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Der Gemeindevorstand. St. v. Kötzer Geschichten aus Australien. 1443. 1444. 1480. 4. vember 1918 und vom 1. März bis zum 31. Mai 1919 Dauer 8. auf die Dauer 6. auf die 1432. Gerste: oder an 1438. 2. 3. 1426. 1427. von 200 Tagen durchschnittlich von 100 Tagen durchschnittlich 1317. 1320. 1384. 1423. 1424. 1425. 1428*. 1429. 1430. 1431. 1463. 1484*. 1466. 1456. 1457. 1458. 1459. 1460. 1091. 1092*. 1093*. 1094. 1160. 1161. 1162*. 1268. 1436. 1437. 1438. 1439. 1440. 1441. 1442. 1445. 1446. 1447. 1448. 1449. T. F- 1451. -1452. Zugkuh und den Tag; für zum Sprunge verwendete Ziegenböcke Va Pfund täglich; für zum Sprunge verwendete Schafböcke 1 Pfund täglich; 1433. 1434. R. G. > Reichenbrand. Morgen Sonntag Abend ^^8 Uhr ^bet im großen Saale des.Gasthauses zu Reichenbrand Die neuen Postgebühren. Vom 1. Oktober ab werden kosten: Briefe im Ortsverkehr 10 Pfg., über 20. bis 250 Gramm 15 Pfg., im Fernverkehr 15 Pfg., über 20 bis 250 Gramm 25 Pfg., Postkarten im Ortsverkehr 7-/2 Pfg-, im Fernverkehr 10 Pfg., Druck sachen bis 50 Gramm 5 Pfg., 50 bis 100 Gramm 7^ Pfg-, Kröger: 2m Nebel. Lienhard: Oberlin „ : DerPandurensteinu.anderes. Mielke: Das deutsche Dorf. Nieritz: Der arme Geigenmacher. Adolf Bartels: Die Dithmarscher. Lndw. Bechstein: Neues Deutsches Märchen buch. G. Nieritz: Der kleine Bergmann. B. Björnson: Synnöve Solbrakken. . Fr. Bley: Der schlimmste Feind. O. Böckel: Die deutsche Volkssage. M. Boh: Ein Flug durchs Zauberland. M. v. Ebner-Eschenbach: Krambambuli Der gute Mond. F. C. Endres: Moltke. Mar Eyth: Der blinde Passagier. „ „ : Blut und Eisen. E. Fehrle: Deutsche Feste und Volksbräuche. G. Fock: Seefahrt ist Not. K. Foerster.: Vom Blumengarten der Zu kunft. Fouqu«: Undine. H. Gerdes Geschichte des deutschen Bauern standes. Thekla v. Gumbert: Herzbl. Zeitvertreib. P. Hage: Bismarck. W. Hauss: Jud Süß. B. Heil: Die deutschen Städte und Bürger im Mittelalter. W. Hoffstaetter: Ein Buch v. deutscher Art und Kunst. W. O. v. Horn: Friedel. G. Keller: Das Fähnlein der sieben Auf rechten. H. v. Kleist: Mich. Kohlhaas. Reichenbrand, den 9. August 1918. 16. August bis zum 15. November 1918, vom 1. März bis zum 31. Mai 1919 und vom 16. Juli bis zum 15. August 1919 daneben eine Zulage bis zu 4 Pfund durchschnittlich für den Tag; für die zum Sprunge verwendeten Zuchtbullen durchschnittlich Pfund für den Tag; für die zur Feldarbeit verwendeten Zugochsen vom 16. August bis zum 15. November 1918 und vom 1. März bis zum 31. Mai 1919 durchschnittlich IV2 Pfund für den Tag; 100 bis 250 Gramm 15 Pfg-, 250 bis 500 Gramm 25 Pfg., 500 Gramm bis 1 Kilogramm 35 Pfg. Bei Geschäfs- papieren, Mischsend,ingen und Warenproben über 100 Gramm tritt zu den bisher geltenden Portosätzen ein Zuschlag von 5 Pfg. für jede Sendung, während die Gebühr für Warenproben unter 100 Gramm mit 10 Pfg. bestehen bleibt. Geschäftspapiere und Mischsendungen im Gewicht bis 250 Gramm werden also 15 Pfg. kosten, dasselbe auch Warenproben über 100 bis 250 Gramm. Bei Paketen bis 5 Kilogramm wird auf Entfernungen bis 75 Kilo meter statt des seit dem 1. August 1916 bestehenden Zuschlags von 5 Pfg. ein