äußerten vor nicht langer Zeit gegen mich, daß es dem Königlichen Hohen Ministerium des Kultus und öffent lichen Unterrichts mir erwünscht sein könne, über all gemeine Maßregeln, welche von den höchsten Behörden ansgchen, beifällige oder abweichende Stimmen zu ver nehmen, wenn sie nur ohne Leidenschaftlichkeit abge geben würden. Der Umstand nun, daß mir der Entwurf einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche im Königreiche Sachsen jüngsthin aus der Kanzlei des