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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 17.1973
- Erscheinungsdatum
- 1973
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197300000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19730000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19730000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 17.1973
-
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 15. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1
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- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1
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- Ausgabe Nr. 34, 20. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 27. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 11. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 18. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 25. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 1. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 8. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 15. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 22. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 29. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 6. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 20. Dezember 1
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Band
Band 17.1973
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- Universitätszeitung
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— Darüber hinaus werden 1973 aus Investitionsfonds, Haushaltfonds, Prä mien- und Sozialfonds weitere 25,5 Millionen Mark für die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen zielgerichtet eingesetzt. Sie dienen u. a. dem Neubau von 900 Internatsplätzen, der Unterhaltung der Wohn heime, als Zuschüsse zum Mensa- und Werkküchenessen, der Anschaf fung von Arbeitsschutzbekleidung und Durchführung anderer Arbeits- Schutzmaßnahmen, dem stufenweisen Ausbau des Naherholungszentrums Buchholzmühle, der Weiterentwicklung der Ferienbetreuung, der Kin derbetreuung und der Kultur- und Sportarbeit. 1.2. Information der Mitarbeiter und Studenten über die Planerfüllung. Rechenschaftslegung der Leiter Der Rektor verpflichtet sich, 1.2.1. über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes 1973, insbesondere über die damit verbundenen Probleme, die Universitätsangehörigen auf Vertrauensleutevollversammlungen sowie anderen geeigneten Veranstaltungen zu informieren. Die zentralen Rechenschaftslegun gen finden anläßlich des 20. Jahrestages der Namensgebung und des 24. Jahrestages der DDR statt. Diese werden ergänzt durch monat lich bzw. vierteljährlich in den Einrichtungen durchzuführenden Rechenschaftslegungen; 1.2.2. die Räte der Universität und der Einrichtungen noch wirksamer in "die Lösung der staatlichen Planaufgaben einzubeziehen. Insbeson dere kommt es darauf an, durch die Tätigkeit der Räte die qualita tive Seite der Durchführung 1973 sichern zu helfen; Termin: laufend, Kontrolltermine: 30. 6. und 31.12. 1973. Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: 1.2.3. dafür zu sorgen, daß im Zusammenhang mit den öffentlichen Rechen schaftslegungen alle für die Information der Universitätsangehörigen geeigneten Mittel, wie die UZ und Wandzeitungen stärker genutzt werden. Termin: halbjährlich für Veröffentlichungen in der UZ, vierteljähr lich für Rechenschaftslegungen an den Wandzeitungen 1.2.4. die zentralen Rechenschaftslegungen gründlich vom gewerkschaftli chen Standpunkt aus vorzubereiten und auszuwerten; 1.2.5. die SGL und AGL zu befähigen, die Rechenschaftslegungen in den Gruppen und Gewerkschaftsorganisationen in hoher Qualität vor zubereiten und jeweils die gewerkschaftlichen Standpunkte darzu legen; 1.2.6. die Kontrolle über die Beantwortung der Hinweise und Vorschläge der Mitarbeiter aus den Rechenschaftslegungen durchzuführen. 