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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 12.1968
- Erscheinungsdatum
- 1968
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 39-2-77
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-196800009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19680000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19680000
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Saxonica
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
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- Parlamentsperiode
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Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 12.1968
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 04.01.1968 1
- Ausgabe Nr. 3, 11.01.1968 1
- Ausgabe Nr. 4, 18.01.1968 1
- Ausgabe Nr. 5, 25.01.1968 1
- Ausgabe Nr. 6, 01.02.1968 1
- Ausgabe Nr. 7, 08.02.1968 1
- Ausgabe Nr. 8, 15.02.1968 1
- Ausgabe Nr. 9, 22.02.1968 1
- Ausgabe Nr. 10, 29.02.1968 1
- Ausgabe Nr. 11, 07.03.1968 1
- Ausgabe Nr. 12, 14.03.1968 1
- Ausgabe Nr. 13, 21.03.1968 1
- Ausgabe Nr. 14, 28.[03].1968 1
- Ausgabe Nr. 15, 04.04.1968 1
- Ausgabe Nr. 16, 11.04.1968 1
- Ausgabe Nr. 17, 18.04.1968 1
- Ausgabe Nr. 18/19, 02.05.1968 1
- Ausgabe Nr. 20, 09.05.1968 1
- Ausgabe Nr. 21, 16.05.1968 1
- Ausgabe Nr. 22, 24.05.1968 1
- Ausgabe Nr. 23, 30.05.1968 1
- Ausgabe Nr. 24, 06.06.1968 1
- Ausgabe Nr. 25, 13.06.1968 1
- Ausgabe Nr. 26, 20.06.1968 1
- Ausgabe Nr. 27, 27.06.1968 1
- Ausgabe Nr. 28, 04.07.1968 1
- Ausgabe Nr. 29/30, 18.07.1968 1
- Ausgabe Nr. 31, 25.07.1968 1
- Ausgabe Nr. 32, 29.08.1968 1
- Ausgabe Nr. 33/35, 19.09.1968 1
- Ausgabe Nr. 36, 26.09.1968 1
- Ausgabe Nr. 37, 03.10.1968 1
- Ausgabe Nr. 38, 10.10.1968 1
- Ausgabe Nr. 39, 17.10.1968 1
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- Ausgabe Nr. 41, 31.10.1968 1
- Ausgabe Nr. 42, 07.11.1968 1
- Ausgabe Nr. 43, 14.11.1968 1
- Ausgabe Nr. 44, 21.11.1968 1
- Ausgabe Nr. 45, 28.11.1968 1
- Ausgabe Nr. 46, 05.12.1968 1
- Ausgabe Nr. 47, 12.12.1968 1
- Ausgabe Nr. 48, 19.12.1968 1
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Band 12.1968
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UNIVERSITATSZEITUN 12 ORGAN DER SED KREISLEITUNG KARL MARX UNIVERSITÄT LEIPZIG 14. 3. 1968 12. JAHRGANG 15 PFENNIG Konzil und Kolloquium - Höhepunkte der Verfassungsdiskussion Verfassung ist Norm der Erziehung Auszüge aus dem Referat des Rektors auf dem Konzil am 13. März: Wie in der gesamten Republik, so hat in den vergangenen Wochen auch an unserer Universität eine schöpferische Diskussion über den Verfassungsentwurf stattgefunden. In Ratsseminaren, Gruppen- und Einzel- aussprachen nahmen Universitätsangehörige Stellung zu diesem Gesetz der Gesetze. Das Interesse konzentrierte sich vor allem auf die Rolle der Wissenschaft im entwickelten System des Sozialismus. Besonders begrüßt wurde der Artikel 16 des Entwurfes, in dem verankert ist, daß Wissenschaft und For schung sowie die Anwendung ihrer Ergeb nisse wesentliche Grundlagen der sozialisti schen Gesellschaft darstellen.. In diesem Zusammenhang erlangt Arti kel 2 hervorragende Bedeutung, denn er legt das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Intelligenz als unantastbare Grundlage un serer Gesellschaftsordnung staatsrechtlich .fest. Kein Geringerer als Lenin schrieb, daß das wichtigste in der marxistischen Lehre die Klarstellung der weltgeschichtlichen Rolle des Proletariats, des Schöpfers der sozialistischen Gesellschaft, sei. Wir können die Richtigkeit dieses Satzes tagtäglich in unserer Republik feststellen. Die Arbeiter klasse schafft gemeinsam mit der Intelli genz die neueste Technik, mit der sie genauso verbunden ist wie mit der ent wickeltsten Form des sozialistischen Eigen tums, dem Volkseigentum. Das heißt, die Arbeiterklasse ist nicht nur zahlenmäßig die größte Klasse in der DDR, sondern ihre Interessen sind auch am stärksten mit dem Aufbau des sozialistischen Gesellschafts systems verbunden. Ihre Interessen stim men mit den Erfordernissen des gesell schaftlichen Fortschritts und den Grundinter essen der Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz u. a. Schichten unseres Volkes überein. Der neue Charakter der Arbeit, die wis senschaftlich-technische Revolution, die so zialistische Gemeinschaftsarbeit, die Ent wicklung der Wissenschaft zur unmittel