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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 12.1968
- Erscheinungsdatum
- 1968
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 39-2-77
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
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- SLUB Dresden
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-196800009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19680000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19680000
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Saxonica
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
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- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 12.1968
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 04.01.1968 1
- Ausgabe Nr. 3, 11.01.1968 1
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- Ausgabe Nr. 5, 25.01.1968 1
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- Ausgabe Nr. 17, 18.04.1968 1
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- Ausgabe Nr. 20, 09.05.1968 1
- Ausgabe Nr. 21, 16.05.1968 1
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- Ausgabe Nr. 26, 20.06.1968 1
- Ausgabe Nr. 27, 27.06.1968 1
- Ausgabe Nr. 28, 04.07.1968 1
- Ausgabe Nr. 29/30, 18.07.1968 1
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- Ausgabe Nr. 32, 29.08.1968 1
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- Ausgabe Nr. 36, 26.09.1968 1
- Ausgabe Nr. 37, 03.10.1968 1
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- Ausgabe Nr. 41, 31.10.1968 1
- Ausgabe Nr. 42, 07.11.1968 1
- Ausgabe Nr. 43, 14.11.1968 1
- Ausgabe Nr. 44, 21.11.1968 1
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- Ausgabe Nr. 47, 12.12.1968 1
- Ausgabe Nr. 48, 19.12.1968 1
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Band 12.1968
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„Was tun Sie“, wurde Herr K. gefragt, „wenn Sie einen Menschen lieben?" „Ich mache einen Entwurf von ihm", sagte Herr K., „und sorge, daß er ihm ähnlich wird." „Wer? Der Entwurf?" „Nein", sagte Herr K., „der Mensch. (Brecht) Mediziner danken durch hervor ragende Leistungen Es gibt in dem Entwurf unserer sozialistischen Verfassung, der meine begeisterte Zustimmung findet, vor allem zwei Dinge, die mich als Wis senschaftler und als Arzt besonders bewegen. Der Artikel 16 bringt sehr klar zum Ausdruck, daß im Sozialismus niemals mehr eine wissenschaftliche Erkenntnis zu aggressiven und völ- kermordenden Zwecken mißbraucht werden kann. Hier treten deutlich die Unterschiede zwischen Sozialis mus und Imperialismus zutage. Anläßlich einer wissenschaftlichen Tagung in Poznan wurde ich an Ort und Stelle mit der sogenannten wis senschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der bakteriologischen Kriegs führung zur Zeit der Naziherrschaft konfrontiert. Um so mehr empfinde ich den Artikel 16 unserer neuen sozialistischen Verfassung als eine Garantie dafür, daß im Sozialismus die Wissenschaft nur humanistischen Zielen dienen wird. Eng mit dieser Erkenntnis steht der Artikel 34 in Zusammenhang, in dem allen Bürgern unseres Staates das Recht auf ein gesundes Leben zugesichert wird. Hier liegt vor den Mitarbeitern des Gesundheitswesens eine große Aufgabe .. Der Dank der medizinischen Wissenschaftler für die Festlegungen in den Artikeln 16 und 34 der Verfassung kann konse quenterweise nur in der Verpflich tung bestehen: alles zu tun. unsere Studenten aus gerüstet mit einem klaren sozialisti schen Klassenstandpunkt und hohem fachlichen Wissen und Können in die Praxis zu schicken; alles zu tun. unsere Forschung so zu konzentrieren und zu profilieren, daß schnell Ergebnisse herbeigeführt und wirksam werden: alles zu Yun. um gemeinsam mit allen Einrichtungen des Gesund heitswesens solche Wege in der me dizinischen Versorgung zu finden, die allen Bürgern eine optimale- Be- treuung sichern. Dadurch schaffen wir die Voraus setzungen mit, die es unseren Men schen ermöglichen, ihre geistigen und körperlichen Potenzen voll zur Vollendung des Sozialismus in der DDR einzusetzen. Professoren un serer Fakultät sind gern bereit, sich in Betriebs- und Einwohnerver