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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 14.1970
- Erscheinungsdatum
- 1970
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197000004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19700000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19700000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 14.1970
-
- Ausgabe Nr. 1, 08.01.1970 1
- Ausgabe Nr. 2, 15.01.1970 1
- Ausgabe Nr. 3, 22.01.1970 1
- Ausgabe Nr. 4/5, 29.01.1970 1
- Ausgabe Nr. 6, 05.02.1970 1
- Ausgabe Nr. 7, 12.02.1970 1
- Ausgabe Nr. 8, 19.02.1970 1
- Ausgabe Nr. 9, 26.02.1970 1
- Ausgabe Nr.10/11, 05.03.1970 1
- Ausgabe Nr. 12, 12.03.1970 1
- Ausgabe Nr. 13, 19.03.1970 1
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- Ausgabe Nr. 15, 02.04.1970 1
- Ausgabe Nr. 16, 09.04.1970 1
- Ausgabe Nr. 17, 16.04.1970 1
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- Ausgabe Nr. 20, 07.05.1970 1
- Ausgabe Nr. 21, 14.05.1970 1
- Ausgabe Nr. 22, 21.05.1970 1
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- Ausgabe Nr. 27, 25.06.1970 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 02.07.1970 1
- Ausgabe Nr. 30, 16.07.1970 1
- Ausgabe Nr. 31, 30.07.1970 1
- Ausgabe Nr. 32, 13.08.1970 1
- Ausgabe Nr. 33, 27.08.1970 1
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- Ausgabe Nr. 49/50, 17.12.1970 1
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Band 14.1970
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It HIIIU 11 * .1' ’i Hi/IIIH: '>:tu:>slt»>l>l>llllfnil|||||||||||nilHllllinillHnilllllllllllll!IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIH!IIIIIIIIIIHIHII'HIIHIIIIII'!l< '"'I * ’ ' • nerpemnraruiiiiiiiiiIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIILIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIGIIIN:IIiIIIINNINNMINIIIIIIIiliIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII •Werk '„Politische Ökonomie des So- ®us und ihre Anwendung in der ! " wird festgestellt, daß das sozia- She Recht — staatlich-politischer Wil- Busdruck der Werktätigen, die unter ang der Arbeiterklasse und ihrer Par- den Sozialismus verwirklichen — für Wissenschaftliche Führung und Orga- dnung des gesellschaftlichen Re- duktionsprozesses zunehmende Be- 2ng erlangt. 1 2 ) Diese Feststellung impli- daß das sozialistische Recht als Aus- » und Instrument der historischen ton der Arbeiterklasse mit dem sozia- Staat als der politischen Organi- n der Werktätigen und Hauptinstru- " des sozialistischen Aufbaus eine un- •bare wesensmäßige Einheit bildet; bst damit den objektiven Gesetzmä- biten des sozialistischen Staates bei Realisierung seiner spezifischen Rolle iuristisches Steuerungs- und Regulie- Sinstrument. Das sozialistische Recht Smit ein mächtiger Hebel zur Lösung 'staatlichen Aufgaben, vor allem der fischen. Dabei wächst der „Staat als ute und allumfassende Form der ge- Sthaftlichen Organisation und Koordi- tog mittels seiner Ökonomischen tion" — die in der bewußten Ausnut- Ider ökonomischen Gesetze des Sozia- “8 auf der Grundlage von Prognosen, Planungssystems, der wissenschaftli- 1 Führungstätigkeit und der gesell- Küchen Kontrolle besteht — „immer 2 in die Sphäre der Basisverhältnisse ! ® .. "2) Dabei prägt sich sein politi- " Überbaucharakter weiter aus. Die ahieraus ergebende Folgerung, daß der Histische Staat als eine politische Orga- p®, die primär Überbaucharakter be- 2 zugleich (als Eigentümer des sozia- Sthen Volkseigentums und Leiter der Sistischen Produktion) ökonomische Ahisation und somit ein wesentliches Pent der Basis ist, gilt prinzipiell für S0zialistische Recht, mit dessen Hilfe dem Entwicklungssystem der