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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 18.1974
- Erscheinungsdatum
- 1974
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197400002
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19740000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 18.1974
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Band 18.1974
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Medizin/Recht 3 UZ 26. September 1974 Frage: Es gibt seit einiger Zeit viele Fragen zum Diplom als ersten akademischen Grad der Medizin. Manche jungen Mediziner beenden jedoch ihr Studium lediglich mit der Hauptprüfung. Welche Auffas sungen vertritt das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen dazu? Antwort: Die Bedeutung des Di ploms für die Ausbildung und Er ziehung sozialistischer Ärzte und Zahnärzte ist, wie für alle anderen Studieneinrichtungen auch, in der Verordnung über die akademischen Grade vom 6. November 1968 fi xiert. Im Paragraph 1 dieser Ver ordnung heißt es: „Akademische Grade sind gesellschaftlich not wendige Qualifizierungsstufen. Sie stimulieren das Streben nach hohen wissenschaftlichen Leistungen und das Bedürfnis nach systematischer wissenschaftlicher Aus- und Weiter bildung in den theoretischen Grund lagen, in der Spezialwissenschaft und in den marxistisch-leninisti schen Gesellschaftswissenschaften.“ Das Diplom ist entsprechend den Festlegungen der gültigen Ausbil dungsdokumente für Medizin und Stomatologie als erster akademi scher Grad fester Bestandteil des . Medizinstudiums. Es soll die Quali fikation der Absolventen besonders auf theoretischen Gebieten weiter erhöhen und Voraussetzungen für wissenschaftliche Arbeit und Wei terbildung schaffen. Ein Abschluß des Studiums ohne Diplom ent spricht nicht dem Ziel der Ausbil dung, die Ausdruck steigender Kenntnisse und Fähigkeiten ist. Solche Änderungen, die ein höheres Niveau anstreben, werden nicht ohne Schwierigkeiten verwirklicht. Daher werden gegenwärtig an allen medizinischen Hochschuleinrichtun gen große Anstrengungen unternom men, um die-subjektiven und objek tiven Probleme zu lösen und die Diplomierung aller' Absolventen in den Fachrichtungen Medizin und Stomatologie zu erreichen. Hierbei kommt der richtigen Einstellung der Hochschullehrer und Studenten und der vertrauensvollen Zusammen arbeit zwischen ihnen eine beson dere Bedeutung zu. Diese Zusam menarbeit beginnt bereits mit der Auswahl der Themen und setzt sich fort in der kontinuierlichen und sachkundigen Betreuung der Arbeit durch erfahrene Wissenschaftler. Frage: Früher war es üblich, daß die Mehrheit der Absolventen be reits während des Studiums ihre Promotion vorbereitete und meist auch unmittelbar nach Abschluß des Studiums verteidigte. Wie er wirbt heute der junge Mediziner die Promotion A und in welcher Hinsicht unterscheidet sich das ge- gegenüber der früheren Regelung? Antwort: Das medizinische Hoch schulstudium endete früher mit dem Staatsexamen. Für die Ausübung des Arztberufes ist die Approbation Voraussetzung. Der Erwerb eines akademischen Grades war de jure nicht gefordert. Es war üblich und möglich, die Promotion während der Studienzeit vorzubereiten. Ent sprechend dem Charakter der Ar beit erfolgte die Verteidigung in der Regel direkt im Anschluß an das Staatsexamen. Damit war der Dr. med. als akademische Graduierung eine im unmittelbaren Ergebnis des Hochschulstudiums mögliche Quali fikationsstufe. Er war vor allem als volkstümliche Bezeichnung für den Arztberuf vorbereitet. In Fortführung bewährter Traditio nen der Hochschulausbildung und mit der weiteren Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bil dungssystems in der DDR wurden 1968/69 an der Erwerb akademischer Grade und damit an die Absolven ten des Studiums der Medizin hö here Anforderungen gestellt, die der Bedeutung und der hohen Verant wortung der medizinischen Wissen schaften in der sozialistischen Ge sellschaft entsprechen. Damit wur den auf dem Gebiet der Medizin gleiche Bedingungen geschaffen und gleiche Anforderungen gestellt wie auf den anderen Wissenschafts gebieten. was auch der Praxis ande rer sozialistischer Länder entspricht. Der Diplommediziner oder Diplom- stomatologe ist unser rzt oder Zahnarzt der Zukunft. Mit den Rechtsvorschriften der VO vom 6. November 1968 über die akademi schen Grade .