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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 10.1966
- Erscheinungsdatum
- 1966
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-196600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19660000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19660000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
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Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 10.1966
-
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Handschellen-,rGesetz^ übertrifft Hitlers juristische Kriegsvorbereitungen Grundgesetz von der von „Voraussetzung der Freistellung der deutschen Gerichtsbarkeit: mischung in die anderer Staaten, Grundgesetzes Kreise unterworfen werden sollen. Im § 3 dieses „Gesetzes“ heißt es: „Wirkung der Freistellung von ^deutschen Gerichtsbarkeit: Für die Dauer der Freistellung beiden größten deutschen Parteien, der SED und der SPD, ermöglichen, sondern gerade verhindern soll. Mit ihrer Zustim mung zu diesem „Gesetz“ zeigt die SPD- Führung, daß sie in keiner Weise ihrer nationalen Verantwortung gerecht wird. Bezeichnend für die Stellung der Bun desregierung zur verfassungsmäßig garan tierten Demokratie in der Bundesrepu blik ist, daß die „Freistellung“ von der westdeutschen Gerichtshoheit in das Er messen der Bundesregierung gestellt wer den soll, die nach eigenem Gutdünken bzw. nach den Forderungen der herr schenden Kreise zu entscheiden hat. Der § 2 hat folgenden Wortlaut: Recht in Westdeutschland sind. Schon hieraus ergibt sich, daß das „Gesetz“ vom 23. Juni 1966 rechtsunwirksam ist. der deutschen Gerichtsbarkeit unter bleiben alle Entscheidungen, Verfügun gen und Maßnahmen der Gerichte, Strafverfolgungs- und anderer Behör den, die gegen die Person, der die Freistellung gewährt ist. ihre Unter kunft oder in ihrem Eigentum oder ihrer Verfügungsgewalt befindliche Gegenstände gerichtet sind.“ Der Sinn dieser Vorschrift besteht nach beruhende Gerichtsverfas Von H. BORSCHBERG Institut für Strafrecht faktisch, daß das nicht „großzügig“ Auseinandersetzung gen der deutschen Mit diesem „Gesetz“ nimmt die Bundes regierung die geplante Ausdehnung des Geltungsbereiches eines neuen Strafge setzbuches auf das Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 vorweg. Man muß dieses „Gesetz“ im Zusammenhang mit den geltenden bzw. als Entwurf vorliegen gen strafrechtlichen Staatsschutztatbestän- den in Westdeutschland sehen, um seine ganze Tragweite zu erkennen. Nach der Regierungsnovelle zum Staatsschutz, die kürzlich dem Bundestag vorgelegt worden ist, wird jede Stellungnahme gegen die Militarisierung und Faschisierung des Lebens in Westdeutschland, jeder Kon takt zwischen Bürgern der DDR und der Bundesrepublik als hochverräterische oder landesverräterische Bestrebung und da mit als „Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik“ unter Strafe gestellt. Da nach müßten alle Bürger unserer Repu blik gemäß westdeutschem Alleinvertre tungsanspruch Verbrecher sein, weil sie die Verwirklichung der aggressiven und revanchistischen Bestrebungen der west deutschen Imperialisten nie zulassen wer den. Weil es uns unser nationales Verant wortungsbewußtsein verbietet, den räube rischen und friedensgefährdenden Allein vertretungsanspruch der westdeutschen Imperialisten anzuerkennen, ergibt sich rechtliche Grundsätze Gleichberechtigung und Die Bundesregierung kann Deutsche, die ihren Wohnsitz oder getvöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbe reiches des Grundgesetzes haben, von der deutschen Gerichtsbarkeit freistel len, wenn sie es bei Abwägung aller Umstände zur Förderung wichtiger öffentlicher Interessen für geboten hält.