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1 Tr. 1878 GrWv.HMssreMd früh M. früh ^-2) ^-2) !ld D schluß von - s s /K 10 § rmessungS- ne Agentur 10 11 «0 11 26 34 2 204 . von Nach- hr an, »o^ hneeberg. lnfertigun- (1-2) w - de» is. 8 Uhr vie S ,, d „ 10 11 Mitt.12 Lerchenberg, Lößnitz, Niederlößnitz, Alberoda, Niederaffalter, Ntederpfannenstiel, Oberaffalter, Oberpfam «enstiel, Glrettwald. »m un- so- ien, Glück, n, für de» ger Bauge» Teilnahme, stallet und beru»torf, „ Ntederluvgwttz »it Llzenbeg, 8o!.-dorf, Schönbörvchen, J«iSao, „ Gla»cha»; Sonnabend, t ein gute» ier zu ha» igt in oße« Lager r Ltv»»- einen w«- > ergebens^ schäft, ctien- d-«ro. «m ftüh 8 Uhr die Pferde Zürstenplatz. Die zum Creditwesen de» Kaufmann» Johann Christian Carl Ludwig Neubert in Firma Lom- Neubert in Grünhain gehörigen Materialwaaren, Cigarren, Tabak- vorräthe, Ladeneimtchtung, Schnittwaaren rr. sollen am 13. Mai dieses Jahres und an den darauf folgenden Tagen, und zwar jeden Tag von Vormittag» 9 Uhr an im Neubertschen Geschäfttlocale weistbietend, gegen sofortige Baarzahlung öffentlich ver steigert werde», wa» hiermit bekannt gemacht wird. Schwarzenberg, am 24. April 1878. Königliches Gerichtsamt. Hattaß. Müller. den 29. April, äter frische Ob. in hiesiger igs Akber^ Nönner und Bekanntmachung. Die nächste öffentliche Sitzung de- «r-iSauSschufle- wird Mittwoch, den r Mat d. I., Vormittag» -12 Uhr an Stzpmgtsaale der unterzeichneten Königlichen Kretshauptmannschaft abgehalteu werde». Die Tagesordnung ist in der Hausflur de» hiesigen Rezieruug»gebäude» ange- Zvickav, den 24. April 1878. Königliche Kreishauptmannschaft. Hüb-l. Rei^r. Bekanntmachung, die bevorstehende Pserdevormusterung betreffend. Rach 8 1 der Verordnung, die Aushebung von Pferden rc. für de» Bedarf der Nun« betreffend, vom 1. März 1877 hat zu Schaltung einer Uebelficht über denPfer- »ebestard im Lande von 6 zu 6 Jahren eine Bormusterung der sämmtlichen Pferde Dat^uffvden. Nachdem vom Königlichen Kriegs-Ministerium für diese» Jahr die Vornahme dich« vorschriftsmäßigen Pserdevormusterung angeordnet worden ist, wird über die Aus führung derselbe« im diesseitigen Bezirke hiermit Folgendes zur öffentlichen Kenntniß 1. Zeder Pferdebefitzer ist verpflichtet, seine sämmtlichen Pferde mit Ausnahme «) der Fohlen unter 3 Jahren, d) „ Hengste und « o. auf dem Marktplatze zu W»lde«b«rgr au» Altstadtwaldeuburg mit Grünfeld, Altwaldenburg mit Eich- laide, Dürrenuhlsdorf, BräunSdorf, Callenberg, „ Falken, Franken, Grumbach, E» find zur Vormnsterung zu gestellen: « uuf dem Schtetzplatze zu Hohenstein: 8 Uhr die Pferds au» Ernstthal, H-rmSvorf, MeMSdorf, - „ Gersvorf, ' ferde aus Bernsdorf, Callnberg, ierde au» Hohndorf, Kuhschnappel, Rödlitz, RüSdorf, St. Egtdien, Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben Herrn Carl Friedrich Schneider'» zu Lößnitz soll da zu dem Nachlasse desselben gehörige Stadtgut — Fol. 721 des Grund- und Hypothekm« buchs für Lößnitz — welches ohne Berücksichtigung der Oblasten am 8. dies. MS. auf 62,250 Mark gerichtlich gewürdert worden ist, < den 2. Mai 1878, Höckendorf, Gesau, Lipprandi», Oberschindmaa», Pfaffroda, Schönberg, Getferitz, „ Stadt Meerane; de« S. Junß ». o. auf dem «chietzplatze in Havteusteinr 8 Uhr die Pferde an» Hartenstein, Thierfeld, Beutha, Grüna, Raum, Wildbach, Stein, Neudörfel, 9 „ „ „ „ Oberhaßlau, Niederhaßlau, Vielau, Rosenthal, Langenbach, e, o. Oderluuawttr: de« 1«. Mai » °. auf dem Marktplätze zu Callnberg bet Lichteusteinr Bekanntmachung. Da erfahrongSgemä» in manchen Theilen de- Bezirks die Unsitte de- unbefugten Schießen- am 30. April «ad in der darauf folgenden (Walpurgis) Nacht herrscht, so wird unter Hinweis auf die Vorschrift in §. 360,,, de» Reichsstrafgesetzbuchs darauf aufmerksam gemacht, daß das unbefugte Schießen mit Geldstrafe bi- zu 150 M.—» oder mit Hast wird bestraft werden. Die Polizeibehörden, aus dem platten Lande, die Herre» Gemeinde-Vorstände, haben Zuwiderhandlungen zur Strafe zu ziehen, nach Befinden zur Anzeige zu bringen. Glauchau, am 24. April 1878 Königliche Verwaltungs-Commission. Grünler, RegierungSrath. . 2 u. 41, . 