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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 10.1966
- Erscheinungsdatum
- 1966
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-196600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19660000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19660000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 10.1966
-
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- Ausgabe Nr. 2, 13.01.1966 1
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- Ausgabe Nr. 6, 10.02.1966 1
- Ausgabe Nr. 7, 17.02.1966 1
- Ausgabe Nr. 8, 24.02.1966 1
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- Ausgabe Nr. 29, 21.07.1966 1
- Ausgabe Nr. 30, 28.07.1966 1
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- Ausgabe Nr. 32, 18.08.1966 1
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- Ausgabe Nr. 39, 06.10.1966 1
- Ausgabe Nr. 40, 13.10.1966 1
- Ausgabe Nr. 41, 20.10.1966 1
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- Ausgabe Nr. 44, 03.11.1966 1
- Ausgabe Nr. 45, 10.11.1966 1
- Ausgabe Nr. 46, 17.11.1966 1
- Ausgabe Nr. 47, 24.11.1966 1
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Band 10.1966
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1 Prof. Herbert Krüger I p 1945 Verfechter des Führerstaates - leute Theoretiker der Notstandsdiktatur Volksgemeinschaft“ und „formierte Ge- Echaft", „Weltanschauungsstaat“ und Gamtgesellschaftliches Bewußtsein“ sind Sdruck der kontinuierlichen Hand- der Monopole, Leitbilder zu pro- ® e ren, die der Bevölkerung Illusionen F Klassenharmonie suggerieren und ! Volkskräfte von ihrem gerechten um Demokratie und Fortschritt Jungen sollen. Jedoch, nicht nur die Wien“ vom totalen Staat erleben in ’ Leitsätzen zur formierten Gesell- 3$ in den Artikeln und Paragraphen 'Notstandsgesetze und -Verordnungen * Auferstehung, auch seine mittler- Webetagten Apologeten schließen sich ® in Westdeutschland anlaufenden Ge- Rülangriff auf die Reste der verfas- ’ßmäßigen Freiheiten der Bürger wie- Ban. 60 kämpft auch Herbert Krüger — Di- 5* des Seminars für öffentliches 80tund der Forschungsstelle für Völ- ETecht der Universität Hamburg — aber- WS in vorderster Front. Von der Recht- Rügung des KZ-Staates und der Nazi- Wei. dem Bekenntnis zur „einmaligen ^^nzigartigen Begnadung“ des „Füh- " insbesondere in seinen Machwer- L »Führer und Führung“ (Breslau 35 und „Die geistigen Grundlagen des ?‘ e s“ (Stuttgart und Berlin 1940), «n er es nicht zuletzt zu danken hat. Rer bereits 1940 zum Ordinarius für Riehes Recht an der Universität Hei- ernannt wurde, führt ein nahezu 6rder Weg zu seiner 1964 veröffent- „Allgemeinen Staatslehre“. In ihr haben u. a. auch die Tendenzen, eine imperialistische Grundrechtslehre zu kon zipieren, die den Leitprinzipien der Not standsdiktatur der formierten Gesell schaft entsprechen, ihren bisher geschlos sensten Ausdruck gefunden. Lediglich in der Zeit, in der die deut schen Machthaber von ihren Ideologen eine Sprache- erwarteten, die nicht mit demokratischen und freiheitlichen Be griffen sparte, um zumindest-der tiefgrei fenden demokratischen Entwicklung im Osten Deutschlands etwas entgegensetzen zu können, bekannte sich auch Krüger als „Menschenrechtler". Damals — 1950 — formulierte er überschwenglich: „Früher Grundrechte nur im Rahmen der Ge setze, heute Gesetze nur im Rahmen der Grundrechte“. 