moder- Produktivkräfte und den sozialisti- " Produktionsverhältnissen adäquates, Gmisches System der Leitung der Pro- lo n verwirklicht wird. Da diese Lei- ■ in der sozialistischen Produktions- ? selbst wurzelt und sich durch den so- fischen Staat realisiert, als Produk- ™edingung produktiven Charakter J eine notwendige Funktion des pro- lv en Gesamtarbeiters ist, über die Rente der gesellschaftlichen Produktiv- Wirkt und selbst Element der Pro- ^kräfte st. muß das sozialistische * als Element des Überbaus unter die- Aspekten auch als Element der sozia- When Produktionsweise angesehen Ben, das als Produktionsbedingung pro- "Ven Charakter trägt. Hieran zeigt daß das sozialistische Recht Aus- Kund Instrument der objektiven Ge- Aäßigkeiten des sozialistischen Ge- thaftssystem ist — insbesondere der Ämischen. staatliche Planung und Leitung. Mit den Rechtsnormen wird durch die staatliche Planung und Leitung ein solches Verhalten der Betriebe verbindlich festgelegt, das den gesellschaftlichen Erfordernissen ent spricht und die langfristigen materiell«* Interessen der Betriebe entsprechend sti muliert.“ 9 ) Mit diesen Rechtsnormen sind innerhalb des Systems der staatlichen Pla nung und Leitung der Volkswirtschaft die staatlichen Einzelentscheidungen eng ver bunden. „Kein sozialistischer Staat kann und darf in bestimmtem Umfang auf den Vorteil administrativer Methoden der Füh rung verzichten. Das ist aber weder das einzige noch das Vorherrschende im ent wickelten ökonomischen System.“ 10 ) Sol che staatlichen Einzelentscheidungen, die auf der Grundlage von Rechtsnormen er gehen und juristisch verbindlich sind, „sind unterschiedlichster Art, unterschied lichster Qualität. Sie reichen von der Fest legung strukturbestimmender Investitions vorhaben, strukturbestimmender Erzeug nisse und Verfahren übr staatliche Plan aufgaben für die Betriebe und Standort genehmigungen bis zum operativen Ein griff bei akuter Gefahr schwerer volks wirtschaftlicher Störungen.“ 11 ) Die Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts wird von der sozia listischen Gesellschaft und ihrer Staats- und Rechtsordnung auf der Grundlage der sozialistischen Bewußtheit garantiert. Aber nur mit Hilfe eines hochentwickelten staat lichen Kontrollapparates, der imstande ist, die Realisierung der Rechtsnormen gege benenfalls durch den staatlichen Zwang zu erzwingen, „vermag das Recht wirksamer Bestandteil staatlicher Planung und Lei tung zu sein, kann es die Einheit von ge sellschaftlichen Erfordernissen, kollektiven und individuellen Interessen sichern, ent faltet es die materiellen Triebkräfte des Sozialismus und die sozialistische Demo kratie. gewährleistet es die Einheit von staatlicher Planung und Leitung, von be trieblicher sozialistischer Wirtschaftstätig keit und demokratischer Teilnahme an der Planung und Leitung.“ 12 ) 1) Vgl.: Politische Ökonomie des Sozialis mus und ihre Anwendung in der DDR, Berlin. 1970, S. 366. 2) Ebenda. Seite 200. 3) Ebenda, S. 366. 4) W. Ulbricht. Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten ge- sellschaftlichen Systems des Sozialismus. Staat und Recht. 1968, H. 11. S. 1755/56. 5) Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR. Berlin 1970, S 337: vgl. auch S. 336-361. 6) Ebenda, S. 367. 7) Ebenda, S. 367. 8) Ebenda, S. 368. 9) Ebenda, S. 366. 10) W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwick lung in der DDR bis zur Vollendung des Sozia lismus, Berlin 1967, S. 147. 11) Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR, Beriln 1970, S. 367. 