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2981 ic. V7 IV. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. 10. August 1918 Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Der Gemrindevorstand. nach sich. Der Gemeiudcvorstaud zu Rabenstein, am 1. August 1918. an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar. 27. Juli 1918. Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 2. August 1918 festgesetzt. Die Bekanntmachung Nr. 39 vom 3. Juli 1918 wird aufgehoben. Chemnitz, am 27. Juli 1918. Am 1. August 1918 war dec 2. Termin der staatlichen Grundsteuer mit 6 Pfg. für jede Steuereinheit fällig. Diese Steuer ist bis zum 10. August 1918 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 2. August 1918. Nr. 7. Früh-rusch. Der Kommunalverband legt zwar auf schnelle Lieferung von mahlfähigem Getreide Wert, warnt aber davor, unreifes Korn zu mähen oder nicht genügend getrocknetes Korn zu dreschen. Es muß daher dafür gesorgt werden, daß nicht, sei es im Uebereifer, sei es um die Druschprämie zu erhalten, Landwirte zu früh mähen und dreschen. Chemnitz, am 31. Juli 1918. 2848 c. IL. I-'. IV. Der ttommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Nr. 6. Erhöhung des Höchstpreises für Roggenbrot im Bezirke -er Amtshauptmannschaft Chemnitz. Infolge Zuteilung teurer Streckungsmittel macht sich eine Erhöhung des Höchstpreises für Roggen brot erforderlich. Vom 1. August 1918 ab wird deshalb der Höchstpreis für 1 Pfund Roggenbrot auf 24 Pfennig Liebe, Liebe sie siei liebel D lange Meinl D träum IWe. Staats- und Gemeindegrundsteuer. Der am 1. August d. I. fällige 2. Termin Staats- und Gsmeindegrundsteusr ist bis längstens den Kundenlisten. Die Eintragung in die Kundenlisten bei den Fleischern erfolgt Montag, den 5. August 1918. Fleischkarten und Brothefte sind vorzulegen. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezuzs Gemeindegrundsteuer. Der am 1. August dieses Jahres fällig gewesene 2. Termin der Gemeindegrundsteuer 1918 ist bis. zum 15. dieses Monats an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige da» Außerdem hat jede Zuwiderhandlung, unabhängig davon, ob sie eine gerichtliche Bestrafung nach sich zieht, die Entziehung des Rechtes der Selbstversorgung zur Folge. Unzuverlässigen Mühlen kann das Vermahlen von Brotgetreide der Selbstversorger verboten werden. Diese Bestimmungen treten am 16. August 1918 in Kraft. Die vom Kommunalverband bisher erlassenen Bestimmungen über die Selbstversorgung werden aufgehoben. Chemnitz, am 29. Juli 1918. 2809 b K. x. iv. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz. gedenken (nur Züchter, Pächter, Obstverwertungsgenossenschaften, Züchteroereine, nicht Händler), haben dies bei Frühsorten bis spätestens zum 10. August 1918, bei Herbstsorten bis spätestens zum 1. September, bei Spätsorten bis spätestens 1. Oktober 1918 bei der Geschüftsabteilung der Landesstelle für Gemüse und Obst, Dresden-N., Hospitalstraße 10b, an zuzeigen und das Obst nach Weisung der Landesstelle für Gemüse und Obst abzusetzen und zu versenden Zur Anzeige sind besondere Vordrucks zu verwenden, die bei der Landesstelle für Gemüse und Obst und bei den Bezirksobstbauvereinen erhältlich sind. Cs haben nur Anmeldungen Gültigkeit, die aus diesem Vordrucken erfolgen. Die auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vow 15. Juni 1918 — 1150 V 6 1 — (Nr. 138 der Sächs. Staatszeitung vom 17. Juni 1918) erstattete vorläufige Anmeldung berechtigt für sich allein noch nicht zum Verkaufe des angemeldeten Obstes als Edelobst. Edelobst, das nicht bis zu einem der obengenannten Tage angemeldet wird, und Obst, dessen Anmeldung als Edelobst zurückgewiesen wird, unterliegt der Erfassung durch die Bezirks- und Ortsobst sammelstellen gemäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1918 über die Kernobst- ernte 1918 — Nr. 1421» V 6 1 — (Nr. 167 der Sächs. Staatszeitung vom 20. Juli 1918) und den Höchst preisen der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1918 — Nr, 1488 V S 1 —. Der Kleinverkauf von sächsischem und autzersächsischsm Edelobst ist nur zulässig in den von der Landesstelle für Gemüse und Obst — Geschäftsabteilung — dazu zugelassenen Stellen. Die Zulassung ist jederzeit widerruflich. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Wer diesen, sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst bez. den Kommunalverbändcn in Ausführung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach 8.17 der Bundes ratsverordnung über die Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. No vember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Die Verordnung tritt am 1. August 1918 in Kraft. 1500 V 6 1. i Dresden, am 26. Juli 1918. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über Edelobst 1918. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915 (R.-G.-Bl. S. 607/728) wird angeordnet: Als Edelobst können solche Aepfel und Birnen zugelassen werden, die sich von den übrigen Speise- und Wirtschaftsfrüchten heroorheben durch: 1. Sorten, die sich geschmacklich vor anderen Sorten auszeichnen (Tafelobst in züchterischem Sinne); sie sind ui Friedenszeiten nicht zu Marmelade, Gelee, Obstweinen und dergleichen gewerbsmäßig ver arbeitet worden; 2. vollkommene Ausbildung in Reise, Größe und Aussehen; 3. sorgfältigste Behandlung bei der Ernte, sachgemäße Sortierung nach Gröhe und zweck- mätzige Verpackung; die Früchte müssen die Baumreife erlangt haben; unreife, d. h. vorzeitig geerntete Früchte, scheiden als Edelobstfrüchte aus. Früchte mit kleinen Schönheitsfehlern sind zulässig, dagegen nicht solche nnt Schorf- (üuriclLäium-), Druckflecken oder Wurmfraß. Die Erzeuger sind nicht berechtigt, irgendwelches Obst ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Landesstelle für Gemüse und Obst anderweit als an die Bezirks- und Ortsobstsammelstellen abzusetzen oder zu versenden. Erzeuger, welche die von ihnen gezogenen Aepfel und Birnen als Edelobst abzusetzen Bestandsmeldung von Oelsaaten. Auf Grund der Reichskanzleroerordnung vom 23. Juli 1917 über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produkte wird hiermit folgendes bestimmt: 1. Wer Oelfrüchte in Gewahrsam hat, hat am Beginne eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens bis zum 2. Tage des Vierteljahres, erstmalig bis zum 2. Oktober 1918, der Gemeindebehörde anzuzeigen, welche Mengen von Oelfrüchten sich in seinem Besitze befinden. Außerdem sind die am 16. August vorhandenen Vorräte bis zum 29. August 1918 bei den Gemeindebehörden schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Oelfrüchte, die aus dem Auslande eingeführt worden sind. 2. Gleichzeitig ist anzugeben: a. wieviel davon als Saatgut im eigenen landwirtschaftlichen Betriebe verwendet werden soll, b. wieviel zur Herstellung von Nahrungsmitteln in der eigenen Hauswirtschaft dienen sollen (im Höchstfälle sind 30 zulässig!), c. wieviel von den an Leinsamen vorhandenen Vorräten zurückbehalten werden sollen (im Höchstfälle sind 5 är zulässig!). 3. Wer die nach Ziffer 1 erforderliche Anzeige nicht in der gesetzlichen Frist erstattet oder wissentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht, wer Vorräte, zu deren Anzeige und Ablieferung er ver pflichtet ist, beiseite schafft, zerstört, verarbeitet, verbraucht oder an einen anderen als den Kriegsausschuß liefert, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Chemnitz, am 20. Juli 1918. 4004 X. 17 II. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Butter-Kundenlisten. Es ist wahrgenommen worden, daß sich einige Haushaltungen bei verschiedenen Buttergeschäften haben eintragen lassen. Dieses Verfahren ist unzulässig, die Butter kann sür alle Haushaltsangehörige nur in eines Geschäft entnommen werden. Diejenigen Personen, die sich doppelt haben eintragen lassen, wollen sich sofort in einem Geschäft streichen lassen, andernfalls selbige vom Butterbezug ausgeschlossen werden müßten. Die Kundenlisten werden genau geprüft werden. Siegmar, am 1. August 1918.Der Gemeiadevorstand. Staats- und Gemeindegrundsteuer. Durch die ab 1. Januar 1918 cingetretene Erhöhung der Staatsgruudsteuer aus 8 Pf. M jede Einheit sind auf 2. Termin d. I. für jede Einheit 6 Pf., das ist das Dreifache des aus dem Grundsteuerzettel für 2. Termin ausgeworfenen Staatsgrundsteuerbetrages, zu bezahlen. Die Staats- sowie die Gememdcgrundsteuer sind vis zum 19. August d. I. bei Vermeidung! des Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrens unter Vorlegung des Grundsteuerzettels an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Der Gemeiudevorstand zu Rabenstein, am 1. August 1918. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am lv. Sonntag n. Trkn., Vorm. Vn9!Uhr Predigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Schwarze., Kollekte zum Besten d. Mission unter Israel, .und der Evangelisationsarbeit im heiligen Lande. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein. Parochie Nabenstein. Am 10. Sonntag n. Trtn., Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Leidhold. Kollekte für die Mission unter Israel und die Evangelisation im heiligen Lande. Ausflug des eo.-luth. Jungfrauenvereins nach Zöblitz; Versammeln früh Vs6 Uhr Bahnhof Siegmar. (Näheres stehe Anschlag an der Kirche). Abends 8 Uhr Versammlung des ev.-luth. Jünglingsvereins. Dienstag, 6. August, Vs9 Uhr Bibelstunde der landeskirchlichen Gemeinschaft im Pfarrsaale. Freitag, 9. August, Abends Vs9 Uhr Kriegsbetstunde: Hilfs geistlicher Leidhold. Wochenamt: Hilfsgeistlicher Leidhold. Rabenstein, 30. Juli. Am vergangenen Sonntag fand in hiesiger Kirche die Ordination des Herrn Hilfsgeistlichen Leidhold, der schon seit 2. September 1917 hier amtiert, statt. Herr Oberkirchenrat Jentsch, Chemnitz, legte seiner Ansprache 2. Tim. 2, 3: „Leide dich als ein guter Streiter Christi" zugrunde. Die Herren Pfarrer Kirbach, Rabenstein, und Grünberg, Röhrsdors, assistierten. Darauf predigte der Ordinierte über Gal. 2, 20: Wahres Leben! Was ist es? Ein Einssein mit Christo. Wodurch erlangen wir es? Da durch, daß wir Christi Leben an die Stelle des unsrigen treten lassen. — Den Gottesdienst gestaltete ein Vortrag des Kirchenchors unter Leitung des Herrn Oberl. Kantor Schönherr festlich aus. Rabenstein. Bel der hiesigen Gemeinde-Sparkasse wurden im Monat Juli 1918 441 Einzahlungen im Betrage von 38611 Mk. 34 Pf. geleistet; dagegen erfolgten 139 Rückzahlungen im Betrage von 34998 Mk. 79 Pfg. Eröffnet wurden 37 neue Konten. Die Gesamt- einnahme betrug 66289 Mk. 71 Pfg., die Gesamtausgabe 67790 Mk. 61 Pfg. und der bare Kasfenbestand am Schluffe des Monats 6655 Mk. 37 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat Juli beziffert sich auf 134080 Mk. 32 Pf. Getreu bis in den Tod. Roman aus der Kriegszeit von A. Wilken. Fonsetzung. Nachdruck verboten. Linda versicherte einmal über das andere, sie habe sich so etwas Schauderhaftes ja gar nicht vorstellen können. Sonst wäre sie ja nicht so aus dem Häuschen geraten. Aber das sei ja einfach zu schrecklich. Elsa saß bleich und resigniert aus ihrem Platze; ihr tat der Verlobte so leid. Sie hätte ihn am liebsten mit sich nehmen mögen, weit, weit fort von hier; wo nichts Störendes das Gemüt des Verwundeten treffen konnte. Das Lamento der Damen tat ihrem vornehmen Empfinden weh. Ahnen sie denn nicht, wie jedes ihrer Worte sie treffen mußte? Diese Frage war überflüssig. Im Grunde waren die Damen sich selber so wichtig bei allen Vorkommnissen, daß sie der Andern vergaßen, die