1 Heute dagegen erinnert ihn das ange sichts der Notstands- und Kriegsvorberei tung verständliche Interesse des Bundes bürgers an seinen Grundrechten „nur allzuoft fatal an das Interesse, das der Kriminelle am Strafgesetzbuch nimmt“ („Staatslehre“). Bereit, jede dem deut schen Imperialismus genehme geistige Schwenkung mitzumachen, ist Krüger damit wieder bei seinen menschenrechts feindlichen Ergüssen der Nazizeit ange langt. In der Sprache des „Dritten Rei ches“ proklamierte er damals im Zusam menhang mit den Grundrechten der Wei marer Verfassung: „Um dieses ärmliche und erbärmliche Grundelement Mensch etwas reicher auszustatten, wird die Fik tion zur Hilfe genommen. Aus dem Be griff der Menschenqualität werden Men schenrechte gefolgert.“ („Führer und Füh rung“). Krüger begründete schließlich, daß im faschistischen Staat „das An derssein (also jede Wahrnehmung der Grundrechte gegen den Nazistaat — die Verf.) ein Verbrechen (ist) und.. . zwangs weise aufgehoben“ wird (ebenda). Die offene Grundrechtsfeindlichkeit Krügers in der Zeit der Vorbereitung der Notstandsdiktatur wird an seiner Stel lung zu der im Grundgesetz verankerten unantastbaren Wesensgehaltsgarantien der Grundrechte — Artikel 19 Abs. 2 GG — deutlich. In seiner „Allgemeinen Staats lehre“ schreibt er: „Wenn man den Raum, den der Mensch sich vörzubehalten hat, demge mäß ein für allemal in Gestalt von festen Grundrechten umschreibt, dann läuft ein solches Unternehmen im Prin zip darauf hinaus, den Staat der Fähig keit, je die Lage schnell und sicher mei stern zu können, wieder zu entkleiden. Das gilt gewiß dann, wenn man, wie ‘es das Grundgesetz in Art. 19 II tut, den Wesensgehalt der Grundrechte für in je dem Fall unantastbar erklärt... Man braucht kein Schwarzseher zu sein, wenn man voraussieht, daß im Ernstfall von einer solchen Entschlossenheit nicht mehr viel zu finden sein wird. Die Auffassung, die einer Verfassungsbestimmung von der Art des Art. 19 II zugrunde liegt, ist daher lediglich geeignet,... die Staatlich keit um ihren letzten und wesentlichen Sinn zu bringen.“ Ein Schwarzseher, wenn es um Gefah ren für den Bestand der Demokratie ging, war Krüger tatsächlich nie. Unmiß verständlich bekannte er sich 1935 zur permanenten terroristischen Diktatur der Monopole. Er schrieb damals: „Der ent scheidende Unterschied (zur Weimarer Verfassung, die einen „Diktator“ nur „am Rande... für den Ansnahmefall“ in Ar tikel 48 vorsieht) besteht darin, daß der Führer nicht mehr am Rande, sondern in der Mitte... der Verfassung steht.“ („Führer und Führung“) Krüger geht es heute wiederum keines wegs allein um den Notstandsfall. Er fordert ganz im Sinne der formierten Ge sellschaft den Obrigkeitsstaat schlechthin und deklariert den Gehorsam gegen über dem westdeutschen Staat der Mo nopole — bezeichnenderweise im ab schließenden Satz seiner „Allgemeinen Staatslehre“ — ausdrücklich als die „höchste irdische Selbsterfüllung der Menschenwürde“. Sein Bannstrahl trifft deshalb abermals alle Formen politischer Aktivität des Volkes, selbst Schweige märsche und Professorenaufrufe, denn nach Krüger spricht der Bundesbürger „sein Wort zu den Entscheidungen der Staatsgewalt in der Wahl und durch das Parlament —, der Rest ist schweigender Gehorsam“ (ebenda). Im gleichen Zu sammenhang fordert Krüger die Einen gung selbst der traditionellen bürger lichen These von den Grundrechten als Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat. Zwar