12) Ebenda, S. 368. Mit diesem Beitrag schließt UZ ihre Serie ab. Von fast allen der vor her erschienenen 12 Teile sind noch Exemplare in der Redaktion erhältlich. DAS SOZIALISTISCHE RECHT - staatliches Instrument zur Leitung der gesellschaftlichen Reproduktion Rechtsnormen, die auf die Ökonomie der Betriebe, auf die Ökonomie ihres gesamten Reproduktionsprozesses gerichtet sind. Sie wirken auf den Betrieb als Teilsystem des Gesamtsystems Volkswirtschaft, indem sie Rechte und Pflichten dieses Teilsystems festlegen.“ c ) Die Ausarbeitung dieses Organisations rechts in Einheit mit dem Planungsrecht ist mit der weiteren Vervollständigung des Rechts der betrieblichen Leistungen ver bunden, das sich mit der kooperativen Zu sammenarbeit der Betriebe in Durchfüh rung von Produktion und Zirkulation be schäftigt. Dabei ist der Vertrag als grund legende Rechtsform des Wirtschaftsrechts „Instrument gemeinsamer Entscheidungen der Betriebe. Er ist Bestandteil des ein heitlichen Planungs- und Leitungssystems der Volkswirtschaft.“ 7 8 ) Neben diesen entscheidenden Gruppen von Wirtschaftsrechtsnormen, die die ef fektive Verbindung zwischen der zentra len Führung und der eigenverantwortli chen Planungs- und Leitungstätigkeit der Betriebe. Kombinate und der WB in Grundfragen der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung herstellen und sichern, „wirken im Bereich der Pla nung und Leitung der Volkswirtschaft eine Vielzahl von Rechtsnormen, die sich auf einzelne Abschnitte des Reproduktions prozesses beziehen. Sie legen in verschie denen Bereichen Rechte und Pflichten ein zelner Leiter und Werktätiger fest. Das sind Rechtsnormen im Bereich des Ar beitsrechts, der Disziplinarordnungen und auch der Strafgesetzgebung.“ 8) Hf. Das sozialistische Recht legt durch Nor men für jedermann verbindlich die Ziele bzw. Aufgaben der Entwicklung der DDR und die ihnen entsprechenden Hauptregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und des Zusammenwirkens aller Teilbe reiche fest. Auch bei der Leitung des öko nomischen Gesamtprozesses der sozialisti schen Gesellschaft wird die Rechtsnorm als generalisierte allgemeinverbindliche staatliche Führungsentscheidung „zu einer notwendigen Form der Durchsetzung ge sellschaftlicher Erfordernisse durch die lf. Das Recht als Instrument des sozialisti schen Staates zur Organisierung und Lei tung des Aufbaus der sozialistischen Ge sellschaftsordnung wirkt als System auf den ökonomischen Gesamtprozeß der so zialistischen Gesellschaft ein, wobei die einzelnen Rechtszweige unterschiedliche Aufgaben hinsichtlich der Durchsetzung der ökonomischen .Gesetze, der Erkennt nisse von Naturwissenschaft und Tech nik, der Anforderungen der wissenschaft lich-technischen Revolution und der staatlichen Strukturpolitik erfüllen. So ist insbesondere die „Anwendung des sozia listischen Rechts als Staatsrecht... die un bedingte Voraussetzung, um die Machtaus übung der Arbeiterklasse und ihrer Ver bündeten auch auf ökonomischem Gebiet zu sichern“. 3 4 ) Von hervorragender Bedeu tung ist, daß sich zu einem wesentlichen Bestandteil des Rechtssystems der DDR das Wirtschaftsrecht als ein besonderer, in der Verfassung der DDR (Artikel 12) verankerter Zweig des sozialistischen Rechts entwickelt. Es zielt auf die Ver wirklichung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus in den Beziehungen zwischen zentraler staatlicher Führung und sozia listischen Warenproduzenten, der Waren produzenten untereinander sowie zu den örtlichen Organen der Staatsmacht ab. Seine weitere Ausarbeitung „erfolgt grund sätzlich mit der Annahme des Perspektiv planes und im Prozeß der komplexen An wendung des ökonomischen Systems des Sozialismus. Es ist bis 1975 funktionsfähig zu gestalten und praktisch durchzufüh ren“.'') Dabei geht es wesentlich um die ständige Qualifizierung des Planungssystems, das als die konkrete Umsetzung der Grund züge des ökonomischen Systems des Sozia lismus in real funktionierende, hocheffek tive sozialistische Planwirtschaft „durch den staatlichen Charakter der Planung und die gesetzliche Verbindlichkeit staat licher Planaufgaben beziehungsweise öko nomischer Regelungen charakterisiert (wird)“. 