1.3. Grundsätze und Maßnahmen zur Führung des sozia listischen Wettbewerbes als dem entscheidenden Instru ment zur Erfüllung der Planaufgaben Unter Führung der SED-Parteiorganisation der Universität ist der soziali stische Wettbewerb von den staatlichen Leitern und den Organen der Gewerkschaft im Leninschen Sinne politisch zu organisieren. Wesentliche Instrumente zur Organisierung und politischen Führung ges sozialistischen Wettbewerbes sind die von Lenin fixierten Prinzipien der Wettbewerbs- führung: — Öffentlichkeit der Wettbewerbsführung — ständiges Vergleichen der Wettbewerbsergebnisse — Erfahrungsaustausch und Wiederholung der Bestleistungen.' Bei der Führung des sozialistischen Wettbewerbs mit Hilfe der Lenin schen Prinzipien sind die in 1.3.1. bis 1. 3.10. genannten Maßnahmen durch zusetzen. Rektor und UGL verpflichten sich, dafür zu sorgen, daß 1.3.1. auf der Grundlage des Planes in allen Einrichtungen der Universi tät entsprechend den konkreten Bedingungen Wettbewerbspro gramme ausgearbeitet und beschlossen werden. Die Planaufgaben sind hierzu bis auf die Kollektive aufzuschlüsseln und daraus die abrechenbaren Aufgaben für die Mitarbeiter im einzelnen abzuleiten. Gleichzeitig sind aus dem Plan die Aufgaben für die Neuerer aus- zuarbeiten; ihre Realisierung ist durch Neuerervereinbarungen zu sichern. Planaufgaben und Wettbewerbsprogramm sind in den Kol lektiven umfassend zu beraten und als Einheit zu realisieren. Ausgehend von den Wettbewerbsprogrammen der Einrichtungen stel len die Arbeitskollektive eigene Wettbewerbsprogramme mit spezifi schen Schwerpunkten auf bzw. überarbeiten bestehende Wettbe- werbsprogramme. Die Komplexität der Wettbewerbsführung in den Einrichtungen ist zu sichern. 1.3.2. Wissenschaftler, Arbeiter und Angestellte für die Erarbeitung eines persönlichen Planes für die Erhöhung des Niveaus und der Effekti vität der Arbeit gewonnen werden; 1.3.3. die Verpflichtungen der Kollektive und ihre Erfüllung vor dem über geordneten staatlichen Leiter und der entsprechenden Gewerkschafts leitung verteidigt werden; 1.3.4. die Aufgaben des Planes und die sich darauf aufbauenden Verpflich tungen soweit das die Sicherheitsbestimmungen erlauben, in geeig neter interessanter, die schöpferische Aktivität anregende Form veröffentlicht und ihre Erfüllung abgerechnet werden; 1.3.5. in und zwischen den Kollektiven der Erfahrungsaustausch und der Leistungsvergleich über die besten Ergebnisse organisiert wird. Ins besondere sind die besten Erfahrungen und Methoden der politischen und fachlichen Arbeit in Erziehung, Lehre und Forschung zu er mitteln und in der Arbeit zu verallgemeinern. Die Besten sind materiell und moralisch zu würdigen. Die Ergebnisse des sozialisti schen Wettbewerbes sind regelmäßiger Bestandteil der Leitungs tätigkeit der staatlichen Leiter und der Gewerkschaftsleitungen; 1.3.6. zur Förderung der Initiative im sozialistischen Wettbewerb der mate rielle Anreiz in Verbindung mit stimulierenden Formen der morali schen Würdigung zielgerichtet zur Lösung der Hauptaufgaben des Planes eingesetzt werden; 1.3.7. durch Leistungsvergleiche und Erfahrungsaustausche die besten Sektionen, Institute bzw. Kliniken der Bereiche — Gesellschaftswissenschaften — Mathematik und Naturwissenschaften — Medizin — universitätsspezifische Dienstleistungen — Verwaltung, Versorgung und Technik zu den Etappen der Wettbewerbsführung ermittelt, die gesammelten Erfahrungen verallgemeinert, die besten ausgezeichnet und öffentlich gewürdigt werden; Termin: Etappen der Wettbewerbsführung (5 .Mai/7. Oktober) 1.3.8. die Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben" allseitig ge fördert und die Herausbildung einer neuen Qualität entsprechend den vom 8. FDGB-Kongreß beschlossenen Grundsätzen unter stützt und die hierzu erforderlichen betrieblichen Regelungen für die Auszeichnungen mit dem Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ ausgearbeitet und nach umfassender Diskussion als Anlage zur Hochschulvereinbarung in Kraft gesetzt werden; Termin: 1. 1. 