ein gleiches Leid traf. Ihr Egoismus äußerte sich in krasser Weise, er wurde durch bezaubernde Liebenswürdigkeit und Anmut übertüncht, aber er war doch da und mußte bei besonderen Anlässen zum Ausbruch kommen. Herr von Kugler empfand das um so mehr, als weder er noch die Seinen egoistischer Natur waren. Auch Ernst von Rethwisch hastete bei aller Leichtlebigkeit und bei allem lachenden Frohsinn eine gute Portion Ego ismus an. Das wußte Herr von Kugler und diese Erkenntnis war ihm immer eine Sorge um das Wohl seines Kindes gewesen. Wie er nun so seinen Blick von den beiden eleganten, schönen Frauen vor sich, die ihre Enttäuschung so schlecht verbergen konnten, hinschweisen ließ zu seinem blassen Kinde an seiner Seite, da'sagte er sich, daß ein wenig Egoismus im Lebenskämpfe eigentlich doch von großem Werte sei. Sein eigenes Ich ganz hintenan zu setzen, ganz in Nächsten liebe aufzugehen, wird niemals voll gewürdigt. Solche aufopferungsvollen Naturen werden sehr häufig nur aus gebeutet und werden nicht selten Amboß, auf den die Schläge des Hammers unbarmherzig niedersausen. Das waren Herrn von Kuglers Gedanken auf der Heim fahrt vom Lazarett. An diesem Abend hatten sich die Damen Rethwisch, als sie sich auf ihre Gemächer zurückgezogen, noch endlos zu erzählen. . Frau von Rethwisch schritt ganz aufgelöst in ihrem Zimmer auf und ab. „Unser herrlicher Bube! Mein Gott, wie er aussieht!" klagte und jammerte sie. „Einfach scheußlich," sekundierte Linda. „Man bekam ja einen richtigen Schreck, als man ihn zu Gesicht kriegte. Ich hätte weglaufen mögen, und ich hätte es auch getan, wenn Ihr nicht dabei gewesen wäret." „Ja, du hast dich wieder einmal ungemein kindisch be nommen," tadelte die Mutter. „Der arme Junge war dem Weinen nahe." „Nun, wenn man solchen Schreck hat," verteidigte sich Linda, „er konnte doch nicht erwarten, daß ich ihm um den Hals fallen würde bei einem solchen Aussehen." „Das hat er auch sicher nicht erwartet, aber ein gesittetes Benehmen konnte er doch verlangen." „Sage was du willst, Mutti, ich bin nun mal eine solöl schreckhafte Natur, die sich gebeu muß, wie sie ist. Elsa ist anders, ganz anders, so beherrscht, fast möchte ich sagen,: hoheitsvoll. Sie imponiert mir." „Sie liebt unseren Jungen und die Liebe duldet undj trägt eben alles." „Ich käme selbst bei der größten Liebe nicht darüber weg, Muttchen. Nein, der Gedanke, einen solchen verstümmelten Menschen mein ganzes Leben an meiner Seite zu habeift mir Zärtlichkeiten von ihm erweisen lassen zu müssen nein, Muttchen, das könnte auch kein Mann von mir ver langen." „Von dir wohl nicht," sagte Frau von Rethwisch strengerem Tone, als sie sonst mit dem verzogenen Töchterchen zu reden pflegte. „Was aber sollte aus unserem Ernst werdeü- wenn Elsa so dächte wie du? Nimm dich ein wenig zusammen i und verbirg wenigstens vor ihm und den Kuglers dei^ eigenartigen und unbeugsamen Ideen. Es könnte sonst leiäst ein Unheil geben." „Deine Warnung kommt ein wenig zu spät. Ich hal^ Elsa bereits von diesen Ideen — wie du mein Empfinden nennst — gesprochen, habe ihr gesagt, daß ich sie bewundere, daß sie unter diesen Umständen ihrem Verlobten sein Wo^ hielte. Ich habe sie gefragt, ob sie denn meinen Bruder, so wie er jetzt ist, noch lieben könne, ob ihr denn nicht vor seinem Anblick graue?" „Unglückselige, das hast du getan?! Und wie denkst^ dir's, wenn deine Worte gleich dem Samen des Uukraw'- aufgingen und weiter wucherten, so daß sich Elsa sagte, eigenen Verwandten hätten es nicht anders gemacht. O Lind^ Linda!" , „Ach Muttchen, da kennst du Buchholzen schlecht," rst' das unverbesserliche Mädchen aus. „Elsa liebt mit jevc' vr Luvker's vr. SerxiuLuu's empfiehlt Fernsprecher 180. Drogerie Siegmar Erich Schulze. KMkNMi'kMki' prim« HV«<;lii<>Is<livr8»Lt frische Füllung, Staßfurter — Seesalz — Neuroge«