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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 8.1964
- Erscheinungsdatum
- 1964
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-196400001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19640000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19640000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 8.1964
-
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- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1
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- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1
- Ausgabe Nr. 10, 5. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 12. März 1
- Ausgabe Nr. 12/13, 19. März 1
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- Ausgabe Nr. 15, 9. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 16. April 1
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- Ausgabe Nr. 21, 28. Mai 1
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- Ausgabe Nr. 23, 11. Juni 1
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- Ausgabe Nr. 27, 9. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 16. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 23. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 30. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 6. August 1
- Ausgabe Nr. 33, 13. August 1
- Ausgabe Nr. 33, 20. August 1
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- Ausgabe Nr. 35-38, 24. September 1
- Ausgabe Nr. 39, 2. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 8. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 41, 15. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 43, 29. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 44, 5. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 12. November 1
- Ausgabe Nr. 46, 19. November 1
- Ausgabe Nr. 47/48, 26. November 1
- Ausgabe Nr. 49, 3. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 50/51, 10. Dezember 1
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Band
Band 8.1964
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Prof. Dr. Robert Schulx Die wissenschafflich-fechnische Revolution als Aufgabe an unserer Universität Im Kommunique über den Freund schaftsbesuch des Genossen Ulbricht in der Sowjetunion wird die hervorragende Rolle unserer DDR im Kampf um den Frieden in Deutschland, in Europa und in der gan zen Welt betont. Unsere Republik verkör pert die gesetzmäßige sozialistische Zu kunft Deutschlands. „Ausgehend von der festen Überzeugung und der wissenschaft lichen Voraussicht, daß der Sozialismus als sozial-ökonomisches System und als Weltanschauung in kürzester historischer Frist den endgültigen Sieg über den Kapi talismus im friedlichen Wettstreit erringen wird, kämpfen die marxistisch-leninisti schen Parteien für die friedliche Koexi stenz.“ (Kommunique). Im friedlichen öko nomischen Wettbewerb wollen wir beim umfassenden Aufbau des Sozialismus die Überlegenheit unserer Gesellschaftsord nung nachweisen. Der Erfolg in diesem Wettstreit wird vor allem dadurch be stimmt, welche Gesellschaftsordnung die wissenschaftlich-technische Revolution am besten voranbringt. Auf der 5. Tagung des ZK wurde, aus gehend von einer konkreten Analyse der gegenwärtigen Lage und von den Prognosen der Entwicklung der Produktivkräfte, der Hauptrichtungen von Wissenschaft und Technik in den nächsten 10 bis 20 Jahren der Weg für die technische Revolution und für die weitere Stärkung der materiell- technischen Basis des Sozialismus und der sozialistischen Ordnung in der DDR be stimmt. Damit ist die Richtung für die wissenschaftlich-technische Entwicklung aller Hauptzweige der Volkswirtschaft ge geben. (K. Hager) Das