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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 17.1973
- Erscheinungsdatum
- 1973
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197300000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19730000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19730000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 17.1973
-
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 15. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1
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- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1
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- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1
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- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1
- Ausgabe Nr. 32, 23. August 1
- Ausgabe Nr. 33, 6. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 20. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 27. September 1
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- Ausgabe Nr. 37, 11. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 18. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 25. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 1. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 8. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 15. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 22. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 29. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 6. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 20. Dezember 1
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Band
Band 17.1973
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UZ 1. November 1973 Universitätsdokumente 5 lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllilllllllllllllllllllillllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllH Entwurf Betriebliche Vereinbarung 1974 zwischen Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung der Karl-Marx-Universität FORTSETZUNG VON SEITE 4 2.2.5. Qualifizierungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheit«-, Ar- beits- und Brandschutzes Der Rektor verpflichtet sich: 2.2.5.I. Daß alle staatlichen Leiter einen gültigen Befähigungsnachweis für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz haben bzw. bis 30. 5. 74 er werben. Kontrolltermin: 30. 6. 74 2.2.5.2. Zur Anleitung und Kontrolle der Sektionsdirektoren, Direktoren und Hauptabteilungsleiter, damit die Arbeitsschutzbelehrungen in den Ein richtungen regelmäßig durchgeführt werden und ihr Inhalt auf die spezifi schen Probleme der Einrichtung orientiert ist. Kontrolltermine: 31. 3.74 30. 6. 74 30. 9. 74 30. 12. 74 Die UGL verpflichtet sich: 2.2.5.3. Zur zweimonatigen Schulung aller Arbeitsschutzfunktionäre Kontrolltermine: 30. 6.74 30. 12. 74 2.2.5.4. Zur Unterstützung bei der Schulung der Gesundheitshelfer der KMU Kontrolltermine: 30. 6.74 30. 12. 74 2.2.5.5. Zur Unterstützung des Neuerervorhabens betreffend die Zusam menstellung aller für die Einrichtungen der KMU zutreffenden gesetzli chen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Kontroiltermin: 30. 6. 74 2.2.6. Arbeitsschutzkleidung, Arbeitsschutzmittel Der Rektor verpflichtet sich: 2.2.6.1, Für Arbeitsschutzmaßnahmen ... TM 2.2.6.2. Für Arbeitsschutzkleidung ... TM 2.2.6.3. Für Arbeitsschutzmittel (Milch) ... TM 2.2.6.4. Für Brandschutz ... TM 2.2.6.5. Für Qualifizierung, Prämiierung, Werbung und Aufklärung ,.. TM zur Verfügung zu stellen. Die jeweils zuständigen Leiter sind für die ordnungsgemäße Wartung und Pflege der Arbeitsschutz- und Brandschutzkleidung bzw. -mittel verant wortlich. 