gesteht er an gleicher Stelle dem Bundesbürger noch als „Heimstätte“ eine „im eigentlichen Sinne des Wortes zu verstehende ,Prwatsphäre‘“ zu (vor der im übrigen die imperialistische Praxis z. B. mit Minispion sowie Brief- und Telefonschnüffelei auch nicht Halt macht), aber gleichzeitig betont er, daß „die Grundrechte nicht einen ,staatsfreien“, geschweige denn einen staatlich nega tiven“, sondern im Gegenteil einen Raum der Staatshervorbringung umxhreiben“ (ebenda). An die Stelle der notwendigen aktiven Opposition zum westdeutschen Staat der Monopole im Sinne einer demokratischen Alternative tritt damit die vorbehaltlose Staatsbejahung. Mit dieser Umstrukturie rung der Grundrechte fordert Krüger nichts anderes als die von, dem Nazigene ralstäbler und heutigen Bundeswehrgene ral de Maiziere propagierte „totale Mobi lisierung geistiger, personeller und ma terieller Kraftquellen“ 2 für das staats monopolistische System. Damit geht er völlig konform mit dem Bonner Außen minister Schröder, der Opferbereitschaft von der den „schweren Gefahren der Wohlstandsgesellschaft" ausgesetzen „Mas se“, fordert, die pur „anspruchslos und verantwortungslos“ ist „und glücklich leben“ will. 3 * Der Untergang der Grundrechte in der permanenten Notstandsdiktatur und der formierten Gesellschaft hat damit seinen theoretischen „Rechtfertiger“ bereits ge funden. Die offene Grundgesetzfeindlich keit der von Krüger pervertierten bürger lichen Grundrechtstheorie | unterstreicht, daß das von der Bonner, Regierung big jetzt propagierte ideologische Leitbild der Freiheit, dessen Verkörperung das unpo litische, konsumorientierte, auf sich selbst bezogene Individuum war, nicht mehr in das Bild der allseitigen Inpflichtnahme der westdeutschen Bürger paßt und des halb selbst auf Elemente der faschisti schen Staatstheorie zurückgegriffen wird. Der Versuch, die entstehende Lücke durch den Appell an Staatsbejahung, Dienstbereitschaft und Opferwilligkeit zu ersetzen, wird in dem Maße scheitern, wie es gelingt, die westdeutschen Bürger zu politischer Aktivität für reale persön liche und gesellschaftliche Freiheit zu führen, und wie es gelingt, die Grundla gen des staatsmonopolistischen Systems von denen die Zerstörung des politisch sozialen Inhalts der Grundrechte aus geht, zu erschüttern. Dr, Ekkehard Lieberam, Prof. Dr. W. Menzel 1 H. Krüger, Die Einschränkung von Grund rechten nach dem Grundgesetz, Deutsches Ver- waltungsblatt, 1950 ; S. 626 2 Ulrich de Maiziere, Die nationale Verteidi- gungsverantwortung. Wehrwissenschaftliche Rundschau. 1961, Heft 3, S. 133 3 Gerhard Schröder. Elitebildung und soziale Verpflichtung. Bonn 1955, S. 7 Wie soll das einige Deutsch- Q nd aussehen, das du erstrebst? es ein Deutschland sein, in dem das Volk bestimmt, oder sollen in ihm die Multimillionäre Hnd Hitlergenerale den Ton an- Sehen? Soll es ein wirklich demokra- sches Deutschland sein, in dem die braunen Beamten, die unse- Iem Vaterland solchen furcht- huren Schaden zugefügt haben, Gus dem Staatsapparat entfernt "erden? .Soll es ein Deutschland ohne Militarismus und Neonazismus sein oder ein Deutschland, in Gem das Volk unter der Todes- Grohung der Atombombe und dem Diktat der Rüstungsmillio- hdre lebt? Soll es ein Deutschland der Rialen Gerechtigkeit sein oder 1n Deutschland, in dem die Un- "Srnehmerverbände regieren? , Soll es ein Deutschland sein, ID dem das Volk das geistige Le- hen im Sinne des Humanismus gestaltet, oder soll es den kapi- nlistischen Meinungsfabriken gestattet sein, das geistige Le- ’n zu deformieren und zu ver- giften? (Aus dem Offenen Brief an die De legierten des Dortmunder Parteita ges der SPD und an alle Mitglieder und Freunde der Sozialdemokratie in Westdeutschland vom 7. 