8. Geschichten und Erzählungen. Mömische Aibelseindschaft. Bekanntlich sollen nach Benedict XIV. Schriften und Bücher religiösen Inhalts, besonders aber die Bibel, in der Volkssprache nur gehalten und gelesen werden, wenn sie mit Noten aus den Kirchenvätern oder mit erklärenden Anmerkungen von gutkatholischen Gelehrten gehörig versehen sind; ausserdem müssen sie die Approbation des Heiligen Stuhls besitzen. Im Gegenfalle sind sie „mit Stumpf und Stiel auszurotteu." Was dieses „Ausrotten mit Stumpf und Stiel" eigent lich und schließlich bedeutet, zeigt erstlich der Umstand, daß im Jahre 1854 die Polizeidirektivn in Ofen in Ungarn, natürlich auf Veranlassung und Antrieb der erzbischöflichen Kurie, die hundertcinundzwanzig Bibeln, die bei der evangelischen Gemeinde dort aufgcspürt worden waren, bis auf ein Exemplar, „woran der Pfarrer genug habe," wegnehmen, in der Papierfabrik zu Brei stampfen, den Erlös der evangelischen Gemeinde zustellen und den Empfang desselben vom Pfarrer sich quittieren ließ; ferner die Thatsache, daß noch am 7. Dezember 1859 vor dem hierzu festlich beleuchteten Palaste des Erzbischofs von Santa Fe de Bogota in Neugranada (Südamerika), eine massenhafte Bibelverbrennung stattgefunden hat. Kommen dergleichen Ein stampfungen und Verbrennungen nicht zahlreicher vor, so ge schieht das wohl nur, um mit Pius VII. zu reden, aus „zeit weiliger Akkomodation an die Verhältnisse der Neuzeit." Wie mir die Aibet lesen sollen. Ein Mann bekam den Auftrag, mehrere Testamente und Erbschaftsdokumente genau durchzuleseu. Seine Aufgabe schien