sammlungen an der Verfassungscis- kussion bezüglich der künftigen Aufgaben der medizinischen Wissen schaft zu beteiligen ... Prof. Dr. H. Braun. Dekan der Medizinischen Fakultät Impulse zur Be wältigung wich tiger Aufgaben Die Mitglieder der Fachgruppe Theorie der Erziehung bekräftigen angesichts der großen Volksausspra che über den Entwurf unserer sozia listischen Verfassung ihre Entschlos senheit. die im Planjahr gestellten Aufgaben mit höchster Qualität zu lösen. Besondere Impulse erwachsen aus dem Gedankengut des Verfas sungsentwurfes zur Bewältigung nachstehender Aufgaben, deren Re alisierung wir als unseren persön lichen Beitrag zur Vorbereitung des 20. Jahrestages der Gründung un serer Republik betrachten: 1. Die Mitglieder der Fachgruppe erarbeiten das Manuskript eines Vortrages zum Symposium der Karl- Marx-Universität aus Anlaß des 75. Geburtstages unseres Staatsrats vorsitzenden Walter Ulbricht. 2. Die Fachgruppenmitglieder kon- zentrieren sich auf die Erhöhung der Qualität der erziehungstheoretischen Lehre mit dem Ziel, noch wesentlich bessere Voraussetzungen für die im Entwurf gezeichnete Perspektive un seres einheitlichen sozialistischen Bildungssystems zu schaffen. 3. Die Mitglieder der Fachgruppe verstärken ihre Bemühungen um qua- lifizierte Beiträge zur Weiterbildung der Lehrer und Schulfunktionäre. Eine zweitägige Veranstaltung zur Hochschulwoche 1968 wird in dieser Hinsicht als Bewährungsprobe anzu sehen sein. 4. Die Mitglieder der Fachgruppe sehen es als Kampfaufgabe an. be reits zu Ende des Jahres 1968 erneut eine größere Publikation zu Proble men der Leitung der sozialistischen Erziehung vorzubereiten, die die Be mühungen der Lehrer und Leiter in den Einrichtungen der Volksbildung um eine höhere Qualität der Er ziehungsarbeit fördert. Dr. Wäsch, Leiter der Fachgruppe Theorie der Erziehung am Institut für Pädagogik Normal nur bei uns ... Wie für so viele andere ist auch für mich der Verfassungsentwurf Anlaß, darüber nach zudenken, wie sehr doch die persönliche Ent wicklung mit dem Leben in unserem sozialisti schen Staat, mit dem gesellschaftlichen Leben in unserer Republik verbunden ist. Die Lek türe des Entwurfs mündet immer wieder in die Überzeugung ein, daß die Erfolge im persön lichen Leben einfach nicht denkbar sind ohne eben diese Gesellschaft, die sich eine sozia listische Verfassung zu geben vermag. Freilich ist es eine Massenerscheinung, wenn die Menschen mit unserer Gesellschaft wach- sen und umgekehrt. Aber es sollte uns stets gegenwärtig sein, daß dies eben nur normal ist unter unseren gesellschaftlichen Bedingun gen. Als Bürger der Republik, der seinerzeit aus Westdeutschland übersiedelte, provoziert der Entwurf für mich auch immer wieder die Frage, ob es mir wohl möglich gewesen wäre, jenen Weg zu gehen, den ich hier nehmen konnte: Hochschulstudium, Promotion, Fertig stellung der Habilitationsschrift. Allein der Gedanke an einen solchen Weg im Macht bereich des Bonner Staates ist einfach irrsin nig. So ist der Verfassungsentwurf auch Aus druck der Einheit des gesellschaftlichen und persönlichen Lebens. Sie bringt Rechte und Pflichten mit sich, wie sie im Entwurf fixiert sind. Rechte und Pflichten, Normen unseres Lebens, die uns allen und jedem einzelnen dienen. m=ueuueeununeeuuuuueuzuzume5 Dr. Herbert Letsch (Ästhetik): Verbrecherische Propaganda wird geahndet Nicht wenige meiner Generation waren von dem Ostlandreiter Dwinger und anderen kriegsmutwilligen Jugend vergiftern „literarisch“ für den imperia listischen Völkermord abgerichtet wor den, bevor sie nach dem verdient rühmlosen Ende des Tausendjährigen Reiches mit blutigen Köpfen — wenn überhaupt — heimkehrten. Es war die Erfahrung der verantwortungsbewußten Überlebenden, die schon in der ersten Verfassungsdiskussion die Ächtung der Kriegshetze und militaristische Propaganda als verbrecherische Hand lungen forderte. Diese notwendige For derung wurde im Artikel 6 unserer ersten Verfassung Gesetz und die Arbeiter-und-Bauern-Macht sorgte auf dem Territorium der DDR für dessen lückenlose Einhaltung. Wenn jetzt im Entwurf unserer sozia listischen Verfassung der Artikel 6 u. a. dahingehend präzisiert wird, daß auch „verbrecherische