1973 1.3.9. der Wettbewerb der Studenten, jungen Arbeiter und Angestellten der Universität, insbesondere das Festivalaufgebot anläßlich der X. Welt festspiele der Jugend und Studenten, der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ sowie der sozialistische Berufs wettbewerb der Lehrlinge (siehe Beschluß des Ministerrates der DDR vom 19. August 1970) über die Tätigkeit der staatlichen Leiter, Wis senschaftler, Arbeiter und Angestellten sowie über die Organe der Gewerkschaft in den Wettbewerb der Universität voll einbezogen werden;' 1.3.10. zur besonderen Förderung der Initiativen der Jugend die MMM- Bewegung in den Einrichtungen weiter entwickelt wird. Dazu sind in allen Einrichtungen Leistungsschauen zu organisieren, die gleichzeitig der Vorbereitung auf die bezirkliche und zentrale MMM sowie auf die 5. Zentrale Leistungsschau 1974 dienen. Es sind Konzeptionen zu er arbeiten, um die Leistungsschauen der Einrichtungen und die Univer sitätsleistungsschau den Anforderungen des VIII. Parteitages der SED entsprechend vorzubereiten. Termin für die Konzeption: 31. 3. 1973 1.4. Sicherung der demokratischen Mitwirkung der Mit arbeiter und Studenten sowie der Gewerkschafts- und FDJ-Leitungen bei der Ausarbeitung des Planes 1974 Der Rektor verpflichtet sich, 1.4.1. die Ausarbeitung der Planentwürfe der Universität für die Prozesse Erziehung, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung auf der Grund lage der Vorgaben für die Zulassungen 1973/74 und 1974/75 der Direk tive des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen sowie der lang fristigen Programme der Forschungsarbeit bereits ab II. Quartal 1973 durch eine Grundorientierung und eine Direktive des Rektors vor zubereiten. Diese Direktive ist den Einrichtungen zu übergeben; Termin für die Übergabe der Direktive: 19. 5. 1973 1.4.2. im Rainnen der Ausarbeitung der Planentwürfe eine umfassende Plandiskussion in den Einrichtungen zielstrebig zu führen. In die Diskussion sind alle Mitarbeiter und Studenten einzubeziehen; Termin: bis 31. 7. 1973 1.4.3. zu sichern, daß die Plandiskussion von den Leitern der Einrichtungen gemeinsam mit den SGL von Rektor und Universitätsgewerkschafts leitung gründlich eingeschätzt wird. Keine Idee, kein Vorschlag darf verlorengehen. Vorschläge sind innerhalb von 14 Tagen von den zu ständigen Leitern zu beantworten; 1.4.4. die Koordinierung der Planentwürfe der Einrichtungen sowie die Ver teidigung der Sektionspläne unter Beteiligung der gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere der Gewerkschaftsleitungen, zu sichern; Termin: 31. 10. 1973 Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: 1.4.5. die Teilnahme der Gewerkschaft an der Plandiskussion zu organi sieren und spezielle Plandiskussionen mit Arbeitern, Angestellten, Studenten und Wissenschaftlern durchzuführen; 1.4.6. durch die SGL Stellungnahmen zum Planentwurf der Einrichtungen ausarbeiten zu lassen; 1.4.7. selbst zum Planentwurf der Universität Stellung zu nehmen, wobei die Planteile Arbeits- und Sozialbedingungen und geistig-kulturelles Leben einen besonderen Schwerpunkt bilden; 1.4.8. die Plandiskussionen gründlich auszuwerten. UZ-Beilage 4/73, Seite 2 — Der Rektor wird gemeinsam mit der UGL darauf einwirken, daß 1 die aus dem Arbeitsprozeß ausscheidenden Arbeitsveteranen wür- j dig durch die zuständigen staatlichen Leiter und Gewerkschafts- : Funktionäre verabschiedet werden. j — De sektionen bzw. Abteilungen besprechen mit dem Ausscheiden- den Möglichkeiten eines zeitweisen Arbeitseinsatzes entsprechend seines körperlichen und geistigen Leistungsstandes, besonders in Fällen von Krankheits- und Urlaubsvertretungen. Kontrolltermin : 30. 9. 1973 5. Die zielgerichtete Anwendung der materiellen Interessiertheit in Einheit mit der ideellen Anerkennung zur Stimulierung hoher Arbeitsleistungen Der Karl-Marx-Universität werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1973 die entsprechenden Lohn- und Prämienmittel zur Verfügung gestellt. 