2.2.7. Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen für ältere Werktätige, Schwerbeschädigte und Rehabilitanten Arfhrinr 3 eureg ; re rht S ‘ s.1rz r 5 or ttp21I i8‘/ 3 Der Rektor und die UGL vereinbaren: . , , 2.2.7.I. Gemeinsame Arbeit in der folgenden Kommission zu leisten. Mitglieder der Kommission — Vertreter vom Direktorat Kader und Qualifizierung (Vorsitzender der Kommission) — Vertreter der Abt. Arbeitsökonomik — Facharzt für Arbeitshygiene der Betriebspoliklinik - UGL-Mitglied — Vorsitzender des SV-Rates 2.2.7.2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Unterstützung der Sta bilisierung und Entwicklung der geschützten Abteilung in der Zentral mensa. Uber erforderliche Maßnahmen wird durch die Kommission auf Antrag beraten. Anträge an den Vorsitzenden der Kommission können stellen: — ältere Werktätige. Schwerbeschädigte, Rehabilitanten — die Gewerkschaftsgruppe bzw. der zuständige staatliche Leiter — Vertreter der Veteranen-AGL bzw. SGL. IGL. BGL oder AGL Die von der Kommission festgelegten Maßnahmen werden durch den zuständigen staatlichen Leiter mit bzw. für den Werktätigen durchgeführt Kontrolltermine: 30. 6.74 30. 12. 74 2.3. Die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Werktätigen 2.3.1. Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt Der Rektor verpflichtet sich: Zur engeren Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt, insbesondere zur rechtzeitigen Abstimmung und Koordinierung geplanter Maßnahmen, zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf der Basis des Rahmenvertrages zwischen dem Rat der Stadt und der KMU, einen ent sprechenden Jahresvertrag für 1974 abzuschließen. Kontrolltermin: 31. 1. 1974 2.3.2. Förderung der gesundheitlichen Betreuung und vorbeugender Ge sundheitsschutz. Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.2.I. Die Betriebspoliklinik wird um eine Zahnarztstation in der Paul-List-Str. 9 mit einem Wertumfang von 35 TM erweitert. Kontrolltermin: 30. 6. 1974. 2.3.2.2. Die ZV- und MA-Tauglichkeitsuntersuchungen werden für Lei- tungskader. Wissenschaftler und Forschungsstudenten in der BPK durch geführt. Kontrollterminc: 31. 3.1974 30. 9. 1974. 2.3.2.3. Die Dispensaire-Betreuung wird weiterhin für Herz-Kreislauf- und Magen-Darm-Erkrankungen durchgeführt und auf psychonervale Überfor derungssyndrome und chronische Erkrankungen der Atemwege erweitert. Kontrolltermine: 30. 6. 74 und 31.12.1974 2.3.2.4. Die Mitbehandlung von Patienten der BPK, die einer spezialisierten Betreuung oder Diagnostik in den Kliniken der KMU bedürfen, muß ohne große Wartezeiten gesichert werden. Kontrolltermin: 31. 1. 1974. 2.3.2.5. Zur Sicherung der medizinischen Betreuung im Neubaukomplex wird eine Schwesternsanitätsstelle im Hauptgebäude, 5. OG, eingerichtet und personell abgesichert. Kontrolltermin: 31. 1. 1974. 2.3.2.6. In die Kurenkommission wird ein Vertreter des Rektors delegiert. Kuren werden vorrangig Arbeitern, insbesondere Schichtarbeitern, werk tätigen Frauen mit Kindern und Werktätigen, die unter schweren Bedin gungen arbeiten, zur Verfügung gestellt. Kontrolltermin: wie bei 2.3.2.3. 2.3.2.7. Zur Förderung der gesundheitlichen, insbesondere der prophylak tischen Betreuung werden in der Vor- und Nachsaison in Graal-Müritz und Grünplan vorbeugende Erholungsaufenthalte unter medizinischer Be treuung durchgeführt. Dieser vorbeugende Erholungsaufenthalt wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet und ist weitestgehend nach Prinzipien — wie unter Pkt. 2.3.2.6. — zu vergeben. Kontrolltermine: 30. 6. 1974 30. 9. 1974 31. 12. 