Propaganda in jeder Form“ als Verbrechen zu ahnden ist, so drückt dies unsere entschiedene Abwehrbereitschaft aus gegen die neue chauvinistische Schmutzflut in West deutschland. Das Beispiel Dwinger ist dafür symptomatisch. Nicht nur, daß seine Machwerke 1950 neu aufgelegt wurden und er sie um weitere ver mehren durfte; nicht nur, daß dieses Gift heute zum festen Bestand der Bundeswehrbüchereien gehört; der Schreibtischverbrecher Dwinger konnte Sozialistischer Staat deutscher Nation VOLKSAUSSPRACHE ZUM • - ■ - >- ! '•. VERFASSU NGSENTWURF Zahlreiche Fragen, die Angehörige unserer Universität bei der Diskussion des Entwurfs der sozialistischen Ver fassung der DDR stellen, berühren den Themenkomplex STAAT - VOLK — NATION. UZ bat deshalb Prof. Dr. jur. habil. Walter POEGGEL und Dr. jur. Rolf MEISSNER vom Institut für Völ kerrecht um einige Erläuterungen. Hier die autorisierte Zusammenfas- sung dieses Gesprächs, das Rolf Möbius führte: Der Entwurf unserer neuen Verfassung geht eindeutig von der Tatsache aus, daß eine ■ deutscheLNaion existieft.,Welche Grundlagen -gibt es Er einen solchen Ausgangspunkt? Die im Artikel 1 getroftene Feststellung, daß die DDR „ein sozialistischer Staat deutscher Nation- ist, hat ihre Grundlage in historischen und politisch-sozialen Tat sachen, aus denen sich objektiv weit reichende völkerrechtliche Konsequenzen ergeben. Bekanntlich war die deutsche Nation im Kapitalismus entstanden und von 1871 bis 1945 in einem einheitlichen Nationalstaat junkerlich-bürgerlichen bzw. imperia listisch-aggressiven Charakters organisiert. Mit der Zerschlagung des Deutschen Reichs wurde nach 1945 Wie deutsche Nation vor allem von den USA in vollem Einverneh men mit „ dem westdeutschen Monopol kapital gespalten. Im Ergebnis dieser ntinationalen Politik entstand die Bun desrepublik als westdeutscher Separat staat, während die DDR auf der Basis der Verteidigung und Wahrung der nationalen Interessen sowie des Selbstbestimmungs rechts gebildet wurde. So entwickelten sich seit Herbst 1949 zwei selbständige, neben einander bestehende deutsche Staaten mit völlig unterschiedlicher Gesellschafts ordnung, die beide kraft geltendem inter nationalen Recht gleichberechtigte Sub jekte des Völkerrechts sind. Obwohl nach dem Untergang des Deut schen Reichs Deutschland als Nation fort existiert, bildet jedoch die 'Existenz zweier deutscher Staaten mit gegensätzlicher Ge- sellschafts- und Klassenstruktur das Pri märe im Leben dieser gespaltenen deut schen Nation. Das Vorhandensein zweier' Staaten deutscher Nation unterstreicht auf neue Weise die historisch vielfach be stätigte marxistisch-leninistische These, wonach die soziale und Klassenfrage den entscheidenden Kern jeder nationalen Problematik darstellt. Die Abgrenzung beider deutscher Staaten erfolgte nicht nach nationalen, sondern sozialen Merk malen. Die deutsche Nation befindet sich somit historisch gesehen in einem Über gangsprozeß von der bürgerlichen zur so- zialistischen Nation. Die DDR ist als sozia listischer Teil der deutschen Nation West deutschland um eine ganze historische Epoche voraus und gestaltet bereits das Modell der Zukunft. Auch die Kriterien für das Vorhanden sein einer deutschen Nation sind also nicht mehr in einer gemeinsamen Staats- und Gesellschaftsstruktur zu suchen, sondern liegen, wie Walter Ulbricht hervorgehoben hat, vor allem noch „in der Sprache — aber da gibt es auch schon Nuancen — und... in der gemeinsamen Vergangenheit der Zugehörigkeit zu einem Staat“. Des- halb, kann die, Zukunft der deutschen Na- tin h ü r durch den gemeinsamen Kamp der Bevölkerung der DDR und der Ar beiterklasse sowie anderer fortschrittlicher sozialer Kräfte der Bundesrepublik ge sichert werden, durch den gemeinsamen Kampf gegen den westdeutschen Staats- monopolismus und seine Revanche- und Aggressionspolitik. Bestimmender Faktor im Leben der deutschen Nation ist also die Existenz der sozialistischen DDR und ihres Staats volkes sowie der imperialistischen Bundes republik und ihres Staatsvolkes. Im Rah men dieser Staaten sind seit 1949 alle grundsätzlichen gesellschaftlichen Ent scheidungen gefällt worden, und sie werden sich historisch auch in nächster Zukunft so