5.1. Die Anwendung der materiellen Interessiertheit Um in allen Prozessen unserer Arbeit hohes Nievau und hohe Effek tivität zu erzielen, sind bei Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen, normativen Bestimmungen und der vom MHF vorgegebenen Kenn ziffern die Lohn. Leistungs- und Prämienmittel zur Erreichung und Stimulierung hoher Arbeitsleistungen einzusetzen. Bei der Stimulie- rung der Leistungen 1973 sind besonders zu beachten: — hohes Niveau der klassenmäßigen Erziehung und der theoretisch- praktischen Ausbildung — Leistungen in der Forschung von internationalem Rang — Erfüllung des Promotionsplanes — wirksame Gestaltung der Kooperationsbeziehungen zu Partnern der DDR, der Sowjetunion und der sozialistischen Staaten — Erhöhung des Ausnutzungsgrades der Grundmittel einschließlich Neubaukomplex — Absicherung der Studentenunterbringung und -Versorgung — Durchsetzung der Rationalisierungsprogramme und Beteiligung an der Neuererbewegung — Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen durch Eigen initiative — medizinische Betreuung und Versorgung — sozialistische Wehrerziehung Aus dem für 1973 zu erwartenden Zuwachs an Lohnmitteln gegen über 1972 ist an erster Stelle die lohnfondsmäßige Abdeckung des Arbeitskräfteplanes zur Inbetriebnahme des Neubaukomplexes zu sichern. 5.2. Bildung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds 5.2.1. Die Bildung des einheitlichen Prämien-, Kultur- und Sozialfonds (im weiteren als PKS-Fonds bezeichnet) erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Anweisung des Ministe riums für Hoch- und Fachschulwesen. Über die Verwendung der Mittel des einheitlichen PKS-Fonds der Karl-Marx-Universität ent scheidet der Rektor nach Zustimmung der Universitätsgewerk schaftsleitung. 5.2.2. Aus dem einheitlichen PKS-Fonds werden a) dem Prämienfonds zur materiellen Anerkennung von Leistun gen 70 Prozent b) dem Kultur- und Sozialfonds 30 Prozent zur Verfügung gestellt. 5.2.3. Neben dem PKS-Fonds werden für den Lehrkörper weitere Mittel auf der Grundlage des § 8 der HVO und § 6 (3) der MVVO zur Ver- fügung gestellt. Diese Mittel werden den Einrichtungen zur selb- ständigen Verwendung nach der Anzahl der Studenten, der Stärke des Lehrkörpers unter Beachtung der unmittelbaren Belastung des Lehrkörpers sowie nach Schwerpunkten auf den Gebieten der For schung, Lehre und Erziehung übergeben. 5.2.4. Über die Verwendung des Forschungszuschlages gemäß der For schungsverordnung vom 23. 8. 1972 (GBl II, Nr. 53, S. 589) wird eine gesonderte Regelung getroffen. 5.2.5. Die unter Ziffer 5.2.2. a) vorgegebenen Mittel für den Prämien fonds zur materiellen Anerkennung werden wie folgt aufgeschlüs selt: 1. Für den „zentralen Fonds“ etwa 25 Prozent (Position 1.1. des Finanzplanes PKS-Fonds) 2. Für den „dezentralen Fonds“ etwa 70 Prozent (Position 1.2. des Finanzplanes PKS-Fonds) 3. Für Qualifizierungsmaßnahmen, Berufsausbildung und Berufswettbewerb etwa 5 Prozent Erläuterungen zu 1. • Der zentrale Fonds steht dem Rektor zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel erfolgt mit Zustimmung der UGL. Er wird verwendet für: Leistungsstimulierung zentral geleiteter Wettbewerbe und Sonderauf gaben, wie Ausstellung, MMM, sozialistische Wehrerziehung u. ä., wie die Anerkennung von Mitarbeitern für 10-, 25- und 40jährige Tätigkeit an der Universität sowie zur Auszeichnung der Prorektoren, Sektions-, Be reichs- und Universitätsdirektoren • und Hauptabteilungsleiter und zur Auszeichnung von „Kollektiven der sozialistischen Arbeit“.' Erläuterungen zu 2. Die Höhe der dezentralen Fonds jeder Einrichtung der Position 1.2. des Finanzplanes wird nach einem zwischen Rektor und UGL festzulegenden Berechnungsfaktor bestimmt. Der dezentrale Fonds steht den Leitern der Einrichtungen eigenverantwortlich zur Verfügung. Die Verwendung und Aufschlüsselung der Mittel erfolgt mit Zustimmung der SGL/BGL. UZ-Beilage 4/73, Seite 7 Die Mittel sollten in Höhe von etwa 40 Prozent zur Leistungsstimulisie- rung der Wettbewerbe, zur Auszeichnung „Aktivist der sozialistischen Arbeit#, zu 50 Prozent für Anerkennungsprämien und insbesondere zur Gewährung einer Jahresleistungsprämie und etwa 10 Prozent für kultu relle und sportliche Zwecke verwendet werden. Zielprämien sind nur in besonderen Fällen zu gewähren. Die' bisher’ mit Gewährung von Zielprämien durchgeführten besonderen Arbeitsaufgaben sind 1973 als persönliche Verpflichtungen im Wett- bewerbsprogramm aufzunehmen und Im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs zu beurteilen and anzuerkennen. 