2. 1966.) ceder Staat hat im Rahmen seiner csbietshoheit allein das Recht, seine Hrenzen so zu sichern und sein Grenz- TSgime so zu regeln, wie er es für not- Wsndig erachtet, so wie er selbstver- aändlich das Recht hat, seine Bürger 8 einem anderen Land zurückzuru- S6n oder ihnen die Ausreise in be- diemmte Länder zu untersagen bzw. Wese an bestimmte Voraussetzungen zu ""üpfen. m Beispiel liegt es im Ermessen jedes er „weitergehende Maßnahmen +“äune, Mauern, andere Absperrungen t selbst Befestigungsanlagen“ für er- Selich hält (nach dem bekannten eng- ! Lehrbuch des Völkerrechts von ।. "heim/Lauterpacht, Bd. I, S. 531). Vw; "ie die Grenze gesichert wird und vn wem sie wann und wie passiert vGrden darf, wird verständlicherweise bitgehend vom Charakter der Bezie- Bngen zu dem betreffenden Nachbar- , at abhängen. N Sind in der Vergangenheit nicht % 6 geworden, wieder und immer wie- bFechtzeitig zu warnen und werden es B 'n Zukunft tun: In dem Maße, in Sgsich der aggressive Kurs West- S“hlands verstärkt, müssen und wer- s Sich zwangsläufig die entsprechen- ।. Abwehrmaßnahmen verstärken. V A 8 Unserer 1400 km langen Staats- hfsdze aber existiert ein Staat, der sesht einmal die elementare Existenz nades seit 17 Jahren bestehenden und in vhezu 1000 internationalen Verträgen gerankerten Nachbarn anerkennen will. Uchweige denn seine Schlüsselgewalt d sein Hausrecht. Sie nennt sich harmlos A m 29. November 1964 wurde in Han- Pnover eine neue westdeutsche Partei gegründet, die Nationaldemokratische Par tei Deutschlands. Was ist das für eine Partei, die in der letzten Zeit erheblich Stoff für den bundes republikanischen Blätterwald lieferte? Sie bezeichnete sich selbst als „konservativ“ und „national“. Ihr Vorsitzender. Friedrich Thielen, versichert, daß „seine Partei auf dem Boden des Bonner Gnmdgesetzes steht“, „die Spielregeln der Demokratie akzeptiere“ und — das betont man in der Öffentlichkeit besonders eifrig — „keinerlei Beziehungen zur ehemaligen Nazipartei“ hätte. Sicher gibt es hier noch Nuancen der Unterscheidung, da selbst für das heutige Westdeutschland einige Dinge wie Führer prinzip, offene Rassenpolitik u. a. zu un populär sind. Doch das Programm der NPD, ihre Führungskräfte und deren Re-, den im unverfälschten Nazijargon weisen sie als neofaschistisch, als Nachfolgepartei der NSDAP aus. Ihr „Manifest“ und ihre „Zwölf Grund sätze“ zeichnen sich durch eine Aneinander reihung der verschiedenartigsten Forderun gen aus. dazu bestimmt, in den unter schiedlichsten Kreisen und Schichten der westdeutschen Bevölkerung Widerhall zu finden. Durchzogen ist das Ganze von einem extrem militanten Chauvinismus, gepaart mit raffinierter Demagogie. Da ste hen — im Zusammenhang mit der Forde rung nach einem „wahren Geschichtsbild“ so kernige Worte wie: „Schluß mit der Lüge von der deutschen Alleinschuld — Schluß mit den einseitigen Prozessen zur Vergan genheitsbewältigung *) — Generalamnestie!“ Denn — so wird weiter festgestellt, „solange die Väter öffentlich und ungestraft zu Ver brechern gestempelt werden, können die Söhne keine guten Soldaten sein.