vollziehen. Eine deutsche Nation also, aber zwei Völ ker - Staatsvölker sagten Sie. Wie ist das zu verstehen? Der Begriff Staatsvolk bezieht sich nicht auf nationale oder ethnische Zugehörig keiten, obwohl er auch in diesen Zusam menhängen auftritt, sondern beinhaltet rechtlich nichts anderes als die Gesamtheit der Staatsbürger, der Bürger eines Staates. Man muß sich generell davor hüten, schlechthin eine Identität von Staat und Nation anzunehmen. Gibt es doch zahl reiche Staaten, in denen mehrere .Nationen oder Nationalitäten organisiert sind und die dennoch ein einheitliches Staatsvolk ‘ bilden — z. B. die Sowjetunion, die Schweiz, Jugoslawien, die CSSR. Andererseits ist es kein historisches Novum, daß innerhalb einer Nation mehrere Staaten existieren. In diesem Fall besteht die betreffende Na tion aus mehreren Staatsvölkern, das traf etwa auch auf die deutsche Nation vor 1871 zu. Geteilte Nationen gibt .es aber auch heute. Dazu gehört u. a. die deutsche, die aus dem Staatsvolk der DDR und dem der Bundesrepublik sowie der Bevölkerung der auf dem Territorium der DDR gelegenen Selbständigen Einheit Westberlin besteht. Unter diesen Aspekten verfügen die DDR wie die Bundesrepublik jeweils über ihre eigene Gebiets- und Personalhoheit, die sich auf jene Bürger erstreckt, die die Staatsbürgerschaft der DDR bzw. der Bundesrepublik rechtmäßig erworben ha ben. Welche Konsequenzen ergeben sich aus all dem für das rechtliche Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander? Unseres Erachtens ist das Verhältnis zwischen der DDR und Westdeutschland weder mit dem Begriff Ausland noch mit Inland exakt zu umschreiben. Wenn die Bundesregierung dauernd erklärt, sie könne die DDR nicht anerkennen, weil die , DDBdamit faktisch zum Ausland würde, so ist- das nur ein schlecht verhüllter Vor- wand, um sich den völkerrechtlichen Konsequenzen zu entziehen, die sich aus der Existenz zweier deutscher Staaten er geben und ihren markantesten Ausdruck u. a. in der gegenseitigen Pflicht zur Re spektierung des Territoriums, der politi schen Unabhängigkeit und der Gleich berechtigung sowie zum Gewaltverzicht findet. Wenn man in der Bundesrepublik so viel darüber lamentiert, die Beziehungen zwischen DDR und Bundesrepublik dürf ten sich nicht wie Auslandsbeziehungen gestalten, so wäre gegenwärtig schon viel gewonnen, wenn sich diese Beziehungen wenigstens so gestalteten, wie das zwi schen manchen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, etwa zwischen der Sowjetunion und Finnland, der Fall ist. Ein völkerrechtlich geregeltes Neben- und Miteinander beider deutscher Staaten wäre nur zum Vorteil ihrer Bevölkerung. Das würde aber auch gar nichts daran ändern, daß diese Staaten und ihre Bevöl kerung nach wie vor deutsch sind. Um die völkerrechtliche Anerkennung der DDR als deutschen Staat wird die Bundesrepu blik aut die Dauer sowieso nicht herum kommen, weil auch die Sicherheit aller anderen europäischen Staaten und Völker das immer nachhaltiger verlangt. Mit der Bonner These, daß die DDR nach wie vor angeblich Inland für die Bun desrepublik sei — verankert im westdeut schen Zollgesetz, im Entwurf des neuen westdeutschen Strafgesetzbuches, im Hand schellengesetz usw. — will man internatio nal die Alleinvertretungsanmaßung auf rechterhalten und sich einen fiktiven Rechtstitel für die beabsichtigte Annexion der DDR schaffen. Aus diesen Erläuterungen wird offen- ungestraft und ungezügelt zum 50. Jah restag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution in der bundesdeut schen Zeitschrift „Osteuropa“ eine sei ner blutig-pornografischen Sudeleien gegen die Sowjetunion abziehen. Der Chefredakteur Mehnert dieser „Zeit schrift für Gegenwartsfragen des Ostens“, Professor für Politische Wis senschaften der Universität Aachen, wurde nicht etwa zur Rechenschaft ge zogen, sondern zwei Monate danach mit dem Bundesverdienstkreuz deko riert. Die Verfassung des sozialistischen Staates deutscher Nation, getragen vom Wollen und Wirken aller Werk tätigen unseres Landes bietet die sichere Grundlage dafür, unsere Ju gend so zu erziehen, daß sie nicht hur immun bleibt gegen jene Ver giftungsversuche, sondern auch willens und in der Lage ist, allen