“ Alle Bürger anderer Staaten, die deut scher Nationalität sind, sollen demzu folge der westdeutschen Gerichtshoheit unterstehen. Darunter sind also nicht nur die Bürger unserer Deutschen Demokra tischen Republik zu verstehen. Der Text des „Gesetzes“ bringt den chauvinistischen und aggressiven Alleinvertretungsan spruch zum Ausdruck. Die Bundesregie rung Versucht in überaus frecher Anma ßung die Gerichtshoheit der Bundesrepu blik über die Grenzen des Staatsgebietes Westdeutschlands hinaus auszudehnen. Damit verletzt sie einmal Artikel 23 des Grundgesetzes und zum anderen völker- der souveränen der Nichtein vorliegende „Gesetz“ die Fortsetzung der über die Grundfra-- Nation zwischen den h’m S Attelal Fgerüt $16, St g ledho E Un '■dem tit un Seit dem Bekanntwerden des westdeut schen Gesetzes vom 23. Juni 1966 „über die befristete Freistellung von der deut schen Gerichtsbarkeit“ geht eine Welle der Empörung durch beide deutsche Staa ten. Mit Hilfe der SPD-Führung haben die herrschenden Kräfte in Westdeutsch land ihre revanchistischen und aggressi- ■ ven Absichten in den Wortlaut eines „Ge setzes“ gekleidet. Damit behaupten die westdeutschen Imperialisten unter Ver letzung völkerrechtlicher und ihrer eige nen verfassungsrechtlichen Grundsätze, die Interessen der deutschen Nation „allein zu vertreten“. Mit diesem „Gesetz“ übertrifft die Bundesregierung selbst die juristische Vorbereitung der Eroberungs politik Hitlers. Der Wortlaut des Gesetzes und die vom Bundesminister Jaeger, einem der reak tionärsten Exponenten der herrschenden Kräfte in Westdeutschland, abgegebene Erklärung lassen das ganze Unrecht dieses „Gesetzes“ erkennen. Der § 1 wird wie folgt formuliert: „Beschränkung der Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit: 1. Die Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit ist zu befristen. Sie soll in der Regel nicht länger als eine Woche dauern. Sie kann an Bedingun gen und Auflagen geknüpft werden.“ Für den Fall, daß der Redneraustausch zwischen der SED und der SPD zustan de gekommen wäre, hat die Bonner Re gierung hiermit eine Bestimmung ge- schaffen, die eine Erörterung der Grund fragen der deutschen Nation unmöglich gemacht hätte. Bei Nichteinhaltung sol cher Bedingungen und Auflagen, die die Bundesregierung stellen würde, müßte die Strafverfolgung gegen den betreffenden Bürger einsetzen. Hier wird noch deut licher, daß die Bundesregierung im Ein vernehmen mit der Führung der SPD be strebt ist, die geplante Auseinanderset zung mit unseren Genossen der SED über die Grundfragen der deutschen Nation und ihre friedliche Lösung, zu verhindern. Dieser § 2 bedeutet aber weiter, daß je der Deutsche, sofern er außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik wohnt, ge nau wie jeder Bundesbürger den Auf fassungen und Meinungen der herrschen den imperialistischen Kreise und ihrer Lakaien in der Bundesregierung unter worfen sein soll. Eine solche Politik kann nur als ein Bumerang der internationalen Isolierung auf die Verfasser dieses „Ge setzes“ selbst zurückfallen! Die Bürger in Westdeutschland sollen in keiner Weise daran erinnert werden daß sie systema tisch ihrer verfassungsmäßig garantierten demokratischen Rechte durch die herr schenden imperialistischen Kreise beraubt und den aggressiven Interessen dieser inneren Angelegenheiten die nach Artikel 25 des unmittelbar geltendes kanntlich. mit dem Redneraustausch eine chauvinistische Propaganda-„Show“ auf zuziehen, mit dem Ziele, unsere Vertreter in der westdeutschen Öffentlichkeit zu dis kriminieren. Mit der Ziffer 2 des Para graphen 4 wird, die anfangs verkündete „Freistellung“ faktisch in ihr Gegenteil verkehrt: Wer sich von nationalem Ver antwortungsbewußtsein leiten läßt, wird die antinationalen Auflagen der CDU-Re gierung nicht akzeptieren können, wer sich aber — nach den Wünschen der Bon ner Regierung — an ihre Auflagen und Bedingungen hält, handelt in ihrem Sinne und dürfte damit auch keiner Strafan drohung unterliegen. In seiner Erklärung vom 23. Juni 1966 versucht der reaktionäre Bundesjustiz minister Jaeger mit demagogischen Flos keln die „Sorge“ der Bundesregierung um das demokratische