ist der Ausgangspunkt, um den Bei trag der Universität zur Durchsetzung der wissenschaftlich-technischen Revolution zu bestimmen. Dazu seien aus philosophisch soziologischer Sicht einige Gesichtspunkte genannt: Die wissenschaftlich-technische Revo lution hat komplexen Charakter. Sie ist Anliegen der Naturwissenschaften und der technischen Wissenschaften so wohl in der Grundlagenforschung als auch in den Anwendungsbereichen. Von nicht geringerer Bedeutung ist die ökonomische Seite der Revolution; denn nicht nur die bessere Technik, sondern die höhere Ar beitsproduktivität ist entscheidend für den Sieg des Sozialismus über den Kapitalis mus. Die wichtigste Produktivkraft ist der Mensch. Die technische Revolution be dingt und entwickelt Menschen, welche die neue Technik konstruieren, in die Pro duktion einführen und optimal anwenden, und zwar mit der notwendigen gesell schaftlichen Verantwortung. In den jetzt zur Diskussion gestellten „Grundsätzen für die Gestaltung des ein heitlichen sozialistischen Bildungssystems“ werden der Bildungsinhalt und die Auf gaben der Universität für die sozialistische Menschenbildung bestimmt. Bildung und Erziehung müssen den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Revolution entsprechen. Unter unseren Bedingungen werden die wissenschaftlich-technische Revolution und das Streben nach der gebildeten Nation zu einer Einheit. Vom Niveau der Bildung und vom sozialistischen Verhalten der Menschen hängt wesentlich das Tempo der wissenschaftlich-technischen Revolution ab. Feste Grundlagen der sozialistischen Welt anschauung und ein klares Staatsbewußt sein sind genauso wichtig wie gründliche naturwissenschaftliche, technische und ökonomische Kenntnisse. Neue Bildungs- und Erziehungsziele Ein zahlenmäßig und in der sozialen Stellung bedeutender Teil sozialistischer Menschen als Träger der wissenschaftlich- technischen Revolution wird an unserer Universität herangebildet. Die „Grund sätze für die Gestaltung eines einheit lichen sozialistischen Bildungssystems“ verlangen, daß der Student fähig sein soll, wissenschaftlich zu arbeiten, wissenschaft liche Probleme zu erkennen, die theoreti sche Problematik in der Praxis zu erfas sen und als wissenschaftliche Aufgabe zu formulieren. An dieser hohen und viel seitigen Bildungs- und Erziehungsaufgabe sind doch wohl fast alle Universitätsinsti tute beteiligt; denn technische Revolution und Kulturrevolution • sind untrennbar. Wenn alle Mitarbeiter der Institute den komplexen Charakter der Revolution und damit ihren Beitrag dazu erkennen, wenn sie dabei eine einheitliche Erzieherfront bilden, dann werden unsere Studenten richtig vorbereitet für ihre künftige Ar beit als Motoren des wissenschaftlich- technischen Fortschritts. © Die wissenschaftlich-technische Revo lution braucht Leiter, Menschen, die auf den verschiedenen Ebenen der Re volution den komplexen Prozeß leiten und als Motoren für die Entwicklung und Durchsetzung des wissenschaftlich-techni schen Fortschritts wirken. Wie wichtig ge rade diese Funktion des Leiters ist, als Initiator und Organisator der schöpferi schen Mitarbeit der Werktätigen zu wir ken, machte unsere Analyse im Kombinat Böhlen über die Triebkräfte des wissen schaftlich-technischen Fortschritts deut lich. Die mit soziologischen Methoden (teilnehmende Beobachtung, Befragung und Interview) unter 2000 Betriebsangehö rigen der Gruppe Chemie repräsentativ durchgeführte Untersuchung ergab auf die Frage „Wodurch wird Ihr Interesse für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt gefördert?