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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 17.1973
- Erscheinungsdatum
- 1973
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197300000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19730000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19730000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 17.1973
-
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- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 15. Februar 1
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- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1
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- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1
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- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1
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- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1
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- Ausgabe Nr. 37, 11. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 18. Oktober 1
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- Ausgabe Nr. 41, 8. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 15. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 22. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 29. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 6. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 20. Dezember 1
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Band
Band 17.1973
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5.3.3. Zur 20jährigen Namensgebung der Karl-Marx-Universität, am 5. Mai 1973, erhält jeder Mitarbeiter mit guten Leistungen und bei einer über 20jährigen Tätigkeit an der KMU eine Ehrenurkunde. Gleich zeitig ist für diesen Mitarbeiterkreis ein Sonderkonzert des Akade mischen Orchesters zu veranstalten. 5.4. Verfahrensweise 5.4.1. Die Höhe der Mittel der Prämienfonds, der § 8-Fonds, der Steige rungssätze, der Leistungszuschläge, der Lohnmittel im Rahmen der Von-Bis-Spanne (B-Gruppen) sowie die Mittel, die nur in einem beschränkten Umfang zur Verfügung stehen, werden den Einrichtun gen durch den Plan „Materielle Interessiertheit“ bekanntgegeben. Es ist ein revisionsfähiger Nachweis über die Ausgaben zu führen. 5.4.2. Uber Anträge auf Prämien für Prorektoren, Sektions-, Bereichs und Universitätsdirektoren sowie für Hauptabteilungsleiter entschei- /- det der Rektor mit Zustimmung, der UGL. 5.4.3. Uber die Anträge auf Prämien (außer Ziffer 5.4.2.) entscheidet nach Stellungnahme der Gewerkschaftsgruppe der staatliche Leiter der Einrichtung mit Zustimmung der SGL/BGL. 5.4.4. Die Einschätzung der Leistungen der Mitarbeiter zum Ende des Studienjahres ist als Begründung für Prämierungen (Jahresleistungs prämie usw.) zu verwenden. Sie ist entsprechend zu ergänzen; ins besondere sind die Fonds, aus denen die Mittel zur Verfügung ge stellt werden sollen (§ 8, dezentr. PKS-Fonds u. ä.) und die Höhe der einzelnen Beträge anzugeben. 5.4.5. Ziffer 11.5. der Prämienordnung vom 1. 7. 1970 (Betriebsdokumente, Loseblattsammlung E210) ist zu streichen. 5.4.6. Die Vergabe der weiteren unter Ziffer 5.4.1. vorgegebenen Mittel erfolgt nach den geltenden Rechtsnormen. Schlußbestimmungen 1. Bestandteil dieser Hochschulvereinbarung sind: — Jugendförderungsplan (Anlage 1) - Frauenförderungsplan (Anlage 2) — Urlaubsvereinbarung (siehe Betriebsdokumente E 410) — Regelungen zum Wettbewerb um den Titel „Kollektiv der sozia listischen Arbeit“ (Anlage 3) — Festlegungen über die Verwendung des Prämienfonds (Anlage 4) — Zusatzvereinbaruhg des Bereiches Medizin (Anlage 5) 2. Diese Hochschulvereinbarung gilt für alle Einrichtungen der Karl- Marx-Universität und tritt mit der Unterzeichnung durch den Rek tor und den Vorsitzenden der UGL in Kraft. Sie wird mit der Hoch schulvereinbarung 1974 fortgesetzt, deren Vorbereitung in Abstim mung mit der Planvorbereitung erfolgt. 