L« erreicht, daß nicht ganz ungeeignete Männer zu Ephoralämteru befördert werden. Aber man darf wohl auch niit Bestimnitheit voraussetzen, daß jeder Collator bei der Wahl für ein so wich tiges Amt mit der größten Vorsicht und Stärke zu Werke gehen werde. Ein Jrrthum ist immer möglich und zwar ebenso gut, wenn die Wahl der Kirchenbehörde selbst zusteht. Schreiber dieses ist durch einen Privatcollator zu seinem Pfarramte beru fen worden. Es könnte daher scheinen, als ob er hier pro arm vt loois spräche. Er will aber, wovon er selbst kaum ge sprochen hat, hier erwähnen, daß er unter dem Ministerium Carlowitz zu einer Superintendur Königlichen Patronats be rufen werden sollte, was er damals dankbar ablehnte. Nun fragt er — gleichviel, ob man ihn der ersten oder der zweiten Classe zurechne — ganz getrost: wenn man die sämmtlichen Ephoren des Landes in zwei Classen theilte, in die, welche vom Kultus ministerium, und in die, welche von Privatcollatoren berufen worden sind: auf welcher Seite würde das geistige Uebergewicht sein? Auf welcher Seite ist der Sinn geistlicher? Auf welcher Seite die Rührigkeit größer? Auf welcher die Geschäftsgewandt heit vorzüglicher? Niemand wird der einen Classe vor verän deren einen Vorzug geben. Ebenso wenig, als Jemand zu der Behauptung vcrschreiten möchte, die Gesammtheit der Pfarrer oder Schullehrer, welche vom KnluSministerium bestellt worden sind, sei innerlich tüchtiger, äußerlich brauchbarer, als die von Privatcollatoren berufenen Pfarrer und Schullehrer. Darnach verliert das in den Motiven Ausgesprochene, wie gewichtig es auch im Anfänge scheine, sehr viel von seiner Be deutung, und schwindet fast ganz. Es kommt darauf an, daß tüchtige Leute für das Amt gewählt werden. Wer die Wahl — die nur einleitende — habe, gilt ziemlich gleich. Es soll hier nicht erwähnt werden, daß durch den neuen Gesetzentwurf den Privatcollatoren etwas entzogen wird, worauf sie vielleicht auch großes Gewicht legen. Aber in aller Beschei denheit will der Verfasser daran erinnern, daß es Zeiten gegeben hat, wo Privatcollatorc einen kirchlicheren Tact bewährt haben, als manche kirchliche Behörde. Könnte das nicht einmal wieder-