“ Gute Soldaten aber sind nötig, da — laut NPD — „Deutschland endlich wieder Anspruch auf die Gebiete ha't, in denen das deutsche Volk seit Jahrhunderten gewachsen ist.“ Wie die Nazipartei appelliert sie demago gisch an das „gesunde Volksempfinden'“, wettert gegen „nationalen, moralischen und sittlichen Verfall“, und Vorsitzender Thielen forderte „saubere Vorbilder für die Jugend... die Mutter statt der Hure.“ Sie geht gegen die „Überfremdung der deut schen Wirtschaft mit ausländischem Kapi tal“ an, plädiert für Autarkie der Industrie und Landwirtschaft und für die „Sicherung der Arbeitsplätze deutscher Arbeiter ge genüber ausländischen Arbeitskräften.“ Ihre Redner bezeichnen das Münchner Ab kommen von 1938 als „einen der korrek testen Staatsakte des 20. Jahrhunderts“ und sprechen wieder von „unserer Bewe gung“. Die Losungen reichen von „Deutsch land erwache“ und „NPD auf dem Weg nach Bonn“ bis „Unsere Ehre ist die Treue“. In Inhalt und Ton ihrer Forderungen feiert Hitlers Machwerk „Mein Kampf“ makabre Auferstehung. Kein Wunder — sind doch von den 18 Mitgliedern des NPD- Vorstandes 12 alte, aktive Nazis, die bereits vor 1933 der NSDAP angehörten. Da gibt es ehemalige NS-Gauamtsleiter, SA-Ober sturmbannführer, Gauredner und Kreis leiter, Reichspropagandaredner, Ordens burgjunker und Reichsschulungsleiter. Um diese Zähesten der Zähen scharen sich rechtsextremistische Kräfte. Anhänger eines militanten Nationalismus und Re vanchismus und sicher auch solche, die na tional mit nationalistisch verwechseln. Auch der größte Teil der Mitglieder der ehemaligen Deutschen Reichspartei (DRP. 1950 gegründet), die sich am 5. 12. 1965 offiziell auflöste, schloß sich der NPD an. Anfang 1966 gab es 16 298 NPD-Mitglieder. Jedoch ist nach den letzten Wahlerfolgen anzunehmen, daß diese Zahl angestiegen ist. (Besorgniserregend ist dabei die stolze Feststellung eines Vorstandsmitglieds, daß „etwa 30 bis 40 Prozent sowohl der Mit glieder wie der Anhänger Jugendliche und Personen bis zu 30 Jahren sind“.) „Die NPD ist im Kommen!“ Erreichte sie bei den Bundestagswahlen zwei Prozent der Stimmen (örtlich überschritt sie jedoch bereits die Vierprozentgrenze), so stieg ihre Stimmenzahl bei den Kommunalwahlen in einigen Fällen um das Vierfache. Seitdem sitzen ihre Vertreter in Stadt- und Ge meinderäten in Bayern und Schleswig-Hol stein. Dieses Wahlergebnis ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Einmal zeigt es, daß in Westdeutschland noch lebhafte Sym pathie für die braune Vergangenheit vor handen ist, die alten Hitleranhänger in der NPD ihre Partei sehen. Zum anderen fin den ihre Revancheforderungen, die ja über die Reichsgrenzen von 1937 hinausgehen und das Sudetenland, Westpreußen und Danzig mit umschließen, Widerhall in den Revanchistenverbänden und Landsmann schaften. Mit ihrer demagogischen Kritik an bestimmten Erscheinungen der west deutschen Verhältnisse (Protest gegen die verfehlte Energiewirtschaft, Protest gegen die Schließung der Kohlengruben, Forde rung einer von den USA unabhängigeren Innen- und Außenpolitik — frei nach de Gaulles Vorbild — u. a.) gelingt es ihr jedoch auch, echte Unzufriedenheit mit dem offiziellen Bonner Kurs in politische Münze umzuwerten, bestimmte oppositionelle Be strebungen sozusagen „von rechts“ aufzu fangen. Eine Tatsache, die den reaktionä ren Regierungskreisen in Westdeutschland gar nicht so unlieb ist. zumal