1973 ist noch stärker- auf die Gewährung der Jahresleistungsprämie zu orientieren. Die Bedingungen sind in der Prämienordnung, Betriebsdoku mente, Loseblattsammlung Reg.-Nr. E 210, Ziffer 7.1.4. festgelegt. Die Mittel der dezentralen Fonds der Einrichtungen sind zur besseren Ausnutzung der Stimülierungsmöglichkeiten auf die Fachgruppen, Abtei lungen, Fachbereiche, mindestens auf AGL-Bereiche (evtl, auch bis auf Gewerkschaftsgruppen) aufzugliedern. Diese Mittel werden zur Unterstützung der Mitarbeiter bei Aus- und Wei terbildungsmaßnahmen für Lehrgangsgebühren, Büchergeld u. ä. zur Ver fügung gestellt, soweit eine Vereinbarung, ein Qualiflzierungs- oder ein Studienförderungsvertrag abgeschlossen ist und die Delegierung durch die Karl-Marx-Universität erfolgt. Die Bedingungen sind in den Betriebs dokumenten, Loseblattsammlung Reg.-Nr. 500, aufgeführt. 5.2.6. Der Kultur- und Sozialfonds steht gemäß Ziffer 5.2.2 b) in Höhe von 30 Prozent der Gesamtfonds ausschließlich zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zur Verfügung. Die Mittel werden entsprechend den Bedingungen der Prämienordnung nach dem vereinbarten und konkret aufgeschlüsselten Finanzplan der PKS-Fonds insbesondere verwendet — für Kulturveranstaltungen, volkskünstlerisches Schaffen — zur Schaffung und Unterhaltung von Ferienheimen — zur Organisierung und Durchführung von Kinderferienlagern — für Feiern — zur Unterstützung unserer Kindergärten und -krippen — zur Unterstützung für die AWG, Eigenheimbau, Ausbau wohnungen — für Zuschüsse zum Werkküchenessen — für Veteranenbetreuung — zur Schaffung moderner Bibliotheken für Mitarbeiter — für sportliche Zwecke — für sonstige Unterstützungen und Beihilfen 5.2.7. - Die Einrichtungen erhalten zur Entwicklung des geistigen, kultu rellen und sportlichen Lebens einen Betrag von 15 Mark je VbE zur eigenverantwortlichen Verwendung übertragen. Die ausge gebenen Beträge sind mit Belegen in der Abteilung Finanzökono mie abzurechnen. Außerdem plant jede SGL/BGL aus den FDGB- Rücklaufgeldern Mittel für Kulturarbeit. 5.2.8. Die Einrichtungen haben sich 1973 stärker auf die Jahresleistungs prämie zu orientieren. Bei Einschätzung der Gesamtleistungen der Einrichtung bei Beendi gung des Studienjahres ist über den Anteil der Leistungen der Kol lektive und den der einzelnen Mitarbeiter (Wissenschaftler, Arbei ter, Angestellte und Lehrlinge) im Kollektiv zu beraten und unter Beachtung der Ziffern 6 und 7.1.4. der Prämienordnung die Jahres leistungsprämie festzusetzen. Insbesondere sind zu berücksichtigen — ständig vorbildliche Leistungen auf fachlichem Gebiet und in der gesellschaftlichen und kulturellen Arbeit, — besondere Leistungen unter Einschätzung der 1t. Arbeitsvertrag zu erbringenden Leistungen, — die Dienstjahre an der Karl-Marx-Universität, — die Ergebnisse der Arbeit im Zusammenhang mit dem gesell schaftlichen Nutzen. Materielle Anerkennung (§ 8-Fonds, Forschungsmittel, Belohnung, Steigerungssätze u. ä.) sind im Zusammenhang zu sehen. Als Jahresleistungsprämie sind mindestens 100,— M (Vollbeschäf tigte) zu zahlen. 5.3. Moralische Anerkennungen Neben der materiellen Anerkennung von Leistungen ist in Zukunft stär ker auf die moralische Anerkennung zu orientieren. (Prämienordnung Zif fer 7.7.). 5.3.1. Durch die Leiter der Einrichtungen sind besondere Leistungen durch einen persönlichen Dank, durch Anerkennungsschreiben, durch öf fentliche Ehrungen bei Rechenschaftslegungen oder sonstige Lei stungseinschätzungen im Kollektiv, an Ehrentafeln, in der UZ u. ä, anzuerkennen. 5.3.2. Die Anerkennung von Leistungen der Einzelpersonen oder Kollek tive sollte auch durch — Überreichung eines Theater- oder Konzertabonnements, — durch Eintrittskarten für besondere Kulturveranstaltungen, z. B. Universitätsorchester, Universitätsball u. ä., oder — durch Teilnahme an organisierten Kulturfahrten erfolgen.
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