“ folgende Antworten: Rund 60 Prozent nannten an erster Stelle die Leitungen, die Wissenschaftler, Ingenieure, Techniker, Meister, die leitenden Funk tionäre, die sie zur Mitarbeit bei der Ent wicklung der wissenschaftlich-technischen Revolution anregen. Dann folgen mit 47 Prozent Presse und Rundfunk, mit 37 Prozent der sozialistische Wettbewerb, mit 36 Prozent die Brigade und nur 12 Prozent nennen das Lohnsystem als fördernden Faktor (eine Feststellung, die natürlich in der Auswertung den Blick auf das Problem Wirksamkeit der ökono mischen Hebel lenkte). Es hängt auch weitgehend von den Lei tern ab, wie in den Betriebsabteilungen zum Interesse der Werktätigen an der wissenschaftlich-technischen Revolution die notwendigen Kenntnisse kommen und zielstrebig weiterentwickelt werden. Un sere Analyse ergab, daß 83 Prozent der Befragten Kenntnisse über den gegenwär tigen wissenschaftlich-technischen Fort schritt in ihrem Beruf und in ihrem Ar beitsbereich haben, und 82 Prozent wis sen Bescheid über die weitere Entwicklung, über die Perspektive des Betriebes und ihrer Betriebsabteilung. 50 Prozent der Jugendlichen wollen neue, größere Auf gaben für die wissenschaftlich-technische Revolution übernehmen — also ein weites und verantwortliches Tätigkeitsfeld für unsere Institute und ihre Absolventen. / Komplexe wissenschaftliche Prognostik. © Von entscheidender Bedeutung für die Interessen und die Bereitschaft zur Mitarbeit am wissenschaftlich-technischen Fortschritt ist die politisch-ideologische Klarheit über die Gegenwart und Zukunft unserer gesellschaftlichen Existenz. Um die wissenschaftlich-technische Revolution als gesellschaftliche Erscheinung, ihren Ort und ihr Gewicht in der gesellschaftlichen Entwicklung, im sozialistischen Menschen bild unserer Zeit, im Wertsystem der so zialistischen Ethik zu begreifen, dazu be darf es eines richtigen Epochenbewußt seins und eines wissenschaftlich begründe ten Perspektivbewußtseins. Die Lenkung der wissenschaftlich-techni schen Revolution erfordert Prognosen und diese wiederum Vertrauen in die Zukunft. Im Gegensatz zum Technik-Pessimismus in verschiedenen Varianten der bürger lichen Ideologie basieren die Perspektiv pläne im Sozialismus auf der Kenntnis der allgemeinen Entwicklungsgesetze der Ge sellschaft und der Entwicklungstendenzen innerhalb der Wissenschaften und der Technik. Prof. Thießen hat in seinem Bei trag über „Perspektiven der naturwissen schaftlichen Gemeinschaftsarbeit bis zum Jahre 2000“ (Einheit, Heft 1/1964) den not wendigen komplexen Charakter wissen schaftlicher Prognosen betont. Zu der „komplexen wissenschaftlichen Prognostik“ gehören Kenntnis, Überzeugung und Opti mismus in bezug auf den sozialen Fort schritt überhaupt. Das sind wichtige Voraussetzungen für eine solide Planung der Wissen schaft. Die Perspektivpläne bis 1970 ste hen gegenwärtig im Mittelpunkt der Ar beit und der Diskussionen in allen Berei chen unserer Universität. Wir müssen dazu die Schwerpunkte aus den gesellschaft lichen Notwendigkeiten, aus der Perspek tive der Produktivkräfte und den Erfor dernissen der wissenschaftlich-technischen Revolution ableiten, die Bedürfnisse der Praxis beachten. Wenn dabei die gesell schaftlichen Interessen mit denen des In stituts und seiner einzelnen Mitarbeiter in Übereinstimmung gebracht werden, dann kann die wichtigste soziale Trieb kraft unseres sozialistischen Aufbaus, „die vollständige Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Individuen, Kollektive und Gruppen“ (Programm des VI. Parteitages der SED) auch an der Uni versität für die wissenschaftlich-technische Revolution voll wirksam werden. Die Durchsetzung der Perspektivplanung ist mit Widersprüchen verbunden. Sie sind in unserem Entwicklungsstadium nicht antagonistisch. Ihre Aufdeckung und Lö sung helfen bei der Weiterentwicklung. So wird also die richtige Planung der wissenschaftlichen