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tN7. Grzgeb.WLsfrmnö. auf 15. Juui o. Nachmittag» den v. s s acheraumt worden. n D. Aushebtlngsbezirke Schwarzenberg KM 26nnd 27 Juni 1877 im Rathhanse zu Schwarzenberg am St. Lage-gefchtchte, v« Lasker zu fo^m. dieser Stell« ^t >t- - Nbeu da» kkchS Mtzbye G»ch de» Hnn» H fgeksä«- iß, W»Bm i,s»szje IttB«, «uterziehr». Ob d es« Gefahr noch fortbesteht, hat tu zweifelhafte« Fällen der zust-NdiA Jmpfarzt (t- 6.) endgüllia zu entscheide«. Erscheint «tzltch mit «»»nahm, der Som», und Feiertag«. — Brei» vtrrteYLHrllch 1 Mari 8Ü Pftmch». — SusrrtioMgebührm:^ di, Mspaltrn, Zeile 10 Pfennig», dk zwetspaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfnmtg«. — S-sMion-amnch«, für die am Abend, «fchelnmde Numu« hi» Bormittag» 10 Uhr. W Nr königlichen nnv städtischen Behörden in Ane, Grünhain, HarLenstein, JyH-nngeorgenstadt, LSZM, Nenstädtel, Gchneeberg, Schwakenberg nnd Wildenfels. ia.der Estistwungea «b W M «az«, in wr »daff- 21. 27. „««fgestßrt muß werden" — I .— »ud danoch lauge »Ht genug ^avs, rm»ß mit »ev »Ne Person mit den Bekanntmachung. 6. diesjährige cffent/iche Sitzung de» Bezirksausschusses zu Glauchau Montag, den 18. Juni L877, Nachmittag» 3 Uhr, du BerhandlungSsaale der Königlichen Berwaltunzs-Commissio«, LönigSstraße Nr. 3, Eingang x»rtvrro. Glaucha«, am 11. Juni 1877. Königliche Verwaltungs-Commission. Grünler, RegierungSrath. Rr. 25. de» diesjährigen Neichsgesetzblatte» ist erschiene« und liegt an Raths« eppebitivnestelle zur Einsichtnahme au». ' ' Inhalt: Gesetz, betreffend den Bau einer Eisenbahn vo» Teterch« bk« zur Saarbuhn-MSouß rc j Gesetz, betreffend die Feftstellmeg eine« Nachtrag» zum Reichs« haushatlsWat das Ctattjadr 1877/78; Freundschaft-Vertrag »« Longa. Femer Ist da» 8. Stück dom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt «schie- «e« und liegt «n RathSexpedit onSstelle zur Siosichtnahwe aus. Inhalt: Bekanntmachung, eine Anleihe des Zwickau-Oberhohadorfer Stri» ßehlenbawvemias betreffend; Bekanntmachmig, di« Richtung»li»k »er BeMwungskah» s Bisebosswerda-Naukrch betreffend; Verordnuuft, «ine Eon firm ations-VrdnM^b^rt^tt^ Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der vormaligen MedicinalbehSrde im Gericht»amt«bezirke Zwickau vom 20. Januar 1873 wird den Besitzern von Kohlen wäschen im hiesigen Verwaltungsbezirke in Erinnerung gebracht, daß dieselben nicht nur allenthalben auf eine gute Klärung der Waschwässer, auf einen regel- und ordnungs mäßigen Betrieb der Klärvorrichtungen, auf rechtzeitiges Entleeren der Klärbassin« und Klärsümpfe Bedacht zu nehmen haben, sondern auch gehalten find, die au-geschlagenen Schlämme, wie dieses mit ander« Abfallstoffen zu geschehen hat, gehörig wezzufahren, da dieselben weder mit der abgehenden Trube noch direct durch Hineiuwrrfen der Mulde zugeführt werde« dürfen. Zwickau, am 9. Juni 1877. Die Königliche Amtshauptmannschast. Bo del. 3. Juli - -. ? - 9. - - - Vormünder u. s. w., bereu Verordnung, die Festsetzung der Hauptmarktorte für die LieferuugSverbünd«, die Veröf fentlichung der ermittelten DurchschuittSpreife für Marschfourage und dea Liquidation»- modu» über Vergütung der letzteren betreffend; ltzerordnuug, das Verfahren bei Aufstel lung von Anlageuregulativcn und Beschwerde« gegen die Einschätzung zu den Kirchen- lmd Schulanlageu betreffend. Schneeberg, den 9. IM 1877. Der Sßodtrath - Geier. , oder noch bis längstens S Juli M. , impfen lassen, werden andurch aufqefordert, bei Vermeidung vow Geilst bis zu SV M. — Pf. oder Haftstraf« bis zu S Tage», vie der J«W unterliegenden Kind« zur Impfung und bez. Revision an einem dn obgedachteut lichen Impftermine in obbezetchnetem Jmpslocate zu sistiren. Zur Impfung zu dringen sind , . 