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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 14.1970
- Erscheinungsdatum
- 1970
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197000004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19700000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19700000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 14.1970
-
- Ausgabe Nr. 1, 08.01.1970 1
- Ausgabe Nr. 2, 15.01.1970 1
- Ausgabe Nr. 3, 22.01.1970 1
- Ausgabe Nr. 4/5, 29.01.1970 1
- Ausgabe Nr. 6, 05.02.1970 1
- Ausgabe Nr. 7, 12.02.1970 1
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Band 14.1970
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Gesamte Gtnossen^ >Sthafäiches verhtdtiger* .KolleKtivg. VolKS' eisentanr / Daraus ' 7 re$u!tierende Doppdeigensdro) \ der \Xderktatigen, / Eigentum\ qeseUschafdicher\ Organisationen, i der ) \ Bürget“ J Sozialistisches Recht weder »ewig^ noch noch ^kl assen neutrale Das sozialistische Recht ist ein System allgemeinverbindlicher Normen, das vom sozialistischen Staat festgelegt und dessen Das sozialistische Recht entspringt den objektiven Gesetzmäßigkeiten des soziali stischen Gesellschaftssystems und ist auf ihre Durchsetzung gerichtet. Mit dieser sozialismustheoretischen We ^unabhängige 1 W. Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staa tes bei der Gestaltung des entwickelten gesell schaftlichen Systems des Sozialismus, Staat und Recht, 1968. H. 11, S. 1754. 2 Ebenda, S. 1755. 3 Ebenda. 6 Ebenda, S. 1756. ’ Ebenda, S. 1755. zialistischen Rechts bildet anderen Wesenskomponenten trennbare Einheit? er ist seiner Entstehung, Existenz wirklichung nur aus den gesellschaftlichen Interessen und Bedürfnissen der sozialisti schen Gesellschaft und damit dem Wir kungsmechanismus der objektiven Gesetze erklärbar. Die Verwirklichung der Rechts normen wird vom sozialistischen Staat auf der Grundlage der sozialistischen Bewußt heit des Volkes in und außerhalb von Rechtsverhältnissen organisiert; die Rechts normen werden vor allem durch erzieheri sche, ideologische, moralische und mate rielle Mittel, aber auch durch den staatli chen Zwang gewährleistet, der im Inter esse der Sicherung sozialistischer Ordnung und bei der Einhaltung der Normen des Zu sammenlebens der Bürger angewandt wird. So zeigt sich insgesamt das sozialistische Recht als eine Form der sozialistischen ge sellschaftlichen Verhältnisse, als ein Ele ment des sozialistischen Gesellschafts systems, das vom Wesen des Sozialismus selbst, von seinem Gesetzessystem gespeist wird und das sich auch nach Gesetzmäßig keiten entwickelt, die den spezifischen Wegen, Bewegungen und Formen seiner Entwicklung beim Aufbau der neuen Ge sellschaft zugrunde liegen. Damit ist eine feste Barriere gegen alle revisionistischen Verfälschungen des sozialistischen Rechts errichtet: die neue Qualität des sozialisti schen Rechts als wichtiges Teilbereich des gesellschaftlichen Lebens, das gesetzmäßig ausgebaut und mit allen anderen Berei chen wechselseitig im Interesse der Ge samtentwicklung der sozialistischen Ge sellschaft verbunden wird. Nachdem in der DDR bereits solche wichtigen Rechtszweige wie das Staatsrecht, das Arbeitsrecht, das Familienrecht und das Strafrecht ausgear beitet wurden, erfordert die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Sy stems des Sozialismus jetzt, das sozialisti sche Wirtschaftsrecht und das Zivilrecht auszuarbeiten. Und das verlangt auch die konstruktive Darlegung der