Wohl der Bürger in Westdeutschland auszudrücken. Er redet vom „Bedauern“, daß ein „Eingriff in die überlieferte Ordnung“ der westdeutschen Gerichtsverfassung notwendig sei — die westdeutsche Justiz hat diese auf dem sung schon seit 1955 Schritt für Schritt durchlöchert! —. er ergeht sich in „Beden ken“ und erklärt die Bereitschaft der Bundesregierung, von der ihr erteilten Er mächtigung zur strafrechtlichen Gleich schaltung aller Deutschen im Sinne der ..formierten Gesellschaft“ „sinnvollen Ge- brauch zu machen“. Reiner Zynismus spricht aus der Erklärung der Bundesre gierung zum „Gesetz“ vom 23. Juni 1966! Wie man aus dem Wortlaut erkennen kann, ist dieses Machwerk ein ernstes Hin dernis in der weiteren nationalen Ausein andersetzung über die Grundfragen der Entwicklung in beiden deutschen Staaten Es verletzt Rechte der Staatsbürger der DDR und isoliert zugleich die Bürger der Bundesrepublik. Das „Gesetz“ bricht die westdeutsche Verfassung und ist zugleid 1 völkerrechtswidrig. Es ist rechtswidrig und deshalb nichtig. Seine Nichtbeachtuns ist Rechtspflicht (Erklärung des Verfas sungs- und Rechtsausschusses der Volks kammer der DDR vom 4. Juli 1966, ND vom 5. 7. 1966. S. 2). Im Interesse de' weiteren Annäherung der Bürger aus beiden deutschen Staaten muß die Besei tigung dieses „Gesetzes“ gefordert wer den. 9 de Im 1 Snge G“ktio 2 Apri S < BUtion 8 .Aber B"gerli fällst Bnde dem Eeg" 2 Sia Swac Sbensv B-den B8elös Brde Rftlit L* lar $ Ar: Pgenc offiziösem westdeutschen Eingeständnis darin, „Verbrechern den Status von Par lamentariern“ zu geben. Diese Bestim mung, die die Bürger unserer Republik, vor allem aber die Repräsentanten un seres Staates beleidigt und diffamiert, macht ebenfalls deutlich, daß es Ziel der Verfasser dieses „Gesetzes“ ist, jede Aus einandersetzung über die deutsche Frage in Westdeutschland zwischen Bürgern bei der deutscher Staaten unmöglich zu machen. Man hat Angst vor unseren Ar gumenten und der wachsenden Unzufrie denheit der westdeutschen Bevölkerung! Besonders in diesem Paragraphen wird deutlich, daß jeder verantwortungsbe wußte Deutsche, dem es um die Erhal tung des Friedens in Deutschland und Europa geht und der die Aggressionsge lüste der westdeutschen Imperialisten anprangert, mit Verbrechern auf eine Stufe gestellt wird. § 4 dieses „Gesetzes“ macht noch einmal die ganze Willkür und Volksfeindlichkeit der Bundesregierung und ihrer Auftrag geber deutlich: „Beendigung der Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit: 1. Die Bundesregierung kann die Freistellung von der deutschen Ge richtsbarkeit bis drei Tage vor dem Zeitpunkt, an dem die Freistellung wirksam wird, widerrufen, wenn eine Bedingung, an die ihr Beschluß ge knüpft ist, nicht eintritt. 2. Die Bundesregierung kann die Dauer der Freistellung von der deut schen Gerichtsbarkeit abkürzen, wenn Auflagen, an die sie geknüpft ist, nicht erfüllt werden.“ Nicht das deutsche Volk und seine Be auftragten sollen bestimmen, über welche Fragen gesprochen werden muß, sondern die Bundesregierung und ihre Hintermän ner maßen sich an. das deutsche Volk zu bevormunden und faktisch des demokra tischen Selbstbestimmungsrechtes, des Rechtes der freien Meinungsäußerung zu berauben! Weder die Bundesregierung noch die Führung der SPD sind ernsthaft an der Diskussion der Grundfragen der deutschen Nation interessiert. Nach Belie ben kann die Bundesregierung Auflagen erteilen, die einen Redneraustausch zu einer Farce herabwürdigen würden. Ziel der westdeutschen Machthaber war ja be Peter HAMANN Institut für Pressegeschichte INFORMATION NACHRICHTEN UNTER VERSCHLUSS ver- gramme von zehn inländischen Rund- UZ 28/66, Seite 4 und Pro- nahezu 250 Publikumszeitschriften kauft, — mittels 18 Millionen Rundfunk- 12 Millionen Fernsehgeräten die Wenn der westdeutsche Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung postuliert — Eine formierte Gesellschaft setzt eine in formierte Gesellschaft