1) am 15. Juni von den im Jahre 1876 geborenen Kindern diejenigen, deren R»m« mit einem der Buchstaben von U. hi- mit A beginnen, von den im Jqhre 1865 geborenen Nuaben diejenigen, deren Namen mit einem der Buchstaben von 4t. bis mit sk. beginnen; < 2) am 2l. Juni diejenigen 1876 geborenen Kinder, deren Namen mit edlem der Buchstaben von G. bis mit N diejenigen im Jahre 1865 geborenen Kkqabrn deren Namen mit einem der Buchstaben von L. bis Z. beginnen; ' 3) am 27. Juni diejenigen 18?6 geborenen Kinder, deren Namen mit einem der Buchstaben von L. bis mit St^begpinen; 4) am 3. Juli rüjemgea 1876 geborenen Kinder, deren Namen mit einem Her Buchstaben von O. bi- mit S, diejenigen 1875 geborenen Mädchen, deren Namen mit einem der Buchstaben von A. bi-Mit H. beginnen unp 5) am 9. Juli von den 1876 geborenen Kindern diejenigen, deren Namen mit einem der Buchstaben von T- bis Mht A. und »on den 1835 geborenen Mätzchen diejenigen, deren Namen mit einem der Buchstaben von K bis mit Z beginnen. Die in einem dieser Termine geimpften Kind« sind am darauf folgeren, Ter mine bez nach Anweisung des Herrn Jmpfartt« zur Revision zu bringen. < Johanngeorgenstadt, dea 6. Juni 1877. Keil, «rgrmstr. 8 1. und 2. de» Jmpfgesetzes lauten wörtl ch: §. 1. D« Impfung mit Sckutzbocken soll un<«zogep werden: 1) jedes Kind vor dem Ablaufe de» auf sein Geburtsjahr folgenden Kalender jahre«, sofern e» nicht nach ärztlichem Aeugniß (K. 10.) die natürlichen Blattern üb«- standen hat; 2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Aus nahme der Sonntag»- und Abendschulen, innerhalb de» Jahres, in welchem der Zögling da» zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sof«n « nicht nach ärztlichem Zeugutß in d«,W« fünf Jahren die natürlichen Blaitem überstände» hat oder mit Erfolg geimpft,tzor» dm ist. , 8- 2. Ein Ämpstflichtiger (8- 1.), welch« «ach ärztlichem Augoiß ohne^Ge- fahr für fei« Leben oder für sein« Gesundheit nicht geimpft .wer: ei kann, ist hihum Jahresfrist nach Lufhörm ve» diese Gefahr begründenden Zu mute« der Impfung zu " Bekanntmachung, die diesjährigen öffentlichen Impfungen betrEeud. vom 2S. Rai diese» Jahre» (Nx. 122 dts Gh«Es*fche« Nr. 62 der Sru-birg f^ L Zuwidnhandlnogen «nnachstchtlich ohae^nnfchm der P« i augrdrHtm Strafen gerügt vmvm. ' Lößnitz, am 11. Juni 1877. Bekanntmachung. Die dmch das ReichSimpfgesetz pom 8. Aprn 1874 vorgeschriekenm stWWß» ttichen, «ms Koste« de» Armencaffe »orzunehmendcn Impfungen sollen jm fe diese» und de» nächsten Monates von Herrn Ämpfarzt Höhlig, hier im kl^MP« al« d«s Naßhhmtfes hierselbst vorgeuommen werden und zwar sind die FAMtz e» Impf» und bez. Revifionstermine . - - - 3 Uhr 3 - 3 - 3 .- und 3 - Kinder rd.'r Ellern, Pflegeeltern, .. , den «nie« mit beibemertte» 8 1. «Nb s des obg dachten in ^diesem Jahre impfpflichtig sind, und welche diese ihre Kinder rc. nicht P1MW (zögen Bezahlung in der Behausung des Herrn Jmpfatzt Höhlig) haben impfen la jedesmal von früh 8 Uhr an statt. GemLS 8- 68,6 der deutschen Wehrordnung l. Theil wird Solches mit dem »Bemerken anburch bekannt gemacht, daß den zu dem Aushebungsgeschäfte heranzuziehen- den Militärpflichtigen noch besondere Vorladnnam durch die betreffenden OrlSbehörde« zugehen werde», daß etwaige der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzulegrnde An träge auf Zurückstellung nur dann Aussicht auf Berücksichtigung haben, Venn die ver- arlassuug zur Reklamation erst «ach BeNldiguitg dc« Musterung-geschästeS ent standen ist, sowie'daß tw Uetrigen zufolge 8 71.2 der «»gezogenen Wehrordnung jeder in den Gründlist«« de« Aushebungsbezirk« geführte Militärpflichtige berechttzt ist, im AukhebungStermin zu erscheinen und der Königlichen Ober-Ersatz-Commission etwaige Anliegen vorzutragen. Schwarzenberg, am 22. Mai 1877. Der Civilvorfitzende in den AnshchungSbezirken Schnce- derg ünd Schwarzcuberg. Frhr. v. Wirsing, RegierungSaffeffor. (1-2) - ——r wir gebe« jetzt , o geschriebenen Eiulet- 18^J—1 das diesjährige AusbebungSgeschäft in den Ausbebungsbezirkeir «L>chncebcrg und Schwar- , zenberg betr. Nach dem anher gelangten GeschäftSplane der KönigNche« Ober-Ersatz-Commis sion im Bezirke der 3. Infanterie-Brigade Rr. 47 findet die diesjährige Aushebung in dem Aushebungsbezirke Schneeberg am LS «nd L5 Juni 1877 im Gasthofe zur Son«« in Schneeberg, im D« Rash der Stadt Lößnitz . - »r. KraKse, . ^^^^v^es in seiu« Dpt M . 2 t««u, «intzg dasieht. Leu» bi» z» wem WAtN tzista hai sich b». H,^«Ä^sti«- st^Wcküng