die sonstigen Ziele der NPD keinesfalls dem offiziellen Kurs widersprechen. Auch der Erhardschen Konzeption einer „formierten Gesellschaft“' kommt die NPD entgegen, betont sie doch NPD... „progressive Züge und bestimmte Ver dienste des Faschismus“. So ist wohl auch der erhobene Zeigefinger der CDU/CSU gegenüber der rechtsextremistischen, chau vinistischen NPD nicht recht ernst zu neh men; er soll bestenfalls von eigenen natio nalistischen, sehr ähnlichen Bestrebungen ablenken. Außerdem stellt die CDU/CSU- Presse fest, daß eine „echte Demokratie“, wie die westdeutsche, eine solche „rechts- konservative Oppositionspartei“ wie die NPD durchaus „verkraften“ kann. Wir möchten dazu sagen, daß diese „echte west deutsche Demokratie“ diese neofaschistische Sumpfblüte nicht nur „verkraftet“, sondern auch hervorgebracht hat. Man braucht die NPD im Bonner System als eine Art „poli tischen Katalysator“, geeignet, den ohne hin schon reaktionären Kurs noch reaktio närer zu machen und zu forcieren. Jedoch für eine Partei wie die KPD. mit einem wahrhaft nationalen Programm, das den Interessen des werktätigen Volkes ent spricht, hat diese „echte Demokratie“ nur das Verbot. R. Schmellinsky ♦ Anmerkung: Nicht uninteressant ist in die sem Zusammenhang die Tatsache, daß am 18.6. 1965 die in Westdeutschland erscheinende faschistische „Deutsche National-Zeitung und Soldatenzeitung“ (sie ist nicht das offizielle Par teiorgan der NPD, d. V.) eine Anzeige gegen den amerikanischen Juristen Robert W. Kemper veröffentlichte. Diese Anzeige ging auch der Oberstaatsanwaltschaft in Nürnberg zu. Sie ent hielt die Anschuldigung. Kemper habe sich durch seine Tätigkeit als stellvertretender ame rikanischer Hauptankläger bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen ..der Beihilfe zum Mord“ schuldig gemacht. (Dokumentation der Zeit, Heft 339, XVIII, Jahrgang 1965, 1. August heft. S. 49) Nahezu fünf Jahre sind es her, daß am 13. August 1961 durch den antifaschistischen Schutz wall in Berlin unsere Staatsgrenze wirksam gesichert wurde. Aus diesem Anlaß - die Schmä hungen und Verleumdungen des Gegners gegen diese Grenze ließen seit jenem Tag nicht nach - begannen wir in der vorigen Ausgabe eine Serie von Manfred Scholz, Fakultät für Journalistik, zum Thema: DDR-Staatsgrenze — Friedensgrenze Die DDR-Staatsgrenze wahrt das Völkerrecht In der Begründung zu § 3 des neuen westdeutschen Strafgesetzes heißt es allen Ernstes: „Das Inland umfaßt nach der gegenwärtigen völkerrechtlichen Lage außer den Gebieten, die zum natürlichen Geltungsbereich gehören, auch ... die so wjetische Besatzungszone Deutschlands (gemeint ist die DDR) und die übrigen Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, die z. Z. unter fremder Verwaltung stehen.“ • Die Leugnung des Bestehens oder der „Legitimität“ einer Grenze war schon in der Vergangenheit immer eine der am häufigsten gebrauchten Methoden der Vorbereitung von Kriegen, wie es ein Gutachten von Kaul und Graefrath (Neue Justiz“ 1964, S. 272 ff.) darlegt. Diese „pseudojuristische Form der Aggres sionsvorbereitung... öffnet in scheinjuri stischer Weise mit widerrechtlichen Argu menten das Tor zu einem weltweiten Ag gressionskrieg, der in unserem Fall zu gleich ein deutscher Bruderkrieg wäre“ (aus einem völkerrechtlichen Gutachten Prof. Dr. Steinigers in der Strafsache Franz u. a., April 1966). • Eine Reihe von Prozessen hat den Be weis