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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 18.1974
- Erscheinungsdatum
- 1974
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19740000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19740000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 18.1974
-
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Band 18.1974
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Zur Errichtung des Umweltbundesamtes in Westberlin! Galopp in die falsche Richtung shsniestootsordnung wert ist, zeigen die folgenden Wenig Chanc =n Aus „Horizont“ in sogar bis zu 3000 DM 1 eine Welt" führte in ihrer Ausgabe vom 17. Mai aus: München ist Neue sowjetische Bücher in der UB Speeda, C. B. Sovets- S. (73- 73-8-18927 519 S. Leningrad: Izd. „Nauka" 1973, 153 S. Zw 1) das Umweltamt ausschließlich ein Testobjekt sei um zu sehen, wie weit man gehen könne. Teil I, Abs. des Vierseitigen Abkommens läßt ist nun der bisher größte Galopp die falsche Richtung. weltschutzes. Aber mit der Errich tung des Amtes werden nicht Ver bindungen zwischen Westberlin und der BRD entwickelt, sondern wird Westberlin an die BRD gebunden. Von „Bindungen Westberlins an die BRD“ ist aber im Abkommen nicht die Rede. Seit nunmehr vier Jahren laborieren in der BRD Minister, Rektoren und Parteien am sogenannten Hochschul rahmengesetz. Politische Reaktion, parteitaktische Plän keleien und parlamentarisches Wortgeprassel beherr schen die BRD-Hochschulszenerie, hier und da auch Stimmen der Vernunft. Doch bei allem bleibt einer auf der Strecke: der Student. Aber nicht schlechthin jeder, sondern vor allem die studierwilligen Arbeiter- und Bauernkinder. Was das auf geduldigem Papier stehende Recht auf Bildung für alle Bürger dieser „freiheitlich-demokrati- Teorija Theory. Vor drei Jahren, am 3. September 1971, wurde das Vier seitige Abkommen über Westberlin unterzeichnet. Eine Grundsatz bestimmung dieses Abkommens lautet, daß Westberlin so wie bisher kein Bestandteil der BRD ist und auch weiterhin nicht von ihr regiert wird. Dies war ein großer Erfolg im Kampf um europäische Sicherheit und ein Meilenstein im Entspan nungsprozeß. Die dreijährige Praxis hat vielfach unter Beweis gestellt, daß mit diesem Abkommen nicht nur die politische Atmosphäre im Zentrum Europas entgiftet wurde, sondern daß insbesondere die Westberliner selbst von den Ver einbarungen profitierten. Sie kön nen jetzt die DDR besuchen, die Beziehungen zur DDR haben sich verbessert, es wurden erste zwei seitige Vereinbarungen geschlossen, und der Transitverkehr von und nach Westberlin verläuft reibungs los. All das stellt unter Beweis: Wenn sich alle Seiten an die Ver einbarungen halten und den im Vier seitigen Abkommen erzielten In teressenausgleich nicht einseitig stören, funktionieren die praktischen Wirkungen der Abkommen mit und über Westberlin einwandfrei und zum Nutzen der Westberliner. Nicht überall wird aber diese Auf fassung geteilt. Die BRD versucht mitunter durch verschiedene klei nere oder größere Unterfangen einseitige Vorteile zu erzielen und den Grundsatz des Abkommens, nach dem Westberlin kein Bestand teil der BRD ist und nicht von ihr regiert wird, zu unterlaufen. Im Herbst 1972 wollte man das Stimm recht für Westberliner im BRD- Bundestag bzw. Bundesrat einfüh ren, im Sommer 1973 versuchte man in den Verhandlungen mit der CSSR eine volle außenpolitische Vertretung Westberlins durch die BRD, wie sie vom Vierseitigen Ab kommen überhaupt nicht vereinbart wurde, durchzusetzen und das Bun- desverfassungsgericht der BRD be zeichnete Westberlin gar als Land der BRD, obwohl im Vierseitigen Abkommen genau das Gegenteil steht. Auch gibt es manchmal noch rechtswidrige Tagungen von staat lichen Organen der BRD und man ches mehr, was nicht gerade dazu angetan ist, den