1974 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.2.8. Der SV-Rat wird gemeinsam mit Beauftragten des Rektors die Tä tigkeit der Betriebspoliklinik im ersten Halbjahr 1974 analysieren und re gelmäßig Analysen der Unfälle und des Krankenstandes der KMU vor nehmen. Der SV-Rat bereitet Leitungsentscheidungen für die UGL aus die sen Analysen vor. Kontrolltermine: 30. 6. 1974 30. 12. 1974 2.3.2.9. Die Krankenstand- und Unfallanalysen sind mit den Gewerk schaftsfunktionären halbjährlich auszuwerten. 2.3.2.10. Auf die Verteilung der Kuren der Betriebspoliklinik wird durch die Kurenkommission Einfluß genommen. 2.3.3. Werkküchenessen, Pausenversorgung und gastronomische Versorgung Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.3.1 Der Versorgungsgrad ist durch die optimale Nutzung der vorhan denen Kapazitäten, Erhöhung der Qualität und des Niveaus der Versor gungsleistungen sowie der stärkeren Durchsetzung einer gesundheitsför dernden Ernährung kontinuierlich zu steigern. Kontrolltermine: 31. 3. 1974 30. 6. 1974 30. 9. 1974 31.12. 1974 2.3.3.2. Die Effektivität der Versorgungseinrichtungen ist unter dem Aspekt der Sicherung einer stabilen Versorgung, besonders der Schicht ung Wochenendversorgung zu analysieren und bei Bedarf Sortiment. An gebotsform und Öffnungszeit zu verändern. 2.3.3.3. Zur Durchsetzung der angegebenen Forderungen wird festgelegt: 2.3.3.3.1. Analyse des Bedarfes und der objektiv bereits vorhandenen Ver sorgungsmöglichkeiten an der Karl-Marx-Universität (unabhängig vom Versorgungsträger) mit dem Ziel der Schaffung eines in sich geschlosse nen „Systems der Mittags-, 'Pausen- und gastronomischen Versorgung an der KMU“. 2.3.3.3.2. Sicherung einer stabilen Versorgung durch die Entwicklung und Festlegung von verbindlichen Grundsortimenten. Öffnungszeiten und Preisen für jede Versorgungseinrichtung und Ausbau der Kooperations beziehungen mit den Vorlieferanten auf vertraglicher Basis. 2.3.3.3.3. Durchführung von technologischen Studien zur effektiveren und niveauvolleren Gestaltung der Versorgungsprozesse, besonders unter dem Aspekt der Sicherung der vollen Bedarfsdeckung bei Mittagessen, der Re duzierung des Thermophoressens durch Erarbeitung optimaler Lösungen, Qualifizierung der bisherigen Schonkostversorgung, Herstellung einer spe ziellen Diabetes-Kost und der Sicherung einer niveauvolleren Versorgung der Angehörigen der KMU während der Messen. 2.3.3.3.4. Vervollkommnung der Schicht- und Wochenend Versorgung durch Weiterentwicklung der kooperativen Beziehungen der Versorgungseinrichr tungen der KMU und Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes von Kühl- " und Tiefkühlkost. 2.3.3.3.5. Erhöhung der Versorgungsleistungen durch verbesserte Anleitung und Kontrolle der Versorgungseinrichtungen. Einsatz der Rezepturenkartei und eines EDV-optimierten Speiseplanes in enger Zusammenarbeit mit dem „Zentralinstitut für Ernährung der DDR“, Einführung des „Qualitäts passes“. Wettbewerb auf dieser Basis um den Titel „Versorgungseinrich tung der ausgezeichneten Qualität“ (Einhaltung der Naturaleinsätze, Hy giene- und Arbeitsschutzbestimmungen, Preisehrlichkeit, Durchsetzung der gesundheitsfördernden Ernährung, Speiseplan- und Angebotsgestaltung, Zusammenarbeit mit Küchenkommission bzw. Gästebeirat etc.), verstärkte Gütekontrolle, Auswertung der Eingabebücher und ständige fachlich- ökonomische Qualifizierung der Mitarbeiter. 2.3.3.4. Zur Verbesserung der Versorgungsmöglichkeiten in der Altbausub stanz sind Möglichkeiten der Erweiterung bzw. der Schaffung neuer Ver sorgungseinrichtungen zu prüfen. Kontrolltermine: 31. 3. 1974 30. 6. 1974 30. 9. 1974 31. 12. 