(GBl. II Nr. 127, S. 1022), der Diplomordnung und der Promo tionsordnung A vom 21. Januar 1969 (GBl. II Nr. 14, S. 105) Wurden Vor aussetzungen und Bedingungen für die Erreichung höherer Bildungs stufen und Graduierungen verbind lich geregelt. Für die Medizin und Stomatologie ergibt sich daraus: • Studienziel ist das Diplom als erster akademischer Grad. Der Kan didat muß nachweisen, daß er eine bestimmte wissenschaftliche Auf gabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich lösen kann. • Die Promotion A setzt das Di plom voraus. Der Erwerb des Dr. med. erfolgt auf der Grundlage von Forschungsergebnissen, die dazu bei tragen, das wissenschaftliche Niveau in Medizin und Stomatologie wei terzuentwickeln. Mit der Disserta tion ist vom Kandidaten nachzu wei sen, - daß er wissenschaftliche Auf gaben erfolgreich lösen und Wege für ihre praktische Nutzung weisen kann. Damit wird deutlich, daß ge genüber früher höhere Anforderun gen an die Promotion gestellt sind. Der Dr. med. ist Ausdruck höherer Wissenschaftlichei’ Qualifikation und weist die Fähigkeit zur wissen schaftlichen Arbeit aus. Da die Promotion nicht Bestandteil des Studiums ist und in der Regel nach erfolgreicher beruflicher Tä tigkeit erfolgt, geschieht die Vorbe reitung und Durchführung von Pro motionsverfahren entweder wäh rend der Facharztausbildung oder im Anschluß daran. Eine Aspiran tur ist möglich. Um den wissenschaftlichen Nach wuchs für die Medizin zu sichern und fähige Diplommediziner und -stomatologen beim Erwerb des Dr. med. zu fördern, sollten zwischen den medizinischen Einrichtungen und den Universitäten bzw. Medizi nischen Akademien Vereinbarun gen entsprechend der . Aspiranten ordnung vom 22. September 1972 (GBl. II Nr. 60, S. 648) getroffen werden, mit denen Thema der Dis sertation, Betreuung und marxi stisch-leninistischen Weiterbildung, Möglichkeiten der wissenschaftli chen Forschungsarbeit und andere Formen der wissenschaftlichen Ar beit des Kandidaten festgelegt wer den. Frage: Im Mai 1972 ist durch das Ministerium für Hoch- und Fach schulwesen ein neuer, präzisierter Studienplan für ds Medizinstudium in Kraft gesetzt worden. Inzwischen sind zwei Jahre vergangen, in de nen danach studiert und gearbeitet wurde. Was läßt sich über die Er fahrungen damit sagen? Antwort: Für die Studienrichtung Medizin gibt es noch keinen präzi sierten Studienplan. Er wird gegen ¬ wärtig erarbeitet und soll voraus sichtlich 1975 eingeführt werden. Die Ausbildung der Medizinstuden ten erfolgt gegenwärtig nach dem auf der Grundlage des „Ausbil- dungs- und Erziehungsprogrammes für das Medizinstudium in der DDR vom 25. Juli 1969“ erarbeiteten Stu dienplan. 1972 wurden auf Grund der bis dahin gesammelten Erfah rungen einige Änderungen an der Stundentafel vorgenommen. Zu die sem Zeitpunkt wurde auch der Stu dienplan für die Ausbildung der Stomatologen neu eingeführt. Die Studienpläne für Medizin und Stomatologie gehen davon aus, daß die Studenten an der Hochschule die für die ärztliche Berufsausbil dung und für die obligatorische Weiterbildung zum Facharzt bzw. Fachzahnartz grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fä higkeiten erwerben. Das fünfjährige, Studium an der Hochschule ist also stets im engen Zusammenhang mit der sich anschließenden ebenfalls fünfjährigen fachlichen Weiterbil dung zu sehen. In diesem Zusam menhang ist die Überarbeitung der Facharztordnung und der bisherigen Standards hervorzuheben, durch die unter anderem