marxistisch- leninistischen Rechtslehre und die stän dige Auseinandersetzung mit allen impe rialistischen und revisionistischen Rechts theorien. Prof. Dr. Ingo Wagner Recht Ausdruck und Instrument der histo rischen Mission der Arbeiterklasse und ihrer Verwirklichung durch die sozialisti sche Staatsmacht ist. Es bildet so mit dem sozialistischen Staat als der politischen Or ganisation der Werktätigen und Haupt instrument des sozialistischen Aufbaus eine untrennbare wesensmäßige Einheit. Zugleich wird damit postuliert, daß das sozialistische Recht als wichtiges Über bauelement letztlich durch die sozialistische Produktionsweise bestimmt wird und daß es den gesamtgesellschaftlichen Willen re präsentiert, der die Übereinstimmung der Grundinteressen aller Mitglieder der so zialistischen Gesellschaft und ihrer unter schiedlichen Kollektive zum Ausdruck bringt. So dient das sozialistische Recht dem Volk und seinem friedlichen Leben; es, ist Ausdruck seiner Freiheit und dient seiner Freiheit. Mit dieser grundlegenden philosophisch- soziologischen Wesenskomponente werden auch solche revisionistische Auffassungen in die Schranken verwiesen, die dem so zialistischen Recht eine „Mittlerfunktion“ zwischen individuellen und gesellschaft lichen Interessen zuschreiben und damit seine Rolle beim Aufbau der neuen Ge sellschaft in Richtung der bürgerlich-revi sionistischen Konzeption des Interessen pluralismus interpretieren. Marxistisch-leninistische Rechtsauffassung kontra revi sionistische Verfälschungen des sozialistischen Rechts - zum Wesen des sozialistischen Rechts Einhaltung und Verwirklichung von der sozialistischen Gesellschaft und ihrer Staats- und Rechtsordnung garantiert wird. Es legt die Regeln des Zusammenlebens der Bürger untereinander und ihre Bezie hungen zum sozialistischen Staat in Rechts normen fest. Die staatlichen Führungsent scheidungen zur Durchsetzung der objekti ven Gesetze ergehen als Rechtsnormen? Diese Normativität des sozialistischen Rechts — juristische Grundlage der so zialistischen Rechtsordnung und Gesetz lichkeit u. a. m. — darf nicht formal in terpretiert und schematisch als arithme tische Summe der Rechtsnormen betrachtet werden. Der normative Ausdruck des so senskomponente wird ausgesagt, daß das sozialistische Recht in Inhalt und Form von den Erfordernissen des Systems der objektiven Gesetze des Sozialismus — über verschiedene „Transformationsstu fen“ (sozialistische Politik, sozialistische Ideologie und sozialistisches Rechtsbewußt sein) — geprägt wird; es ist somit im System der objektiven Gesetze des Sozialismus verankert. Zugleich ist es Instrument des sozialistischen Staates zur Durchsetzung dieser Gesetzmäßigkeiten. „Grundlegende Bedeutung erlangt das Recht als Instru ment des sozialistischen Staates zur Orga- . nisierung und Leitung des Aufbaus der so zialistischen Gesellschaftsordnung. Mit sei ner Hilfe müssen die objektiven Gesetze des Sozialismus, die Erkenntnisse von Na turwissenschaften und Technik, die Anfor derungen der wissenschaftlich-technischen Revolution und der staatlichen Struktur politik verwirklicht werden.