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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 8.1964
- Erscheinungsdatum
- 1964
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-196400001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19640000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19640000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 8.1964
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 9. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1
- Ausgabe Nr. 10, 5. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 12. März 1
- Ausgabe Nr. 12/13, 19. März 1
- Ausgabe Nr. 14, 2. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 9. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 16. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 23. April 1
- Ausgabe Nr. 18, 30. April 1
- Ausgabe Nr. 19, 14. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 21. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 28. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 4. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 11. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 18. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 2. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 9. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 16. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 23. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 30. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 6. August 1
- Ausgabe Nr. 33, 13. August 1
- Ausgabe Nr. 33, 20. August 1
- Ausgabe Nr. 34, 3. September 1
- Ausgabe Nr. 35-38, 24. September 1
- Ausgabe Nr. 39, 2. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 8. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 41, 15. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 43, 29. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 44, 5. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 12. November 1
- Ausgabe Nr. 46, 19. November 1
- Ausgabe Nr. 47/48, 26. November 1
- Ausgabe Nr. 49, 3. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 50/51, 10. Dezember 1
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Band
Band 8.1964
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Ein Schritt, der dem Handel dient „Welche Aufgaben hat die RGW- Bank und was haben wir in der DDR von ihr zu erwarten?“ w. B„ Med. Fak. Auf ihrer 9. Tagung (Oktober 1963) be schlossen die Vertreter der im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe vereinigten .Länder, zu mehrseitigen Verrechnungen int zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr ihrer Länder überzugehen. Zu diesem. Zweck Sowie zur Erfüllung anderer Auf gaben nahm die neu gegründete ‘Interna-, tionale Bank für wirtschaftliche Zusam- menarbeit am 1. Januar 1964 ihre Tätig keit auf. / ’ Bei den bisher üblichen zweiseitigen' Handels- und Zahlungsbeziehungen zwi schen den sozialistischen Ländern richtete sich der Umfang'des Außenhandels nach der Exportkraft des schwächeren Partners. Bestanden zum . Beispiel Käuferwünsche der DDR in Höhe von 1 Milliarde Ver- rechnungseinheiten (VE) an, die, Sowjet union und konnte die DDR ihrerseits aber, wegen ihrer geringeren Exportkraft ge genüber der Sowjetunion nur für 800 Mil lionen VE an die Sowjetunion liefern, so kam ein Ausgleich des Exports und Im ports beider Länder Ku dann zustande, ■ wenn a) die DDR auf ■ Käufe 1 in Höhe von 200 Millionen VE verzichtete oder b) die Sowjetunion Warenlieferungen an die DDR für 200 Millionen VE lang- . fristig kreditierte oder c) die Sowjetunion für 200 Millionen VE solche Waren von der DDR als Sal denausgleich ,abnahm, die sie selbst in genügendem Umfange produziert. • Es ist klar, daß sich aus solcher Verfah rensweise