3. Die Hochschulvereinbarurig kann entsprechend den entstandenen Schwerpunkten und Erfordernissen ergänzt werden. Die Ergänzun gen bedürfen der Schriftform und, nachdem sie zwischen dem Rektor und der Universitätsgewerkschaftsleitung vereinbart wurden, der Be stätigung durch das Gewerkschaftsaktiv der Universitätsgewerk schaftsorganisation. 4. Die Leiter der Einrichtungen an der Karl-Marx-Universität haben auf der Grundlage der Planaufgaben 1973, der Hochschulvereinbarung der Karl-Marx-Universität und des Wettbewerbsaufrufes ihre Wett bewerbsprogramme auszuarbeiten bzw. zu überarbeiten. 5. Die Leitung des Bereiches Medizin und die Bereichsgewerkschafts leitung nehmen für die Sicherung der Aufgaben und Leistungen in der medizinischen Betreuung, für Rationalisierungsmaßnahmen und für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Kliniken ergänzende Festlegungen vor. Diese Festlegungen werden vom Rektor und der Universitätsgewerkschaftsleitung bestätigt. 6. Im Bereich der Lehr- und Versuchsstationen der Sektion Tierpro duktion und Veterinärmedizin werden zur Sicherung der Aufgaben ergänzende Festlegungen auf der Grundlage der Hochschulvereinba rung und des Rahmenkollektivvertrages (VEG) getroffen, die nach Bestätigung durch den Direktor der Sektion und der Sektionsgewerk schaftsleitung Bestandteil der Hochschulvereinbarung 1973 werden. 7. Der Rektor und die Universitätsgewerkschaftsleitung sind für die allseitige und termingerechte Erfüllung der Hochschulvereinbarung verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Rechenschaftslegung erfolgt zum 30. 6. und 31.12.1973. Darüber hinaus sind die Rechenschaftslegungen zur Planerfüllung auch für die Berichterstattung zur Erfüllung der Hochschulvereinbarung in den Einrichtungen zu nutzen. Prof. Dr. sc. Dr. h. c. G. Winkler Doz. Dr. phil. E. Hexeischneider Rektor Vorsitzender der Universitäts ¬ gewerkschaftsleitung Anlage zur Hochschulvereinbarung 1973 Regelung zur Auszeichnung mit dem Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ an der Karl-Marx-Universität Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED und des 8. FDGB-Kon- gresses zur weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft in der DDR stellen auch an die Wissenschaftler, Arbeiter und Angestellten der Karl-Marx-Universität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens neue und höhere Anforderungen. Die Durchsetzung der Hauptaufgabe des VIII. Parteitages verlangt die Vertiefung der Rolle der Wissenschaft als Produktivkraft und damit eine neue Qualität in der Erziehung und Aus bildung der Studenten zu klassenbewußten Kadern der sozialistischen Ge sellschaft sowie in Niveau und Effektivität der wissenschaftlichen For schung. Im Zusammenhang damit stehen auch die Aufgaben der Kollek tive, die an der Karl-Marx-Universtiät bestmögliche Arbeits-, Studien- und Lebensbedingungen schaffen sowie die verantwortungsvolle Arbeit der Werktätigen die direkt unter der Bevölkerung des Territoriums wirk sam werden. Alle Mitarbeiter der Karl-Marx-Universität für die Lösung der Hauptaufgabe des VIII. Parteitages zu gewinnen, sind unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse die wichtigste Aufgabe aller Leiter und gesellschaftlichen Organisationen. Auf der Grundlage und zur Durchführung der „Ordnung über die Ver leihung des Ehrentitels .Kollektiv der sozialistischen Arbeit““ (veröffent licht als Anlage zur Dritten Verordnung über den Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ vom 13. 9. 1972, GBl. II, Nr. 54) und der „Grundsätze zur weiteren Entwicklung der Bewegung Sozialistisch arbei ten, lernen und leben“ im sozialistischen Wettbewerb“ (beschlossen vom 8. FDGB-Kongreß, veröffentlicht u. a. in „Die Arbeit“, Doppelheft 7/8, 1972), werden für die Karl-Marx-Universität folgende Regelungen ge troffen : 1. Der Ehrentitel wird an Arbeitskollektive verliehen, die den Bedingun gen des § 2 der Ordnung gerecht werden. 