solcher von 15 Pfg., bei allen weiteren Ent fernungen statt des Zuschlags von 10 Pfg. ein solcher von 25 Pfg. erhoben. Es kosten also Pakete bis 7o Kilometer Entfernung künftig 40 Pfg. (bisher 30 Pfg.), bei weiterer Entfernung 75 Pfg. (bisher 60 Pfg.) Bei Paketen über 5 Kilogramm erhöhen sich die bisherigen Zuschläge von 10 bzw. 20 Pfg. auf 30 bzw. 50 Pfg- Die bisherigen Zuschläge bleiben bestehen bei Briefen mit Wertangabe. Diese kosten also bis 75 Kilometer künftig 25 Pfg bei weiterer Entfernung 50 Pfg-. se kosten für alle Entfernungen 35 Pfg-, Rohrpostbriese 35 W Rohrpostkarten 30 Pfg. Auf die bisher zuschlagsfreien 1 Pfund Brot: Kinder im Alter bis zu einem Jahre, 3 Pfund Brot: Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, 3 Pfund und 400 Ar Brot: Alle über 6 Jahre alten Personen. Jugendliche Personen im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren erhalten, soweit sie nicht zu den Schwerarbeitern gehören, zu der Grundmenge von 3 Pfund und 400 Ar Brot eine Zulage von 250 Ar, im ganzen also 4 Pfund und 150 Ar Brot. Schwerarbeiter, die als solche anerkannt sind, erhalten die ihnen bisher gewährte Zulage von 1 Pfund, insgesamt also, 4 Pfund und 400 Ar Brot. Die gleiche Menge erhalten werdende und stillende Mütter nach Maßgabe der bisherigen Bestimmungen. Schwerstarbeiter, die als solche anerkannt sind, erhalten wie Schwerarbeiter neben der Grundmenge von 3 Pfund und 400 Ar ihre bisherige Zulage weiter, also im ganzen 6 Pfund und 400 Ar Brot. Vom Kommunalverband zu versorgende Militarpersonen erhalten 3 Pfund und 400 Ar Brot wöchentlich und nur, soweit diese von der zuständigen Militärbehörde als zulage berechtigt anerkannt werden, wöchentlich 4 Pfund und 400 Ar Brot. Offiziere und Mititarbeamte im Offiziersrange erhalten grundsätzlich keine Zulage, also nur 3 Pfund und 400 Ar Brot wöchentlich. Militarurlauber erhalten Brot nach den für Zivilpersonen bestimmten Sätzen, also mehr als 3 Pfund und 400 Ar Brot wöchentlich nur dann, wenn sie während ihres Urlaubs tatsächlich als Schwerarbeiter tätig sind. t Die Herstellung von Schwarzbrot (Roggenbrot) im Gewichte zu 400 Gramm wird zugelassen. 82 der Backvorschrift im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 1. Dezember 1917 gilt entsprechend. Die Bekanntmachung tritt am 17. August 1918 in Kraft. Zugleich verliert Z 1 der Bekannt machung Nr. 38 über den Verbrauch von Brot und Mehl im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 6. Juni 1918 seine Gültigkeit. Zuwiderhandlungen werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 Mit Gefängnis bis zu einem Fahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Wark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 3021c L. R. IV. Chemnitz, am 12. August 1918. Der Kommanalverband der Amtshauptmannfchaft Chemnitz. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. k Am 12. Sonntag n. Trin., den 18. August, Vorm. V-9 Uhr ^edigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Schwarze. Vorm. V2II Uhr Kindergottesdienst: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Fungfrauenverein. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. „ Am 12. Sonntag n. Trin., 18. August, Vorm. 9 Uhr Predigt- »vttesdienst: Hilfsgeistltcher Leidhold. Ausflug des ev.-luth. Fungfrauenvereins II. Abteilung, Abfahrt ^b Siegmar 5,47 Uhr. Abends 8 Uhr Versammlung des ev.-luth. Fünglingsvereins im ^arrsaale. Dienstag, 20. August, Abends Va9 Uhr Bibelstunde der landes- ^vchlichen Gemeinschaft im Pfarrsaale. v Mittwoch, 21. August, Abends 8 Uhr Versammlung des ev.-luth. ^kgfrauenvereins I- Abteilung im Pfarrsaale. „ Freitag, 23. August, Abends Vs9 Uhr Kriegsbetstunde mit Beichte heil. Abendmahl: Hilfsgeistlicher Leidhold. Wochenamt: Hilfsgeistlicher Leidhold. angezeigt worden ist, bis zu einem Zentner bei jedem Wurfe. Chemnitz, am 12. August 1918. Der Kommunalverband der Amtshauptmannfchaft Chemnitz. Wegen Reinigung der Geschäftsräume des Rathauses blechen diese Freitag und Sonnabend, den 23. und 24. August d. I. geschlossen und sind nur für dringliche Geschäfte von 11—12 Uhr vorm. geöffnet. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 15. August 1918. Ernte 1918. Gemäß der Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes vom 30. Juli 1918 — G. Bl. S. 983/984 — wird für den Bezirk des Kommunalverbandes der Amtshauptmannfchaft Chemnitz folgendes bestimmt: 81. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbstgebauten Früchten zur Fütterung °es im Betriebe gehaltenen Viehs in der Zeit vom 16. August 1918 bis zum 15. August 1919 einschließlich verbrauchen: I. an Hafer oder an Gemenge aus Hafer und Gerste: 1. für Pferde und Maultiere durchschnittlich 3 Pfund für den Tag; für schwerarbeitende Zug pferde mit Zustimmung des Kommunalverbandes der Amtshauptmannfchaft Chemnitz vom Volksbibliothek Reichenbrand betr. 2n diesem Fahre ist die Volksbibliothek zu Reichenbrand um eine beträchtliche Anzahl neuer Büche« erweitert worden. Sie umfaßt nunmehr 1460 Bände. Während des Fahres 1917 wurde sie von 2541 Personen, die 4907 Bände entliehen, in Anspruch genommen, ein Beweis für die fleißige Benutzung derselben. Möchten sich auch die neuen Bücher einer solchen Beliebtheit erfreuen! Es wird gebeten, die entliehenen Bücher höchstens vier Wochen behalten und die länger außenstehenden umgehend zurückgeben zu wollen. — Die Sammlung befindet sich im Schulgebäude und ist Sonntags vorm. 11—12 Uhr geöffnet. Angeschafft würden: Verbrauch von Brot und Mehl im Bezirke der Amtshauptmannfchaft Chemnitz. Nach den Anordnungen der Reichsgetreidestelle, des Königlichen Ministeriums des Innern und infolge Beschlusses des Westsächsischen Kommunalverbandes wird die Brotversorgung der versorgungs- verechtigten Bevölkerung für den Bezirk der Amtshauptmannfchaft Chemnitz einschließlich der Stadt Ambach wie folgt geregelt: Es erhalten wöchentlich:? Bestellungen auf Futter-(Runkel-)Rüben werden im Rathause — Zimmer 5 — , Montag, den 19. August 1918 vorm. 9—12 und nachm. 2—5 Uhr entgegen genommen. (Preis Zentner nicht über 4,50 Mk. einschl. Spesen.) Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 15. August 1918. Gemeinde-Giro Rottluff. Strengste Geheimhaltung der Einlagen. Sicherheit: Haftung der Gemeinde. Verzinsung: 2Vs°/o bei täglichem Verfügungsrecht. Einzahlungen auch durch unser Postscheckkonto 31880 Leipzig möglich. Kostenlose Ueberweisungsmöglichkeit („bargeldloser Verkehr") im ausgedehntesten Matze an jedermann und überallhin. Einfachste Zahlungsweise mit großer Zeitersparnis. Keine Geldverluste durch Verzählen, Verlieren, Diebstahl, Feuer usw. Konten werden jederzeit für jedermann, auch für den kleinsten Betrag eröffnet. Geschäftsstelle: Gemeindeamt. . Gemeinde-Einkommensteuer. Der am 15. d. M. fällige 3. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1918 ist bis längstens den v. Ompteda: Der Major. Ein Weihnachts abend. Pestalozzi-Verein. Ernst Thiene: Krieg und Sieg. 1918. W. v. Polenz: Die Glocken v. Krumm seifenbach u. a. F. Reuter: llt de Franzosentid. W. H. Riehl: Der Stadtpfeiser. F. v. Saar: Novellen aus Oesterreich. 1- B. ,, „ „ „ 2. B. L. W. G. Schlosser: Erlebnisse eines sächs. Landpfarrers. M. Schmidt: Der vergangene Auditor. Ein Geschwisterkind. Ad. Schmitthenner: Die Frühglocke. „ „ : Der Aüm. Friede auf Erden. Aug. Sperl: Der Obrist. Der Faquin. Joh. Spyri: Heidis Lehr- u. Wanderjahre. A. Stifter: Der Waldstetg. O. Weber: Von Luther zu Bismarck. 1. B. „ 2. B. vr. O.' Wettstein: Die Schweiz. vr. Ludw. Wllser: Tacitus: Germanien- „ „ „ : Deutsche Vorzeit. Kaube, Lehrer. Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.^ Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 14. August 1918. Nr- 11. II. an Hafer, an Gemenge aus Hafer und Gerste 1. für Eber, die zum Sprunge benutzt werden, durchschnittlich V2 Pfund für den Tag; 2. für Zuchtsauen, deren Deckung dem Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz für die in Ermangelung anderer Spanntiere zur Feldarbeit verwendeten Zugkühe unter Beschränkung auf zwei Kühe für den einzelnen Betrieb vom 16. August bis zum 16. No- ' durchschnittlich 1 Pfund für die 31. August 1918 an die hiesige Steuerkasse zu entrichten. Siegmar, 10. August 1918. zum Besten der Jugendpflege daselbst ein dramatischer Unter haltungsabend statt (siehe die Anzeige in der heutigen Nummer dieses Blattes). Es wird hierdurch auch an dieser Stelle aus den Abend mit der herzlichen Bitte aufmerksam gemacht, die in unserer Zeit besonders wichtige Aufgabe der Jugend pflege durch möglichst zahlreichen Besuch dieser Veranstaltung gütigst fördern zu helfen. Rottluff. Die hiesige Gemeinde ist dem Giroverband Sächs. Gemeinden beigetreten, um den bargeldlosen Zahlungs verkehr nach Möglichkeit zu fördern. Der Verkehr ist am 15. d. M. ausgenommen worden. Die Einlagen werden bei täglicher Verfügung mit 21/2 v. H. verzinst. Die Geschäftsstelle befindet sich im Gemeindeamte. Es ist zu wünschen, daß die Einwohnerschaft von dieser wichtigen Einrichtung regen Gebrauch macht. ocheMatt für Reichcnbwnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. «ez«gspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeige« werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kammann Emil Winter M Nabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Auzeigen-Annahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Sieamar 244 Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12559, Firma Ernst Flick, Reichenbrand " .Vs 33 Sonnabend, den 17. August 1918