5 6 ) Die Gestaltung des Planungsrechts ist mit der Schaffung solcher Rechtsnormen verbunden, „die auf der Grundlage ökono mischer Regelungen das Verhalten der Be triebe als Warenproduzenten bestimmen, ihre Rechte und Pflichten als Warenpro duzenten festlegen. Es sind diejenigen Von Prof. Dr. Ingo Wagner Sektion Rechts wissenschaft 13 - Lenin ehren heißt: den Leninismus studieren, weiterentwickeln, anwenden ^DR-Historiker: Konsequente Auseinandersetzung hit imperialistischer Geschichtsideologie h Agwältigte Vergangenheit. Handbuch 68einandersetzung mit der westdeut- 1 bürgerlichen Geschichtsschreibung. k.Von Gerhard Lozek, Helmut Meier, w Schmidt, Werner Berthold. ,emie-Verlag. Berlin 1970, 566 Seiten. V/ 6ässtdeutschen Publikationen ist viel von der Notwendigkeit, die „Ver- Füheit zu bewältigen“, vom „Umden- Borhi.ä. mehr. Auch in den bürgerlichen Seerkreisen der Bundesrepublik ist 1n Vokabular nicht selten. Angesichts Bk eradition" deutscher bürgerlicher Hi ll, w immer in der ersten Reihe zu ste- Svnn es galt, das deutsche Volk in Bbe istischer Manier auf einen neuen Susungsfeldzug des deutschen Imperia- % Vorzubereiten, wäre ein solches Be- : S j , durchaus anerkennenswert. Leider EN a ieses Bemühen bisher lediglich SbenAnpassen der bürgerlich-imperiali- Bon-deologie an die neue historische 3isn unter Beibehaltung ihrer system- 2äherenden und -aktivierenden Funk- BtaDienste des staatsmonopolistischen erwiesen. Marxistische Hi- Bela, der DDR haben bereits in einigen St eiten den Charakter derartiger hi- böraphischer Korrekturen als einer 9 SVision nachgewiesen. Genannt RBbojur solche Arbeiten, wie Werner 9,8 » .. .großhungern und gehorchen“ ^lir Sterns „Der Antikommunismus Satische Hauptdoktrin des deutschen J Holsmus" (1963) und Gerhard Lozeks Baorst Syrbes „Geschichtsschreibung beschichte“ (1964). B, j Berthold und Gerhard Lozek ge- 1 wauch gemeinsam mit Helmut Meier SSktter Schmidt, zum Herausgeber- t tYsde hier zu besprechenden Buches. Ä Mm Handbuch zur Auseinanderset- der westdeutschen Geschichts- Be8rns wurde erstmals versucht, die Bensreite des westdeutschen Geschichts- BShtLdie wichtigsten Aspekte des Ge- Cw . es von der Antike bis zur Ge- BNtepceinschließlich der Geschichte der Wegung zu erfassen. Dieses Un- "ngeen konnte nur durch die geschichts- Shaftliche Gemeinschaftsarbeit ge lingen. Die Beiträge wurden von 35 Auto ren, die als Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet gelten, verfaßt. Den Herausgebern ist es gelungen, dem Buch insgesamt einen einheitlichen Charakter zu verleihen. So kann das formulierte Hauptanliegen der Herausgeber als verwirklicht angesehen werden, „die Auseinandersetzung mit der imperialistischen Geschichtsideologie in konsequenter wissenschaftlicher Partei lichkeit und demzufolge wirksam zu. füh ren“. Nicht zuletzt ist es dem gut durch dachten methodologischen Herangehen der Herausgeber und der Autoren zu verdan ken. daß die Genesis des Geschichtsbildes in ihrer engen Wechselbeziehung sowohl zur imperialistischen Strategie und Taktik als auch zu den staatsmonopolistischen Manipulationsbedürfnissen sichtbar wird. Die ständige Gegenüberstellung mit dem marxistisch-leninistischen Geschichtsbild bewirkt eine offensive Auseinandersetzung und offenbart den tendenziösen Charakter bürgerlicher Geschichtsmanipulationen. Die Fülle des