Arbeit in den For- schungs- und Kaderplänen, verbunden mit der Einführung neuer Lehrmethoden, gegenwärtig zu einem Angelpunkt im Herangehen an die Aufgaben der wissen schaftlich-technischen Revolution. Konzentration der Kräfte Diese komplexen Aufgaben sind nur zu lösen durch die Konzentra tion der Kräfte. Dadurch wird die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zu einer wirksamen Kraft des Fortschritts, eine Triebkraft, die wir bisher an der Universi tät zu wenig ausgenutzt haben. Entspre chende allgemeine Appelle und formale Verpflichtungen haben hier wenig weiter geholfen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist der Beschluß der Delegiertenkonferenz un serer Parteiorganisation, Schwerpunkte in allen Wissenschaftsbereichen zu bilden. So gibt es z. B. für Gesellschaftswissenschaft ler den Schwerpunkt Jugend und wissen schaftlich-technische Revolution. Was bis her vergeblich angestrebt wurde, wird jetzt bei der Planung und Inangriffnahme dieses Themas Wirklichkeit. Philosophen, Psychologen und Pädagogen arbeiten zu sammen und konkretisieren ihre Beiträge zu diesem gemeinsamen Thema. Noch feh len exakte Vorstellungen über die Mitar beit der Ökonomen und Juristen, noch gibt es keine Zusammenarbeit mit Medizinern und anderen Naturwissenschaftlern, in deren Bereichen es wichtige Beiträge zur komplexen Bearbeitung des Themas gibt. Wir meinen, daß sich gerade bei diesem Thema die Gemeinschaftsarbeit bewähren und der bisher geringe Erfahrungsaus tausch auf dem Gebiet der soziologischen Forschung forciert wird. Die inzwischen auch auf staatlicher Ebene gefaßten Be schlüsse zur Konzentration und Entwick lung der soziologischen Forschung werden dazu eine gute Hilfe seih. Schon diese wenigen Gesichtspunkte zei gen, wie tief die vielseitigen Probleme der wissenschaftlich-technischen Revolution in die Arbeit der Universität eingreifen und sie revolutionieren. Je bewußter jeder Uni versitätsangehörige als Revolutionär an diesem Prozeß teilnimmt, um so größer wird der Beitrag der Universität zur wis senschaftlich-technischen Revolution sein. Entsprechend der Arbeitsentschließung der Grundorganisation der SED wurde an der Juristenfakultät ein Arbeitskreis „Phi losophie und Rechtswissenschaft“ gegrün- Get. Dieser Arbeitskreis, der von der Ab teilung Marxismus-Leninismus, dem Insti tut für Theorie des Staates und Rechts und vom Institut für Strafrecht getragen wird, bezweckt, theoretische Grundfragen zu beraten und die Gemeinschaftsarbeit zu verstärken. Die Bildung eines solchen Ar beitskreises macht sich konkret aus den folgenden Gründen erforderlich: Der Platz der Rechtswissenschaft im System der Gesellschaftswissenschaften wird durch die Aufgabe der sozialistischen Staatsmacht der DDR beim umfassenden Aufbau des Sozialismus bestimmt. Diese Aufgabe besteht in erster Linie darin, die Wirtschaft, die Wissenschaft und Kultur zu leiten. 1 ) Auf der Grundlage einer ein gehenden systematischen Erforschung der gesellschaftlich-staatlichen Entwicklung in unserer Republik sowie des Studiums der Theorie und Praxis des Sowjetstaates und der volksdemokratischen Länder muß die Rechtswissenschaft aktiv an der weiteren Ausarbeitung der Theorie des sozialisti schen Staates und Rechts in der DDR durch die Partei mitwirken. Die Weiter entwicklung der Grundlagen der sozialisti schen Gesellschaft, die Entwicklung der Ökonomie, der Ausbau der sozialistischen Demokratie und die Herausbildung der politisch-moralischen Einheit des Volkes werfen neue Fragen der staatlich-recht lichen Seite der Gesellschaft auf, die auch philosophisch zu bearbeiten und zu ver allgemeinern sind. So ist die Staats- und Rechtswissenschaft in zunehmendem Maße vor philosophische