1974 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.3.5. Über die Küchenkommission der UGL ist die Arbeit der Küchen kommissionen in den Bereichen vor allem darauf zu konzentrieren, daß in allen Küchenbetrieben alle Anstrengungen zur Bereitstellung eines vollwertigen, geschmacklich guten, abwechslungsreichen und sättigenden Mittagessens erhöht werden. Kontrolltermine: 31. 3. 1974 30. 6. 1974 30. 9. 1974 30. 12. 1974 2.3.4. Verbesserung der Wohnverhältnisse Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.4.I. Zur besseren Erfassung und optimalen Auslastung der Wohnraum kapazitäten, die in dem Verantwortungsbereich der KMU liegen. Zu die sem Zweck ist die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen, besonders für die Zuweisung von Alt- und Neubauwohnungen, Unterstützung bei Lenkungsmaßnahmen und bei der Absolventenunterbringung enger zu ge stalten (vertragliche Vereinbarung Rat der Stadt und Karl-Marx-Univer sität). 2.3.4.2. Zur gerechteren Verteilung des im Verantwortungsbereich der KMU liegenden Wohnraumes durch die Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit der „Zentralen Wohnungskommission“ und ihrer Unterkommissio nen, Sicherung einer weitestgehend öffentlichen Wohnraumvergabe durch diese Gremien, stärkere Popularisierung des innerbetrieblichen Wohnungs tauschsystems auf freiwilliger Basis. 2.3.4.3. Zur besseren Unterhaltung der betriebseigenen Wohnungen ein schließlich der Schwesternwohnungen und den Um- und Ausbau von Räu men, die von den örtlichen Staatsorganen für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt werden, einen Beauftragten einzusetzen. 2.3.4.4. Zur finanziellen Unterstützung der Arbeiterwohnungsgenossenschaft „Karl Marx“ und die Aufnahme in die AWG in Verbindung mit der UGL bzw. der Wohnungskommission, festzulegen. Kontrolltermine: 31. 3.1974 30. 6. 1974 30. 9. 1974 31. 12. 1974 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.4.5. Die Arbeitsordnung und Arbeitsweise der Wohnungskommission in den Betriebsdokumenten der KMU zu veröffentlichen und den Kollegen zu erläutern. Kontrolltermine: 31. 3. 1974 30. 6. 1974 30.12.1974 2.3.4.6. Alle Möglichkeiten zur Förderung der Masseninitiative betreffend Ausbau von Wohnungen und Eigenheimbauten zu nutzen und Initiativen des Wohnungsuchenden, seines Arbeitskollektivs zu fördern. Der Rektor und die UGL vereinbaren: 2.3.4.7. Für den Ausbau von Wohnungen die Bereitstellung von rückzahl baren Darlehen aus dem Kultur- und Sozialfonds in der Höhe von insge samt TM 50 zur Verfügung zu stellen. 2.3.4.S. Einen Zuschuß aus dem Kultur- und Sozialfonds für AWG in der Höhe von M 1000 je neue Wohnung zur Verfügung zu stellen. 2.3.5. Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen. Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.5.I. Zur Überwachung und Sicherung der vollen Auslastung der vor handenen Kapazitäten und der vorübergehenden Unterbringung in beson ders dringenden Fällen. Auf Wunsch der Mütter ist in enger Zusammenar beit mit den örtlichen Organen eine territoriale Einweisung durch Aus tausch von Kinde tarten- und Kinderkrippenplätzen mit den einzelnen Stadtbezirken einzuleiten. 2.3.5.2. Einbeziehung der II. Etage des Hauses Tieckstr. 3 in die Kinder krippe, Freilenkung der Wohnung und Umbaumaßnahmen sind 1974 abzu schließen. um die z. Z. eingewiesenen 92 Kinder ordnungsgemäß betreuen, zu können. 2.3.5.3. Begonnen wird der Neubau eines Kindergartens mit 180 Plätzen im Jahr 1974 und die Vorbereitung für den Bau einer Kinderkrippe mit eben falls 180 Plätzen im Jahr 1975. 2.3.5.4. Für die betriebseigenen Plätze sind 246 TM zur Verfügung zu stel len. Djese Kosten sind Bestandteil des Haushaltplanes. 2.3.5.5. Zur weiteren Mitarbeit beim Suchen für geeignete Objekte zum Ausbau als Kinderkrippe oder Kindergarten und zur Organisierung der entsprechenden Masseninitiative. 