voraus. Der Bür ger kann sich nur richtig entscheiden, wenn er umfassend informiert ist. 1 so muß das durchaus nicht den Willen sei ner Regierung ausdrücken, die politische Information und Bildung der Bundesbür ger ernsthaft zu befördern. Dieser Wille bliebe zu prüfen. Unbedingt bedeutet es — in Kenntnis der Demagogie des Kanzlers — jedoch, daß „Information“ ein in der Be völkerung äußerst positiv aufgenommenes Versprechen ist. Und das heißt, daß eine erhebliche Zahl von Bundesbürgern nicht oder nicht mehr gewillt ist, mit gläubig ge schlossenen Augen in das Morgen zu ge hen, sondern nach Information verlangt, nach 'Kenntnis dessen, was außerhalb — oder hinter den Kulissen — ihres eigenen Erlebniskreises geschieht, aber ihr Leben bestimmt. Die Erkenntnis dieses Verlangens möchte optimistisch stimmen. Denn wo das Volk in das Getriebe politischen Wirkens Ein blick nimmt, läßt es die Gesellschaft nicht wissentlich in die Katastrophe steuern. Leider gilt es den Optimismus zu dämp fen. Das Suchen der Bürger nach Informa tion ist wesentliche subjektive Vorausset zung politischer Aufklärung; aber es be deutet nicht ihre Erfüllung. Für den tat sächlichen Wissensstand gilt vielmehr noch immer die Einschätzung des Münchner Publizisten Erich Kuby - daß der Bürger der Bundesrepublik, von Westberlin zu schweigen, der schiech test informierte Zeitungsleser in West europa und Nordamerika ist. 2 3 Kubys Urteil verblüfft, wenn man vor Augen hat, welchen hohen Konsum an Pro dukten der Presse und des Rundfunks je der einzelne Bundesbürger realisiert. Immerhin werden — täglich rund 21 Millionen Exemplare von etwa 500 Zeitungen verbreitet, — 52 Millionen Exemplare je Ausgabe der DU und die Ein System falscher BEDARF AN UNTERTANEN UNTERHALTUNG" UND LUGE stimmt nicht zu erwarten sind. sitz der Zeitungsverleger und Rundfunk entscheidende Informations alle bundesrepublikanischen die Nachrichtenagentur DPA, in genossenschaftlichem Be Labyrinth und Theo- von außen Fällen den Weg zu einer konstruktiven Kritik am Sy stem finden, seine Opposition also gelähmt bleiben, wenn sie nicht sogar in antikom munistische Aktionen umgekehrt würde. Die Methoden politischer Desinfor mation und Verbildung sind mannigfaltig. Im groben lassen sie sich in drei Gruppen ordnen. — Und die quelle für Journalisten, befindet sich Gesellschaft“, die bestimmt, welche politi schen Informationen die Masse der Bun desbürger bekommt, welche Meinungen vom Staat und von der Welt sich die Bür ger also nur bilden können. — Pressefreiheit ist die Freiheit von zwei hundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten. Journalisten, die diese Mei- nung teilen, finden sie immer... (Paul Sethe, bürgerlicher Journalist, Mitarbei ter der „Zeit“, Hamburg) 4 Wozu benutzen die „zweihundert reichen Leute“ — übersetzbar mit: Vertreter der anstalten! Es ist also nehmer“ — „CDU/CSU“ staatsmonopolistischen Oligarchie — dieses Monopol? Liegt die oben angedeutete poli tische Unwissenheit der Bundesbürger in ihrer Absicht? Man muß die Frage ungeachtet aller Be teuerungen guten Willens seitens der Ver leger — und auch Erhards! — mit Ja be antworten: Großverleger, die über das Inseratengeschäft als Geldgeber der Presse auftretenden Konzerne und die in den Schlüsselpositionen des Informationswesens (Rundfunkräte, Bundespresseamt...) sit zenden Vertreter der Regierungsparteien steuern die Massenmedien nicht im Inter esse der gesamten Gesellschaft, sondern im Interesse des staatsmonopolistischen Sy stems und seiner Nutznießer. Für dieses System aber ist der um politische Zusam menhänge — etwa die Ursachen von Krie gen — wissende Bürger eine Gefahr. Zugunsten wachsender Profitraten stän dig verschärfte Ausbeutung, die Installie rung von Diktaturgesetzen und die allsei tige Vorbereitung eines imperialistischen Raubkrieges sind nur möglich, wenn der Staatsbürger entmündigt ist zum gehorsam arbeitenden, politisch verständnislosen und auf