu geben. Johanngeorgenstadt, am 8. Juni 1878. Königliches Gerichtsamt. Bawer. Heinrich. Holzauction aus Crandorser Staatsforstrevier. Im Gasthause „zum Forsthaus" in Antonsthal Bekanntmachung. 6. öffentliche diesjährige Sitzung de» BezirkSauSschufle» zu Glauchau, Sonnabend, den 22. Juni 1878, Nachmittag« 3 Uhr Zm Verhandlungssaale der Königlichen Verwaltungs-Commission, KönigSflraße Nr. 3, Eingang parterre. Glauchau, den 14. Juni 1878. Königliche Verwaltungs-Commission. Erstatteter Anzeige zu Folge, find ^ie vou der unterzeichnetes Sparkafful^S«- waltung unter Nr. 11,747 für Christiane He«r. Laug ia Zschorlau und Nr. 11,490 für Minna Georgi, ebendas., ausgestellten Sparkassenbücher verloren gegangen. Auf Grund 8 13 de« remdtrten Sparkassrn-Regulat vS wkd dies bekannt ge macht mb der etwaige Inhaber dieser Bücher aufgefordert, Fall- er gerechte Ansprüche au dieselbe» zu haben vermeint, seine Ansprüche auf die Bücher bei deren Verlust, tu nerhalb dreier MoM« hei uns zu melden. Die Gparkaffenverwaltung zu Neustä-tel. Speck, Brgrm. Bekanntmachung Nach 8- 24 «ob 2 des Gesetze- vom 3. December 1868, die Wahle» ^dm Landtag bedefimd, find die LondtagSwahllistcn alljährlich im Monat Juni einest Redl- sivst za »üteruwrfea. JuGeuräßheit van » 11 der Ausführungsverordnung zu diesem, Gesetze wir» hiermit achf die varzunehwende Revifion der Landtag-Wahlliste hiMgti TtW «ch ouv da« jede» «ethettigtt» justehende Recht der Sinfichtuahme der Lifte üffmtlich a»fm«k- iMU -Ochuf» Lafichtnahme liegt letztere 14 Tage lang, vom Erscheinen dtts« Ve« Verordnung an sümmtliche AMshlwptmannschaften, Bürgermeister «. Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betr. Nachdem durch den Bundecrcth unter Kaiserlicher Zustimmung die Auflösung de« Reichstag« beschlossen und durch Kaiser!. Dkrortnung zur Vornahme der Neuwahlen für den Reichstag -er Ay. Juli I. festgesetzt worden ist, werden die Gemeinde- obrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirt« Städleordvung gilt, die Stadträthe, in den Städten, in welchen die Stüdteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die AmtS- hauptwauuschaste« zu betrachten find — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der im Wahlgesetze für den Norddeutschen Bund vom 31. Mat 1869 (Bundesgesetzblatt vom Sahre 1869 Serie 145 flg) und in dem zur Ausführung dies»« Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 187o (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) rnihalteren Bestimm»!gra ungesäumt - rnd zwar zugleich für die in ihren Be- zirken gelegenen exemten Grünt stücke — die in 88 6, 7 de« ungezogenen Reglements »^geschriebene Abgreuzuug -er Wahlbezirke vcrzunehmen. Hiernächst haben die Stadträche, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Ge mäßheit ß. 8 des Wahlgesetzes und 8 1 des Reglement» die Wählerliste« ««sM stelle«. Zn Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen find, hat die Aus stellung dieser Asten für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen und e« sind daher die Ge- meiadevcrfiände von der Amtshauptmannschast wegen der geschehenen Bezirkseivtheilrmg rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung dir Wahllisten hat spätesten- am s. Juli dieses Jahres z« bmiunen und ist deshalb seiner Zeit die in 8- 2 ve« gedachten Reglements vorge- fästttveue Bekanntmachu g zu erlaffen. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden Wahl für die über die Abgabe der Stimmen aufzunehmenden Protecolle, sowie für die Gegenlisten gedruckte Formulare ver- theill Verden sollen, so ist der alsbaldigen Anzeige der Gemeindeobrizkeiten über die An zahl der in ihrem Bezirke gebildeten Wahlbezi-ke und der hiernach erforderlichen Pro- Socvlle und Gegenlistenformulare eotgegenzusehen. Dresden, den 13. Juni 1878. Mnisterium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Formers eisen LegaL n Md trockene Setten em- Legat. Me Bekanntmachung, die Ermittelung der landwirthschastlichm Bo- dmbenutzung im Jahre 1878 betr. Rach Beschluß de» BundeSrathe» vom 8. November 1877 hat im laufenden Sichre in allen Bundesstaaten des Deutschen Reich» die Ermittelung der landwirthschaft- Uchrn Bodeobenvtznng stattzufinden. < Gemä» Dermdrung de» König!. Ministeriums des Innern vom 30. Apri! o. werden daher die Herren Bürgermeister zu Johanngeorgenstadt, Aue und Grünhain, sowie die Herren Gemeindevorstände im Bezirke der unierzeichneten König!. AmtShauptmann- schaft veranlaßt, da» ihnen unter heutigem Tage zugehende ErhebuvgSformnlar zur Skmittsl««g -er landwirthschaftliHeu Go-enbeemtzrmg im Jahre 1S7S »ach Maßgabe der ungezogenen und in einem Drucksormulare ihnen gleichfalls zugehendea D rordnung auszufüllen un? sodann die auSgesülllen und gehörig vollzogenen Erhebung-- sormulme ««eri««ert bis längstens den 3L August 1878 «ih« rmzurekchen. Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenbergs Frhr. von Wirsing. gege« sofortige Bezahlung und unter dm vor Beginn der Aucticn bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert soüeu Dienstag, den 2» Juni d. I., von früh 9 Uhr an, folgende auf Erandorfer Staatsforstrevier in den Bezirk« : Lrrchenbruvn 24, 26, Glo« 1 .. . Wolfsgarten 31-33, Wilde Taübe 34—39, 50 und 51, Wasserleiche 52—54, Rother Bwg