2. Die Leiter der Einrichtungen der Universität haben durch Verwirk lichung des § 3 der Ordnung der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, ler nen und leben“ alle Unterstützung zu geben und diesen Prozeß in die Leitungstätigkeit einzubezichen. 3. Mit dem Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ können Arbeitskollcktive der Karl-Marx-Universität ausgezeichnet werden, die in der Erziehung, Ausbildung oder Forschung, in den Bereichen der Dienstleistungen für die Karl-Marx-Universität bzw. für die Bevölke rung des Territoriums oder in den Leitungsorganen über einen langen Zeitraum (2 bis 3 Jahre) gemeinsam tätig sind und die in der Ordnung festgelcgten Kriterien erfüllen. — Die Kollektive sollen im Regelfall nicht mehr als 30 Kollektivmit glieder umfassen. — Es kann jeweils nur in dem Kollektiv an der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ teilgenommen werden, in dem auch der größte Teil der im Arbeitsvertrag festgelegten Leistungen gebracht wird. Die Dauer der Zugehörigkeit auszuzeichnender Mitglieder zum Kol lektiv soll; — bei Verleihung bzw. Bestätigung des Ehrentitel mindestens ein Jahr, — bei besonderer Würdigung der Leistungen des Kollektivs nach fünf Jahren erfolgreicher Teilnahme des Kollektivs am Titelkampf min destens drei Jahre betragen. Neben den staatlichen Auszeichnungen sind folgende Einzelauszeich nungen als betriebliche Auszeichnungen anzuerkennen: — Leistungsprämien — Preis der Karl-Maix-Universität, — Ehrennadel der Karl-Marx-Universität, — andere Ehrungen und Anerkennungen durch die Karl-Marx-Univer sität 4. Die Verteidigung der Wettbewerbsprogramme und der Ergebnisse erfolgt auf der Sektions- bzw. Bereichsebene und wird von dem jeweiligen Leiter der Einrichtung oder- seinem Stellvertreter vorgenommen. Bei Einrichtungen mit weniger als drei Kollektiven wird die Verteidi gung vor dem Rektor oder seinem Stellvertreter durchgeführt. An der Verteidigung nehmen teil: — Der Vorsitzende der zuständigen Gewerkschaftsleitung oder sein Stellvertreter, weitere Mitglieder der Gewerkschaftsleitung sowie der Wettbewerbskommission, — das gesamte Kollektiv, das seine Arbeitsergebnisse verteidigt, Mit glieder anderer Kollektive, die zum Meinungs- und Erfahrungs austausch bei der Verteidigung beitragen können, — Praxisvertreter, die zur Teilnahme eingeladen werden sollten. Übergeordneten und anderen Organen wird die Teilnahme freigestellt. Die Verteidigung ist öffentlich. Der Termin der Verteidigung ist dem Rektor und der UGL sowie allen Teilnehmern drei Wochen vorher be kanntzugeben, um eine gründliche Vorbereitung zu gewährleisten. Die Verteidigung muß mindestens sechs Wochen vor dem Auszeichnungs termin erfolgen. Zur Vorbereitung der Verteidigung werden in den Kollektiven Zwi schenauswertungen in geeigneter Form zum 1. Mai und zum Abschluß des Studienjahres vorgenommen. Verleihung und Bestätigung des Ehren titels erfolgen nach Abrechnung der Wettbewerbsergebnisse. Maßstab für die Verleihung und Bestätigung ist der Beitrag der Kollektive zur Er füllung der Aufgaben im jeweiligen Studienjahr. Die Verleihung und Be stätigung erfolgen im Regelfälle anläßlich des Jahrestages der Gründung der DDR und des 1. Mai. Von dem Leiter der Verteidigung ist dem Rek tor und der UGL der Vorschlag zur Verleihung bzw. zur Bestätigung der Verteidigung des Ehrentitels zu unterbreiten. Die Verleihung oder Bestätigung bzw. auch Aberkennung erfolgt durch den Rektor in Über einstimmung mit der UGL. Die Verleihung oder Bestätigung erfolgt auf der Grundlage des Protokolls der Verteidigung. Zur Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verteidigung entsprechend der Ordnung wird vom Rektor eine Protokollprüfungskom mission eingesetzt, die den ordnungsgemäßen Verlauf des Verfahrens überwacht. 