jenen wirk sam entgegenzutreten, die im Geiste der alten und neuen Ostlandreiter in welcher Form auch immer versuchen, unseren friedlichen sozialistischen Aufbau zu stören. Zu dieser Erzie hung mit allen Kräften beizutraoen, beflügelt mich aufs neue die klarheit schaffende Diskussion um unsere neue Verfassung. Dozent Dr. Werner Michaelis, Prode kan für Studienangelezenheiten der Fakultät für Journalistik sichtich, daß das Verhältnis DDR—Bundes republik nicht schematisch in die Formel Inland oder Ausland gepreßt werden kann- Deshalb wird auch im Artikel 8, Absatz 2 unseres Verfassungsentwurfes hervor gehoben, daß die DDR „die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf 1 der Grundlage der Gleich berechtigung“ als „nationales An liegen der Deutschen Demokratischen Re publik“ betrachtet. Wir erstreben darüber hinaus die Überwindung der uns vom Im perialismus aufgezwungenen Spaltung mit dem Ziel der schrittweisen Annäherung .und Vereinigung der beiden Staaten auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus, wie im Artikel 8 weiter aus geführt wird. Damit werden verfassungs rechtlich alle Staatsorgane und Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ver pflichtet, für eine nationale Annäherung und Verständigung beider deutscher Staa ten zu wirken. An der Kinderklinik wurde die Frage gestellt, was die Begriffe Presse-, Rundfunk- und Fernsehfreiheit be inhalten. Presse-, Rundfunk- und Fernsehfrei heit bedeuten die Unabhängigkeit dieser journalistischen Institutionen vom Diktat einer Minderheit der Ge sellschaft, das im imperialistischen Staat vor allem mit Hilfe ökonomi scher Mittel vollzogen wird. Zu diesen Mitteln gehören u. a. die Konzentra tion des Besitzes an Zeitungen, Rund funk- und Fernsehanstalten, Drucke reien, Papierfabriken u. dgl.; der ökonomische Druck durch die politisch gezielte Vergabe von Inseraten, die meist den Hauptteil der Einnahmen z. B. einer Zeitung ausmachen, durch Monopolunternehmen usw. In der DDR sind die ökonomischen Grund- Leser fragen UZ antwortet lagen der Journalistik Eigentum des Volkes, erst das ermöglicht eine wirk liche freie journalistische Tätigkeit im Sinme des gesellschaftlichen Fortschritts und zum Nutzen des Staates, der Ge sellschaft und aller ihrer Glieder. Artikel 23, Absatz 2, in dem diese Freiheiten verankert sind, bezieht sich also nicht auf Leser, Hörer oder Zu schauer, sondern auf die journalisti schen Einrichtungen. Es existiert aber ein enger Zusammenhang zwischen den geschilderten Grundlagen, den Eigentumsverhältnissen, und der Mo ral der jeweiligen journalistischen In stitution. In Erkenntnis dieses Zusam ¬ menhangs besteht die Freiheit des Lesers und Hörers gerade in der Be freiung von der imperialistischen Ma- nipulation des Menschen. Wir be trachten es also nach wie vor als eine Staatsbürgern der DDR unwürdige, unehrenhafte Haltung, Sender der Feinde der Arbeiterklasse und der ganzen deutschen Nation (vgl. Prä ambel und Artikel 6, Absatz 5 u. a.) als Informationsquelle zu nutzen oder überhaupt zu hören. Journalistikstudenten fragten nach dem Zusammenhang zwischen dem Programm der SED und dem Verfas sungsentwurf. Die Ausarbeitung des Verfassungs entwurfs wurde überhaupt erst mög lich durch die gesellschaftsprognosti sche wissenschaftliche Leistung unse rer Partei, wie sie dem auf dem VI. Parteitag beschlossenen . Partei- pogramm zugrunde liegt. Die Einheit von Staat und Gesellschaft unter un seren sozialistischen Verhältnissen be wirkt, daß die führende gesellschaft liche Kraft, die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse, auch führende Kraft des sozialistischen Staates ist, wie Artikel 1 ausdrücklich feststellt. Die von der Partei in wissenschaftlicher Voraussicht gestellten Ziele und Auf gaben bei der Entwicklung des gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus a liegen deshalb auch dem Entwurf der sozialistischen Verfassung der DDR zu grunde. Sie haben damit, soweit sie Staat und Gesellschaft als Ganzes und nicht innerparteiliche Probleme betref fen, eine staatsrechtliche Form erlangt, in der sie für alle Bürger der DDR ver bindlich sind. UZ 11/68, Seite 5
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