11 Haushalt. Von Oberlehrer Kümmel. D e ck ungsmitt v l. I. Eine besondere Aealschulkassc besteht erst seit 1. April 1877. Bis dahin war die Abrechnung über Einnahme und Ausgabe für das Progymnasium (1. Abt. der Bürger schule) und „die Realklassen" mit der allgemeinen Volksschulkassenrechnung verbunden, die mit dem Kalenderjahre begann und abschloß. Bereits im Jahre 187-1 waren zu der Gesamteinnahme an Schulgeld (13174 Mk.) allein von der 1. Abteilung 5400 Mk. und von „den Realklassen" 1830 Mk. geliefert worden, und in der Summe des Schulgeldes von 187l» (12743 Mk.) sind 6486 Mk. von der 1. Abt. (— „mit Progymnasium und Realschule" —) einbegriffen. Die Ein- und Austrittsgclder betrugen 1874: 458 Mk., einschl. 207 Mk. von der 1. Abt., und 1875: 333 Mk., einschl. 150 vom Progymnasium. Außerdem gewährte bereits 1875 die Kgl. Kultus-Ministerialkasse auf die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 1125 Mk. Beihilfe zur Unterhaltung des Progymnasiums (vergl. u. IV.). Für das Jahr 187<» verzeichnet die Volksschulkassenrechnung unter den Gesamt-Ein nahmen (24408 Mk.) beim Schulgelde 7094 Mk. ) m m „ , . r..., / von der „Real chule mit Progymn." b. d. Gebühren 130 „ f " und 1500 „ Staatsbeihilfe f. d. Progymn. i. S. 8724 Mk. Im 1. Viertel des Jahres 1877 (bis zur Einrichtung einer getrennten Realschulkasse Ostern 1877) ergaben die Einnahmen von Realschule mit Progymn. 1704 Mk. Schulgeld 70 „ Ein- und Austr.-Geb. 375 „ Staatszuschuß S. 2149 Mk. vom 1. Jan. bis 31. März 1877. Über Einnahme und Ausgabe seit 1. April 1877 giebt die Tabelle unter L weiteren Aufschluß. II. Das Schulgeld betrug für Realschule und Progymn. seit 1877 in Kl. VI 60 Mk., in Kl. V 66 Mk. und in den übrigen Klassen je 72 Mk.; seit 1892 (Ostern) für alle Klassen 75 Mk.; seit 1896 (Ostern) dsgl. 80 Mk. Mit dem 1. Jan. 1899 ist eine Er höhung auf 120 Mk. eingetreten. Als Schulgelderlas; bewilligte die Stadt seit Mich.