Fragen gestellt, die sich aus der Natur der staatlich-rechtlichen Entwicklung selbst beim umfassenden Aufbau des Sozialismus ergeben. Alle für die Staats- und Rechtswissenschaft ent scheidenden theoretischen Probleme (die relativen Eigengesetzmäßigkeiten der Ent wicklung von Staat und Recht; Politik, Ökonomie und Recht; Staat und Gesell schaft; Staat und Macht; Staat und Per sönlichkeit; Gesetz und Freiheit; Rolle, Grenzen und Variabilität der politischen Form und der rechtlichen Regelung im Sozialismus; Recht und Moral; die Ent- UZ 25/64, Seite 4 Schritt zu höherem theore tischem Niveau Von Prof. P. Friedrich und Prof. Dr. I. Wagner, Juristenfakultät Wicklung der sozialistischen Demokratie u. a. m.) stellen deshalb Berührungs punkte von Philosophie und Rechtswissen schaft dar. 2 ) Den staatlichen und recht lichen Überbau mit einer wissenschaft lichen Methode erforschen, bedeutet, die Gesetze und Kategorien der marxistischen Philosophie, die die großen Erfahrungen der menschlichen Erkenntnisse zusammen fassen, in leitende Prinzipien für die Er forschung und Verallgemeinerung des Ma terials der Rechtswissenschaft zu verwan deln. Erst dann wird eine rechtswissen schaftliche Untersuchung durchdachte Emp fehlungen für die staatlich-rechtliche Pra xis geben können. Zur Lösung dieser Aufgabe braucht die Rechtswissenschaft ein festes Bündnis mit der marxistisch-leninistischen Philosophie. Die Staats- und Rechtswissenschaft kann diese philosophischen Fragen in ihrem Rahmen nicht allein beantworten, denn diese Fragen übersteigen den Rahmen einer einzelwissenschaftlichen Disziplin. Hieraus folgt auch, daß es unzulässig ist, das Problem des Verhältnisses der mar xistischen Philosophie zur Staats- und Rechtswissenschaft, die methodologische Funktion der Philosophie für die Rechts wissenschaft auf die sich aus dem Pro blemkreis der Rechtspflege ergebenden Fragestellungen einzuengen. Damit erlangt die seit einer Reihe von Jahren in der DDR geführte Diskussion über das Verhältnis zwischen marxistischer Philosophie und Einzelwissenschaften auch für die Staats- und Rechtswissenschaft immer größere Bedeutung. In dieser Dis kussion spiegelt sich auch die Tatsache wider, daß die stürmische Entwicklung der gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen die Verstärkung der allgemeinen wissen schaftlichen methodologischen Arbeit ver langt. Die erfolgreiche Entwicklung der gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen wird in bedeutendem Maße durch eine richtige methodologische, philosophische Grundlage bedingt. Das gilt auch für die Staats- und Rechtswissenschaft. Bisher gibt es wenig Arbeiten, in denen die eigentlichen philosophischen Probleme der Staats- und Rechtswissenschaft auf dem gebührenden wissenschaftlichen Niveau behandelt werden. Die Aufgabe des an der Juristenfakultät gebildeten Arbeitskreises „Philosophie und Rechtswissenschaft“ ist es deshalb, grundlegende philosophische Probleme der Staats- und Rechtswissen schaft aufzugreifen und durch ihre Bear beitung zu einer tieferen erkenntnistheo retischen und methodologischen Fundie rung der Staats- und Rechtswissenschaft zu kommen. Aus diesem Anliegen ergeben sich folgende grundlegende Aufgaben des Arbeitskreises: 1. Eine entscheidende Forschungsaufgabe wird darin bestehen, das Verhältnis von marxistischer Philosophie und Rechtswis senschaft wissenschaftlich zu durchdringen. Das verlangt — ausgehend von den aktuel len Aufgaben der Rechtswissenschaft — die wissenschaftliche philosophische Theorie in ihrer Bedeutung für die Rechtswissen schaften zu durchdenken. Auf dieser Grundlage sollte die Fülle der einer Lö sung harrenden philosophischen Probleme der Rechtswissenschaft unter