^)er Verfasser will gleich beim Beginne seines Aufsatzes be merken, daß er es bedenklich finden würde, sich gegen einen Theil eines lang erwarteten, im Ganzen mit Freuden begrüßten Ge setzentwurfes zu erklären, wenn dieser Theil für das Ganze des Gesetzes so wesentlich wäre, daß mit ihm das Gesetz selbst stünde und fiele. Zum Glücke ist dies hier nicht der Fall. Vielmehr kann das durch den Gesetzentwurf Beabsichtigte vollständig durch geführt werden, wenn den Ephoren, wie sie jetzt sind, in der neuen Kirchenordnung ihre Stellung belassen wird. Darum geht der Verfasser ganz nnbedenklich daran, seine Ansicht über diesen Theil des Gesetzentwurfes offen und ohne Rückhalt aus- zusprcchen. I. In den Motiven zum dritten Kapitel (ß 67 f.) wird zu nächst angegeben, warum man es für nöthig erachte, die Superintendnren sämmtlich aufzuheben und an ihrer Stelle neue zu begründen. 1. Der erste Grund ist hergenommen von dem geringen Einkommen. „Die meisten dieser Stellen sind — das Einkom-