5. Verleihung und Bestätigung des Ehrentitels sind mit einer materiellen Anerkennung in Form einer Kollektivprämie verbunden, die aus dem zentralen Prämienfonds zu finanzieren ist. Im zentralen Prämienfonds der Karl-Marx-Universität sind die Mittel entsprechend zu planen. 6. Übergangsregelungcn zur erstmaligen Verteidigung 1973 Bis Ende März 1973 verteidigen die bereits ausgezeichneten Kollektive (soweit sie nach § 4 der Ordnung auch weiterhin an der Bewegung „So zialistisch arbeiten, lernen und leben“ teilnehmen) ihre Titel. Dazu ist erforderlich — Rechenschaftslegung über die Planerfüllung 1972, — Abrechnung des Wettbewerbsprogramms 1972 (einschl. Kultur, Bil dung und Sportvorhaben), — Vorlage eines den neuen Anforderungen entsprechenden Programms für das Jahr 1973. UZ-Beilage 4/73, Seite 8 HOCHSCHUL ¬ VEREINBARUNG 1973 zwischen Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung der Karl-Marx-Universität Leipzig Der Plan der Karl-Marx-Universität 1973 bestimmt den Anteil der Wissen schaftler, Arbeiter, Angestellten und Studenten an der Lösung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe. Die Erfüllung und Übererfüllung des Planes 1973 verlangt mit zwingender Notwendigkeit die schöpferische Aktivität aller Angehörigen der Karl-Marx-Univcrsität im sozialistischen Wettbewerb und der Neuererbewegung. Die Hochschulverein barung verfolgt das Ziel, die bewußte und schöpferische Mitwirkung aller Mitarbeiter und Studenten bei der Verwirklichung der Planaufgaben des Jahres 1973 zu fördern. Es ist erforderlich, daß jeder Wissenschaftler, Arbei ter und Angestellte durchdenkt, welchen eigenständigen Beitrag er selbst, sein Kollektiv und Wissenschaftsbereich im Jahre 1973 leisten wird. Wir lehren und lernen, wir entwickeln die Wissenschaft im Dienste der Arbeiterklasse. Das bedeutet für uns, alles zu tun, um wissenschaftlichen Vorlauf für den theoretischen und praktischen Kampf der Partei der Arbei terklasse zu schaffen, um ein zuverlässiger Partner der Volkswirtschaft zu sein und um Studenten auszubilden, die sich durch fundiertes politisches Wissen, festes Klassenbewußtsein und hohes fachliches Können auszeichnen. Unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei nutzen wir den soziali stischen Wettbewerb als entscheidendes Instrument im Kampf um höchste Leistungen zur Stärkung unserer sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik für das Wohl der Werktätigen. „Klassenmäßig erziehen, planmäßig, mit hohem Niveau und effektiv ausbilden, studieren und forschen, klug rationalisieren — uns allen zum Nutzen“ das soll unsere Losung sein. Auf der Grundlage des Planes und der Hochschulvereinbarung sind in allen Sektionen, Instituten, dem Bereich Medizin sowie anderen dem Rektor direkt unterstellten Einheiten (im folgenden Einrichtungen genannt) in Verbindung mit den zuständigen Gewerkschaftsorganisationen Wettbewerbsprogramme in eigener Verantwortung auszarbeiten, auf Gewerkschaftsversammlungen bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu beschließen. Der Wettbewerb ist eigenständig zu organisieren und auszuwerten. Dabei sind folgende Höhe punkte im Jahre 1973 zu gestalten: — X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten in Berlin und — der 24. Jahrestag der DDR. Eingeschlossen sind: — 20. Jahrestag der Namensgebung „Karl-Marx-Universität“ am 5. Mai — Konzil der Karl-Marx-Universität im Oktober/November. 1. Die schöpferische Mitwirkung der Angehörigen der Karl-Marx- Universität bei der Erfüllung der Planaufgaben 1973 und der Ausarbeitung des Planes 1974 1.1. Erfüllung der Planaufgaben 1973 — Zielstellung des sozialistischen Wettbewerbes Mit dem Plan 1973 werden der Karl-Marx-Universität entscheidende Auf gaben gestellt. Sie mit Hilfe des sozialistischen Wettbewerbes und der Neuererbewegung zu erfüllen, gehört zu den ehrenvollen Verpflichtungen der Wissenschaftler, Studenten, Arbeiter und Angestellten der Universität. Die Initiative der Angehörigen der Karl-Marx-Universität ist mittels des sozialistischen Wettbewerbes