baren Produktivkraft, führen zu Verände rungen in der Struktur der Arbeiterklasse und damit zu Veränderungen in ihrem ge sellschaftlichen Verhalten. Daraus resultiert eine Erweiterung und Vergrößerung ihrer Führungspotenzen hinsichtlich des gesell- schaftlichen Gesamtsystems. Sie realisiert diese Aufgabe vermittels ihres organisier ten Vortrupps, der Partei der Arbeiter klasse. Von ihr gingen die entscheidenden Impulse zum Auf- und Ausbau einer ent wickelten sozialistischen Gesellschaft in einem hochindustriellen Staat aus. Vergessen wir nie, daß wir erst unter der Herrschaft der Arbeiterklasse unsere deutsche Geschichte mit vollem Bewußtsein zu gestalten vermochten! Die deutsche Ar beiterbewegung begann ihren Weg mit einer wissenschaftlichen Gesellschaftspro gnose im „Kommunistischen Manifest“. Der neue Verfassungsentwurf schätzt gleicher maßen prognostisch ein, wie die Ent wicklung des Sozialismus verlaufen wird, welche Zielstellungen erreicht werden müssen. Klar zeichnet sich dabei ein neues Ver- hältnis von Staat und Bürger ab, die Inte gration des Bürgers in seinen Staat, die Überwindung des Dualismus von Indivi duum und Staatsmacht. Diese Integrations bewegung ist ein Prozeß, der bei uns noch längst nicht abgeschlossen ist. Das gilt auch für die Universität. Hier stellt sich das Pro blem des Verhältnisses von Lehrkörper und Studenten, Professor und Student. Dieses Verhältnis ist vielfach nicht in Ordnung. Nur zu. oft vergessen unsere Kollegen, daß ihre vornehmste und wichtigste Aufgabe an einer Universität die Arbeit mit den Stu denten darstellt, daß die Studenten mit ein bezogen werden müssen in die Lösung der Aufgaben, die uns die Hochschulreform stellt. Walter Ulbricht führte dazu 1966 an der TU Dresden folgendes aus: „Es handelt sich (Fortsetzung auf Seite 3) Teilnehmer an der von Prorektor Prof. Kossok geleiteten Dis kussion mit Prof. Weichelt (oben) waren u. a. die Profes soren Braun (Mitte), Arzinger (unten), Goldhammer,. Kolb, Kossakowski, Poeggel und Menzel. Fotos: HFBS (Hartwich) Gesellschaftliche Triebkräfte, Macht und Recht im Einklang Prof. Dr. Weichelt, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, sprach im Marxistischen Kolloquium Der Verfassungsentwurf habe alle Grund fragen aufgeworfen, um die es heute in Deutschland geht. Er weise nach, daß in Deutschland eine Gesellschaftsordnung mög lich ist, die frei ist vom Verhängnis des Imperialismus, von Ausbeutung und Unter drückung. Die DDR, die mit der Macht ausübung der Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse den Gesetzen der gesell- schaftlichen Entwicklung Rechnung trägt und in der sich alle Potenzen des Volkes entfalten können, sei Schrittmacher für die Zukunft ganz Deutschlands. Das führte am Donnerstag voriger Woche Prof. Dr. Wei chelt, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, vor 650 Wissenschaftlern der Universität aus. Gesellschaftliche Bewegung ist Grundlage der Verfassung In seinem Vortrag über die Verfassung des sozialistischen Staates deutscher Nation ais staatsrecntiiche Grundlage des entwik- kelten Systems des Sozialismus veranschau- lichte er, daß der Entwurf die Einheit von gesellschaftlicher Entwicklung, staatlicher Macht und verfassungsmäßigem Recht ver körpert und somit die Triebkräfte des ge sellschaftlichen Fortschritts fördert. Indem die Werktätigen zur staatstragenden Kraft wurden, konnte der Widerspruch zwischen Staats- und Gesellschaftsverfassung aufge hoben werden, der in Deutschland dadurch besonders stark ausgeprägt war. daß die bürgerliche Verfassung nicht Ergebnis einer bürgerlich-demokratischen Revolution, son dern des Bündnisses von Bourgeoisie und Junkertum war. Mit der Schaffung unseres Staates als Werk der Arbeiterklasse und aller Werktätigen trat an die Stelle der Unterordnung unter die Staatsgewalt deren aktive Mitgestaltung. Bürgerliche Verfassungen hemmen gesellschaftlichen Fortschritt Dagegen bestand und besteht das Ziel aller bürgerlichen Verfassungen darin, die gesellschaftliche Vorwärtsbewegung zu ver hindern. Fortschrittliche Formulierungen Anden nur durch den Druck des Volkes — so z. B. durch den Kampf der Arbeiter klasse in der Novemberrevolution — in eine bürgerliche Verfassung Eingang. Sie unter liegen von Anfang an Tendenzen zur Revi- dierung, und je mehr die gesellschaftlichen Entwicklungsgesetze zum Durchbruch drän gen, um so stärker tritt der