auch der paßfähige Übergang der neu konzipierten me dizinischen und stomatologischen Hochschulausbildung in die fach- spezifische Weiterbildung gesichert werden soll. Vom Ausbildungs- und Erziehungs ziel der Studienpläne ausgehend, , einen für eine beliebige Weiterbil dungsrichtung disponiblen Medizin- bzw. Stomatologieabsolventen auszu bilden, werden seit, vorigem Jahr die 75 Lehrprogramme für alle Lehr gebiete der Medizin und Stomato logie erprobt. Gegenwärtig arbeitet der Wissen schaftliche Beirat für Medizin des Ministeriums für Hoch- und Fach schulwesen an einer Einschätzung der mehrjährigen Erfahrungen die ser Ausbildung, um planmäßig die Präzisierung der Studienpläne Me dizin und Stomatologie vorzuberei ten. Aus: humanitas, Nr. 17,74 us den dargelegten Zu- sammenhängen ergibt sich, daß die Rolle des sozialistischen Rechts bei der Erziehung zum sozialistischen Denken und Handeln, bei der Herausbildung der moralischen Eigenschaften sozialistischer Per sönlichkeiten in der durch den VIII. Parteitag der SED eingelei teten neuen Phase der gesellschaft lichen Entwicklung in entschei dendem Maße an Bedeutung ge winnt. Zugleich gehört die soziali stische Gesetzlichkeit, deren feste Garantien in der politischen Macht der von der Aribeiterklasse und ihrer Partei geführten Werktätigen begründet sind, zu den wesent lichen Vorzügen des Sozialismus gegenüber der in eine neue Phase ihrer allgemeinen Krise eingetre tenen kapitalistischen Ordnung. K. Sorgenicht hebt in diesem Zusam menhang hervor: „Es geht also dar um, die Funktion des sozialisti schen Rechts bei der Organisie rung des gemeinschaftlichen (und zugleich zunehmend arbeitsteiligen) Wirkens für die sozialistischen Ziele in untrennbarer Einheit mit seiner bewußtseinsbildenden, er zieherischen Kraft noch wirkungs voller zu gestalten ... Besondere Bedeutung gewinnt die rechtspro pagandistische und rechtserzieheri sche Arbeit unter der Jugend. Davon, wie in der Periode der Herausbildung der Persönlich keit die moralisch-rechtliche Erzie hung entwickelt wird, hängt weit gehend die Einstellung der jungen Bürger zum Recht in ihrer wei teren Entwicklung ab.“ 7 ) Bestandteil weltan schaulicher Bildung Die kommunistische Erziehung der heranwachsenden Generation ist Ausgehend vom Beschluß des Politbüros des ZK der SED „Die nächsten Auf gaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen" greift UZ in den nächsten Monaten in die Diskussion zu Fragen des Rechts ein. UZ setzt heute den begonnenen Gedankenaustausch mit einem mehrteiligen Beitrag zur Ent wicklung des Rechtsbewußtseins der Studenten fort. untrennbar mit der Erhöhung ihres Kulturniveaus und der Heraus bildung eines hohen sozialistischen Rechtsbewußtseins bei jedem Ju gendlichen verbunden. So gibt es bereits seit einigen Jahren an den sowjetischen Universitäten und Hochschulen verstärkte Bemühun gen, den Studenten die notwendi gen Rechtskenntnisse zu vermit teln, die sie für ihre spätere Be rufstätigkeit, insbesondere als Lei ter von Kollektiven oder als lei tende Funktionäre in Staat und Wirtschaft, brauchen (Einführung eines speziellen Kurses zu den Grundlagen des sowjetischen Rechts an allen nicht juristischen Fakultäten). Die Lehr- und Erzie hungstätigkeit im marxistsich-leni- nistischen Grundlagenstudium hat davon auszugehen, daß die soziali stische Rechtserziehung einen un trennbaren Bestandteil der welt anschaulichen Bildung und klassen mäßigen Erziehung der Studenten darstellt. Die Funktion der Rechts erziehung der Jugend besteht dar in, zur Festigung beizutragen, das sich in der Einheit von Kenntnis- Von Dr. jur. Paul Friedrich und Dr. jur. Horst Helbig Sektion Marxismus-Leninismus sen, Überzeugungen und sozialisti schen Verhaltensweisen widerspie- gelt. Die weitere Vervollkomr- nung der sozialistischen Rechts erziehung der Studenten stellt auch an das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium die Forde