Geist des Ab kommens mit Leben zu erfüllen. Die Errichtung des Umweltbundesamtes Dostoevskij, F. M. Ob iskusstve, Moskva: Idz. „Iskussstvo“ 1973, 631 S, (73-8-12618 Zw 1) upravlenija (Contor 1) (Russ.) dan äee , — e -emmeven mam• x 1o1fentlichen Aufwendungen auch noch per- BSKHBHi bon iche Ausgaben von 3500 Mark pro Semester, S—M—i (73-8-9617 Zw 1) Mechanizm ekonomiceskogo stimu- Iirovanija pri socializme, Moskva: Idz. „Ekonomika“ 1973, 253 S. (73-8-12872 Zw 1) Westberlin befindet, übt er unmittel bare staatliche Macht über die Westsektoren Berlins aus und genau das ist vom Vierseitigen Ab kommen verboten. Viertens ist die Errichtung des Amtes sachlich nicht gerechtfertigt. In einem Gutachten für die Bundes regierung, das im Sommer 1973 von Experten erstellt worden war. wer den eine Reihe von Kriterien ge nannt, die bei der Standortwahl eines solchen Amtes berücksichtigt werden müßten. Die Experten nen nen u. a. gute Kommunikationsmög lichkeiten zwischen Amt und Mini sterium, gute Verkehrsverbindungen und Vermeidung regionaler oder lokaler Belastungseffekte. Im Gut achten heißt es schlußfolgernd: „Dadurch scheiden sämtliche Be werbungen von Städten aus, die außerhalb der näheren Umgebung von Bonn liegen.“ Die Bundesregie rung schlug aber die Experten meinung in den Wind, vernachläs sigte die Binsenweisheit, daß ein Amt für Umweltschutz dorthin ge hören müßte, wo die Umwelt ge fährdet ist, ins Ruhrgebiet zum Bei spiel. und wählte ausschließlich aus politischen Erwägungen West berlin zum Standort. Fünftens ist die Errichtung des Am tes eine Provokation, die zu Span nungen führt. Bonner Auguren be richteten immer wieder davon, daß sich aber genau von entgegengesetz ten Kriterien leiten, denn dort wurde vereinbart, „die Beseitigung von Spannungen und die Verhütung von Komplikationen in dem betref fenden Gebiet zu fördern“ und nicht neue „Testfälle“, die Rückfälle in die Zeit der Spannungen und Komplika tionen sind, zu schaffen. Sechstens entspricht die Errichtung des Amtes auch nicht den Fest legungen des Vierseitigen Abkom mens über die Möglichkeit von Teil II, Abs. B des Abkommens, daß die „Verbindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der BRD aufrechterhalten und entwickelt werden können“. Das Vierseitige Abkommen verbietet keineswegs die Zusammenarbeit von Westberlin und der BRD auf dem Gebiet des Um- vom 6. November 1973 wandte sich die Regierung der DDR erneut und diesmal direkt an die Bundesregie rung und den Senat von Westberlin und verwies darauf, daß derartige Absichten, sollen sie in die Tat um- gesetzt werden, nicht ohne Folgen bleiben könnten. Am 23. Januar aber beschloß das Bundeskabinett die Errichtung des Amtes in Westberlin. Erneut gab es Protest aus der Sowjetunion, der DDR und anderen sozialistischen Staaten. Im Juli nun war die lang fristig angelegte politische Provoka tion ausgewachsen und hatte Ge setzesgestalt gewonnen. In einer Erklärung des sowjetischen Außen ministeriums hieß es daraufhin: „Die sowjetische Seite geht davon aus, daß sich, falls in Westberlin das Bundesamt für Umweltschutz ein gerichtet wird, die Notwendigkeit ergibt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Versuchen einer Verletzung des Vierseitigen Abkommens entgegenzuwirken und die legitimen Interessen der Sowjet union und der mit ihr befreundeten DDR zu schützen.“ Die Regierung der DDR stellte fest: „Die Durch reise von Mitarbeitern dieses Bun desamtes der BRD sowie die Beför derung entsprechenden Eigentums und entsprechender Dokumentationen auf den Kommunikationen der DDR wird als ungesetzlich betrachtet. Demnach gibt es keine Rechtsgrund lage für Transitreisen dieser Bundes behörde.“ Gleichzeitig betonte die DDR. daß sie trotz allem besonnen handele, „denn die erwähnten Maß nahmen respektieren den Transit verkehr von und nach Westberlin, sie betreffen nur den Personen kreis, das Eigentum und die Doku mentationen des Umweltbundes amtes der BRD.