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1878 Grzgeb.^Dolksfreund. -fe«. - 4 ng . - Z>»-. Grüuler. (1-2) Colditz, «ff. M St. i- ttachm^ stfang stdktk lokale» leine» ich so- virch- N«k igstal« »r. SM- > heut» en 46 chwar- !5 Pf. -2) fürdie königlichen und städtischen Behörden in Aue, GrünhM, Hartenstein, JohanngeorgwstM, Lößnitz, Neustüdtel Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Meter eßhau erzeich- !N unt^ innige äbniffe Sater-, Älteste» M Ä O Z Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — JnsutiovSgebühr«: die gehaltene Zelle 10 Pfennigs die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate SS Psenvige. — JnsertionSaunahme für die au Abend« erscheinend« Nummer bi» Bormittag» 10 Uhr. f säuft- Frau, sachsenseld, Grünhain, Waschleithe mtt Haide. Bormittags S Uhr Johanngeorgenstadt, Jugel, Steinbach, Steinheidel, WittiqSthal, Breitenbrunn, Brettenhof. Bormittags 410 Uhr Langenberg mtt Förstel, Pöhla mtt Pfeilhammer, Raschau, Ritter-grün, Telluhäus«. Bormittags 411 Uhr Markersbach mtt Uuterfcheibe, MUtweida mit Obermittweida. Bormittags 11 Uhr Lauter, Schwarzenberg.—— Bekanntmachung. Bei der zum S. Juni dieses Jahres Bony. 9 Uhr auberauwte« Snctkon wn hlefiger Gericht-amt-stelle werden außer den in der betr. Bekanntmachung bezeichneten Gegenstände» noch zur Versteigerung gelarmen: 1 Rahmen-Wanduhr, 7 Bilder, 1 Sophagestelle, 1 gegerbte Roßhayt, 1 Partie Steinkohlen und 10 Scheffel Kartoffeln. Schwarzenberg, am 25. Mai 1878. Hera -s. rotze um. Bier- 3 Uhr Bormittags 11 Uhr Oberstützvlgrüu, Unterstützengrün, Sosa, BurkhardtSgrün, Griesbach, Lindenau, Rieder» schlema, Oberschlema, Schneeberg. 2. Musterungsbezirk Schwarzenberg. Auf der sogenannten alter» Grlaer Straße von dem Schwarzenberger Chauffeehau- ab nach dem Marktplatze in Schwarzenberg -en 13 Juni 1378 Bormittags 8 Uhr Leierfeld, BermSgrün, Crandorf, Bormittags 8 Uhr Erla, Srüvstädtel, Wildenau, Bernsbach, Bockau, Neuwett mit Uutersachseufeld, Ober- Bekanntmachung. Die Gemeinde Laugeuhessen beabfichttgt, den in dasiger Flur gelegenen, im Flur buch« für Lavgenheffea mtt Rr. 155 t bezeichneten Wegetract de- von Werdau «ach Laugeubera-dorf führenden CowmunicationSwegS einzuziehe«. Widersprüche hiergegen find binnen einer Frist von drei Wochen, vom Erscheinen gegenwärtiger Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Königlichen Awt-Hauptmannschast anzumelden. Zwickau, dm 27. Mat 1878. Königliche Amtshanptmmmschaft. S. St: Ueberficht »er für die Lorwusterung de- Pferdebestande» im Bezirke der AmtSbauvtmanuschast Bchtoar-mherg bestimmten Zeiten und Sammelplätze. 1. MustermigsbeM Schneeberg. dir Sch«m«»h»he I» d-r Nq« da «»Wch« e«»M«r» den RS. Juni 1878 Bormittags 8 Uhr Ane, «»«Hammer, Reustäptel, Neudörfel Schindlerswerk, Zell« mtt Klösterlein. Bormittags 40 Uhr «Lema», Schorle», — Bormittags S Uhr E8b«»stock, Vormittags 410 Uhr BleueeuHal, Hund-Hübel. Mulvmhamwer, Neidharvtsthal, Dolf-grün, Bormittags 10 Uhr «ch«ch«»^ Schistheiduhammer, Neuheid-, Carl»f«ld mtt «ettu-glaShütte, Wilstathal. .. . . - - Auf Anordnung des Königlichen Kriegs-Ministeriums ist im lausenden Früh, fahre eine allgemeine Derwrsterung des PserdebestandeS noch Maßgabe der Verord- mmg, die Aushebung von Pferden rc. für den Bedarf der Armee betreffend, vom 1. März 1877 (Sette 151 st. de« Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1877) vor» «»«Huw«, welche iw, in die beiden Musterungsbezirke Schwarzenberg und Schttee- VMW Setheilten AoShebnogSbeztrke Schwarzenberg ..... , „ am 12. und 18. Juni 1878 fiattfioden soll. . Der LormusterungS. Commission, welche aus dem Hern» Major von Ein siedel des II. Husaren-ReaimentS Nr. 19 als Militär-Commifsar und dem untuzeich- mteu Amtshauptmaun als Civilcowmiffar, besteht, find die Pferde blank, d. h. ohne Geschirr und an der Trense zu den aus der unter D angefügten Ueberficht ersichtlichen Zetten «ud an den daselbst bezeichneten Sammelplätzen ortschaftsweise vorzuführen und «wfzustellen. GemäS §. 