2.3.6. Gewinnung von Werktätigen für die freiwillige Zusatzrentenversi cherung. Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.6.1. Zielgerichtet die Aussprache mit den Mitarbeitern zu führen, die noch keine FZRV abgeschlossen haben. Ziel muß sein, bis Ende des Jahres 1974 60 Prozent des in Frage kommenden Personenkreises zu gewinnen. Kontrolltermine: 30. 6.1974 30. 12. 1974 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.6.2. Weiterhin Werktätige für den Beitritt in die freiwillige Zusatz rentenversicherung zu gewinnen. Insbesondere ist auch bei den Angehöri gen der KMU, die eine AVI-Rentenberechtigung haben, darauf hinzuwei- sen, daß bei Abschluß der freiwilligen Zusatzrentenversicherung eine we sentliche finanzielle Besserstellung bei längerer Krankheit erreicht wird. Kontrolltermine: 30. 6. 1974 30. 12. 1974 2.3.7. Erholungswesen Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.7.1. Zur. Bereitstellung folgender Kapazitäten in Betriebsheimen und -lagern — Antonshöhe 1122 Bettenplätze, — Bad Saarow 615 Bettenplätze, — Bakenberg 310 Bettenplätze. — Grünplan 510 Bettenplätze. — Graal-Müritz 620 Bettenplätze insgesamt 3177 Bettenplätze, zu sorgen. In Bakenberg/Dranske ist die volle Nutzung mit Beginn der Baumaßnahmen (Bungalowaufbau) nicht möglich und muß entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten jeweils festgelegt werden. Im Naherholungsobjekt Buchholzmühle ist die ständige Nutzung der vorhandenen 14 Plätze zu sichern. 2.3.7.2. Ferienplätze für kinderreiche Familien und Familien mit schul pflichtigen Kindern werden insbesondere im Februar Mai. Juli. August und Oktober in Antonshöhe und in der 2. Hälfte August, in Grünplan und Zeltlager Bakenberg/Dranske im Juli zur Verfügung gestellt. 2.3.7.3. Der Urlaubsplan, ist so zu gestalten, daß alle zur Verfügung stehen den Ferienplätze in den betriebseigenen und FDGB-Ferienheimen voll ge nutzt werden. 2.3.7.4. 1974 wird der Austausch von 35 Ferienplätzen mit der Universität Wroclaw und dem Betrieb ZPA in Prag fortgesetzt. Diese Plätze stehen vorwiegend langjährigen und verdienten Mitarbeitern zur Verfügung. 2.3.7.5. Die vorhandenen Ferieneinrichtungen sind weiter zu vervollkomm nen bzw. zu erweitern. — Fortsetzung und Abschluß der Maßnahmen zur sanitären Erschließung in den Objekten Grünplan und Buchholzmühle. — Errichtung der Veranden an den Bungalows in Bad Saarow, — Vorbereitung und Sicherung der Errichtung von Bungalows. — a) in Bakenberg/Dranske 15 Bungalows (1974 sollen davon mindestens 6 Bungalows in Nutzung genommen werden). — b) Naherholungsgebiet Kulkwitz/Miltitz. Fertigstellung von 3 Bunga lows bis 30. 8. 1974. 2.3.7.6. Zusätzlich zu den vorhandenen Kapazitäten besteht in Grünplan (außerhalb des Betriebspionierlagerbelegungszeitraumes) und in der Buchholzmühle begrenzt die Möglichkeit zum Camping bei Nutzung der Versorgungs- und Sanitäranlagen der Ferienobjekte. 2.3.7.7. An Zuschüssen für die Kosten sowie für Baumaßnahmen und In standsetzungen der Ferienobjekte. Ausstattung bzw. Ergänzung des Mo biliars 895 TM, davon werden 354 TM aus dem PKS-Fonds zur Verfügung gestellt. Kontrolltermine für 2.3.7. 31. 3. 1974 30. 6. 1974 30. 9. 1974 31. 12. 1974 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.7.8. Zur Vergabe der Ferienplätze in Betriebsheimen und -lagern der KMU sowie der FDGB-Ferienplätze, nach Größe der Sektionen der KMU und nach dem Leistungsprinzip (vorrangige Versorgung verdienstvoller Werktätiger, Schichtarbeiter). FORTSETZUNG AUF SEITE 6 llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll 0b Ji
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