“ In zahlreichen Kommentaren in der internationalen Presse hieß es seit dem, daß die gesamte Westberlin- Vereinbarung nur solange einwand frei in allen ihren Teilen funktionie ren kann, wenn sie genauso ein wandfrei von jeder Seite in allen ihren Teilen eingehalten wird. Eine Störung des im Vierseitigen Abkommen erzielten Interessen ausgleichs führt logisch zu Störungen des Abkommens. Wolfgang Kleinwächter, Institut für internationale Studien Pläne der BRD gegen gesunde Atmosphäre Die sozialistischen Staaten haben gegen das Amt bereits protestiert, als man in Bonn erst die Idee dazu in die Regierungsgremien einspielte. Bereits am 1. September 1973 er schien zum Beispiel im ND ein Ar tikel unter der Überschrift „Poli tische Umweltverschmutzung“, der die Aufmerksamkeit darauf lenkte, daß derartige Pläne wenig zum Ge deihen einer gesunden Atmosphäre beitragen. In Bonn schlug man auch dies in den Wind und schickte die Idee Umweltamt in Westberlin durch den parlamentarischen Apparat. In einer Note des Außenministeriums geregelt. Aber erstens gilt das Grundgesetz der . BRD, Artikel 87, nicht. Anlage II, Abs. 1 des Ver tragstextes legt fest, daß „die Be stimmungen des Grundgesetzes der BRD ..., die zu dem Vorstehenden (wonach Westberlin kein Bestand teil der BRD ist und nicht von ihr regiert wird — d. V.) in Wider spruch stehen, suspendiert worden und auch weiterhin nicht in Kraft sind.“ Die Behörde besitzt also auch in dieser Hinsicht keine Rechts grundlage in Westberlin. Mehr noch: In einem Schreiben an den BRD- Bundskanzler, das zum Abkommen gehört, präzisierten die drei Bot schafter der Westmächte die An lage II noch. Demnach dürfen „die Bundesminister und die Bundes ministerien und ihre Zweigstellen ... keine unmittelbare Macht über die Westsektoren Berlins ausüben. (Abs. a„ e.) Wenn nun aber der Bundesminister seinen Geschäfts bereich leitet, übt er unmittelbare staatliche Macht aus. Wenn sich ein Teil seines Geschäftsbereiches in 2, (73-8-12666 Das großbürgerliche Prestigeblatt „Süddeutsche Zeitung’ kam am 23. 4. 1974 nicht umhin festzustellen: Ukrainska literaturna vymovsa i na' golos, Kyiv: Vyd. „Naukova Dumka“ 1973, Breznev, L. I. O vnesnej politike KPSS i kogo gosudarstva, Moskva: Politizdat 1973, 598 8-9633) Slavjanskoe jazykoznanie, Moskva: Izd. „Nauka“ 1973. (73-8-9600 Zw. 1) Ersov. L. F. Izzistorii sovetskoj satiry, 724 S. (73-8-12715 2 Ex. Sprach) Breznev, L. I. Leninskim kursom T. 1. Moskva: Politizdat 1973 Doch wer diese Zulassungshürde übersprungen hat, die noch durch zusätzliche undemokratische Aufnahme prüfungen in die Höhe geschraubt werden soll, ist noch nicht sorgenlos. Wie eh und je entscheidet der Geldbeutel des Vaters. Beispiel Nr. 2: Bildungspolitik kostet Geld - auch in der BRD. Der es ebensowenig an Unfreiheit und Perversität mangelt wie anderen, ist der legalisierte, vom Staat geduldete Schwarzhandel mit Studienplätzen. „Studienmakler - eine Marktlücke" frohlockten die BRD-Zeitungen. Die „Westfälische Rundschau" vom 18. Juli 1974 schreibt denn auch: 2000 studieren wirdlängeraundopuenr E Welche Gründe sprechen gegen dieses BRD-Amt in Westberlin? Erstens wird dadurch die Lage ein seitig verändert. Teil I, Abs. 4 des Vierseitigen Abkommens bestimmt, daß „die Lage, die sich in diesem Gebiet entwickelt hat und wie sie in diesem Abkommen sowie in den anderen in diesem Abkommen ge nannten Vereinbarungen definiert ist, nicht einseitig verändert wird.