gleichzeitiger Abwägung ihrer Aktualität und Gewich tigkeit sichtbar gemacht werden. Einen be sonderen Forschungsschwerpunkt inner halb dieses Komplexes bilden zum Bei spiel methodologische Probleme der mar xistischen Philosophie. Dabei handelt es sich vor allem um die Bereiche der Philo sophie, die als Metatheorie für die Staats- und Rechtswissenschaft Bedeutung erlan gen (z. B. die Prognosebildung in der staats- und rechtswissenschaftlichen Ar beit, die Rolle des Experiments, des Mo dells, des Beweises in der rechtswissen schaftlichen Forschung; die marxistische Abstraktionstheorie usw.). 2. Eine weitere Hauptaufgabe wird sein, die Bedeutung der marxistischen Soziolo gie für die Arbeit in der Staats- und Rechtswissenschaft herauszuarbeiten. Ins besondere gilt es, die Erfordernisse der Anwendung und den Inhalt der konkret soziologischen Methode für die rechtswis- senschaftliche Arbeit sichtbar zu machen. Dabei kommt es vor allem darauf an, die von den anderen gesellschaftswissenschaft lichen Disziplinen, vor allem in der Phi losophie gemachten Erfahrungen hinsicht lich soziologischer Untersuchungsmethoden für die soziologische Arbeit in der Rechts- wissenschaft nutzbar zu machen, z. B. die Analyse statistischer Angaben, offizieller Berichte und Dokumente; die Methode der Beobachtung; die Analyse der Formen und Methoden der Tätigkeit der staatlichen In stitutionen, gesellschaftlichenörganisationen und der Betriebe, mündliche und schrift liche Repräsentativquerschnitte (Erkun dung und Analyse der öffentlichen Mei nung); mündliche und schriftliche Be fragung u. a. m. Die Arbeit innerhalb die ses Schwerpunkts dient vor allem infor matorischen Zwecken. 3. Eine entscheidende Aufgabe der Phi losophie bei der Festigung ihres Bündnis ses mit der Rechtswissenschaft besteht auch darin, die grundlegenden Gesetzmä ßigkeiten und Triebkräfte der sozialisti schen Entwicklung zu erforschen und sie in ihrer theoretischen Vielfalt für die Staats- und Rechtswissenschaft sichtbar und zugänglich zu 'machen (z. B. die Spe zifik der dialektischen Grundgesetze, ins besondere des Gesetzes der Widersprüche im Sozialismus, die Triebkräfte der ge sellschaftlichen Entwicklung im Sozialis mus). Innerhalb dieses Komplexes kommt es darauf an, die Problematik der poli tisch-moralischen Einheit als wichtige Triebkraft in unserer Entwicklung, ihre philosophisch-theoretischen Aspekte in die Staats- und Rechtswissenschaft einfließen zu lassen. 4. Philosophische Probleme des Straf rechts. Innerhalb dieses Komplexes be steht die Aufgabe darin, die philosophi schen Probleme der modernen Strafrechts entwicklung sichtbar zu machen und sie vor allem zum Zwecke einer einheitlichen Darlegung und tieferen Durchdringung des Lehrprozesses zu erarbeiten. Die Effektivität der Tätigkeit dieses Arbeitskreises wird daran zu messen sein, wie er durch die stärkere philosophische Fundierung der Forschungs- und Lehr arbeit die Praxiswirksamkeit der Staats- und Rechtswissenschaft erhöht und zu einer Belebung der philosophisch-theoreti schen Diskussion an der Fakultät führt. 1) Vgl. K. Hager: „Probleme und Aufgaben der Gesellschaftswissenschaften nach dem 5. Plenum des ZK“ (Referat auf der Konfe renz der Ideologischen Kommission beim Politbüro des ZK der SED mit Genossen Ge sellschaftswissenschaftlern), in: Einheit, Heft 4/1964, S. 59. 2) Vgl. L. F. Iljitschow: „Methodologische Probleme der Naturwissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften“, Vortrag auf der erweiterten Tagung des Präsidiums der Aka demie der Wissenschaften der UdSSR am 18. Oktober 1963; in: Sowjetwissenschaft, Ge sellschaftswissenschaftliche Beiträge, Heft 3/ 1964, S. 258.
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