insbesondere auf folgende Planaufgaben zu konzentrieren: — Die Erziehung und Ausbildung aller Studierenden (DDR-Studenten, ausländische Studenten und Aspiranten) ist ein Klassenauftrag der Arbeiterklasse an jeden Wissenschaftler, Arbeiter’ und Angestellten der Universität. Wesentliche Aufgabe ist es deshalb, die Qualität der Aus bildung, insbesondere das inhaltliche Niveau der Lehre, ihren theoreti schen Gehalt und ihre Praxisverbundenheit weiter zu erhöhen. Es ist durch verbesserte politische und hochschulpädagogische Arbeit des Lehrkörpers zu sichern, daß die Studierenden ein fundiertes politisches Wissen, hohe fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben. Die Einheit von Erziehung und Ausbildung ist zu gewährleisten. Die poli tisch-ideologische Wirksamkeit des Lehrkörpers bei der klassenmäßigen Erziehung ist zu verstärken. — Die Qualität und der Umfang in allen Formen der politisch-ideologi schen und fachbezogenen Weiterbildung der Kader der sozialistischen Praxis als auch der Angehörigen des Lehrkörpers sowie aller Mitarbei ter ist zu erhöhen. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Erfüllung des Planes der Promotionen A und B. — Die Forschungstätigkeit der Karl-Marx-Universität ist entsprechend der „Verordnung zur Leitung, Planung und Finanzierung der Forschung an der Akademie der Wissenschaften und an den Hochsdiulen vom 23. 8. 1972“ (GBl. 11/53/1972) als Grundlagenforschung für die Entwicklung der einzelnen Wissenschaftsgebiete, als Vorlaufforschung für die Lehre und als angewandte Forschung in enger Verbindung mit der sozialistischen Praxis zu einem wirksamen Faktor für die Entwicklung der sozialisti ¬ schen Gesellschaft zur Durchsetzung der vom VIII. Parteitag beschlosse nen Hauptaufgabe zu gestalten. Die Forschungstätigkeit ist vorrangig auf die Aufgaben gemäß Zentralem Forschungsplan der marxistisch- leninistischen Gesellschaftswissenschaften, auf die Aufgaben des Staats planes Wissenschaft und Technik, des Zentralen Agrarwissenschaftlichen Planes sowie der medizinischen Staatsplanvorhaben und Projekte zu orientieren. Die allseitige Forschungsplanerfüllung ist zu sichern. Die so zialistische Gemeinschaftsarbeit ist weiter zu entwickeln, rationelle For schungsmethoden sind anzuwenden, die Verantwortung der Wissen schaftler für die Überführung von Grundlagenforschungsergebnissen in die produktive Nutzung ist zu erhöhen, die Überleitungszeiten sind zu verkürzen. — Im Bereich der medizinischen Betreuung ist bei der Durchführung der im Plan enthaltenen Aufgaben besonderes Augenmerk auf die qualita tive Verbesserung der ambulanten Behandlung zu legen. — Das wissenschaftliche, geistig-kulturelle Leben an der Karl-Marx-Uni- versität ist Weiter zu fördern. Die im Plan enthaltenen Aufgaben zu wissenschaftlichen Veranstaltun gen, insbesondere anläßlich des 20. Jahrestages der Namensgebung, sind in hoher Qualität durchzuführen und zu Foren wissenschaftlichen Mei nungsstreites zu entwickeln. Im Zusammenhang mit der Bewegung „So zialistisch arbeiten, lernen und leben“ ist die Bildungs- und Kulturar beit in den Kollektiven lebendig zu gestalten. — Wesentliche Bedingungen für - die Entwicklung der schöpferischen Aktivi tät der Werktätigen an der Karl-Marx-Universität ist die weitere Ver besserung der Arbeits-, Studien- und Lebensbedingungen in allen Be reichen. Im Spätsommer des Jahres 1973 sollen das Hochhaus, das Semi nargebäude und das neue Mensagebäude der Karl-Marx-Universität zur Nutzung übergeben werden. Damit werden für mehr als 1600 weitere Angehörige der Karl-Marx-Universität neue, moderne Arbeitsplätze u. a. für Lehre, Studien- und Forschungszwecke sowie 3000 Plätze ima Seminargebäude im Werte von 180 Millionen Mark zur Verfügung ge stellt. Daraus erwächst die Verpflichtung für alle Beteiligten, diese Ein richtungen für die Erhöhung der Qualität ihrer Arbeit zu nutzen.
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