“ Das Abkommen definiert aber die „bestehende Lage“ mit der Nicht zugehörigkeit Westberlins zur BRD und dem Regierungsverbot und mit dem Verbot an staatliche Organe der BRD, einschließlich der Ministerien, in Westberlin dagegen verstoßende Verfassung«- oder Amtsakte vorzu nehmen. Eine Verstärkung der Bun despräsenz in Westberlin verändert so die beim Abschluß des Abkom mens bestehende Lage einseitig. Ergo: eine Abkommensverletzung. Zweitens wird Westberlin dadurch wie ein Bestandteil der BRD be handelt. Teil II, Abs. B, legt aber fest, daß die Westsektoren Berlins „kein Bestandteil der Bundesrepu blik Deutschland sind“: Man fragt sich mit Recht, wieso eine BRD- Behörde nicht in den Gebieten er richtet wird, die Bestandteile der BRD sind? Die Errichtung dieses Amtes in Westberlin soll offen sichtlich wohl zeigen, daß die Ab kommensfestlegungen über die Nichtzugehörigkeit von der BRD lediglich als auf geduldigem Papier stehend betrachtet wird. Drittens wird Westberlin dadurch von der BDR regiert. Teil II, Abs. B legt aber fest, daß die Westsektoren Berlins „auch weiterhin nicht von ihr (BRD — d. V.) regiert werden“. Bei dem neuen Amt handelt es sich um eine „selbständige Bundesober behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern“. Die Stellung solcher Behörden ist im Grundgesetz der BRD, Artikel 87 Moskva: Izd. „Mir“ 1973. 247 S. (73- 8-12743) Kaltachcjan, N. M. Leninskaja teorija nacij i ee fal’sifi- katory, Moskva: Politizdat 1973, 126 S. (73-8-12661) Pankratov, J. I. Mesjac ijul’, Moskva: „Sovremennik" 1973, 135 S. (73-8-12725 Zw 1) • 1978 mindestens 48000 Studienbewerber vor geschlossenen Hochschultüren • BRD-Student zahlt durchschnittlich 3500 Mark ie Semester aus eigener Tasche • Bis zu 4000 Mark für Studienplatz nach Wahl in der BRD • „Studienmakler" beuten Studenten aus • Ein Zimmer im Kölner Studentenwohnheim: bis zu 190 DM Beispiel Nr. 1 eiteinigerZeit werden in der BRD Studienplätze zentra in Dortmund vergeben. So weit so gut. Aber: Bei Beibehaltung dieser Vergabepraktiken werden nach wttziellen Berechnungen von Bildungspolitikern und "issenschaftlern 1978 mindestens 48 000 Bewerber vor Xerschlos senen Hochschultüren stehen. „Hamburger Abendblatt vom 16. 5. 1974; imperialistische Staat muß diesen Posten, schon aus reiner Selbsterhaltung, in seinem Haushalt berücksichti gen. Die Frage ist nur: Wie kommt dabei der Student weg? Nimmt es Wunder, daß nur knapp 7 Prozent der in der BRD Studierenden Arbeiterkinder sind obwohl 80 Prozent der Erwerbstätigen zur Arbeiterklasse gehören? Beispiel Nr. 3: Das System der vielgepriesenen „freien Marktwirt schaft" hat schon viele Blüten getrieben. Eine neue, der für Abiturienten Und die wohl über jeden Verdacht, fortschritt:, gehaucht zu sein, erhabene Springer-Gäzertttlisbson- 29s Semester an üumsmem attraktivendkommt etwa macht daS Bochum gegen V ° m ^nigeS emmmanamommmmmenach MiKegeneine vierJJS wird der Student zur Kasse gebeten. Drastische Miets steigerungen in den BRD-Studentenwohnheimen wurden für das Herbstsemester angekündigt. Für Zimmer mit 10 bis 12 Quadratmeter Wohnfläche werden heute in Köln zwischen 150 und 190 DM kassiert. Im Bundes durchschnitt kostete 1972 ein Platz in Studentenheimen, die nur für 9,5 Prozent der Hochschüler ausreichen, noch 96 DM. Privatvermieter verlangen 120 bis 150 DM. Bleibt die Frage, ob eine durchschnittl:, A "" familie bei etwa 1 bis zwei Prozent ttiche Arbeiter- lohn und um 7,5 Prozent (alles antasinkendem Real zeiten 1973) gestiegenen LebenshdtnüberVergleichs- immensen Mieten usw. diese SummN 95K osten, Sohn aufbringen kann?! n für Tochter oder Beispiel Nr. 4: Aber nicht nur für Studienplatz und das s.,. as Studium selbst Studienplatz nach Wahl kostet im „Schwarzhandel ikrative ner wahl z.hoDlktat der Doilvund Wer sich d nicht beugen Wer an e Studienplätte. Hochschule lieb lassen zugewiesen er immatrikuliere nsEwarzen86W, Stdienot. 7 Chtel-Anzeige am sidienma ertoigiosenit: Der Gang Be?uf"schö < J — Wer studieren will muß zahlen Eine Dokumentation von Uwe Fischer
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