Befehl auch schießenden Untertanen. Eine tiefer dringende Betrachtung der an die Bundesbürger adressierten journalisti schen Informationen ergibt, daß die durch Staat und Monopole kontrollierten west deutschen Massenmedien (als wichtigster Bestandteil des meinungsbildenden Sy stems) bzw. die sie produzierenden Jour nalisten, in subjektiver Kenntnis oder zum Teil auch Unkenntnis der Absicht, diesen allgemeinen Typ des Untertanen in vier Spielarten zu erzeugen drohen: funkstationen mit 12 000 Sendestunden je Monat empfangen. Dem Durchschnitt in anderen entwickel ten Industrieländern dürfte es auch ent sprechen, wenn jeder Bundesbürger - nach Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Westdeutschlands (ARD) — täglich eineinhalb Stunden Radio hört, eine Stunde und 10 Minuten vor dem Fernsehempfänger sitzt und 36 Minuten lang Zeitung liest. An mangelndem Fleiß des „kleinen Mannes“ liegt es also nicht, wenn er „schiechtest informiert“ ist, wenn 70 Prozent der erwachsenen Bundesbürger die berüchtigte Hallstein-Doktrin, die Grundlage der gesamten Bonner „Deutsch landpolitik“, nicht kennen und zwei Drit tel der Wahlberechtigten nicht einmal ahnen, was die Notstandsgesetze bedeuten (Ergebnisse einer Umfrage im Jahre 1965). Die Ursachen für den von Kuby skizzier ten Mißstand sind vielmehr in der Struktur der Massenmedien, und konkreter: in den Kräften zu suchen, die sie beherrschen. Zeitungen und Zeitschriften liegen bis auf sehr wenige Ausnahmen in den Hän den privater Verleger, die in ihren Organen nach der Devise des Präsidenten des Ver legerverbandes Dr. Betz © als den in der Bundesrepublik stark verbreiteten Typ des in seinem Be ruf tüchtigen Technikers (aller Ausbil dungsstufen!), der sich prinzipiell nicht mit politischen Problemen beschäf tigt (ja, der sogar in aller Borniertheit die ihm eingetrichterte Philosophie nachredet, als „nüchtern“ und „real“ denkender „Prag matiker“ nur mit „Fakten“ zu rechnen — nicht mit „politischer Spinnerei“). Zu die ser Manipulierung ist insbesondere ein übergroßes Angebot schwer einzuordnen der politischer Informationen zu rechnen, die das historische bzw. zeitgenössische ge sellschaftliche Leben als durch den (zu mindest einzelnen Menschen) nicht beein flußbar erscheinen lassen und dem Leser vortäuschen, er sei nicht Beteiligter im politischen Geschehen, sondern Zuschauer. Zugleich wird ein optimistisches Gefühl der Sicherheit ausgestreut: gesellschaftliche Katastrophen seien in der modernen Zeit auch ohne Zutun des Bürgers undenkbar, und sein Augenmerk wird auf persön liche Erfolge gerichtet. eine mit. den Größen „Unter- „Unternehmerverbände“ — lokalisierbare „geschlossene Orientierungswissen in ein widerstreitender Informationen rien gestellt wird. Ohne Hilfe würde er nur in den seltensten — Folgerichtig müsse ... beim Verleger die letzte Verantwortung und letzte Ent scheidung in der Redaktionspolitik lie gen .. .3 keine grundsätzliche Kritik an dem sie privilegierenden gesellschaftlichen System dulden bzw. unter dem Druck der als Inseratenkunden auftretenden Konzerne dulden dürfen. Rundfunk und Fernsehen zeigen als „An stalten des öffentlichen Rechts“ vom An satz her einen gesellschaftliche Kontrolle zulassenden Aufbau. In praxi jedoch ste hen sie unter straffer Direktion der Regie rungspartei CDU/CSU, die in den Rund funkräten über Stimmenmehrheit verfügt. liches Weltbild und imperialistische Lei*' bilder gegeben, westliche Lebensweise und Gesellschaftsstruktur als einzig denkbi dargestellt und Antikommunismus verbre tet. Romane und Filme um James BoD. sind nur ein besonders krasses Beispiel un” ter vielen anderen. €a als den Typ des — zumindest subjek- #™ tivem Wollen nach — demokratisch gesinnten, zum Teil sogar von sozialdemo kratischen Positionen ausgehenden Bür gers. der die wohl ausgewählten politi schen Informationen als „objektiv“ auf nimmt und glaubt, sich aus ihnen ein eige nes Urteil bilden zu können. Das