Hemmnisse für das Entwick lungstempo der Volkswirtschaft, der betei ligten Länder ergeben können. Vorteile des multilateralen Handels Bei mehrseitigem (multilateralem) Außenhandel richtet sich der Export eines Rumänien Bulgarien in der Sowjetunion hingewiesen wird, so möchte ich bemerken, daß die Sowjet union eben nicht Mitglied der Berner Übereinkunft ist, daß sie also Weder die Vorteile der, Übereinkunft genießt noch den Verbandspflichten unterliegt. Es gibt auch noch andere Länder, die nicht Mit glied der Berner Übereinkunft sind, so z. B. die USA. Es würde zu weit führen, sich hier mit den Gründen auseinander- zusetzen, warum diese Länder bisher außerhalb der Konvention geblieben sind. Es möge jedoch darauf verwiesen wer den, daß auch in der Sowjetunion ein eventueller Beitritt ernsthaft erwogen wird. Dr. Schönrath Institut für Zivilrecht Wann ein Akademiker Akademiker ist „Wann dürfen akademische Grade getragen werden, und was geschieht, wenn diese unberechtigt geführt werden?“ S. Sch., Phil. Fak. Die Verleihung akademischer Grade rich tet sich nach der „Verordnung' über die Verleihung akademischer Grade vom 6. September 1956“ (Gesetzblatt der DDR Teil I vom 25. September 1956, Nr. 83) und nach den dazu erlassenen Durchführungs bestimmungen vom 8. September 1956. Der Grad eines Doktors bzw. eines habi litierten Doktors wird nach ordnungsge mäßem Abschluß eines Promotions- bzw. Habilitationsverfahrens durch die Fakultät feiner Universität oder wissenschaftlichen Hochschule, durch eine wissenschaftliche Hochschule ohne Fakultäten sowie durch sonstige wissenschaftliche Einrichtungen verliehen. (Vgl. § 3 und § 8 der Ver ordnung vom 6. September 1956.) Die Ver leihung des Doktorgrades'- bzw: Grades eines habilitierten Doktors setzt die Er füllung folgender Bedingungen voraus: a) Annahme der eingereichten Disserta tion bzw. der Habilitationsschrift; b) Bestehen der mündlichen Prüfungen bzw. des Kolloquiums; c) erfolgreiche öffentliche Verteidigung der Dissertation bzw. öffentlicher Probe vortrag und Verteidigung der Habilitations schrift (vgl. § 6 und § 10 der Verordnung vom 6. September 1956). Erst nach Aushändigung der Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades bzw. des Grades eines habilitierten Doktors durch den Dekan der zuständigen Fakultät kann der Titel geführt werden. Anfragen von Angehörigen des wissen- schqffliehen Nachwuchses geben Veranlas sung, in diesem Zusammenhang auch ein mal auf die Fragen des Verstoßes gegen die bestehenden Regeln hinzuweisen: Wer un berechtigt einen in- oder ausländischen akademischen Grad oder eine Bezeichnung führt, die den Anschein erweckt, als han dele es sich um einen in- oder ausländischen akademischen Grad, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen belegt, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. Ebenso wird bestraft, wer durch wissentlich falsche Angaben die Verleihung eines akademischen Grades her beigeführt hat (vgl. § 15 Absatz 1 und 2 der Verleihung vom 6. September 1956). Die Angehörigen des wissenschaftlichen Nachwuchses unterliegen der „Verordnung über die Pflichten und Rechte der Mit arbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane — Disziplinarordnung — “ vorn 10. März 1955. Der § 21 der Disziplinarordnung (Gesetz blatt der DDR Teil 1 1955 Nr. 24 vom 28. März 1955) besagt: „Stellt die Pflichtverletzung zugleich eine strafrechtliche Handlung dar, 50 hat der Disziplinarbefugte sofort Anzeige beim zu ständigen Staatsanwalt zu erstatten.“ Nur wenn im Falle der Geringfügigkeit des gegebenen Tatbestandes von der Ein leitung eines polizeilichen Ermittlungsver fahrens abgesehen wird, kann die Ange legenheit nach § 22 der Disziplinarordnung in einem Disziplinarverfahren geklärt wer den, obwohl im Falle einer gerichtlichen Bestrafung eine disziplinarische Maßnahme nicht ausgeschlossen ist (vgl. § 21 Absatz 2 der Disziplinarordnung). Prof. Dr. E. Werner, Prorektor Universitätszeitung, Nr. 1/2, 9. 