Materials, die dem Leser einen informativen Einblick in die in der Bundesrepublik erscheinende historische Literatur gibt, sowie wertvolle methodische Anregungen lassen das Handbuch in erster Linie für Historiker, Geschichtslehrer, Ge schichtsstudenten und Propagandisten, dar über hinaus für alle Interessierten beson ders der Nachbardisziplinen, unentbehrlich werden. In dem einleitenden Kapitel werden auf der Grundlage neuer Forschungsergebnisse die wichtigsten Gesichtspunkte der Aus einandersetzung mit der bürgerlichen Hi storiographie dargelegt und von der politi schen, gesellschaftstheoretischen und ge schichtswissenschaftlichen Seite beleuchtet. Besonders zu empfehlen ist, und das wird nicht nur Studenten interessieren, die Dar legung methodologischer und methodischer Probleme der Auseinandersetzung, die un ser Instrumentarium auf diesem Gebiet we- sentieh erweitert. Die historisch-politische Konzeption ist das wesentliche Struktur element, das den Kritiker bürgerlicher Ge schichtsschreibung zum Bindeglied zwi schen Historie und Politik führt. Das vor liegende Buch beweist auch in seinen Ein zelbeiträgen, daß die Aufdeckung dieser Konzeption zum Verständnis und zum Ein ordnen des Stetigen und des Wandels in der bürgerlichen Geschichtsideologie bei trägt. Dieses Kapitel wird bereichert durch die ausführliche Darlegung der wichtigsten imperialistischen Gesellschafts- und Ge schichtskonzeptionen in ihrer Genesis und politischen Funktion (die „Industriegesell- schafts“- und „Konvergenztheorie; die „Totalitarismus“-Doktrin, die „Integra- tions“-Konzeption; die „Europa“-Ideolo gie; und die bürgerliche Nationalismus- Kozeption). Der geschichtsphilosophische Exkurs vermittelt einen Einblick in die Entwick lungslinien bürgerlichen Geschichtsden kens, enthüllt die Ursachen der permanen ten Krise des bürgerlichen deutschen Hi storismus und seiner lautstark verkündeten Modernisierung durch „Soziolisierung" und deren politische Hintergründe. Das zweite Kapitel gilt der Auseinand- dersetzung mit dem bürgerlichen Ge schichtsbild zur deutschen und allgemei nen Geschichte. Hier entstand ein Ab schnitt, der angefangen bei der Geschichte des Altertums die wichtigsten Themen bis in die Gegenwart verfolgt. Dem aufmerk samen Leser wird nicht entgehen, daß sich in der westdeutschen imperialistischen Geschichtsschreibung der Trend, die ge samte Weltgeschichte in die staatsmonopo listische Manipulation einzubeziehen und sie in den „Dienst der Restauration und neuen Expansion des deutschen Imperia lismus“ zu stellen zeigt. Die Autoren legten Wert darauf, besonders den neuesten Varianten des bürgerlichen Geschichtsbil des größeren Raum zu schenken, um somit die Tendenz der historischen Manipulatio nen zu verdeutlichen. Bei der Vielzahl von Autoren ist eine unterschiedliche Qualität der einzelnen Beiträge nicht zu vermeiden. So wäre es in dem Beitrag über das mittel alterliche Kaisertum wünschenswert ge wesen. wenn der Verfasser die zwei Rich tungen in der Mediävistik der Bundes republik charakterisiert hätte, die, einer seits durch Tellenbach und andererseits durch Bosl repräsentiert, versuchen, den Anschluß an die französische und eng lische Geschichtsschreibung zu finden. In diesem Zusammenhang ist die soziologisch strukturell ausgerichtete Methode von Bosl besonders interessant, die darauf hin weist, daß auch in der Geschichtsschrei bung älterer Perioden der Versuch unter nommen wird, durch eine „Integrierung des Marxismus“ den Einfluß der marxistischen Geschichtswissenschaft abzufangen. Die Methode, marxistische Elemente in ein falsches Geschichtsbild zu integrieren, kennzeichnet besonders die bürgerlichen Arbeiten zur Geschichte