“ 2 Zu diesem Zwecke wirkt das sozialistische Recht auf eine besondere Art und Weise — durch die Festlegung von juristischen Rechten und Pflichten — auf das Handeln der Menschen ein, um diese zu befähigen, be wußt, organisiert, prognostisch und plan mäßig die gesellschaftlichen Verhältnisse zu gestalten, die objektiven Gesetze durch zusetzen. Diese Einwirkung erfolgt in eini gen Hauptrichtungen, die immer komplex wirksam und so als Einheit zu verstehen sind. Das sozialistische Recht schützt die so zialistische Ordnung und ihre Bürger vor den Anschlägen der Feinde des Sozialis mus und vor ungesetzlichen kriminellen Handlungen. Es nimmt insbesondere aktiv Einfluß auf die Erziehung aller Werktäti gen im Geiste des Sozialismus, indem es mit den eine un- hinsichtlich und Ver- Dae Bolii. 80z/alistische Recht ist der staatlich- tenisshe Willensausdruck der Werktäti- Ind a ' e Unter Führung der Arbeiterklasse ei d ihrer marxistisch-leninistischen Par- tzten Sozialismus verwirklichen; er wird eseiich durch die dem Aufbau der neuen h “Schaft zugrunde liegenden materiel- M#e^ngungen bestimmt. entsdiesem grundlegenden Begriffsele- ist impliziert, daß das sozialistische wesentlich hilft, die sozialistische Moral, das sozialistische Rechtsbewußtsein, „sol che Lebensgewohnheiten und Verhaltens weisen herauszubilden, daß die freiwillige Einhaltung der Regeln des Zusammen lebens der Menschen zur allgemein geüb ten Gewohnheit wird“. 3 Da die Gestaltung des sozialistischen Gesellschaftssystems die Festlegung von gesetzlichen Aufgaben und Regelungen zur Durchsetzung der ob jektiven Gesetze unter prognostischer Sicht verlangt, wird das sozialistische Recht zu gleich regulativ-organisierend wirksam. Als Ausdruck der Verwirklichung der historischen Mission der Arbeiterklasse ist das sozialistische Recht auch ein Me chanismus der Regelung, das heißt der Stabilisierung von gesellschaftlichen Be ziehungen im sozialistischen Gesellschafts system; es trägt somit einen speziellen Regelungscharakter, der das Leben der Gesellschaft den sozialistischen Re geln unterwirft. Es wäre allerdings ein revisionistischer Fehler, die gesellschaftsgestaltende Rolle des sozialistischen Rechts insgesamt auf ein bloßes (!) regulierendes Einfügen des Handelns der Menschen in einen be stimmten Rahmen zu reduzieren. Das würde das Wesen des sozialistischen Rechts negieren. Denn das „sozialistische Recht ist eine aktive, die gesellschaftliche Ent wicklung vorwärtstreibende Kraft, das heißt, es ist stets auf die Weiterentwicklung aller gesellschaftlichen Kräfte und Poten zen gerichtet. Alle Versuche, die Rolle des Rechts im Sozialismus auf die Funktion eines bloßen Regulators der sozialistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsverhältnisse zu reduzieren, sind zutiefst revisionistisch. Sie sind Ausdruck dafür, daß bewußt oder unbewußt das sozialistische Recht dem Recht der kapitalistischen Gesellschafts formation gleichgestellt, seine klassen mäßige und revolutionäre Mission geleug net wird.“ 4 Diese revisionistischen Auffassungen verkennen, daß es für die gesellschaftsorga- nisierende Rolle des sozialistischen Rechts charakteristisch ist, daß es in immer grö ßerem Umfang Handlungsanforderungen, Aufgaben als Ausdruck wissenschaftlicher Voraussicht stellt, deren Erfüllung durch das aktive Handeln der Menschen die Ge sellschaft weiterentwickelt. Solche Auf gaben, solche rechtlich gesetzten Ziele — verbunden mit der Übertragung von Rechten und Pflichten an die Werktätigen und ihre staatlichen und gesellschaftlichen Organisationsformen und verbunden mit ideologischen und ökonomischen Mitteln zur Durchsetzung der gesetzlich festgeleg ten Ziele und Aufgaben — gehen in stei gendem Maße in das sozialistische Recht ein. In der Verfassung der DDR z. B. sind als unmittelbar geltendes Recht die in ihrer Art unterschiedlichen Festellungen und Festlegungen als Ziele, Rechte und Pflichten, Aufgaben und Aufträge zun Ge staltung des sozialistischen Gesellschafts systems festgelegt. IIL i ir befinden uns in einer Etappe ] schärfsten ideologischen Kamp- | fes mit dem imperialistischen | Klassengegner, „in. dem es in | entscheidendem Maße um das — Wesen der politischen Macht und der Menschlichkeit, um eiheit und Demokratie des werktätigen [Ikes, um das wahre sozialistische Men- henbild geht“. 