rung, auf der Grundlage und im Rahmen des Lehrprogrammes einen spezifischen Beitrag zur Lö sung dieser Aufgabe zu leisten. Der Beitrag des marxistisch-lenini stischen Grundlagenstudiums bei der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtserziehung der Studenten besteht darin, die grundlegenden Lehr- und Erzie- •hungsprozesse so zu gestalten, daß sie in stärkerem Maße auch der moralisch-rechtlichen Erziehung dienen und damit zur Ausprägung stabiler sozialistischer Verhaltens weisen auf moralisch-rechtlichem Gebiet beitragen. In der Realisie rung dieser durch die wachsende Rolle des sozialistischen Staates und Rechts objektiv bedingter An forderungen an die Lehr- und Er ziehungsarbeit im marxi stisch-leninistischen Grundlagen studium besteht ein wesentlicher Aspekt der vom VIII. Parteitag der SED geforderten ständigen Erhö hung des wissenschaftlichen Ni veaus und der politischen Aus strahlungskraft in diesem Bereich Die Autoren des Lehrbuches „Marxistisch-leninistische all gemeine Theorie des Staates und des Rechts“ heben zutreffend her vor: „Die Aneignung der Grund auffassungen von der politischen Organisation der Gesellschaft, von Recht und Staat, von den Rechten und Pflichten der Persönlichkeit, die Entwicklung entsprechender so zialistischer Ideale ist eine außer ordentlich wichtige, notwendige Seite der wissenschaftlichen Welt- anschauung.“ 8 ) Die sozialistische Rechtserziehung der Studenten er weist sich somit als integrieren der Bestandteil der weltanschauli chen Bildung und klassenmäßigen Erziehung der Studenten. Was kann das Grund- lagenstudium erreichen? Das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium kann im Rah men der Lehr- und Erziehungs arbeit einen wirksamen Beitrag leisten, um bei allen. Studenten die Erkenntnis zu festigen und die Überzeugung zu vertiefen, daß • das sozialistische Recht die Poli tik der Arbeiterklasse und die In teressen, Moralauffassungen und Lebens Vorstellungen aller Werk tätigen zum Ausdruck bringt. „Das sozialistische Rechtsbewußt sein ist das System rechtlicher An sichten, Ideen, Theorien, Vorstel lungen und Gefühle der Arbeiter klasse und der von ihr geführten Werktätigen, das der Aufgabe der kommunistischen Umgestaltung der Gesellschaft untergeordnet ist.“ 9 » • das sozialistische Recht zuver lässig die sozialistische Gesell schaftsordnung und die ureigen sten Lebensinteressen der Werktäti gen schützt; • der Reifegrad des sozialistischen Rechts in entscheidendem Maße den Grad der demokratischen Ak tivität der Werktätigen bestimmt. „Demokratie ist in der politisch und klassenmäßig organisierten Ge sellschaft ohne Recht nicht mög lich. Je höher die Entwicklungs stufe der staatlich organisierten Gesellschaft ist, desto größere Be deutung erlangt in ihr das Recht als eine Form, in der die Prin zipien der Demokratie zum Aus druck gebracht und fixiert wer den.“ 10) • die Gestaltung und Verwirk lichung des sozialistischen Rechts einen untrennbaren Bestandteil der sozialistischen Lebensweise darstellt. 7) K. Sorgenicht. Verwirklichungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und Festigung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen, a. a. O.. S. 115 Vgl. auch: L. Reyter, Rechtserziehung der Jugend, in: Neue Justiz, H. 14/1973, S. 406 ff 8) Autorenkollektiv. Marx.-len. allge meine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 1. Berlin 1974, S. 11 9) E. W. Hasarenko. Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Rechtsschöpfung, Berlin 1974, S. 36 10) W. A. Tumanow, Die bürgerliche Rechtsideologie (zur Kritik an den Rechtslehren), Moskau 1969 (rass.) S. 4 Schulen der sozialistischen Arbeit/Teil I Um die in der nun zu Ende, gehen den Wahlperiode erreichten Lei stungen der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit in den Grundorgani sationen und Gewerkschaftsgrup pen einzuschätzen, ist es erforder lich, jene Aktivitäten auf diesem Gebiet in das Zentrum unserer Rechenschaftslegung zu stellen, die seit dem VIII. Parteitag und dem 8. FDGB-Kongreß zum Führungs schwerpunkt des Sekretariats der UGL, zum Gegenstand planmäßi ger Führungstätigkeit einer Vielzahl gewerkschaftlicher Leitungen und in den Mittelpunkt der Aufmerksam keit der fortgeschrittensten Arbei ter- und Angestelltenkollektive ge raten sind. Das sind jene politisch-ideologi schen Aktivitäten, die für die Tä tigkeit der Kollegen in den „Schu len der sozialistischen Arbeit" cha rakteristisch sind. Neben der kon tinuierlichen Fortführung der be währten gewerkschaftlichen Schu lungsformen, wie der politisch-ideo logischen Schulung der Kollegen in den Gruppenversammlungen in Form von Kurzreferaten zu politi schen Schwerpunktfragen, dem monatlichen aktuell-politischen Gespräch, den Arbeiter- und Ange stelltenschulungen und Zirkeln, den Anleitungen der Schulungsfunktio näre der BGL bei der Agitations- und Propagandakommission der UGL u. a. wurde im Berichtszeit raum die Entwicklung und Verbrei tung der „Schulen der sozialisti schen Arbeit" zum Führungsschwer punkt der UGL auf dem Gebiet der Agitation und Propaganda erklärt. Was nun ist hier erreicht worden? Seitdem im Frühjahr 1973 das Kollektiv der Station 65 der Haut- klinik (Gesprächsleiter Dr. H. J. Glander) als eines der ersten mit der Arbeit begann, sind 26 Schulen in 16 Einrichtungen der Karl-Marx- Universität - getragen vom freien Entschluß ihrer Mitglieder - durch die planmäßige Zusammenarbeit zwischen UGL uhd BGL sowie die tatkräftige Unterstützung der Par- teileitunaen aufgebaut worden. Das ist das Resultat einer von der Agi- tations-’ und Propaganda-Kommis- sion der UGL im Frühjahr 1973 besonders in vier Richtungen ent wickelten Arbeit: • Sorgfältiges Studium der Erfah rungen der ersten Schulen; • Schaffung neuer Schulen, vor rangig in „Kollektiven der soziali stischen Arbeit"; • Stabilisierung der oft jahrelang laufenden Angestelltenschulungen in verschiedenen gesellschaftswis senschaftlichen Bereichen und Ent wicklung derselben - nach sorg fältiger Prüfung - zu Schulen der sozialistischen Arbeit; • Besondere Unterstützung der Schulungsarbeit der neuen BGL des Ökonomiebereiches. Für die genannten Schulen organi sierte die Kommission der UGL regelmäßig monatliche Anleitungen zu den insgesamt acht verbindli chen Themen des FDGB für 1974, sowie Studienmaterialien, Filme und anderes themenbezogenes An schauungsmaterial. Unter den ge genwärtig im stetigen Lernprozeß sich befindenden Schulen sind al lein neun Kollektive aus Einrichtun gen des Bereiches Medizin. Die BGL und einige AGL des Bereiches haben damit am bisher schnellsten und wirksamsten die von der UGL 1972 festgelegten Orientierungen zur Entfaltung der Schulen der so zialistischen Arbeit umgesetzt. Schrittmacher sind dabei für den Bereich selbst Kollektive aus der Hautklinik, der Medizinischen und der Augenklinik, der Chirurgischen Klinik, der Klinischen Chemie und des Instituts für Sozialhygiene. 550 Kollegen nehmen gegenwärtig an den Schulen aktiv teil. Davon sind etwa 85 Prozent parteilose Kollegen. Die Teilnahme selbst liegt im Durchschnitt zwischen 90 bis 100 Prozent. Rund 90 Prozent der Teil nehmer sind Arbeiter und Ange stellte, mindestens 70 Prozent Frauen. Der Anteil der Jugend ist ebenfalls hoch. Mitunter ist die Zu sammensetzung gemischt, so daß Hochschullehrer, Ärzte und staatli che Leiter dort auch zusammen mit Schwestern und Angestellten lernen. Schulen gibt es im Bereich Medizin, an naturwissenschaftli chen Sektionen, an den Sektionen Afri ka-Nahost-Wissenschaften, Journalistik, Rechtswissenschaften, Pädagogik-Psychologie, im Franz- Mehring-Institut, Institut für inter nationale Studien, dem Herder-In stitut, der Universitätsbibliothek, dem Bereich der Zentralen Leitung, der Hochschulmethodik und der Universitätsverwaltung Stadtmitte. A. Prosche
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