erbracht, daß staatliche Einrich tungen der BRD und Westberlins An griffe auf unsere Staatsgrenze nicht nur dulden und fördern, sondern sogar selbst organisieren und ihnen Feuer schutz gewähren. Der Aufbau eines direkt gegen die Staats grenze operierenden umfangreichen Ap parates in eigener Regie oder durch In- dienstnahme offiziell angeleiteter, finan zierter und kontrollierter Untergrundor ganisationen stellt „einen schweren Bruch des Völkerrechts, eine zur Staatsraison erhobene, prinzipiell völkerrechtswidrige, den Frieden bewußt gefährdende Politik“ dar (ebenda). • Um so heimtückischer ist cs, wenn die durch völkerrechtswidrige Grenzverlet zungen ausgeiösten Reaktionen der DDR- Grenzsicherungsorgane nach der Me thode „Haltet den Dieb“ in Handlungen der Inhumanität verfälscht werden, was umso schwerer wiegt, da es ge genüber einem Staat geschieht, dessen ganze Politik auf den Grundsätzen der Charta der UN beruht. „Sprengstoffanschläge auf Grenzbefesti gungen bzw. Grenzdurchbrüche, Amok fahrten auf Schlagbäume und Feuerüber fälle auf Grenzwachen werden nirgendwo in der Welt mit Blumensträußen beant wortet, sondern überall mit Schüssen“, konstatierte die Bremer Wochenzeitung „Neues Echo“ im letzten Märzheft T966. • Deshalb ist es ein allzu durchsichtiges Manöver, ausgerechnet den Grenzsol daten der DDR dasselbe Recht abzu sprechen, das bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Regelungen des Grenzver kehrs in allen Staaten — auch in der Bundesrepublik — üblich ist. Die Anweisung an die Zollbeamten der Bvadesrepublik: „Die Beamten können von der Schußwaffe Gebrauch machen gegen Personen, die sich den Weisungen zu halten, durch die Flucht zu entziehen suchen“ und die lange Liste von bei sol chen Delikten erschossenen oder verletz ten Personen und die ständigen Feuer überfälle auf Grenzposten der DDR passen schlecht zu der Verleumdungskampagne gegen unsere Grenzsoldaten, die dazu er zogen werden, erst dann die Schußwaffe anzuwenden, wie es in ihrer Dienstvor schrift heißt, „wenn alle anderen Maßnah men erfolglos blieben, oder dann, wenn es auf Grund der Lage nicht möglich ist, andere Maßnahmen zu treffen.“ 9 Hundertmal haben wir vorgeschlagen, die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten durch Anerkennung der bestehenden Grenzen und Abrü stung zu normalisieren, damit abge baut werden kann, was wir niemals aufbauen wollten. Ebenso oft erhielten wir aus Bonn ein glattes Nein. Wer nicht verhandeln und nicht normalisie ren will, der will, daß an der Grenze geschossen wird. Die Ultras brauchen die „blutende Wunde“ (so der Westberliner CDU-Vorsitzende Amrehn), da eine Normalisierung ihnen den wichtigsten Vorwand zur Hetze gegen die „Mauer“ und zur Verschärfung der Lage nähme. Wäre es nach dem Willen der Bonner Regierung und der CDU gegangen, dann hätten wir bis heute in Berlin weder Passierscheine für die Festtage noch für Härtefälle. Aus all dem ergibt sich: Eine strenge Kontrolle der Ein- und Ausreise nach Westdeutschland und West berlin durch die Staatsorgane unserer Republik ist ein den Zielen und Grund sätzen der UN-Charta entsprechender Akt des souveränen Selbstschutzes, getreu der im Potsdamer Abkommen festgelegten wichtigsten Verpflichtung des deutschen Volkes (und damit jedes deutschen Staa tes), dafür zu sorgen, daß nie wieder von deutschem Boden ein Krieg ausgeht.
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