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ochenblatt für Reichenvrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. . Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf., durch die Post bezogen vierteljährlich 75 Pf. — Anzeigen werden autzer in der Geschäftsstelle Weichenbrand, Nevoigtstratze 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 42 559, Firma Ernst Flick, Neichenbrand. ^2 39 Sonnabend, den 28. September 1918 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstiinde zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 26. September 1918. Beschränkung des Taubenflugs während der Saatzeit. Da die Tauben die Saatfelder, die zur Zeit besonderen Schutzes bedürfen, gefährden, wird ungeordnet, daß auch im Herbst dieses Jahres und zwar für die Zeit vom 26. September bis mit Oktober die Tauben in den Taubenschlägen zurückzuhalten sind oder sonst in geeigneter Weise am Ausfliegen auf die Felder gehindert werden. Während dieser Zeit ist das Fliegenlassen der Tauben kur an jedem Montag, Mittwoch und Freitag von nachmittags 1 Uhr bis Abend gestattet. Auf Brieftauben, die für militärische Zwecke besonders gezüchtet und abgerichtet sind bez. werden, erstreckt sich das Verbot des Ausfliegens nicht. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung in Abs. 1 werden mit Geldstrafe bez. Ordnungs strafe von 80 Ml. oder im Uneinbrmglichkeitsfaile mit 1 Woche Haft bestraft. Zuwiderhandelnde haben autzer ihrer Bestrafung die Zahlung von Ersatzgeld oder Ersatz des ungerichteten Schadens zu gewärtigen (ZZ 37, 39 und 41 des Forst- und Feldstrafgesetzes). Zugleich werden die Ortsbehörden angewiesen, die Besitzer größerer Taubenbestände nach den vorstehenden Bestimmungen zur Zurückhaltung ihrer Tauben in den Schlägen gemätz 8 24 des Forst- und Feldstrafgesetzes vom 20. Februar 1909 noch besonders aufzufordern. Den Grundstücksbesitzern, die im Besitze einer Jagdkarte sind, wird gestattet, Schreck schüsse uuf die Tauben abzugeben, doch ist hierzu vorher das Einverständnis de« Fagdpächters bez. des Eigen- iugdberechtigten einzuholen. Nr. 1276 Chemnitz, am 25. September 1918. Königliche Amtshauptmannschaft. Staatseinkommen- und Ergänzungsfteuer. Am 30. ds. Mts. ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- «nd Ergänzungsfteuer debst Zuschlägen fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres un die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- «nd Gewerbetreibenden ein Beitrag Mr die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 bez. 4 Pfennigen von jeder Alark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte „ä" des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen fällt. Reichenbrand, am 28. September 1918. Der Gemeindevorstand. Brandverstcherungsbeiträge. Der am 1. Oktober dieses Jahres fällige 2. Termin Brandversicherungsbeiträge 1818 ist mit 1 Pfennig für die Brandkasseneinheit bis längstens den 1». Oktober 1918 UN die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Reichenbrand, den 28. September 1918. Der Gemeindevorstand. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 3». d. M. wird der 2. Termin Staatseinkommen- und Ergänzungsfteuer 1918 fällig. Die Bezahlung hat bis zi. Oktober un unsere Steuerkasse zu geschehen. Siegmar, 28. September 1918. . Der Gemeindevorstand. Brandkaffenbeiträge. Der am 1. Oktober 1918 fällige 2. Termin Brandkassenbeitrage 1918 ist bis längstens den 10. Oktober 1918 un unsere Steuerkasse zu entrichten. Siegmar, 28. September 1918. Der Gemeindevorstand. Schulgeld 1918. Der am 15. d. M. fällig gewesene 3. Termin Schulgeld 1918 ist bis längstens dm 30. September 1918 un die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 21. September 1918. Der Gemeindevorstand. Kundenlisten — Siegmar. Am Montag, den 30. September 1918 von nachmittag 1 Uhr ab findet bei den Fleischern eine Neueintragung in die Kundenlisten statt. Die neuen Fleisch- sowie Brotkarten sind vorzulegen. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden und sind vom Fletschbezug ausgeschlossen. Siegmar, 28. September 1918. Der Gemeindevorstand. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. dieses Monats ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum SL. Oktober d. I. an die hiesige Ortssteueretnnahme abzuführen. Neustadt, am 26. September 1918. Der Gemeindevorstand. Brandversicherungsbeiträge. Am 1. Oktober wird der 2. Termin der Brandversicherungsbeiträge fällig und ist spätestens bis znm 1v. Oktober d I. bei Vermeidung der zwangsweisen-Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nrnstadt, am 26. September 1918. Der Gemeindevorstand. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. d. M. ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungsfteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzufüOen. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Ehemnitz nach Höhe von 3 bez. 6 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte ,6" des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen entfällt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. September 1918. Kundenlisten bei den Fleischern. Die Eintragung in die Kundenlisten bei den Fleischern erfolgt Montag, den 30. September 1918. Brothefte und Fleischkarten sind vorzulegen. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezuges nach sich. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. September 1918. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung und der Sonderunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberusenen Mannschaften für den Monat Oktober 1918 soll am Montag, den 30. September d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—260 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 261—Ende im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. September 1918. Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Geldtasche, 1 goldener Trauring, 1 Netz. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. September 1918. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. September d. I. wird der 2. Termin der Staatseinkommen- und Ergänzungs- steuer fällig und ist bis spätestens 21. Oktober 1918 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige mutz nach Ablauf dieser Frist das mit Kosten verbundene Mahn- und Beitreibungs- Verfahren eingeleitet werden. Rottluff, am 26. September 1918. Der Gemeindevorstand. durch hochherzige Stiftungen viele Freude bereitet hatte, setzte er sich in großzügiger Weise auch ein lebenslang dauerndes Denkmal bei seinen Angestellten und Arbeitern, die mit ihm bestrebt waren, die Firma Karl Knauth im In- und Aus lande in hoher Wertschätzung zu erhalten. Vor seinem Ausscheiden aus dem Betriebe händigte er den mit ihm in treuer Arbeit verbundenen Leuten Sparkassenbücher über zum Teil recht ansehnliche Einlagen in der hiesigen Sparkasse aus, die je nach der Zahl der im Betriebe verbrachten Jahre und nach den Arbeitsleistungen abgestuft waren. Herrn Knauths Wunsch war, daß die Schenkungen den älteren Leuten ein Notpfennig in Zeiten wirtschaftlicher Bedrängnis, den jüngeren ein Ansporn zu Sparsamkeit und treuer Arbeit sein möchten. Mit herzlichstem Dank werden sich die Be schenkten immer ihres ehemaligen Chefs erinnern und ihre innigsten Wünsche für eine schöne Zukunft begleiten Herrn und Frau Knauth bei ihrem Scheiden von Rabenstein. Mit den 100000 Mark aber konnte er nun doch wenigstens rechnen, und wenn er das Geld auch für Annemaries Mitgift bestimmt hatte, so wurde diese doch erst bei der Hochzeit ausgezahlt. Das hatte noch Zeit; vorläufig war er wenigstens aus der Patsche heraus. Kommt Zeit, kommt Rat. Die Haupt sache war, daß er wieder Geld in den Fingern hatte. Am folgenden Morgen war aller Unmut verschwunden. Das Leben erschien dem leichtlebigen Mann wieder im rosigsten Licht.', Wie die Sachen lagen, so lagen sie nun einmal, doch mußte er unter allen Umständen seinen Jungen zur Vernunft bringen. Als man sich am Kaffeetisch zusammenfand, war bereits eine Karte an Herbert fertig, die ihn für einen der nächsten Tage nach Siebeneichen beorderte. Herbert von Kellen stand bei den Wandsbecker Husaren und konnte daher, da das elterliche Gut in einer Stunde Bahnfahrt zu erreichen war und nur noch die gleiche Zeit mit dem Wagen beanspruchte, Siebeneichen innerhalb zwei Stunden erreichen. Tante Emmeline pflegte des Morgens ihren Kaffee auf ihrem Zimmer einzunehmen, so war die kleine Familie unter sich. In dem dunkelgetäfelten Speisezimmer saß man beisammen; durch das große Fenster, welches fast die Hälfte der Wand einnahm, schweifte der Blick frei und ungehindert über den weiten Rasenplatz des Vorgartens mit dem künstlerisch an gelegten Teppichbeet darauf, in der Mitte der sprudelnde Springbrunnen, bis hin zur Landstraße, die sich Zwischen Waldungen und Feldern in sanfter Linie dahinschlängelte. Die lange Ahorn-Allee, welche zur Linken, dicht an den Park anschließend, vom Gutshause nach der Landstraße führte, Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbran». Am 18. Sonntag n. Trin., den 29. September, Vorm. 9 Uhr üredigtgoltesdienst: Hilfsgeistlicher Schwarze. Vorm. 11 Uhr Kindergottesdienst: Derselbe.! Dienstag Abend 8 Uhr Fungfrauenvcrein. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am 18. Sonntag n. Trin., 29. September, Erntedankfest: «orm. 9 Uhr Predigtgottesdienst mit Beichte und heil. Abendmahl: Aarrer Kirbach. Musik: Der 100. Psalm für gemischten Chor von Noritz Vogel. S/4II Uhr Kindergottesdienst: Pfarrer Kirbach. Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Fünglingsvereins. Dienstag, 1. Oktober, Abends 8 Uhr Bibelstunde der landes- 'irchl. Gemeinschaft im Pfarrsaale. Mittwoch, 2. Oktober, Abends 8 Uhr Versammlung des ev. ^ungfrauenvereins I. Abteilung. Freitag, 4. Oktober, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde: Pfarrer Girbach. Wochenemt: Derselbe. Rabenstein. Die Haus- und Straßensammlung zum Men unserer Kolonialkrieger erbrachte die Summe von ^82,45 Mk. Außerdem wurden 245 Kolonial-Künstler- 'arten für 49 Mk. verkauft. Allen Spendern und allen ^endlichen Sammlern und Sammlerinnen herzlichsten Dank Namen unserer überseeischen Helden und ihrer Familien. Rabenstein. (Auszeichnung.) Dem Feuermann Herrn (Kanz August Halm bei der Fa. Carl Eidner, hier, wurde M „Ehrenzeichen für Treue in der Arbeit" verliehen. Der Arbeitgeber fügte dieser Auszeichnung ein wertvolles Ge- Mnk bei. Rabenstein. Nachdem Herr Leopold Knauth dem ^tenographenverein und dem Militärverein Oberrabenstein Annemarie. Roman von A. Wilcken. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Thora küßte ihre Schwester innig gerührt. „Der Junge wird Dirs danken, Emmeline," schluchzte sie. „Und was soll ich Rodi sagen?" „Ich muß es ja geben, Thora. Doch bedenkt, es ist mein Letztes." Zweites Kapitel. Herr von Kellen war nicht ganz befriedigt von dem Ergebnis der Unterhaltung seiner Frau mit der Schwägerin. Daß Emmeline heimlich, ohne sein Wissen, einfach die ganze Summe von 50000 Mark an Herbert geschickt, mißfiel ihm sehr, wenn schon er wußte, daß der Junge das Geld unter allen Umständen haben mußte.