amte, woran man sich stößt. Es ist, wie kaum bemerkt zu werden braucht, die Besorgniß, daß ein unifassendes Pfarramt mit einer ausgedehnten Superintendur sich nicht vertrage. Und das ist ganz richtig. II Nun aber will man die sämmtlichen Superintenduren auf- hebeu, und aus den kleineren Sprengeln große machen. Warum aber das? Liegt eine Nothwendigkeit vor? Treten nicht bei dem Neuen, das man beabsichtigt, große, erhebliche Bedenken entgegen? Manchmal wird etwas durch die öffentliche Meinung gebo ten. Hier aber kann ganz entschieden behauptet werden, das nach dem Gesetzentwürfe Beabsichtigte ist kaum von Jemandem verlangt oder gewünscht worden. Wie oft doch ist auf den Land tagen seit 1833 die Stellung der Ephoren zur Sprache gekom men! Wie viele Aenderungen hat man in den äußeren Abgränz ungen der Ephorien vorgenommen! Alle großen Superinten duren (Dresden, Pirna, Freiberg, Annaberg, Zwickau, Plauen, Chemnitz) hat man zerschlagen, hier und da neue Superinten duren gegründet. Auf dem Landtage 1833 kam es ernstlich zur Sprache, daß man immer je 10 Parochien zusammenfügen und „Dekanate" einrichten wollte. Niemand fand in der Klein heit des Sprengels einen Anstoß. Man billigte es vollständig, daß, um die Uebersicht zu erleichtern, um den Unterbehörden eine genaue Kenntniß der localen Verhältnisse zu ermöglichen, kleinere Ephorien gebildet werden sollten. Eine noch weitere Verkleinerung als jetzt würde nun auch nicht rathsam er scheinen, da moäus in redus ist. Aber so viel steht fest, daß das, was der Gesetzentwurf in dieser Beziehung enthält, wirklich von keiner Seite gewünscht worden ist. Wenigstens so weit ich Kenntniß davon habe. Vielleicht aber ist die Sache an sich nothwendig! Das 2