der Arbeiter bewegung. Mit Recht haben die Heraus geber den Geschichtsfälschungen auf die sem Gebiet ein gesondertes Kapitel gewid met. Dieser Abschnitt erfaßt die Zeit des Beginns der marxistischen Arbeiterbewe gung bis in die Gegenwart. Obwohl die traditionelle bürgerliche Ge schichtsschreibung auch weiterhin eine Aversion gegen diesen wichtigen Teil der Geschichte hegt, war es auf die Dauer auch den westdeutschen Historikern nicht möglich, die entscheidende Rolle der Ar beiterklasse in unserer Epoche, ihre Er folge insbesondere bei der Gestaltung der sozialistischen Formation, zu ignorieren. Sie sehen sich zunehmend gezwungen, den Einfluß der marxistisch-leninistischen Ge schichtswissenschaft auf die verschieden sten Schichten der kapitalistischen Gesell schaft abzuwehren. Der nunmehr unter nommene Versuch, die verfälschte Ge schichte. der revolutionären Klasse in das dominierende reaktionäre Geschichtsbild zu integrieren, korrespondiert mit dem Bemühen der herrschenden Monopolkreise, die Arbeiterbewegung durch eine „Integra tion“ in das staatsmonopolistische System ihres revolutionären Charakters zu ent kleiden. Die Autoren des Handbuches ge ben mit der Analyse der bürgerlichen Dar stellungen der einzelnen Perioden der Ge schichte der deutschen Arbeiterbewegung Einblick in das neueste Instrumentarium westdeutscher Geschichtsfälschung. Mit dem Kapitel über progressive Ten denzen in der westdeutschen Geschichts schreibung wurde ein Gebiet aufgenom men, das bisher noch zu wenig untersucht wurde. Ganz zu Unrecht, denn in der Suche nach einer demokratischen Analyse haben die antiimperialistischen Kräfte der Bun desrepublik. die sich in den Gewerkschaf ten, in der außerparlamentarischen Oppo sition, in der KPD und DKP befinden, vielfach die Lehren der Geschichte und besonders der der Arbeiterbewegung zum Selbstverständnis der gegebenen Situation und zur Ausarbeitung einer richtigen Stra tegie und Taktik im Kampf gegen die staatsmonopolistischen Formierungsbestre bungen analysiert und herangezogen, So erklärte W. Abendroth an die Adresse der Arbeiterklasse und der demokratischen Kräfte gewandt, daß sie die Geschichte ih rer Bewegung analysieren müssen, um „auf Grund dieser Analyse ihre gegenwärti gen Tageskämpfe rational“ führen zu können. 1 ) Dieser Beitrag ist erst der An fang der Erforschung der Geschichtsauf fassung der progressiven Richtungen und weist darauf hin, wie notwendig es ist, diese neuen, oft widerspruchsvollen Ten denzen in der westdeutschen Geschichts schreibung umfassend zu untersuchen. Schließlich ist die Arbeit von Helmut Meier über die Organisationen, Institutio nen und Publikationsorgane der westdeut schen Historiker hervorzuheben, Neben dem informativen Wert ist diese Unter suchung auch insofern von Interesse, als er die anwachsende Tendenz der proimpe rialistischen Formierung der bürgerlichen Historiker zur intensiveren Wahrnehmung ihrer systemstabilisierenden Funktion offensichtlich werden läßt. Die anschließende Auswahlbibliographie der marxistisch-leninistischen Literatur zur Auseinandersetzung wird es jedem Hi storiker erleichtern, sich in der entspre chenden Literatur zu informieren. Das Handbuch zeugt von der Leistungsstärke der ideologischen Auseinandersetzung der Historiker der DDR, verweist aber auch auf noch vorhandene Lücken. Somit wird es sowohl eine wichtige Hilfe in der Aus einandersetzung mit der bürgerlichen Ide ologie als auch Anregung für die weitere Forschung und zum Weiterdenken sein. Helga Adler 1) Abendroth; Wolfgang. Aufstieg und Krise der deutschen Sozialdemokratie; Frank furt a. M.-, 1964, S. 9. UZ 33/70, Seite 5
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