fehlende Wissen um die sozialen Wurzeln der Er eignisse und gezielte Falschinformationen lassen ihn zum Opfer der Meinungsmache werden; erschreckend weit verbreitete anti kommunistische Vorurteile belegen das. © als den im Zuge verschärfter Kriegs vorbereltungen an Bedeutung gewin nenden Typ des jedem fortschrittlichen Ge danken verschlossenen Rechtsextremisten, dessen Weltbild durch abwegig reaktio näre, meist faschistische Vorstellungen ge prägt ist. — Er wird nicht nur durch Informationen „extremer“ Publikations organe befördert: eine Zunahme nationa listisch-aggressiven bzw.. militant anti- kommunistischen Gedankenguts läßt sich vielmehr in einem Großteil der Massen medien nachweisen. O schließlich als den vor allem in der Jugend (speziell: studentische Jugend) verbreiteten Typ des gegen die bestehende Ordnung Opponierenden, der ohne klares Als erste dürfte noch immer die nach Worten der Produzenten der Massenmedien und nach gutem Glauben ihrer Konsumen ten „unpolitische“ Unterhaltung stehen. Die westdeutschen Bürger werden noch immer überschüttet mit Zeitungsbeiträgen oder ganzen Zeitschriften, mit Rundfunkbeiträ gen und Fernsehsendungen, die auf den ersten Blick nicht den geringsten aktuellen Bezug haben: Reportagen und Ro mane über Kriminalfälle. Heimatschnulzen, Klatsch und Trivialliteratur der Träume vom „süßen Leben“. Der Erfolg dieser Flut ist nicht nur eine Ablenkung von aktuellen politischen und sozialen Problemen! Stets wird der Leser oder Hörer vielmehr poli tisch informiert, werden ihm in den Hand lungen und Sentenzen der „Helden“ grund legende bürgerliche, auch imperialistische Moralvorstellungen vermittelt, ein bürger So schließt sich der Kreis — bewußt zeugte politische Unwissenheit wird Instrument aggressiver Politik. - Es dintte ersichtlich sein, von welcher Seite Schrbe Wohl aber läßt sich denken und in stimmten gewerkschaftlichen Losungenarte reits erkennen, daß demokratische Kra WOl‘ in der Bundesrepublik das Kanzler-*^ seiner Demagogie entkleiden und tr Forderung im Kampf um die DemokT sierüng Westdeutschlands erheben. de 1 Bulletin des Presse- und Informationsam. 1965 Bundesregierung, Bonn. Nr. 17 a vom 11- 1 2 Erich- Kuby. Die Massenmedien der Meinzscpe mache; in: Bestandsaufnahme — Eine de" Bilanz 1962. München, Wien, Basel. 1962 3 In: Der Journalist, November 1960, S- 2 ( In: Der Spiegel, Hamburg, 5. 5. 1965, S. 170 ne Ber d, 2 B’vü kse ete Ergänzt wird diese fälschlich als „Entpolitisierung“ bezeichnete, weil wenl. ger an aktuelle politische Thematik gebul dene Unterhaltung durch eine vielschic, tige Fehlinformation in der aktuell-poli sehen Berichterstattung. Sie beginnt dorh wo nur ein einziger Rundfunksender 1 einer einzigen Nachrichtensendung ® l Ostermärsche erwähnt, setzt sich fort ’ der gewerkschaftsfeindlichen Berichterstas tung über soziale Kämpfe und reicht b zur Darstellung des Vietnam-Feldzuges de USA als „Verteidigung der Freiheit“ odfe zur Bezeichnung der DDR als „Zone“. 5 umfaßt direkte Falschinformationen ( gen): falsch verallgemeinerte oder zu Ve, allgemeinernde Teilwahrheiten: zusant menhanglose und damit den Leser nio. zu einem Urteil befähigende Scheininfo, mation; ein das Wichtige durch Belan8. losigkeiten erdrückendes und damit dS informierendes Überangebot von NachriSn ten und die bewußte Verweigerung V° Orientierungswissen. In bewußtseinsformende Unterhalt 11 ^ und Fehlinformation organisch eingebale oft aber auch selbständig treten als dritt vielerlei Formen offener politischer He te zutage. Es ist nicht, nur die berüchtide „Bild-Zeitung“ — es ist die Mehrzahl 0 bürgerlichen Publikationsorgane, die 82 systematisch antikommunistische, H« betreibt und durch ihre Diffamierung ne Politikern der DDR beispielsweise r psychologische Voraussetzung für das maßende Bonner Gerede von .freiem leit für Zonen-Funktionäre" schafft. zu einer „informierten Gesellschaft'
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