1 Auch die Weiterentwick- ng des sozialistischen Rechts erfordert ndige Auseinandersetzung mit gegneri- hen Rechtsauffassungen. Entschiedener topf ist gegen revisionistische Verfäl- pungen des sozialistischen Rechts not- Endig, die der bürgerlichen Rechtsideolo- e vom „ewigen“ oder „unabhängigen“ passenneutralen“ Recht in die Hände ar- ten. In Jugoslawien z. B. werden revi- nistische Auffassungen vom Abbau des kialistischen Staates bereits in der Über- hgsperiode zum Sozialismus, von der blehnung der zentralen staatlichen Lei- ng der Produktion, von der Bejahung der triebsautonomie auf der Basis des Grup- heigentums und der spontanen „soziali- Ischen Marktwirtschaft“ durch unmarxi- sche Auffassungen vom sozialistischen cht „ergänzt“. Es gibt Behauptungen, B im Sozialismus überhaupt kein soziali- sches Recht besteht, daß man nur von km „Recht im Sozialismus“ sprechen nn. Diese Illusion beruht auf einer revisio- tischen Verkennung des sozialistischen Seilschaftssystems, das als relativ selb- ndige sozialökonomische Periode in der torischen Übergangsepoche vom Kapi- ismus zum Kommunismus im Weltmaß- b gegenüber dem Kapitalismus eine e Gesellschaftsqualität darstellt, sich seiner eigenen Grundlage entwickelt d deshalb hinsichtlich des kommunisti- len Endziels der Arbeiterklasse eine ene Spezifik aufweist. Demgegenüber d der Sozialismus als bloße „Ubergangs- äse“ ohne eigene Spezifik betrachtet; in sollen sich als Konglomerat kapitalisti- e Elemente (Ausbeutung, Entfremdung, Wicher Bürokratismus), kommunisti- e Elemente (Verteilung nach den Be- fnissen. Befreiung von antihumanisti- «n Herrschaften) und sozialistische Ele- Me (Verteilung nach der Leistung, sozia- isches Eigentum) zeigen. Auf dieser un- rxistischen Sozialismuskonzeption wird * „Recht“ angesiedelt; es wird im Prin als Rudiment der Ausbeutergesell- aft, also im „klassischen“ (bürgerlichen) ne bestimmt. Diese revisionistische Position wider- icht den entscheidenden allgemeingülti- I Wesenskomponenten des sozialistischen thts die die Grundlage seines Begriffs lden, Diese Wesenskomponenten sind: DemokratischerZentralismus,sozialistischesEigentum,ökonomischeGesetze UZ 8/70, Seite 5 fassen, läßt sich schlußfolgern, daß das Prinzip des demokratischen Zentralismus die einzig mögliche Gestaltungsweise der .ökonomischen Beziehungen der Werktäti gen als gesellschaftlicher Eigentümer der Produktionsmittel ist. Nur in der Anwen dung des demokratischen Zentralismus kann die Masse der Werktätigen ihre Iden tität als Produzent und Eigentümer der - Produktionsmittel und Produzent der ma teriellen Güter in einer Person die Ver bindung zwischen dem Wirken ökonomi scher Gesetze und der Realisierung des sozialistischen Eigentums in einer Person herstellen. Zusammengefaßt drückt sich diese Verbindung in folgendem aus: Die Erfahrungen der letzten Jahre und der Volkswirtschaftsplan 1970 beweisen, daß wir in der Lage sind, die erkannten ökonomischen Gesetze des Sozialismus auch praktisch voll auszunutzen und daß diese zentrale Idee des