1. 1964, S. 3 Landes nicht mehr nach der Exportkraft (dem Aufnahmevermögen) des schwäche ren Partnerlandes, sondern der Export des einen Landes richtet sich nach der Ge samtaufnahmefähigkeit des Marktes aller dem multilateralen Verkehr angeschlosse nen Länder. Wenn wir das oben konstru ierte Beispiel unter der Bedingung des multilateralen Verkehrs fortführen, so könnte sich z. B. ergeben: Die DDR braucht nicht, mehr (wie oben) auf 200 Mil lionen VE Importe aus der Sowjetunion zu verzichten, sondern kauft für die volle Milliarde VE — ja möglicherweise sogar für einen noch größeren Betrag — bei der Sowjetunion. Da sie in der Lage ist, sagen wir, für insgesamt 10 Milliarden VE in die Länder zu exportieren, die dem multila teralen Verrechnungsverkehr angeschlos sen sind, kann sie auch aus dem gleichen Handelsraum für 10 Milliarden VE impor tieren — ohne Rücksicht darauf, woher und in welcher Höhe die Imperte im ein zelnen stammen. Das Prinzip der multi lateralen Handels- und Zahlungsbeziehun gen besteht ja gerade darin, den Aus gleich der entstandenen Salden zwischen allen Ländern herbeizuführen. Voraussetzung für Konvertibilität Da die Einführung des multilateralen Systems des Handels- und Zahlungsver kehrs planmäßig vonstatten geht und Hand in Hand mit der Vertiefung der interna tionalen sozialistischen Arbeitsteilung er folgt, verfügt jedes Land über die Voraus setzungen bei ausgeglichener- Handels-und Zahlungsbilanz seine Außenwirtschaftsbe ziehungen zu erweitern. Der intrasozia listische Markt der RGW-Länder bleibt nicht gleich groß. Von einer „Einengung“ des sozialistischen Weltmarktes kann schon gar keine'Rede sein, ganz im Ge genteil, wir stehen an der Schwelle einer stürmischen Entwicklung unserer Volks wirtschaft und des sozialistischen Welt marktes. Das am 26. Oktober für 1964 ab geschlossene über rund elf Milliarden Ver- rechnungs-DM lautende Warenabkommen zwischen der Sowjetunion und der DDR, das das größte Warenabkommen zwischen zwei Ländern überhaupt ist, dürfte Beweis genug sein. Allerdings fordert das multi laterale Verrechnungssystem auch die Be seitigung der unterschiedlichen Valuta kurse der beteiligten Länder. Um das zu erreichen, wurde für das multilaterale RGW-Verrechnungssystem eine Verrech nungseinheit — der Transferable Rubel (TR) mit einem Goldgehalt von 0,987 412 g Feingold — eingeführt. Die RGW-Länder beziehen ihre Währungen entsprechend dem ihren Währungen unterlegten Gold gehalt auf den TR und fixieren somit das Umrechnungsverhältnis zum TR. Da zum Beispiel der DM der Deutschen Notenbank ein Goldgehalt von 0,399 902 g Feingold unterlegt ist, bedeutet dies, daß eine Ver- rechnungs-DM, (VDM) auf gerundet etwa 0,41 TR bzw. 1 TR aufgerundet etwa 2,47 VDM entspricht. Dieses Umrechungs- verhältnis, auch Valuta- oder Devisenkurs genannt, liegt offensichtlich auch . dem jüngsten Warenabkommen zwischen der Sowjetunion und der DDR zugrunde. Uber die Valutakurse der Währungen der RGW-Länder zum TR werden die Währungen der RGW-Länder de jure auch untereinander vergleichbar (de facto sind sie es bereits durch ihre gemeinsame Be ziehung zum Gold und den ihnen unter legten Goldgehalt). Damit ist eine wichtige Voraussetzung für eine spätere Konverti bilität der RGW-Valuten im RGW-Raum geschaffen. Neben dem Ausgleich der Salden hat die Internationale Bank für wirtschaft liche Zusammenarbeit noch andere Auf gaben. Sie bestehen in der Gewährung von kurzfristigen Verrechnungskrediten zum Ausgleich der Salden sowie in der Finanzierung wichtiger gemeinsamer In vestitionssalden der RGW-Länder. Da neben vollzieht die Bank die üblichen Bankoperationen. Dr. Gerhard Hoffmann Schüsse ■ gegen Souveränität „Was sind die Hintergründe für die gegenwärtigen Auseinander setzungen auf Zypern?