21, 35 a. 41, - 31 u. 41. Kau, vd. t einladet 5. v) „ Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger al» 8 Tage abgefohlt haben, bei Vermeidung sofortiger zwangsweiser Vorführung und außerdem eintrete«der Geldstrafe von 10 bi» 50 Mk. zu den in der Beilage D gedachten Zeiten der an den dort bezeichneten Orten anwesenden Bormufterunge-Commifston zur Musterung vorzuführe». Die gesetzliche Befreiung von der Vorführung der unter 1o. gedachten Stuten ist durch eine von der Orttbehörde ausgefertigte Bescheinigung nachzuweisen. Sm Uebrigen find von der Vorführung der Pferde zur Bormusteruug befreit: 1) Beamte im Reiche- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Drenst- gebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Au», üsung ihre» Berufs nothwendigen Pferde, 2) die Posthalter hinsichtlich d-rjenigen Pferdezahl, welche von ihn« zur Beförderung der Posten contractmäßig gehalten werten muß. L Die Lormusterung der Pferde wird ortschaft-weise in der sub S gedachten Reihenfolge stattfinden; die Pferde find blank, d. h. ohne Geschirre und Sattelzeug vorzuführen. Nach erfolgter Borwusterung »erden sämmlltche Pferde wieder entlassen. Ist. Die Stadträthe, die Herren Bürgermeister der Städte Callnberg, Ernstthal, Hartenstein und Hohenstein, sowie die Herren Gemeindevorstände, im Be hinderungsfalle deren Stellvertreter, Haven sich zu dem Bormufteruug»ler« Mine einzufinden und in demselben ein namentliche» Berzeichntß der Pferde- besttzer, worin zugleich die Zahl sämmtlicher vorhandene« Pferde angegeben ist, vorzulegen, find auch verpflichtet, den Civil-Commiffar der Vormusterung»- Eommtsfion darauf aufmerksam zu machen, wenn ein Pferdebesitzer nicht alle tu seiuem Besitze befindlichen Pferde rorgeführt hat. Den Stadlrälhen, Herren Bürgermeistern und Gemeindevorftänden werden in den nächsten Tagen die zu den nach Vorstehendem aufzustellenden Ver zeichnissen erforderlichen Formulare unter Kreuzband br. w. zugeserttgt wer den; etwaiger Mehrbedarf ist hier anzuzeigen. VI. Die nach und von dem LormusterungSort zu tranSportirenden Pferde ge nießen unter der Voraussetzung der Begleitung derselben durch ein Mitglied de» Stabt- oder GemeinverathS Befreiung von Chaussee- und Brückengeld. W^gen der bet den einzelnen Gestellungstagen wegen Ansühreu» und Absühren» * Pferde z« befolgenden Vorschriften wird an die Obrigkeiten besondere, nach Befinden Bekanntmachung ergehen. Glauchau, den 20. Lpril 1878. Königliche Verwaltungs-Commission. GrlMler, RegierungSrath. Enders. b ,, ,, 10 ,, „ 11 „ einzeln und partienweise gege« sofortige Bezahlung und unt« dar vor Beginn der Auktion bekannt zu mach-nden Bedingungen an die Meist bietende» versteigert werden. »er die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mit«««« zeichneten Reviavawalter zu wenden. — . Forstrentamt Eibenstock und Revicrverwaltung Bockan, Wettrogel. Nicht«. eck UNg 10 11 „ „ „ „ Lichtenstein; As« 17. Rai ». emf dem Malke'scheu «chießplatze i« Mülsen Tt. Mtchel«r 8 Uhr die Pferde au» Berthelsdorf, Jüdenhain, Mülsen St. Michel», Mülsen St. Niela», Niedermülsen, Oberrothenbach, Rothenbach, Schlunzig, Thur«, Boigtlaibe, Wulm, „ Mülsen St. Jacob unv Stangendorf; Rai ». « a«f dem Chemnitzer Platz l« Glauchau t Pferde au» AlbertSthal, WernSrors mit Hölzel, RemholdShaw, Kle,n- BormittagS 10 Uhr, und da» GutSinventar und sonstige Mobiliar diese» Nachlasse- dmselben Tag Nachmittag» von 2 Uhr an, an Ort und Stelle versteigert werden, wa» unter Bezugnahme auf den im hiesigen Ge- richt-amtSgebäude vnd im Rathhause zu Lößnitz aushängenden, eine nähere Beschreibung deS Grundstück» und der zu verkaufenden Mobilien, sowie die SubhastationSbedlogmigen enthaltenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Lößnitz, den 9. April 1878. Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt. Herrmann. (1—S) Holzauktion aus Bockauer Revier. Im Gasthofe zum Jägerhaus am Ochsenkopf sollen Donnerstag, den 2. Mat d. Js., von vormittag» 9 Uhr an folgende ia den Forstorten: Hemmbrra, lange Sohle, Bockauer Filz, dürrer Berg, Mark-- haide und grvße Bärensäure aufbereitete Nutz- und Brennhölzer, al»; 761 Stück weiche Klötzer von 23-63 Ctm. ob. Stärke u. 3,. M. L., in den Abth. 2, 5, 21 und 31, « - .21, 35 o. 41, 52 Raummeter harte Scheite weiche « harte Aeste 1 welche » / . Stöcke „ Laogenchur»dorf, „ Oberwiera, Schwaben, Niederwinkel, „ Waldenburg, einschließlich der Herrschaft Waldenburg; de« S1 «al». o auf dem Marktplätze z« Meerane: 8 Uhr die Pftrde au» Lauritz, Crotenlaide, Dennheritz, Dittrich, vötzenthal.