ökonomischen Systems als Ausdruck des demokratischen Zentralismus starke Wirksamkeit erlangt hat. Realisierung des sozialistischen Eigentums. Folgende Prinzipien, die in den demokra tischen Zentralismus eingehen, sind be sonders wichtig: 1. Prinzip der Einheit von Ökonomie und Politik 2. Prinzip der Einheit von materieller In teressiertheit und politisch-ideologischer Erziehung 3. Prinzip der Einzelleistung und der per sönlichen Verantwortung („Meine Hand für mein Produkt“) 4. Prinzip der Teilnahme der Werktätigen an der Lenkung und Leitung der Produktion („Plane mit, arbeite mit, regiere mit“) 5. Prinzip der Kontrolle der durchgeführ ten Aufgaben (Rechenschaftspflicht) 6. Prinzip der richtigen Auswahl, des rich tigen Einsatzes und der Weitererziehung der Kader (Spezialisierung und Qualifizie rung) Die konsequente Anwendung dieser Prin zipien garantiert unter Beachtung der spe ziell sozialistischen Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze die Nutzung aller der sozialistischen Produktionsweise inne wohnenden Vorzüge für die Weiterent- wicklung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Wie zu Beginn gesagt, kommt es auf dieser Grundlage zur wei teren Entwicklung der sozialistischen De mokratie und zur immer richtigeren Ein ordnung ihrer Formen. Denn der soziali stische Warenproduzent muß und wird da von ausgehen, daß allen im Betrieb auf tretenden Organisations- und Leitungs problemen ein gesamtvolkswirtschaftlicher Aspekt zugrundeliegt. Dieser Aspekt macht das rationelle Zusammenwirken von zen traler und staatlicher Leitung in den Grundfragen des gesellschaftlichen Ge samtprozesses und die Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten — auf der Grundlage des Plans — aus. Das grundlegende Element der soziali stischen Produktionsverhältnisse ist das sozialistische Eigentum an Produktions mitteln. Die Masse der Werktätigen ist ihr Produzent und Eigentümer. Der de mokratische Zentralismus als einzig mög liche Gestaltungsweise der ökonomischen Beziehungen garantiert die Nutzung der sozialistischen Produktionsweise im In teresse der sozialistischen Gesellschaft als Ganzes und des einzelnen Werktätigen. Mit dem ökonomischen System des Sozia lismus wurde der demokratische Zentra lismus zugleich weiterentwickelt. Die zen trale Idee des ökonomischen Systems, eine Bereicherung des Marxismus-Leninismus und eine Anleitung zum Handeln, besagt: Die volkswirtschaftliche Planung/ ist so durchgängig und genau mit der wirt schaftlichen Rechnungsführung der Be triebe, Kombinate und WB zu verbinden, daß die Initiative der Betriebe und der Werktätigen kräftig stimuliert wird. © Demokratischer Zentralismus und das Wirken ökonomischer Gesetze mit dem Ziel der Realisierung des sozialistischen Eigentums das Wirken der ökonomischen Gesetze des Wenn wir das bisher Gesagte zusammen- Sozialismus und der damit verbundenen die grund mitteln 1 1 legende Existenzbedingung der sozialistischen Gesell schaft schaftliche System des Sozialismus, für die Volkswirtschaft, für den Betrieb, für das Arbeitskollektiv — erwies sich als große Kraft, komplizierte Aufgaben in kurzer Frist erfolgreich zu lösen.