“ E. S., Med. Fak. In der Weihnachtswoche 1963 ließen Agenturmeldungen. aus .Nikosia die Welt- öffentlichkeit auf horchen. Aus dr. Haupt stadt der Inselrepublik Zypern wurden blutige Zusammenstöße zwischen griechi schen und türkischen Bevölkerungsteilen gemeldet. Wenige . Tage später berichteten die Agenturen von über 300 Toten, von Truppenverstärkungen auf den britischen Stützpunkten Akrotiri und Dhekeliä, vom Auftauchen türkischer Kriegsschiffe vor den Küsten Zyperns und die Westpresse sprach von der Zypern-Krise. Was sind die Hintergründe dieser „Krise“?-. Am 16. August 1960 erlangte Zypern nach Jahrtausenden währender und stän dig wechselnder Fremdherrschaft seine Unabhängigkeit. Der entbehrungsreiche Kampf der zyprischen Bevölkerung unter Leitung der Enosis-Bewegung gegen die britische Fremdherrschaft hatte erste Früchte, „madige“ Früchte, getragen. Die Maden waren türkische und grie chische Truppen, die am Unabhängigkeits tag Zyperns als sogenannte Garanten der Souveränität die Inselrepublik betraten und als neue unerwünschte Gäste zu den verbleibenden britischen Truppen hinzu kamen. Schon diese Fakten machen deutlich, daß 1960 nur eine formelle Unabhängigkeit er rungen wurde Auf der Londoner Zypern- Konferenz, 1959, waren die zyprischen Ver treter vor die Alternative gestellt worden, die versklavenden- Bestimmungen des Zü richer Vertrages (Abkommen der Türkei und Griechenlands über die Errichtung der Republik Zypern, Februar 1959) zu akzep tieren oder die Fortdauer der britischen Kolonialherrschaft hinzunehmen. Die Ver treter Zyperns beugten sich dem Druck der NATO-Mächte England, Türkei und Griechenland und taten damit den ersten Schritt zur Freiheit ihres Landes. Die Verfassung der Republik Zypern, ausgearbeitet auf der Züricher Konferenz ohne Mitwirkung zyprischer Vertreter, zeichnete sich durch einen undemokrati schen Charakter aus und war dazu ange tan, Mißtrauen und Feindschaft zwischen die griechischen (80 Prozent) und türki schen (20 Prozent) Bevölkerungsteile zu säen. ‘ Im August 1963 verkündete Staatspräsi dent Erzbischof M a k a r i 0 s, Zypern werde die erniedrigenden Verträge von Zürich und London annullieren. Er be tonte dabei: „Wir wollen die türkischen Zyprioten nicht ihrer Rechte als Minder heit berauben. Wir sind im Gegenteil dazu bereit, diese Rechte zu garantieren.“ Und er strebte in Verhandlungen mit der tür kischen Minderheit eine gütliche Einigung zur Revision der Verfassung an. Gerade aber das fürchteten die „Garan tiemächte“, wichtigste ausländische Inter essenten an den Geschicken Zyperns. Eng land, das 1960 gehofft hatte, seinen bedeu tendsten Mittelmeerstützpunkt mit Blick richtung auf den ölreichen Nahen Osten, den es durch koloniale Unterdrückung nicht länger halten konnte, durch Umwandlung in eine Republik unter britischer „Garan- tie“ zu sichern, sah seine Felle wegschwim men. Die Erregung seiner herrschenden Kreise ist nur zu verständlich, wenn man daran denkt, daß 1956 im Suez-Konflikt Zypern als Sprungbrett diente. Die türkische Regierung hofft dagegen noch immer auf eine Spaltung der Insel republik, um damit stärkeren Einfluß auf einen Teil der Insel zu erlangen. Beiden 882 Nachdruck verboten? „Warum werden bei uns Fach bücher aus dem Ausland nicht ohne Lizenz nachgedruckt, wie es in der Sowjetunion der Fall ist?“ H. L., Math.