Widerspruch zwischen der Wirklichkeit und dem forma len Charakter dieser Bestimmungen der Verfassung zu Tage. Beim Ansturm der unterdrückten Kräfte werden die '„eigent lichen“ bürgerlichen Verfassungen in Ge stalt von Notstandsverfassungen in Kraft gesetzt. Die Arbeiterklasse ist und bleibt die führende Kraft In der wissenschaftlich-technischen Revo lution und bei der Gestaltung des entwik- kelten gesellschaftlichen Systems des Sozia lismus ist und bleibt die Arbeiterklasse die führende Kraft des Fortschritts, weil sie am engsten mit der modernen Großproduk tion verbunden ist und als entscheidender Faktor bei der Umsetzung der wissenschaft lichen Erkenntnisse in die Produktion wirkt, weil sie den größten Anteil an der Schaffung des gesellschaftlichen Reichtums hat und die größten politischen Erfahrun gen aufweist. Nur die Partei der Arbeiterklasse vermag auf der Grundlage der gesellschaftlichen Gesamtprognose die Lösung der komplexen Aufgaben sowie die dafür notwendige Ent wicklung höherer Formen der Kooperation und der Gemeinschaftsarbeit zu leiten. Freiheit der Persönlichkeit verwirklicht sich in tätiger Mitwirkung Dem i ff unserem Verfassungsentwurf ge kennzeichneten Gesellschaftsbild ist das so- zialistische Menschenbild adäquat, das in den Grundrechten und Grundpflichten des Bürgers seinen Ausdruck findet, führte Prof. Weichelt weiter aus. Der Staatsbürger in unserer Republik ist weder Untertan der Obrigkeit noch ein auf die Privatsphäre zu rückgezogenes Individuum. Grundanhegen der neuen Verfassung sei vielmehr die Ent- wicklung der sozialistischen Persönlichkeit, die in der Gemeinschaft ihre Grundrechte zur Machtausübung voll wahrnimmt. Die Freiheit des einzelnen beruhe deshalb nicht auf Isolierung von Staat und Gesellschaft, sondern auf tätiger Mitwirkung bei der Gestaltung der Gesellschaft. Die Organisation der staatlichen Macht auf der Grundlage der Volkssouveränität sei logische Konsequenz dieser Ziele. In diesem Sinne sehe der Entwurf vor, die Konzentration der staatlichen Macht in den Volksvertretungen weiter auszubauen. Im bürgerlichen Staat, sagte Prof. Weichelt und zeigte das am Beispiel der Weimarer Repu blik und Westdeutschlands, handele es sich bei der erklärten Gewaltenteilung immer nur um eine Verteilung der Rollen in der Machtspitze, sie sei nur ein Feigenblatt vor der ungeteilten Herrschaft des Monopol kapitals, ein Mittel zur Meinungsmanipulie rung, zum Wecken von Illusionen über den Charakter der Staatsmacht. Rechtsnormen und Erziehung Nach dem Vortrag führten im Senatssaal eine Reihe führender Wissenschaftler mit Prof. Weichelt eine angeregte Diskussion. Auf die Frage nach dem Verhältnis unse res Verfassungsentwurfs zu den Verfassun gen anderer sozialistischer Länder antwor tete Prof. Weichelt, daß alle sozialistischen Verfassungen von den /gleichen Grund sätzen ausgehen, im gleichen Sinne das so zialistische Eigentum an den Produktions mitteln, die Grundrechte der Bürger, die . Grundsätze der sozialistischen Rechtspflege, der Volkssouveränität usw. festlegen, daß aber in unserem Entwurf auch Besonder heiten unserer ökonomischen Entwicklung u. ä. sowie die in neuester Zeit sichtbar ge wordenen Gesetzmäßigkeiten der wissen- schaftlich-technischen Revolution ihren Nie derschlag gefunden haben. Das betrifft die Hervorhebung der Rolle der Wissenschaften für die gesellschaftliche Entwicklung und die Betonung der Rolle der Gewerkschaf ten, die bei der Durchführung der wissen schaftlich-technischen Revolution eine ent scheidende Rolle spielen, unter anderem auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung und damit bei der vollen Wahrnehmung des Rechts auf Arbeit wie der anderen Grund rechte durch alle Werktätigen. Im Mittelpunkt des vielseitigen Ge- sprächs standen die gesellschaftlichen Er ziehungsaufgaben, die sich aus der Pflicht zur Arbeit im Sinne gesellschaftlich nütz licher Tätigkeit und die sich beispielsweise aus der Festlegung über die Bemessung von Stipendien nach Leistung insbesondere für die Hochschullehrer und die staatlichen Leiter ergeben. Dabei wurde deutlich, daß die im Verfassungsentwurf formulierten Pflichten ein weites Feld für die Erziehung zur Moral der sozialistischen Gesellschaft darstellen und daß die rechtlichen Mittel niemals alleinige, sondern immer nur Hilfs mittel der Erziehung sein können.
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