4 der angezogenen Verordnung sind die Pferdebefitzer verpflichtet, M» diesen Terminen ihre sämmtlichen Pferde mit Ausnahme: a) der Fohlen unter 3 Jahren, d) d« Hengste und «) du Stuten, die entweder hochtragend find oder noch nicht läng» als 8 Lage abgefohtt haben, -» gestelle». In den Fällen unter v ist eine vom btr. Stadtrathe bez. Ortsvorstande au»- Zufiellmde Bescheidung vorzuzeigen. Bon du Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde find ausgenommen 1) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstge brauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich du zur Ausübung ihre» Beruf» nothwendigen Pferde 2) die Posthalter hiufichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung du Posten contraktmäßig gehalten werden muß. Die Herren Gemeinde» und Gutsvorsteher, im BehinderuagSfalle deren Stül- Vertreter, haben sich zu den Bormusterungsterminen einzufiuden und in denselben ein »ameutliches Verzeichniß der Pfudede^ tzer, worin zugleich die Zahl sämmtlichu vorhan- denen Pferde angegeben ist, in drei gleichlautenden Exemplaren dem Civilcowmiffar zu übergebe" Vorstehenden Anordnungen, sowie denen der bei der Lorwusterung komman- dirten Gendarmerie rc. ist bet vnmeidung von Geldstrafe bis zu 150 M. beziehentlich mtfprecheader Haftstrase unweigerlich Folge zu leisten. Die Stadträthe zu Schneeberg, Neustüdtel, Eibenstock und Schwarzenberg, die Herre« Bürgermeister zu Johanngeorgenstadt, Grünhain und Aue, sowie die Herren «mestdevorMde vnd Gutsvorsteher des hiesigen Verwaltungsbezirk» welchen noch be sonders eine autographirte Verfügung nebst den erforderlichen Drucksormularen von hiu au» «gchen wird, «halten avdurch Veranlassung, gegenwärtigen Erlaß noch besonders i« ortsüblicher Weise den betreffenden Pferdebesitzern bekannt zu machen, wöbet noch darauf aufmerksam gemacht werden mag, daß unerwartet etwaiger anderweiler Anord- «w-, di« erwähnte Verfügung bei dem Hin» und Rücktranspert du Pferde als AuS- ri- behufs Befreiung von Chanffee- und Brückengeld benutzt werde« kann. Schwarzenberg, am 24. April 1878. Der Civllcounnissar für den Pferde-Aushebungs- Bezirk Schwarzenberg. Srhr. von Wtrfing, Amtshauptmann. Bekanntmachung, den Berkaus von Brod, sowie das Maatz- und Gewichtswesen betreffend. Auf Grund vu Bestimmungen in 88 73, 74 der Gewerbeorduuug vo« 21. Juni 1869 und K 1 Abs. 3, 8 4 der sächs. Ausführungsverordnung dazu vom 16. Sep tember 1869 wird in Ausrechteihaltung beziehentlich Abänderung früherer Bestimmungen, unter Zustimmung du Stadtverordneten, hierdurch Folgendes bestimmt: 9« jeder Brodverkaufsstelle ist vom Verkäufer du Preis und da- Gewicht de» zum verkauf gestellten Brode- durch einen von außen sichtbare« Anschlag, welcher an einer de« Publikum in die klugen fallenden Stelle anzubringm oder au-Pchistgm ist, bekannt zu wachen. Dies« Anschlag ist zur Abstempelung a« RathSstelle vorzulegn», täglich während der Berkaos-zett an-zuhängea und selbstverständlich so ost zu erneuert al« «ine Verän derung tm Preise oder Gewichte eintritt. 2. Da- Brod darf nur in Laiben von ganzen Pfunden verlaust werden. 3. Wer Brod verkauft, hat in der Verkaufsstelle eine geeichte Waage mtt geeicht« Gewichten aufzustelle« und dem Käufer auf dessen Verlangen da- Brod unweigerlich vorzuwirgen, auch die Benutzung du Waage mtt Gewichten zum Nachwiegen de-Brode» dem Käufer selbst zu gestatt«. Zur Aufrechterhaltung du vorstehend« Vorschrift« werden von Zett zu Zett polizeiliche Revisionen vorgenommeu und wird üb« alle Brodes welch« zu leicht beftwdm werde«, di« vafügong de» Stadtrath- Vorbehalt«. Du verkauf oder da-Fellhatten mtuderwicktigm Brode- ist al« eine Verletzung du Vorschrift« über die Gewichl-poltzei nach 8 369, S de- Retch-flrafgesetzbuch- um Geldstrafe bi- z« 100 Mart Sd« mtt Hast bi- zu 4 Wochen zu bestrafen, eine sonstig« Vernachlässigung du vorstehend uulu I, 2 «ad S grttoff««» Bestimm«-« wird Mt GUdprast bi- zu 50 Mark oder mtt Hast bis zu 14 Tagen geahndet werden. Hierbei »WA glrichzettig auf die Vorschrift st Artikel 10 der Maaß» md D«. wicht-ordmmft «ach welcher zw» ZawrYea und Zuväg« st» öffentlichen Verkehr« nur gehörst «ft«», pette Maaße, Gewichte nnd Waag« anwmdrt werd« dürfen, soww auf dst Bchimmnz st , 309 Abs. 2 d«S Reich-strak«setzbuch-, welch«