-Nat. Fak. Der Schutz eines Urhebers, und das ist der Verfasser eines Buches, unterliegt grundsätzlich bestimmten räumlichen Be grenzungen. Urheberschutz genießen nach unseren Gesetzen alle Bürger der DDR für ihre erschienenen und nichterschienenen Werke; andere nur insoweit, als sie ihre Werke zuerst in der DDR haben erschei nen lassen. • Dieses Prinzip ' liegt mehr oder weniger den Urhebergesetzen in allen Ländern zugrunde. Auf Grund der Bestimmungen der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. September-1886 i. d. F. vom 2. Juli 1928 ist der Schutz für die Angehörigen an derer Staaten jedoch wesentlich erwei tert worden. Danach werden die Ange hörigen der Länder, die Mitglieder der genannten Konvention sind (sogenannte Verbandsländer), grundsätzlich den In ländern gleichgestellt. Der Berner Über- einkunft gehören außer der DDR West deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und viele andere Länder an. In folge dieser Sachlage ist es nicht möglich, Fachbücher, die in den Verbandsländern erschienen sind, bei uns nachzudrucken und zu verkaufen. Sie stehen unter dem gleichen Schutz wie die in unseren Ver lagen erschienenen Werke. Demnach kann eine Vervielfältigung ohne Genehmigung des "Berechtigten nur, wie es im Para graphen 15 unseres Literatur-Urheber gesetzes heißt, zum persönlichen Ge brauch vorgenommen werden, und sie darf nicht den Zweck haben, aus dem Werke Einnahmen zu erzielen. Das be deutet, daß man sich zu Studienzwecken durchaus Kopien eines wissenschaftli chen Werkes herstellen darf. Man braucht das auch nicht unbedingt eigenhändig zu tun, sondern kann sich das sogar gegen Entgelt besorgen lassen. Auch die Form der Vervielfältigung ist in keiner Weise beschränkt. Entscheidend ist lediglich, daß derjenige oder diejenigen, die sich die Vervielfältigung anfertigen lassen, diese zu ihrem persönlichen Gebrauch be nötigen. Wenn in den Anfragen auf die Praxis Mächten konnte es’ nicht schwerfallen, extremistische Kreise der türkischen Min derheit aufzuputschen und Zusammenstöße zu organisieren. Dann trat ein Paragraph des Londoner Garantievertrages in Kraft, der England, der Türkei und Griechenland das Recht gibt, sich mit ihren auf Zypern stationierten Truppen in die inneren An- gelegepheiten des Landes einzumischen. — Wie seit der Weihnachtswoche 1963 ge schehen. Die „Zypern-Krise“, von der die west liche Presse berichtet, ist, wie die Tat sachen beweisen, keine innere Krise der Inselrepublik. Ihre Ursachen liegen nicht in Auseinandersetzungen zwischen griechi schen und türkischen Bevölkerungsteilen, sondern tiefer. Ursache ist vielmehr der Versuch der NATO-Staaten, das Land un ter Anwendung kolonialer Unterdrückungs methoden von der auf Neutralität basie renden politischen Linie * der Regierung Makarios abzudrängen und es den Zielen der NATO gefügig zu machen. Die Bestrebungen der Regierung Maka rios, diese Pläne zu vereiteln, werden vom zyprischen Volk unterstützt. Es will die erniedrigenden Verträge abstreifen und wirkliche Unabhängigkeit erringen. Mitte Januar wird in London eine Kon ferenz zusammentreten, um über die Lö sung des Zypern-Problems zu beraten. An ihr werden als Vertreter der griechischen und türkischen Bevölkerung Zyperns Staatspräsident Makarios und Vizepräsi dent Fazil Kücük sowie Vertreter Groß britanniens, Griechenlands und der Türkei teilnehmen. Das Ziel dieser Konferenz kann, wie Staatspräsident Makarios in Nikosia er klärte, nur darin bestehen, ein „wahrhaft unabhängiges, geeintes und von jeder Form äußerer Intervention und Einmischung freies Zypern“ zu schaffen. Sollte dieses Ziel in London nicht erreicht werden, so wird er sich mit allen zur Verfügung ste henden friedlichen Mitteln weiterhin um eine Lösung der Probleme bemühen, gru \ 30 Ungarn 1-1350 UdSSR Umsatz in' . ioRubel(neu) Aussenhandelsumsatz der DDR mit sozialistischen Ländern 149 Polen SSR M i t t ... e Cme_e 2094 393
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