“ 3 5 r g Sozialistisches Eigentum - einheitliches System verschiedenartiger Formen WPS-Ergebnisse Der vorliegende Beitrag von Sy bille Thiemig, Journalistikstu- dentin des 2. Studienjahres, ist der zweite Teil einer im wis senschaftlich-produktiven Studium der politischen Ökonomie des Sozialismus entstandenen Kollek tivarbeit (Betreuer: Dr. Werner Kapfenberger). Das Thema der Kollektivarbeit, deren weitere zwei Teile UZ ebenfalls veröffentlicht, lautet: Das sozialistische Eigen tum an den Produktions- © Demokratischer Zentralismus in der Wirtschaft Der demokratische Zentralismus ist ein grundlegendes Entwicklungs- und Organi sationsprinzip der sozialistischen Gesell schaft. Seinem Inhalt und seiner Methode nach ist er die dem sozialistischen Eigen tum adäquate Leitungsform. Es basiert auf dem Wir-Bewußtsein von Kollektiven und Gruppen und fordert die gleichberechtigte Mitarbeit, Initiativen und Selbständigkeit. Der demokratische Zentralismus richtet sich schärfstens gegen Bürokratie, Anar chismus und Spontanität. Die Verurteilung der Spontanität Ist besonders wichtig für die Dialektik zwischen dem demokrati schen Zentralismus und der ökonomischen Weiterentwicklung zeigt. In diesem Zusammenhang wies Werner Jarowinsky auf der 12. Tagung des ZK der SED darauf hin, daß in der Aktivierung dieser Prinzipien und der Erziehung der Menschen zum Mitdenken die große Kraft liegt, komplizierte ökonomische Auf gaben in kurzer Frist zu lösen. Er sagte: „Durch die Aktivierung der demokratisch gewählten gesellschaftlichen Gremien, re gelmäßig tagende Produktionskomitees, Neuererräte und ständige Produktions beratungen wurden die Werktätigen wirk sam an der Planung und Leitung beteiligt. Als wertvoll erwiesen sich Rechenschafts legungen und Projektverteidigungen der Leiter vor den Werktätigen. Die Erziehung der Menschen zum Mitdenken, zum be wußten Handeln, zur Verantwortung für das Ganze — für das entwickelte gesell- ft Die Hauptaufgabe ” des sozialistischen Staates n seiner Schlußansprache auf dem VII. Eteitag entwickelte Walter Ulbricht un- der Überschrift „Die Hauptaufgaben sozialistischen Staates“ einige grund- r n de Gedanken zu unserem Thema. Er »Die Schöpfer und Träger der sozia- ■sehen Staats- und Rechtsordnung sind j. Volksmassen. Das Ziel unserer Innen- Vik (also auch der Wirtschaftspolitik, i erf.) muß sein, das Volkseigentum als undlage des Wohlstandes des Volkes hdig zu mehren und die sozialistische Fschengemeinschaft zu verwirklichen.“ F erfordert die planmäßige Ausgestal- / der sozialistischen Staats- und Rechts- ung und der sozialistischen Demokra- ln unserer Republik. Dabei ist das Kenmerk besonders auf folgende Ge- tspunkte zu richten: ‘ auf die Gewährleistung der rationell- Wissenschaftlich begründeten staat- kn Leitung der gesellschaftlichen Ent- ESung in ihrer Gesamtheit wie in ih- drbeitsteiligen Prozessen; k auf die Erhöhung der selbständigen e“tie und Schöpferkraft der Kollek- eund Gruppen in allen Bereichen des u Schaftlichen Lebens im Interesse und i, Nutz en der gesamtgesellschaftlichen Fe, • auf die ständige bewußte und wirk- Realisierung der wachsenden Ver- prtung eines jeden Bürgers zum Nut- der Gesellschaft und zu seinem per- chen Nutzen. dem Ausbau der Staats- und Rechts ig ist zugleich eine umfassende Ent- g der sozialistischen Demokratie lden, in deren Verlauf sich die so- '«sehe Demokratie als die entschei- S8e sellschaftliche Kraft erweist und kelstksmassen ihre Rolle als Träger des engchaftlichen, also auch des ökonomi- L ’ Entwicklungsprozesses verwirk- Ehtio Diese Feststellung ist besonders F n weil sie direkt auf die Bedeutung n2; notwendigen Verwirklichung der 45 in en des demokratischen Zentralis- ten perhalb der Ökonomie und speziell anung und Leitung hinweist und
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